Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, das Entstehen einer engen Verbindung zu einem anderen Unternehmen unverzüglich bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Eine enge Verbindung liegt insbesondere vor, wenn mehrere juristische Personen miteinander verbunden sind, a) durch eine Beteiligung an mindestens 20 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen, b) durch eine Verbindung als Mutter- und Tochterunternehmen oder c) durch ein dauerhaftes Kontrollverhältnis mit einer dritten Person. Durch die Anzeigen soll sichergestellt werden, dass die Aufsichtsbehörden laufende Information über wesentliche personelle, organisatorische, rechtliche oder wirtschaftliche Veränderungen bei den beaufsichtigten Unternehmen erhalten.
Das Kreditinstitut hatte gegen diese Vorschrift verstoßen.