Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Das Fit and Proper (FAP)-Rundschreiben ersetzt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie das Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB.
Es dient unter anderem der Umsetzung europäischer Vorgaben und berücksichtigt Anforderungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz. Künftige Anforderungen aus der nationalen Umsetzung der Eigenmittelrichtlinie CRD VI können erst in der nächsten Fassung berücksichtigt werden.
Die BaFin hat die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und berechtigten Anmerkungen im Rundschreiben Rechnung getragen. Neben redaktionellen Korrekturen gab es einzelne inhaltliche Anpassungen, die für mehr Klarheit sorgen. Zudem hat die BaFin eine Klarstellung zu Wartezeiten beim Wechsel einer Person von der Geschäftsleitung ins Aufsichtsorgan vorgenommen. Diese folgt den Vorgaben des Corporate Governance Codex.
Mit der Veröffentlichung des Rundschreibens hat die BaFin die bisher geltenden Merkblätter aufgehoben.