Geldwäschegesetz: BaFin nimmt Freistellungen zurück

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Am gleichen Tag greifen die Vorschriften der neuen EU-Geldwäscheverordnung und ersetzen die entsprechenden Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Mit der Allgemeinverfügung bereitet die BaFin sich und die nach dem GwG verpflichteten Unternehmen bereits jetzt auf die neuen europäischen Vorschriften vor.

Die künftigen EU-Vorschriften haben das Ziel, die Geldwäscheaufsicht und die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in Europa weiter zu vereinheitlichen. Mit der Rücknahme der Freistellungen trägt die BaFin frühzeitig dazu bei.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 20. Juni 2025 per EMail an Konsultation-13-25@bafin.de – mit dem Betreff „Konsultation 13/2025“ – entgegen.