Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Kaderperson des kantonalen Strassenverkehrsamts, die gleichzeitig im Vorstand der lokalen Sektion eines Mobilitätsverbandes sitzt, oder der Dozent der Universität, der mit der Co-Institutsleiterin liiert ist: Öffentlich diskutierte Fälle wie diese haben die Geschäftsprüfungskommission (GPK) bewogen, sich vertieft mit dem Thema Interessenkonflikte zu beschäftigen. Im Fokus stand dabei die Frage, welche Regelungen im Kanton Bern bestehen, um Konstellationen zu vermeiden, bei denen der Anschein von Befangenheit entstehen könnte. Die Kommission entschied sich dabei, sowohl Fälle unter die Lupe zu nehmen, bei denen es aufgrund von unterschiedlichen Rollen und Funktionen inhaltliche Unvereinbarkeiten gibt, als auch solche, bei denen aufgrund privater Beziehungen Interessenkonflikte entstehen können.
Heutige Regelung ist zu starr
Die Kommission kommt nach ihren Abklärungen zum Schluss, dass zur Treuepflicht der Mitarbeitenden und zum Umgang mit Nebenbeschäftigungen zwar Regelungen bestehen. Allerdings zeigen die untersuchten Fälle, dass dennoch Verbesserungspotenzial sowohl bei den rechtlichen Grundlagen als auch beim Vollzug bestehen. So sind nicht entschädigte Nebenbeschäftigungen im Kanton Bern bislang weder melde- noch bewilligungspflichtig. Nach Auffassung der GPK sind aber auch bei solchen Konstellationen Fälle denkbar, die unzulässig sind. Darum empfiehlt die GPK dem Regierungsrat, die bisherigen Vorgaben zu überdenken. Der Regierungsrat hat in einer Stellungnahme gegenüber der GPK festgehalten, dass er die Haltung der Kommission teilt und bei der aktuellen Revision der Personalverordnung Anpassungen der entsprechenden Bestimmungen prüfen werde.