Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die artnet AG führte Wertminderungstests für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte falsch bzw. fälschlich nicht durch.
Darüber hinaus gibt die artnet AG im Konzernanhang an, dass der erzielbare Betrag der Entwicklungskosten mindestens einmal im Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterzogen wurde, sofern der Vermögenswert noch nicht genutzt worden ist, obwohl dies nicht auf alle Entwicklungsprojekte zutraf.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse und die zugehörigen (Konzern-) Lageberichte. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.