Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Sanierung wird sich direkt auf das Bauprojekt auswirken. Sobald die konkreten Vorgaben des BAFU und des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) für die Sanierung vorliegen, passt die Bauherrschaft die Logistik und den Bauablauf für die Realisierung des Campus Bern an. Es sind derzeit keine Angaben zu Verzögerungen beim Bauvorhaben möglich, da zuerst das Ausmass und die Menge des Aushubs im Rahmen des Sanierungskonzepts definiert werden müssen.
Das AWA steht in engem Austausch mit dem BAFU. Es obliegt dem BAFU, schweizweit verbindliche Vorgaben zum Umgang mit PFAS-belastetem Untergrund zu formulieren. Der Umgang mit PFAS-Schadstoffen ist schweizweit noch nicht einheitlich geregelt; es handelt sich um eine relativ neue Thematik.