Aurum-Fix: BaFin warnt vor der Website aurum-fix-corp.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website aurum-fix.corp.com. Über die Website bietet die angeblich in Barcelona, Spanien, ansässige Aurum-Fix ohne Erlaubnis bzw. Zulassung, Finanz-, Wertpapier-und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Der Betreiber der Websites tritt lediglich unter der Bezeichnung Aurum-Fix auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, von einer „European Financial Security“ bzw. „FINA-EU“ beaufsichtigt zu sein. Dabei handelt es sich um eine fiktive, nicht existente Behörde.

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.