Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Sie würde ab einem einmaligen Freibetrag von 50 Millionen Franken mit einem Steuersatz von 50 Prozent erhoben. Die Einnahmen würden zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen und zweckgebunden für die «sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise» und für den «dafür notwenigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet.
Der Regierungsrat anerkennt die Anliegen der Initiative, insbesondere die Stärkung der Generationengerechtigkeit sowie die Finanzierung von Massnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise. Er empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern jedoch, die Initiative abzulehnen.
Einschränkung der kantonalen Steuerhoheit und Finanzautonomie
Heute liegt die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone. Mit der Annahme der Initiative könnten künftig sowohl der Bund wie auch die Kantone bei Nachlässen und Schenkungen über 50 Millionen Franken Steuern erheben. Damit würde in die Autonomie der Kantone eingegriffen und es entstünde eine unerwünschte Konkurrenzsituation. Die Steuerhoheit für die Erbschaftssteuer soll bei den Kantonen bleiben.
Hinzu kommt, dass die Initiative eine Zweckbindung vorsieht. Zweckgebundene Steuern schränken die Finanzautonomie der Kantone ein. Gleichzeitig ist aufgrund der sinkenden Standortattraktivität mit Ausfällen bei den bestehenden Steuern zu rechnen.