Datenschutzgesetz: Kommission befürwortet Zentralisierung der Datenschutzbehörden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die oder der Beauftragte für Datenschutz wird von einer Findungskommission aus Mitgliedern von Exekutive und Legislative gewählt. Die SAK beantragt dem Grossen Rat, dass anstelle der Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Justizkommission (JuKo) den Vorsitz der Findungskommission führen soll. Beide betroffenen Kommissionen unterstützen diesen Antrag explizit. Einerseits verfügt die JuKo dank ihrer Aufgabe im Bereich der Richterwahlen bereits über Expertise bei Rekrutierungen. Andererseits kann so eine bessere Trennung der Aufgaben erreicht werden, indem die JuKo bei der Findungskommission die Leitung hat und die GPK als Oberaufsichtsorgan fungieren kann.  

Die SAK beantragt dem Grossen Rat des Weiteren, einen neuen Artikel zur Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung ins Gesetz aufzunehmen. Die neue Bestimmung orientiert sich am Bundesgesetz über den Datenschutz. Zudem will die SAK den Artikel, welcher die Aufsichtsbehörde über die Beauftragte oder den Beauftragten für Datenschutz regelt, an die Kommission zurückweisen. Im Hinblick auf die zweite Lesung soll eine allfällige Präzisierung des Oberaufsichtsartikels vorgeschlagen werden. Schliesslich will die SAK keine Beschränkung der Registerpflicht und beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung.

Der Grosse Rat wird das Gesetz in der Sommersession 2025 in erster Lesung beraten.