Mutares SE & Co. KGaA: Prüfungseinleitung der BaFin für den Jahresabschluss 2023 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Prüfung wurde angeordnet, da Angaben zur Restlaufzeit von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen möglicherweise fehlerhaft sind. In der Bilanz ist in diesem Zusammenhang der Betrag der Forderungen, mit deren Ausgleich in einem Zeitraum von mehr als einem Jahr ab dem Bilanzstichtag zu rechnen ist, zu vermerken.

Zudem sind Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung im zusammengefassten Lagebericht möglicherweise unvollständig. Die Lageberichterstattung hat insofern eine Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu enthalten.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.

Die BaFin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen im Rahmen von Bilanzkontrollverfahren finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die BaFin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.

Da die BaFin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren (§ 109 Absatz 3 Satz 2 WpHG). Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.