Entlastung für den bernischen Justizvollzug

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Regionalgefängnisse des Kantons Bern haben seit einigen Monaten mehr Personen in Haft, als wofür sie ausgelegt sind. Einen Vorschlag des Regierungsrates, temporär 40 zusätzliche Zellenplätze in Gefängniscontainern innerhalb der Mauern des Regionalgefängnisses Burgdorf einzurichten, hatte der Grosse Rat im September letzten Jahres mit Stichentscheid abgelehnt. Aus diesem Grund wurden in Regionalgefängnissen zuvor anders genutzte Räume in Mehrfachzellen umfunktioniert, bestimmte Zellen dichter belegt und so zusätzliche Plätze zum Vollzug von Kurzstrafen in der bestehenden Infrastruktur eingerichtet. Diese Lösung ist für maximal drei Jahre vorgesehen.

Entgegen anderslautenden Aussagen in Medien und von NGOs werden trotz der Überbelegung die Mindest-Flächenvorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) pro eingewiesene Person nach wie vor eingehalten bzw. übertroffen.

Zudem wurde der Personalbestand befristet um 13 Stellen aufgestockt. Mit diesen Massnahmen sowie der Bereitschaft der Mitarbeitenden, einen Mehraufwand zu leisten, ist es bisher gelungen, den Betrieb – und damit den gesetzlichen Auftrag, die gefällten Strafurteile zu vollziehen – trotz der erschwerten Bedingungen ordnungsgemäss aufrechtzuerhalten.

In der Sommersession des Grossen Rates sind mehrere Vorstösse eingereicht worden, mit denen eine Entlastung der Situation im Justizvollzug herbeigeführt werden soll. Der Regierungsrat hat diese Vorstösse noch nicht beraten. Der kantonale Sicherheitsdirektor nimmt folgende Einschätzung vor:

Desinformation

Dass sich die Medien «Berner Zeitung» und «Bund» und gemäss diesen auch der Berner Strafrechtsprofessor Jonas Weber für eine hier gar nicht anwendbare kantonale Amnestie ausgesprochen haben, ist sehr befremdlich. Vielleicht hat diese Desinformation auch zur knappen Ablehnung der Containerlösung im Grossen Rat beigetragen. Oder zum erwähnten untauglichen neuen parlamentarischen Vorstoss.

Der Vorschlag einer Amnestie ist aber auch aus inhaltlichen Gründen abzulehnen: Es wäre für unseren Rechtsstaat ein völlig falsches Zeichen. Wer sollte dann noch eine Busse bezahlen? Und wie stünde es mit der Gleichbehandlung – die einen zahlen, die andern nicht? Diebstahl, Drohung, Körperverletzung, Drogendelikte oder zu schnelles Fahren sind überdies keine «Bagatelldelikte», wie oft beschönigend und unzutreffend behauptet wird. Die meisten abzusitzenden Ersatzfreiheitsstrafen beinhalten zudem mehrere Delikte (Kombinationsstrafe).