TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der BaFin für den offengelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den zugehörigen Lagebericht

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat die Prüfung eingeleitet, da die Bilanzierung von Steuerverbindlichkeiten und von immateriellen Vermögensgegenständen (Kryptowerte) möglicherweise fehlerhaft ist.

Da die BaFin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.

Die BaFin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) kann die BaFin seit dem 1. Januar 2022 die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen im Rahmen von Bilanzkontrollverfahren finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die BaFin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle.