Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Allgemeinverfügung gilt ab 26. Juni 2025.
Die BaFin muss Positionslimits für jedes signifikante Warenderivat festlegen, das an einem deutschen Handelsplatz angeboten wird. Als signifikant gilt ein Warenderivat, wenn sein Open Interest, also die Summe aller offenen Kontraktpositionen, im jährlichen Durchschnitt mindestens 300.000 handelbare Einheiten aufweist.
Die BaFin hatte im Dezember 2024 bzw. Januar 2025 eine Anhörung zur Allgemeinverfügung durchgeführt. Darüber hinaus hat sie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) über die Positionslimits informiert. Die Stellungnahme der ESMA ist auf ihrer Website einzusehen.