Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
06. Oktober 2025
Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental
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Die Regierungsstatthalterin gewährt der Gemeinde Frutigen in 23 Fällen eine zweite Nachfrist, um ihre offenen Baupolizeifälle im Zusammenhang mit illegalen Bauvorha- ben in der Landwirtschaftszone selbständig zu erledigen. Sie stützt sich dabei auf das Fristverlängerungsgesuch der Gemeinde vom 30. September 2025. Die Nachfrist be- trägt je nach Verfahrensstand und Zeitplan der Gemeinde Frutigen ein halbes, ein dreiviertel oder ein ganzes Jahr. In sieben Fällen muss Frutigen weitere Unterlagen einreichen, damit die Regierungsstatthalterin über ihr Fristverlängerungsgesuch ent- scheiden kann.