Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Seiten werben damit, dass über ihre Plattform automatisierter Handel von Finanzinstrumenten mittels künstlicher Intelligenz ab einer Einstiegsinvestition von 250 Euro möglich ist. Die Websites verfügen über kein Impressum. Deren Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:
https://geldgrix.de/
https://immedintax.xyz/
https://beraventex.org/
https://invexorix.de/
https://grosenextapro.de/
https://velupantrex.de/
https://halvingai.de/
https://velutantrex.de/
https://alpfundpro.de/
https://velomanatex.org/
https://immediatenexavar.de/
https://sofortigezukunft.de/
https://horvixpro.org/
https://brundexor.info/
https://kepeltrix.de/
https://delvarixis.de/
https://norvexiopro.de/
https://trevionexpro.de/
https://velmiorix.de/
https://dopperfolgpro.org
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.