Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Geschäftsbereich Akquisitionsfinanzierung waren die Methoden zur Bildung von Einzelwertberichtigungen nicht sachgerecht. Zum einen waren die von dem Unternehmen in diesem Geschäftsbereich angewendeten Verfahren zur Bewertung von Sicherheiten unzureichend. Zum anderen fehlten einheitliche konkrete Vorgaben zur Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer sowie zur zeitnahen und sachgerechten Identifikation von Forderungsausfällen.
Das Unternehmen hätte ferner angeben müssen, welche Methode zur Bewertung der wirksamen Teile von Bewertungseinheiten angewandt worden ist. Dies ist notwendig, wenn – wie hier geschehen – festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Zinssicherungsgeschäfte zu Bewertungseinheiten zusammengefasst werden.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz informiert den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stärkt so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.