RoboSpark Investor: BaFin warnt auch vor der Website robosparkinvestor(.)net

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der RoboSpark Investor. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website robosparkinvestor(.)net ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die BaFin hat bereits am 10. Oktober 2025 vor RoboSpark Investor und der Website robosparkinvestor(.)com gewarnt.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Zulassung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.