TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat durch Verfügung vom 18.06.2025 der TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft im Erstversicherungsgeschäft die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

8. Feuer- und Elementarschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:

a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm
d) andere Elementarschäden außer Sturm
f) Bodensenkungen und Erdrutsch

und

9. Hagel- Frost- und sonstige Sachschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht von Nummer 8 erfasst sind

und

13. Allgemeine Haftpflicht

Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen

sowie

16. Verschiedene finanzielle Verluste

j) nichtkommerzielle Geldverluste

Die Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und erstreckt sich auf den Betrieb der Erstversicherung

Versicherungsunternehmen:
TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft (5567)
Maximiliansplatz 5
80333 München