Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Sommer-Rodelbahnen sind Anlagen, auf welchen die Benützenden die Fahrt selbst beeinflussen. Von den Gästen wird Selbstverantwortung erwartet, sie müssen mit einem solchen Sportgerät umgehen können. Die Betreiberinnen und Betreiber solcher Anlagen sind verpflichtet, die Gäste auf die Nutzungsbedingungen hinzuweisen und für die Fahrt sachgerecht zu instruieren. Damit unterscheiden sich die Sommer-Rodelbahnen von den Anlagen in Vergnügungsparks («Chilbi-Bahnen»).
Für Rodelbahnen bestehen keine rechtlichen Vorgaben zur Betriebsaufsicht, wie dies für Skilifte und Seilbahnen mit dem Seilbahngesetz gegeben ist. Das Reglement IKSS, welches den Bau und den Betrieb von nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skiliften regelt, sieht für Rodelbahnen vor, dass diese durch die Kantone oder durch die Betreiber einer freiwilligen Aufsicht unterstellt bzw. einer periodischen Prüfung unterzogen werden können.