fivest.online: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber tritt lediglich unter der Bezeichnung Fivest auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz. Der BaFin liegen Anhaltspunkte vor, wonach der Betreiber zuvor auch für die inzwischen inaktiven Websites fivest.org, fivest.info und fivest.pro verantwortlich war.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.