Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Zuweisung aller Einwohnerinnen und Einwohner auf die Schutzräume in der Nähe ihres Wohnorts ist Aufgabe der Gemeinden. Ab 2026 übernimmt der Kanton diese Aufgabe und erstellt mindestens jährlich die Zuweisungsplanung. Dabei werden verschiedenste Faktoren wie ein möglichst kurzer Weg zum Schutzraum oder die prioritäre Zuweisung von Kindern und älteren Personen berücksichtigt. Eine Kommunikation der Zuweisungsplanung findet jedoch erst statt, wenn die Schutzräume für den Bezug vorbereitet werden, da sich die Planung aufgrund von Umzügen, Änderung der Familienzusammensetzung, etc. laufend ändert. Je nach Schutzplatzbilanz (siehe Kasten) kann es auch vorkommen, dass Schutzplätze über Gemeindegrenzen hinweg zugewiesen werden.