Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Eine Minderheit der JuKo ist hingegen der Auffassung, dass gerade im Bereich der fürsorgerischen Unterbringungen potenziell besonders verletzliche Personen betroffen sind, die aufgrund ihrer möglichen psychischen Erkrankung einen besonderen Schutz verdienen. Sie beurteilt es als kritisch, dass gerade über solche starken und lebensverändernden Eingriffe neu nur noch eine Person urteilen soll. Mit dem Wegfall von zwei Fachrichterinnen bzw. Fachrichtern fehle auch eine nötige weitere fachliche Einschätzung, insbesondere die Würdigung des in der Verhandlung mündlich vorgetragenen Gutachtens. Die JuKo-Minderheit möchte an der Regelbesetzung mit einem Dreiergremium festhalten. Sie fordert deshalb eine ersatzlose Streichung der neuen Bestimmung.
Der Grosse Rat wird sich in der Sommersession mit der Vorlage befassen.