Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Mehrheit der Finanzkommission (FiKo) unterstützt die Steuergesetzrevision 2027. Kernstück der Vorlage ist die Umsetzung diverser Massnahmen aus der Steuerstrategie 2023. Die Mehrheit der FiKo unterstützt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Glättung der Progression bei tiefen bis mittleren Einkommen durch eine Kombination aus Tarifanpassungen und der Erweiterung des Abzugs für tiefe Einkommen. Sie stimmt ebenfalls der Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer zu, indem die Freigrenze für verheiratete Personen und für Personen in eingetragener Partnerschaft erhöht wird.
Eine Minderheit der FiKo möchte, dass die Steuerentlastung für tiefe Einkommen, in Folge der Tarifanpassung bei den unteren Stufen, durch eine Steuererhöhung bei den hohen Einkommen kompensiert wird. Weiter will sie für selbstständig Erwerbstätige und für Ehepaare grössere Abzüge bei tieferen Einkommen ermöglichen. Zusätzlich verlangt sie, dass auch die Abschaffung der «Heiratsstrafe» kostenneutral erfolgt.
Im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision wurden auch zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse vom Regierungsrat und der Kommission übernommen. Diese betreffen die Abschaffung des Rechts einer steuerbefreiten Person, sich im öffentlichen Verzeichnis sperren zu lassen, und die Einschränkung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Energieversorgungsunternehmen, die als Gemeindeunternehmen organisiert sind. Die letztere Änderung wird von einer Minderheit der Kommission bestritten.
Gegenvorschlag zur Grossraubtier-Initiative: Beschränkung auf Bären und Wölfe
In der Frühlingssession 2025 hat der Grosse Rat die FiKo beauftragt, den Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» zu erarbeiten. Die Kommission hat den Gegenvorschlag erneut vorberaten. Sie schlägt vor, den Begriff «Grossraubtiere» durch die Formulierung «Bären und Wölfe» zu ersetzen. Sie hat das Initiativkomitee und die Umwelt- und Naturschutzorganisationen um eine Stellungnahme gebeten. Beide stimmen der Beschränkung auf Bären und Wölfe zu. Somit bleiben alle anderen Grossraubtiere wie Luchs und Goldschakal vom Gegenvorschlag ausgenommen. Eine Mehrheit der FiKo schlägt dem Grossen Rat vor, den Gegenvorschlag anzunehmen. Eine Minderheit lehnt den Gegenvorschlag nach wie vor ab.
Die Kommission ist dem Vorschlag des Initiativkomitees bezüglich der Erhöhung der Frist, nach deren Ablauf die Gültigkeit des Gesetzes automatisch verfällt, sofern keine erneute gesetzgeberische Massnahme ergriffen wird, um die Regelung zu verlängern, gefolgt. Die Frist soll von acht auf zwölf Jahre erhöht werden. Da das Initiativkomitee ebenfalls mit der Beschränkung auf Bären und Wölfe einverstanden ist, soll der bedingte Rückzug weiterhin gelten, falls der Grosse Rat in der Herbstsession 2025 den Gegenvorschlag annimmt.
Änderung des Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen (PKG) (Änderung)
Vorberaten hat die FiKo schliesslich auch die Teilrevision des Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen (PKG). Sie hat dem Grossen Rat dazu keine Anträge gestellt und unterstützt die Vorlage. Die Teilrevision des PKG wurde nötig, weil einerseits zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse umgesetzt werden müssen und andererseits Bestimmungen für den Sanierungsfall fehlen, wenn die Bernische Pensionskasse und die Bernische Lehrerversicherungskasse die Vollkapitalisierung erreichen.
Die beiden Erlasse und der Gegenvorschlag werden dem Grossen Rat in der Herbstsession 2025 unterbreitet.