Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von DigitalBanking. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website digitalbanking(.)cc ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die BaFin hat bereits am 12. September 2025 vor DigitalBanking und der Website digitalbanking(.)us gewarnt.
Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Zulassung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.