Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website vet-staking.com angeboten werden.

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben oder diese verwalten, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen strafbar machen.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz bzw. § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.