Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Präsentation auf den Websites beginnt immer mit folgendem Satz: „Entfesseln Sie Ihr finanzielles Potenzial mit [Name der Website]“. Auf den Seiten lassen sich keine Hinweise auf die Geschäftssitze der Betreiber feststellen. Die Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden wird französischem Recht unterworfen.
Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:
- argentisgridgpt.org, Argentis Grid GPT
- xyvrenpeak-gpt.org, Xyvren Peak GPT
- investaqgpt.com, InvestaQ GPT
- loonietradeaiproapp.net, LoonieTrade Ai Pro App
- vornox-drive-gpt.com, Vornox Drive GPT
- ravnikcoreapp.com, Ravnik Core App
- omnexisforgeapp.org, Omnexis Forge App
- thryvon-bolt-app.com, Thryvon Bolt App
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.