Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der KAP AG zum 31. Dezember 2023 fehlerhaft ist.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten einen Betrag in Höhe von 1,1 Mio. Euro, der stattdessen erfolgsneutral im Abschluss hätte erfasst werden müssen. Zudem fehlten verpflichtende Angaben zu Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie zu einer Aufgliederung der Vermögenswerte und Schulden aus einer Unternehmensveräußerung. Ferner wurden verpflichtende Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen nicht vollständig gemacht. Das vom Unternehmen veröffentlichte Konzern-Jahresergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2023 belief sich auf minus 0,1 Mio. Euro.
Rechtsgrundlagen der BaFin
Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung auch der Konzernbilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von unter anderem Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, macht sie diese ganz regelmäßig bekannt. Diese Transparenz informiert den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stärkt so das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.