Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass auch Daten juristischer Personen geschützt sind. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag verlangt, dass der Umgang mit solchen Daten auf Gesetzesstufe geregelt wird. Nach der ersten Lesung wurden Bedenken laut, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen über das vom Bundes- oder EU-Recht geforderte Mass hinausgehen würden. Die Kommission hat diese Einwände geprüft und hält fest, dass das revidierte KDSG keine unnötigen Verschärfungen enthält.
Da der Kanton Bern, anders als der Bund, kein allgemeines Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz kennt, müssten entsprechende Datenschutzbestimmungen sonst in zahlreichen Einzelerlassen geregelt werden. Die SAK kommt daher zum Schluss, dass es sachgerecht ist, den Schutz juristischer Personen im KDSG zu regeln.