Rhion Versicherung Aktiengesellschaft

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat durch Verfügung vom 10.06.2025 der Rhion Versicherung Aktiengesellschaft die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Risikoart einer Versicherungssparte (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

Nr. 18 Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden
b) unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen

Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erstversicherung.

Versicherungsunternehmen:
Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
RheinLandplatz 1
41460 Neuss