Neues Taxigesetz geht an den Grossen Rat

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Mit dem neuen Gesetz werden die Anforderungen an Taxis reduziert. Beispielsweise wird künftig auf die theoretische und praktische Eignungsprüfung von Taxifahrerinnen und Taxifahrern verzichtet. Denn das Prüfen der Ortskenntnisse ist zum Beispiel angesichts digitaler Navigationsdienste nicht mehr zeitgemäss.

Taxis bleiben jedoch bewilligungspflichtig. Sie sind eine Visitenkarte für die Gemeinden. Die Kundinnen und Kunden dürfen erwarten, dass die Taxifahrerinnen und Taxifahrer den nötigen Qualitätsanforderungen genügen. Die Gemeinden werden deshalb weiterhin allfällige Vorstrafen, frühere Führerausweisentzüge und genügende Sprachkenntnisse prüfen. Die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund von Taxifahrerinnen und Taxifahrer wurden aufgrund verschiedener Rückmeldungen in der Vernehmlassung nochmal verschärft. «Die Sicherheit der Fahrgäste, insbesondere der weiblichen Fahrgäste, ist ein ganz zentrales Element», betont Sicherheitsdirektor Philippe Müller.