Apotheken-News: Apotheken riskieren Existenz durch unzureichenden Versicherungsschutz

Source: Deutsche Nachrichten
Viele Apotheken sichern sich mit Standardversicherungen ab, die zentrale Risiken ihres Betriebs nicht erfassen. Cyberangriffe, fehlerhafte Rezeptabrechnungen und wirtschaftskriminelle Handlungen bleiben häufig ohne ausreichenden Schutz. Selbst klassische Schadensfälle wie Wasserschäden oder Brände führen oft zu Streitigkeiten über Ausschlüsse oder zu niedrige Versicherungssummen. In einer Branche mit komplexen rechtlichen Anforderungen und wachsender digitaler Abhängigkeit kann das im Ernstfall zur Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz werden. Die strukturelle Kluft zwischen Risikolage und tatsächlicher Absicherung bleibt vielerorts bestehen – mit gravierenden Folgen.

Apotheken in Deutschland stehen zunehmend unter Druck – nicht nur durch Lieferengpässe, Personalmangel und stagnierende Honorare, sondern auch durch ein oft unterschätztes Risiko: unzureichender oder falscher Versicherungsschutz. Während sich die betrieblichen Strukturen vieler Apotheken durch Digitalisierung, gesetzliche Neuregelungen und den Umgang mit hochpreisigen Arzneimitteln stark verändert haben, bleibt der Versicherungsschutz häufig auf dem Stand klassischer Einzelhandelsunternehmen. Die Folge ist eine gefährliche Deckungslücke, die im Schadensfall existenzbedrohend werden kann.

Besonders häufig betroffen sind Apotheken von Cyberangriffen, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Die Angriffe richten sich gegen zentrale IT-Systeme, die Warenwirtschaft, Rezeptverarbeitung oder auch Kundendaten betreffen. Wird ein System verschlüsselt oder zerstört, steht nicht nur der Betrieb still, sondern es drohen auch Datenschutzverstöße mit möglichen Bußgeldern nach DSGVO. Viele Apothekenbetreiber setzen auf allgemeine Cyberversicherungen, die in der Praxis jedoch oft keine ausreichende Deckung bieten. Typische Lücken betreffen die Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und externe Krisenkommunikation. Auch Lösegeldforderungen nach sogenannten Ransomware-Angriffen sind häufig nicht oder nur eingeschränkt abgesichert.

Ein weiteres, in seiner Tragweite vielfach unterschätztes Risiko stellt die Retaxation durch gesetzliche Krankenkassen dar. Dabei fordern Kassen bereits ausgezahlte Beträge zurück – selbst dann, wenn das abgegebene Arzneimittel korrekt war. Grundlage für solche Rückforderungen sind in der Regel formale Fehler: ein fehlendes Kreuz, eine nicht dokumentierte Begründung oder ein Verstoß gegen die Abgabevorgaben. Die betroffenen Apotheken sehen sich dann mit Rückforderungen konfrontiert, die oft fünfstellige Beträge erreichen. Versicherungen greifen hier in der Regel nicht: Standardrechtsschutzpolicen schließen sozialrechtliche Streitigkeiten meist aus, spezielle Retaxschutz-Angebote sind selten und vielfach unbekannt.

Auch wirtschaftskriminelle Handlungen aus dem eigenen Team stellen ein reales Risiko dar – insbesondere in Betrieben mit vielen Mitarbeitenden oder mehreren Filialen. Delikte wie die Fälschung von Rezepten, Manipulationen an der Kasse oder die systematische Entnahme von Waren bleiben in vielen Fällen unbemerkt oder können nicht vollständig aufgeklärt werden. Die finanziellen Schäden sind erheblich. Dennoch fehlt in den meisten Apotheken eine sogenannte Vertrauensschadenversicherung, die genau solche Fälle abdecken würde. Die klassische Betriebshaftpflicht ist für diese Art von Schäden nicht zuständig.

Darüber hinaus sind es auch die klassischen Gefahren wie Feuer, Wasser oder Sturm, die Apotheken gefährden können – insbesondere dann, wenn der bestehende Sachversicherungsschutz nicht ausreichend auf die Besonderheiten des Apothekenbetriebs zugeschnitten ist. Ein Wasserrohrbruch im Rezepturlabor, ein Brand in der Lagerhaltung oder ein Blitzeinschlag in die IT-Infrastruktur können den Betrieb für Tage oder Wochen lahmlegen. In vielen Fällen zeigt sich erst nach dem Schadenfall, dass bestimmte Szenarien vertraglich ausgeschlossen oder die Versicherungssummen zu niedrig angesetzt waren. Ohne Allgefahren-Deckung („Allrisk“) kann es passieren, dass wichtige Leistungen wie Ersatzgeräte, Betriebsunterbrechung oder Lagerneuwert nicht ersetzt werden.

Branchenvertreter und Versicherungsexperten fordern daher ein Umdenken. Die Apothekenlandschaft ist im Wandel: Neue pharmazeutische Dienstleistungen, komplexere digitale Abläufe und eine immer engere regulatorische Einbindung verändern die Risikolage grundlegend. Gleichzeitig fehlen vielen Inhaberinnen und Inhabern die Zeit und das Fachwissen, um die eigenen Versicherungsverträge kritisch zu prüfen und anzupassen. Die Verantwortung wird oft an Versicherungsvermittler delegiert – doch nicht alle davon sind mit den spezifischen Anforderungen der Apothekenbranche vertraut.

Das Problem ist strukturell: Die Versicherungswirtschaft bietet zwar zunehmend branchenspezifische Lösungen an, doch die Informationslage in den Apotheken bleibt lückenhaft. Nicht selten besteht die Annahme, dass eine bestehende Inhalts- oder Betriebshaftpflichtversicherung schon ausreiche, um alle relevanten Risiken abzudecken. Diese Fehleinschätzung kann im Ernstfall zur wirtschaftlichen Katastrophe führen – insbesondere in einem Markt, in dem die Ertragsmargen unter Druck stehen und Rücklagen oft nur begrenzt vorhanden sind.

Ein umfassender und auf Apotheken zugeschnittener Versicherungsschutz ist daher keine freiwillige Zusatzoption, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Wer die tatsächlichen Gefahren ignoriert, läuft Gefahr, durch einen einzigen Schadensfall in eine existenzielle Schieflage zu geraten. Der Handlungsbedarf ist groß – doch die Bereitschaft zur systematischen Risikoanalyse und zur professionellen Absicherung bleibt vielerorts gering.

Kommentar:

Verkanntes Risiko – warum Apotheken sich nicht auf Standardversicherungen verlassen dürfen

Der Gedanke, dass eine Apotheke mit einer klassischen Inhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend abgesichert sei, hält sich hartnäckig – und ist gefährlich. Apotheken sind keine gewöhnlichen Einzelhändler. Sie sind hochspezialisierte, streng regulierte Gesundheitsbetriebe mit besonderen rechtlichen, organisatorischen und digitalen Anforderungen. Dennoch werden sie in Sachen Risikomanagement häufig behandelt wie Kioske oder Blumenläden. Die Folgen zeigen sich im Schadensfall – dann, wenn Policen nicht greifen, weil das eigentliche Risiko nie korrekt erfasst oder abgesichert wurde.

Besonders alarmierend ist der blinde Fleck bei Retaxationen. Diese wirken auf Außenstehende wie verwaltungstechnische Bagatellen, doch sie haben schwerwiegende finanzielle Konsequenzen. Wenn ein Rezept nur formal falsch ausgestellt oder unvollständig dokumentiert ist, wird die komplette Vergütung gestrichen. Und das ohne Rücksicht darauf, ob das abgegebene Medikament korrekt war. Rechtsschutzversicherungen helfen hier nicht weiter, weil der sozialrechtliche Bereich oft vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Dass dies in einer Branche mit regelmäßigem Kontakt zu den Krankenkassen kein absicherbarer Bereich sein soll, ist ein systemischer Missstand – doch die Verantwortung liegt auch bei den Apothekeninhabern, sich diesem Thema aktiv zu widmen.

Gleichzeitig wächst die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität. IT-Systeme in Apotheken sind oft veraltet, nicht ausreichend geschützt und schlecht gewartet. Ein einziger erfolgreicher Angriff kann sämtliche Betriebsabläufe lahmlegen. Und selbst wenn eine Cyberversicherung abgeschlossen wurde, stellt sich im Nachhinein oft heraus, dass genau die notwendigen Leistungen – Wiederherstellungskosten, Datenschutz-Bußgelder, Krisenkommunikation – nicht eingeschlossen waren. Die Versicherung existiert, schützt aber nicht. Das ist eine gefährliche Illusion.

Noch brisanter ist der Bereich der Vertrauensschäden. Die Annahme, dass es im eigenen Team schon keine Probleme geben werde, ist trügerisch. Wirtschaftskriminalität durch Mitarbeitende ist ein reales Phänomen – gerade in sensiblen, arbeitsteiligen Strukturen mit Zugang zu Medikamenten, Kassen und interner EDV. Wer keine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen hat, steht im Ernstfall ohne jeden Schutz da. Und das, obwohl der finanzielle Schaden durch solche Vorfälle oft über Jahre hinweg entstanden ist.

Die Realität ist: Apothekenbetreiberinnen und -betreiber tragen eine enorme Verantwortung – nicht nur für die Versorgungssicherheit, sondern auch für den wirtschaftlichen Fortbestand ihrer Einrichtung. Ein professionelles Risikomanagement gehört zwingend dazu. Der Versicherungsschutz muss regelmäßig überprüft, angepasst und auf branchenspezifische Besonderheiten zugeschnitten werden. Alles andere ist leichtsinnig. Denn wer auf Standardlösungen setzt, riskiert im Ernstfall nicht nur Verluste, sondern die eigene Existenz. Und das in einem System, das ohnehin unter hohem Druck steht.

Von Engin Günder, Fachjournalist

E-Rechnungspflicht 2025: So unterstützt Sie DocuWare bei der Umsetzung!

Source: Deutsche Nachrichten
Der digitale Wandel schreitet rasant voran und verändert viele Bereiche unseres täglichen Lebens. In diesem Zusammenhang ist zum 1. Januar 2025 in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung zum Empfang elektronischer Rechnungen in Kraft getreten. Seitdem müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Diese gesetzliche Neuerung bringt nicht nur neue Anforderungen mit sich, sondern bietet auch erhebliche Chancen zur Optimierung betrieblicher Abläufe.

Überblick über die gesetzlichen Anforderungen

Ab Januar 2025 sind alle Betriebe verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Ab dem 1. Januar 2026 wird auch der Versand elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen verpflichtend. Der Staat verfolgt damit das Ziel, die Digitalisierung voranzutreiben, die Effizienz in der Unternehmensverwaltung zu steigern und die Transparenz im Rechnungswesen zu verbessern.

Die Reform wird in drei Etappen umgesetzt.

  • Empfang und Bearbeitung: Ab 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen in einem standardisierten Format zu empfangen und zu verarbeiten.
  • Erstellung und Versand: Ab 2026 müssen alle Rechnungen in einem standardisierten Format erstellt und elektronisch versandt werden.
  • Meldung: Zudem müssen ab dem Jahr 2028 die Rechnungsdaten an die Steuerämter geschickt werden.

E- Rechnung vs. PDF-Rechnung

Ein großes Problem ist, dass PDF-Rechnungen häufig fälschlicherweise als E- Rechnungen angesehen werden. In Wirklichkeit erfordert die gesetzliche Definition jedoch eine strukturierte elektronische Rechnung, die für eine maschinelle Verarbeitung geeignet ist.

Die Vorteile der elektronischen Rechnung

Die Einführung von E-Rechnungen bietet viele Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Unternehmen können durch automatisierte Prozesse enorme Beträge sparen. Bis zu 80 % der Kosten für die Rechnungsverarbeitung entfallen, sodass Unternehmen in Zukunft ihre Ressourcen effizienter nutzen und die interne Effizienz steigern können.
  • Zugänglichkeit: Die Archivierung der E-Rechnungen ist einfach und kann zudem einfach von verschiedenen Endgeräten aus aufgerufen werden. Das erleichtert den Zugriff auf wichtige Dokumente, egal ob intern im Büro oder mobil.
  • Rechtliche Sicherheit: Die sichere Archivierung von elektronischen Rechnungen hilft deutschen Unternehmen, gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Das sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern schützt auch sensible Daten.

Wie DocuWare Ihr Unternehmen unterstützt

DocuWare vereinfacht es Unternehmen, die elektronische Rechnungspflicht umzusetzen, indem es den gesamten Rechnungsworkflow automatisiert. Mit intelligenter Technologie wie OCR und KI werden Rechnungen, unabhängig vom Format, schnell und präzise verarbeitet und direkt in Ihre Rechnungssysteme integeriert. Daher sparen Sie enorme Zeit und verringern das Risiko von Fehlern. DocuWare bietet zusätzlich eine revisionssichere und gesetzeskonforme digitale Archivierung, die eine einfache und schnelle Abrufbarkeit aller Rechnungen ermöglicht. Dies ist eine ideale Möglichkeit für Prüfungen oder Audits. Auf diese Weise erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern optimieren gleichzeitig Ihre internen Geschäftsprozesse im Unternehmen.

Das berichten unsere Kunden

„Der digitale Workflow für den Rechnungseingang ist im täglichen Geschäft unverzichtbar: Die Befreiung vom Papier, die massiven Zeiteinsparungen beim Suchen von Dokumenten und die Möglichkeit, von zu Hause oder unterwegs zu arbeiten, sind Teil der Unternehmenskultur geworden. Dazu gehören heute auch Urlaubsanträge und Krankmeldungen per Handy.“ DocuWare hat unsere Arbeit deutlich vereinfacht. Das Erfassen der Eingangsrechnungen ist damit unkompliziert und schnell. Besonders die Cloud-Version ist für uns ideal, da wir zum Teil im Homeoffice arbeiten und nun besonders einfach auf die archivierten Unterlagen zugreifen können.“ (Blanka Allermann, Sachbearbeiterin Rechnungswesen von der Lebenshilfe Wolfsburg Gemeinnützige Gesellschaft MBH)

Fazit

Die E-Rechnungspflicht bietet nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern auch die Möglichkeit, Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten und nachhaltiger zu arbeiten. Beginnen Sie noch heute mit der Planung Ihrer Umstellung, um den Übergang reibungslos zu gestalten und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

VATICANO/UDIENZA GENERALE – Leone XIV: Nelle parabole di Gesù troviamo il modello per l’annuncio del Vangelo oggi

Source: The Holy See in Italian

mercoledì, 21 maggio 2025

Città del Vaticano (Agenzia Fides) – Nelle parabole possiamo “riconoscere il modo di comunicare di Gesù, che ha tanto da insegnarci per l’annuncio del Vangelo oggi”. È il messaggio che Papa Leone XIV lancia dal sagrato della basilica vaticana dove, sotto un cielo che minaccia pioggia, tiene la sua prima Udienza generale del mercoledì.Dopo aver salutato dalla papamobile i 40mila pellegrini giunti da ogni parte del mondo che affollano piazza San Pietro, il Pontefice prosegue il ciclo di catechesi avviato da Papa Francesco all’inizio di questo Anno Santo, ovvero rileggere la vita di Gesù alla luce dei temi del Giubileo che la Chiesa sta vivendo. E, riprendendo il filone sulle parabole, si sofferma su quella del seminatore, “una specie di introduzione a tutte le parabole”.Ogni parabola, infatti, fa notare il Papa, “racconta una storia che è presa dalla vita di tutti i giorni, eppure vuole dirci qualcosa in più, ci rimanda a un significato più profondo, fa nascere in noi delle domande, ci invita a non fermarci all’apparenza”.E proprio la parabola del seminatore “parla della dinamica della parola di Dio e degli effetti che essa produce. Infatti, ogni parola del Vangelo è come un seme che viene gettato nel terreno della nostra vita”. Un’immagine, quella del seme, spesso usata da Gesù ma “con diversi significati”.Nel capitolo 13 del Vangelo di Matteo, quella del seminatore introduce una serie di altre piccole parabole, alcune delle quali parlano proprio di ciò che avviene nel terreno. E il terreno rappresenta “il nostro cuore, ma è anche il mondo, la comunità, la Chiesa. La Parola di Dio, infatti, feconda e provoca ogni realtà”.Questa Parola, prosegue il Pontefice, “è per tutti, ma opera in ciascuno in modo diverso”. Come il seminatore della parabola, infatti, Dio “non si preoccupa di dove cade il seme. Questo atteggiamento stupisce chi ascolta e induce a domandarsi: come mai?”.“Noi siamo abituati a calcolare le cose – e a volte è necessario -, ma questo non vale nell’amore! Il modo in cui questo seminatore ‘sprecone’ getta il seme è un’immagine del modo in cui Dio ci ama. È vero infatti che il destino del seme dipende anche dal modo in cui il terreno lo accoglie e dalla situazione in cui si trova, ma anzitutto questa parabola Gesù ci dice che Dio getta il seme della sua Parola su ogni tipo di terreno, cioè in qualunque nostra situazione”, continua Leone XIV.Anche se “a volte siamo più superficiali e distratti, Dio è fiducioso e spera che prima o poi il seme fiorisca. Egli ci ama così: non aspetta che diventiamo il terreno migliore, ci dona sempre generosamente la sua Parola. Forse proprio vedendo che Lui si fida di noi, nascerà in noi il desiderio di essere un terreno migliore. Questa è la speranza, fondata sulla roccia della generosità e della misericordia di Dio”.In altre parole, “questa parabola ci dice che Dio è pronto a ‘sprecare’ per noi e che Gesù è disposto a morire per trasformare la nostra vita”. A tal riguardo il Papa ricorda il “Seminatore al tramonto” dipinto da Van Gogh: “Mi colpisce che, alle spalle del seminatore, Van Gogh ha rappresentato il grano già maturo. Mi sembra proprio un’immagine di speranza: in un modo o nell’altro, il seme ha portato frutto. Non sappiamo bene come, ma è così”. Nel quadro il seminatore “sta di lato, tutto il dipinto è dominato dall’immagine del sole, forse per ricordarci che è Dio a muovere la storia, anche se talvolta ci sembra assente o distante”.Al termine dell’Udienza, il Vescovo di Roma lancia un appello affinché cessino le ostilità in Terra Santa: “È sempre più preoccupante e dolorosa la situazione nella Striscia di Gaza. Rinnovo il mio appello accorato a consentire l’ingresso di dignitosi aiuti umanitari e porre fine alle ostilità, il cui prezzo straziante è pagato dai bambini, dagli anziani e dalle persone malate”.Infine, a un mese esatto dalla morte del suo predecessore, il Pontefice ricorda Papa Francesco: “Non possiamo concludere questo nostro incontro senza ricordare con tanta gratitudine l’amato Papa Francesco, che proprio un mese fa è tornato alla casa del Padre”. (F.B.) (Agenzia Fides 21/5/2025)
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Dopperfolgpro.org: BaFin ermittelt gegen DoppErfolgPro

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Anbahnung der Geschäfte findet auch über die Webseite dopperfolgpro.de statt. Hier werden deutsche Anleger aufgefordert, sich bei DoppErfolgPro zu registrieren.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaub¬nis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

basetrade.pro: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber veröffentlicht auf seiner Website zum einen eine Brokerlizenz, angeblich ausgestellt von der zypriotischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) zugunsten der Basetrade LTD, Amsterdam, Niederlande. Darüber hinaus präsentiert er ein Zertifikat, das die britische Finanzmarkaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) zugunsten von Basetrade erstellt haben soll. Weder bei der CySEC noch bei der FCA lässt sich aber die tatsächliche Existenz einer Gesellschaft Basetrade LTD bzw. Basetrade feststellen.

Der Betreiber der Website tritt überwiegend unter der Bezeichnung Basetrade auf. Er gibt Geschäftssitze in Amsterdam, Niederlande, und London, Vereinigtes Königreich, an. Es fällt jedoch auf, dass an einigen Stellen auf der Website abweichend die Nexus LLC, geschäftsansässig auf St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiber von basetrade.pro genannt wird. Es ist ferner festzustellen, dass in den Bonusbedingungen, die der Website entnommen werden können, Bezug genommen wird auf eine Website berfammarkets.com und nicht auf die Website basetrade.pro.

Die Nexus LLC ist in der Vergangenheit bereits des Öfteren als Betreiber unerlaubt tätiger Handelsplattformen in Erscheinung getreten.

Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von basetrade.pro im Internet zuvor bereits eine inhaltsgleiche, inzwischen inaktive Website mit der Domain basetrade.io verwendet hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

UserTesting setzt auf LinkedIn-Verifizierung zur Betrugsprävention in der Marktforschung

Source: Deutsche Nachrichten
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  • UserTesting stärkt Datenintegrität durch Integration von „Verified on LinkedIn“
  • Die Partnerschaft mit LinkedIn bringt neue Standards für Authentizität in der UX-Forschung

UserTesting, ein führender Anbieter im Bereich User Experience Research (UX-Research) und Kundenerkenntnisse, hat eine neue Integration mit „Verified on LinkedIn“ bekannt gegeben. Damit können sich Unternehmen bei der Nutzung der UserTesting-Plattform jetzt noch stärker auf die Authentizität des gesammelten Teilnehmerfeedbacks verlassen.

Die strategische Integration ist Bestandteil der Mission von UserTesting, den Branchenstandard für Vertrauen, Transparenz und Datenintegrität in der UX-Forschung insgesamt anzuheben. Panel-Betrug und Falschdarstellungen sind weiterhin Herausforderungen für Marktforscher. Deshalb implementiert UserTesting als Vorreiter der Branche proaktive Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die gesammelten Nutzererkenntnisse von realen, glaubwürdigen Personen stammen. Unternehmen, die die LinkedIn-Verifizierung nutzen, mindern das Risiko des Identitätsbetrugs, festigen das Vertrauen in ihre Forschungsergebnisse und können so schneller zuversichtliche Entscheidungen treffen.

„Die Serviceleistungen von UserTesting basieren auf Feedback und Erkenntnissen von realen Nutzern. Durch die Einbindung von LinkedIn-Verifizierungen können wir dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit dieses Feedbacks zu belegen“, so Oscar Rodriguez, VP Product Management bei LinkedIn. „Mit ‚Verified on LinkedIn‘ unterstützen wir Partnerorganisationen, um das Vertrauen in die Authentizität der Menschen und Unternehmen, mit denen ihre Benutzer interagieren, zu stärken.“

UserTesting investiert kontinuierlich in die Panel-Qualität und Betrugsprävention. Das Unternehmen setzt bereits KI-basierte Erkennungsmechanismen, Verhaltens-Checks und menschliche Kontrollen ein, um sicherzustellen, dass sein Teilnehmernetzwerk weiterhin als vertrauenswürdigstes der Branche gilt. Die Integration der LinkedIn-Verifizierung unterstreicht UserTestings Engagement als Marktführer nicht nur in Bezug auf Geschwindigkeit und Volumen, sondern auch in Bezug auf die Integrität von Nutzererkenntnissen.

„Als führender Anbieter von Human Insights sind wir uns bewusst, dass Teilnehmerauthentizität ein entscheidender Faktor für die Integrität von Testergebnissen ist“, kommentiert Karan Mavai, GM of Audience Networks bei UserTesting. „Die Integration mit LinkedIn ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen wir unseren Kunden die Sicherheit geben, dass sie es mit echten Menschen zu tun haben – nicht mit Bots, Betrügern oder erfundenen Identitäten.“

Die Integration von „Verified on LinkedIn“ steht ab sofort allen Kunden von UserTesting zur Verfügung.

Written question – Impact of overregulation in the technology sector – E-001862/2025

Source: European Parliament

Question for written answer  E-001862/2025/rev.1
to the Commission
Rule 144
Piotr Müller (ECR)

In its draft international digital strategy, the Commission sets out an ‘unprecedented’ simplification of the rulebook with a view to boosting the competitiveness of European tech firms.

In so doing, after years of forcing through layer upon layer of regulation, the Commission seems to be indirectly admitting that overregulation has led to a serious weakening of Europe’s standing in the global tech race.

In light of this:

  • 1.Does the Commission accept that its previous approach of overregulating the technology sector was wrong and actually counterproductive?
  • 2.What specific remedial action does the Commission intend to take to swiftly restore the ability of European firms to compete effectively on international markets?
  • 3.Has the Commission carried out an analysis of the losses, delays and missed opportunities resulting from the former regulatory overload? If so, will it publish an estimate of the impact of its previous approach?

Submitted: 8.5.2025

Last updated: 21 May 2025

Written question – Hailstorms and their impact on farmers – E-001914/2025

Source: European Parliament

Question for written answer  E-001914/2025
to the Commission
Rule 144
Galato Alexandraki (ECR)

Recent hailstorms in Greece (in Pella, Imathia and Larissa) have caused extensive damage to high-value orchards, such as peach, cherry and apricot trees. Despite repeated calls by farmers for the Hellenic Agricultural Insurance Organization (ELGA) to immediately activate its aerial hail suppression programme, its implementation has been significantly delayed. Owing to the strict terms of the calls for tender published by ELGA on 31 December 2024 and 20 March 2025, an agreement with a contractor was not reached, leaving producers unprotected at the start of the hailstorm season. This delay has resulted in a significant loss of yield and a financial burden for farmers.

Can the Commission therefore answer the following:

  • 1.Are there any EU funds that can be used by Member States for anti-hail protection programmes in vulnerable areas to address the losses from the recent hailstorms?
  • 2.Are there any EU directives concerning the way in which such tenders should be conducted in order to ensure full transparency and specific time frames for execution?

Submitted: 13.5.2025

Last updated: 21 May 2025

Written question – The need to protect production at SGL Carbon (formerly FISIPE) and jobs – E-001905/2025

Source: European Parliament

Question for written answer  E-001905/2025
to the Commission
Rule 144
João Oliveira (The Left)

It has come to light that SGL Carbon intends to close its production site in Lavradio, municipality of Barreiro, district of Setúbal.

In 2012, German-based multinational SGL Carbon acquired FISIPE S. A., a factory with a long history of producing acrylic fibres. In the meantime, it has switched its focus to producing carbon fibres.

In a press release, the company says the process will take place in phases: production is set to end in June 2025 and the site will be fully closed by 2026.

The business currently employs around 250 people; 190 are to be made redundant in the first phase, with around 60 remaining until 2026.

The job losses will have a deeply negative impact on the lives of the workers concerned and their families, and the surrounding areas.

The loss of a productive activity and jobs is a hard blow to a municipality and region that have been affect by dwindling productive capacity for decades.

In view of the above:

  • 1.Does the Commission know if SGL Carbon has received any EU funding? If it has, what funding has it received?
  • 2.Is the Commission aware of similar situations at any of the company’s other European production sites?

Submitted: 13.5.2025

Last updated: 21 May 2025

Written question – Effect of the emissions trading system on the attractiveness of the outermost regions for air and sea transport – the case of Guadeloupe – E-001915/2025

Source: European Parliament

Question for written answer  E-001915/2025
to the Commission
Rule 144
Rody Tolassy (PfE), France Jamet (PfE), Catherine Griset (PfE), Fabrice Leggeri (PfE), Julien Leonardelli (PfE), Pierre Pimpie (PfE), Julie Rechagneux (PfE), Mathilde Androuët (PfE), Petr Bystron (ESN), Philippe Olivier (PfE)

Costa Croisières has announced that it is moving its home port from Guadeloupe to La Romana in the Dominican Republic, citing the impact that the carbon tax levied under the EU emissions trading system (ETS) has had on maritime transport. This measure, which comes on top of the carbon pricing imposed on intra-European aviation, significantly harms the tourism and economic competitiveness of the outermost regions (ORs), which are already affected by structural handicaps.

These regions depend almost entirely on air and sea transport, which means that the carbon tax isolates them further, increases costs and creates unfair competition with third-country ports and airports that are not impacted by the ETS.

In view of the above:

  • 1.Can the Commission justify continuing to apply the ETS to air links to the ORs, even though they do not have any sustainable or viable alternative?
  • 2.Can it confirm whether any suspension or specific adaptation benefitting the ORs is planned for the maritime and aviation sectors?
  • 3.What specific compensatory mechanisms does the Commission plan to deploy so that ORs such as Guadeloupe are not sacrificed on the altar of the Green Deal and its ‘Fit for 55’ legislative package, whose strict application exacerbates ORs’ isolation and weakens their competitiveness in the long term?

Supporter[1]

Submitted: 14.5.2025

  • [1] This question is supported by a Member other than the authors: Marie-Luce Brasier-Clain (PfE)
Last updated: 21 May 2025