Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Der Regierungsrat hat die Petition «Für die Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung» zur Kenntnis genommen. Die Petitionärinnen und Petitionäre fordern, dass die zeitliche Begrenzung für den Besuch derselben Spielgruppe durch ein Kind aufgehoben wird. Die Forderung wird damit begründet, dass die Kinder mit der aktuellen Regelung von sechs Stunden pro Woche weniger Förderung in der frühen Kindheit erhalten würden und die pädagogische Arbeit der Spielgruppenleitenden eingeschränkt werde. Der Regierungsrat anerkennt die hochqualifizierte Arbeit in Spielgruppen als wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern. Doch ist es heute schon problemlos möglich, dass Kinder mehr als sechs Stunden pro Woche eine Spielgruppe besuchen. Die Verordnung regelt nicht, wie lange ein Kind dort sein darf. Sie legt die Grenze fest, ab der die Verantwortlichen der Spielgruppe eine Bewilligung des Kantons für ihren Betrieb einholen müssen. Die in der Petition geforderte Aufhebung lehnt der Regierungsrat ab. Sie hätte zur Folge, dass künftig alle Spielgruppen, aber auch Kinderhütedienste in Einkaufszentren, Spielnachmittage oder Aufgabenhilfen eine Kita-Bewilligung einholen müssten. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, die Bestimmung zu lockern. Ab dem 1. Juli 2025 sind entsprechende Angebote erst ab neun Stunden pro Woche bewilligungspflichtig.