Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Um von den neuen Fördermassnahme profitieren zu können, müssen die Unternehmen eine Produktionsstätte im Kanton Bern haben und mindestens 10 Mitarbeitende beschäftigen. Sie müssen ausserdem einen Jahresumsatz von mindestens zwei Millionen Franken erzielen und Produkte anbieten, die in eine exportorientierte Wertschöpfungskette eingebunden sind. Darüber hinaus müssen sie einen Rückgang ihrer Geschäftstätigkeit um mindestens fünf Prozent nachweisen können.
Im Gegensatz zu den regulären Beiträgen der Standortförderung, die eine eigene Mindestinvestition von 150 000 Franken erfordern, gibt es keine Mindestkosten für die Beantragung eines Vouchers. Dieses System soll es Unternehmen, die von den derzeitigen wirtschaftlichen Turbulenzen betroffen sind, ermöglichen, ihre Export- und Innovationsbemühungen mit Hilfe externer Unterstützung schnell voranzutreiben.