Wie entsteht Intelligenz – und was können wir tun, um klüger zu werden?

Source: Deutsche Nachrichten
Ist Intelligenz angeboren? Oder lässt sie sich beeinflussen – vielleicht sogar gezielt fördern? Wie hängen Denken, Lernen und Wissen eigentlich zusammen? Lässt sich klug sein lernen?

Diesen und weiteren spannenden Fragen widmet sich Professorin Dr. Elsbeth Stern, eine der bekanntesten Intelligenzforscherinnen im deutschsprachigen Raum, in ihrem Studium Generale Vortrag „Intelligenz: wie Wissen, Denken und Lernen zusammenhängen“.  Die Intelligenzforscherin und Professorin für Lehr-Lern-Forschung an der ETH Zürich gibt am 21. Mai ab 19 Uhr, im Audimax der Hochschule Pforzheim, fundierte Einblicke in die Psychologie der Klugheit.

Sie zeigt auf, wie kognitive Fähigkeiten entstehen und warum Intelligenz nicht allein eine Frage der Vererbung ist – denn statistisch gesehen gäbe es nur einen mittleren Zusammenhang zwischen der Intelligenz von Eltern und Kindern. Vielmehr würden drei Elemente für die Entwicklung unserer kognitiven Fähigkeiten eine Rolle spielen, so die Wissenschaftlerin in einem Stern-Interview: „Zunächst gibt es genetische Voraussetzungen, dann braucht es eine Umwelt, die schlussfolgerndes Denken fördert. Und schließlich stellt sich die Frage, wie man seine Intelligenz in Wissen investiert.“ Für Stern ist klar: Intelligenz ist kein Garant für Erfolg, wohl aber eine wichtige Grundlage: „Intelligenz zeigt sich erst, wenn man mit echten Problemen konfrontiert ist“, betont sie.

Stern räumt mit gängigen Mythen auf und gibt Einblicke in aktuelle Erkenntnisse aus Psychologie und Bildungsforschung. Sie zeigt: Intelligenz ist nicht alles – aber sie hilft, wenn’s darauf ankommt. Und: Auch Menschen ohne „Spitzen-IQ“ können mit Ausdauer, Neugier und kluger Investition von Zeit erstaunlich viel erreichen.

Professorin Dr. Elsbeth Stern forscht zum Zusammenhang von Lernen und Intelligenz, und zur Kognitionspsychologie. Über Fachkreise hinaus ist sie durch zahlreiche Interviews und Medienbeiträge bekannt.

Der Vortrag, der auch via Livestream online übertragen wird, richtet sich an alle, die besser verstehen wollen wie Intelligenz entsteht – und was sie für Bildung, Chancengleichheit und gesellschaftlichen Fortschritt bedeutet. Der Eintritt ist frei.

Il Sottosegretario Mantovano in visita nei comuni di San Ferdinando (RC), Rosarno (RC) e Orta Nova (FG)

Source: Government of Italy

Il Sottosegretario alla Presidenza del Consiglio, Alfredo Mantovano, è stato oggi in visita nei comuni di San Ferdinando (RC), Rosarno (RC) e Orta Nova (FG), dove ha presieduto gli incontri istituzionali e con gli amministratori locali volti all’attuazione del “Piano straordinario di interventi infrastrutturali e di progetti di riqualificazione sociale e ambientale, funzionali ai comuni o alle aree metropolitane ad alta vulnerabilità sociale” che, dopo Caivano, porterà al rilancio sociale ed economico di ulteriori aree comprese in otto comuni.

A San Ferdinando, il Sottosegretario Mantovano, con il Sottosegretario all’Interno Wanda Ferro, il Comandante generale dei Carabinieri Salvatore Luongo, il Commissario straordinario di Governo Fabio Ciciliano, il Prefetto di Reggio Calabria Clara Vaccaro, il Presidente della Regione Roberto Occhiuto e il Sindaco Gianluca Gaetano, ha inaugurato la locale caserma dei Carabinieri e partecipato a un incontro in municipio tra le autorità per la verifica operativa dei progetti messi a punto per il rilancio del territorio comunale. Gli interventi previsti, per un totale di 10 milioni di euro, riguardano lo smantellamento di una tendopoli, la realizzazione di una “fattoria solidale” e la riqualificazione di diverse strutture scolastiche, culturali, adibite a verde urbano e del “Villaggio Praja”.

A Rosarno, dove Mantovano ha presieduto una riunione nella sede del Comune, è stato avviato un investimento di 4,4 milioni per la realizzazione di un centro polisportivo e si realizzeranno interventi di riqualificazione del quartiere Bosco, del cinema, della rete viaria e dei plessi scolastici, per ulteriori 5,6 milioni di euro.

Infine, a Orta Nova (FG) Mantovano ha avuto un incontro operativo con la Commissione straordinaria che gestisce l’amministrazione comunale dal luglio 2023 a seguito degli accertati condizionamenti da parte della criminalità organizzata. Nel comune foggiano saranno attuati interventi per circa 21,5 milioni, che ricomprendono la riqualificazione e l’effecientamento dell’impianto di illuminazione pubblica, la ristrutturazione di un immobile da adibire a caserma dei Carabinieri, la realizzazione di alloggi di edilizia residenziale pubblica, la riqualificazione di diverse aree e strutture pubbliche tra cui una residenza sociosanitaria per anziani e il complesso polisportivo comunale e la realizzazione di due campi da calcetto.

L’intera attività del Piano si basa su tre pilastri dello sviluppo sostenibile: la sostenibilità sociale, economica e ambientale. Per la realizzazione degli interventi è stata autorizzata, nel triennio 2025-2027, la spesa complessiva di 180 milioni di euro, di cui 100 milioni di euro per l’anno 2025, 50 milioni di euro per l’anno 2026 e 30 milioni di euro per l’anno 2027, a valere sul Fondo per lo sviluppo e la coesione. Possono essere utilizzate ulteriori risorse messe a d

EU reaffirms right to live free, equal and with dignity

Source: European Union 2

On the International Day against Homophobia, Biphobia and Transphobia, the EU reaffirms its strong commitment to respect, protect and ensure the full and equal enjoyment of all human rights by all LGBTI persons. The EU denounces all forms of discrimination and harassment of LGBTI persons.

„Die Gesellschaft muss die Verfassung schützen“ – Weckruf von Maximilian Steinbeis

Source: Deutsche Nachrichten
Es ist ein Appell, der nicht juristisch-technisch daherkommt, sondern wachrütteln will: „Es reicht nicht, wie das Kaninchen auf die Schlange zu starren“, sagt Maximilian Steinbeis in seinem Vortrag an der Hochschule Pforzheim. „Denn es ist nicht die Verfassung, die die Gesellschaft schützt – sondern umgekehrt: es ist die Gesellschaft, die die Verfassung schützen muss.“

Im Rahmen des Studium Generale sprach der Jurist, Journalist und Gründer des renommierten Verfassungsblogs im gut gefüllten Audimax über nichts Geringeres als die Verteidigung des liberalen Rechtsstaats – und darüber wie fragil dieser geworden ist. Die Bedrohung? Kommt nicht laut und martialisch, sondern leise, strategisch, systematisch. Und oft demokratisch legitimiert. Steinbeis zeigte Mittel und Methoden auf wie autoritäre Populisten durch gezielte Strategien den liberalen Rechtsstaat aushöhlen – und was in Deutschland konkret auf dem Spiel steht.

Was in Ungarn unter Viktor Orbán bereits Realität ist – etwa der Umbau der Verfassung und Justiz durch die Fidesz-Partei – findet Nachahmer: In Italien, in Belgien – und zunehmend auch in Deutschland. Dabei zeigt sich: Die Mechanismen sind nicht neu, sondern vielfach erprobt. Steinbeis selbst hatte bereits vor fünf Jahren in seinem Szenario des „Volkskanzlers“ aufgezeigt, wie ein populistischer Regierungschef die Gewaltenteilung aushebeln und die Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts systematisch schwächen könnte. Schritt für Schritt, formal korrekt, aber mit klarer autoritärer Stoßrichtung.

Was theoretisch klingt, ist praktisch längst im Gange: In Thüringen etwa blockiert die AfD durch eine Sperrminorität im Richterwahlausschuss seit Monaten die Neubesetzung von Justizstellen. Das Ergebnis: eine politische Geiselnahme wichtiger Institutionen aus der Opposition heraus. Auch auf Bundesebene wurde diskutiert, ob eine einfache Parlamentsmehrheit genutzt werden könnte, um zentrale Verfahrensgrundlagen des Bundesverfassungsgerichts zu verändern – etwa durch die Einführung eines dritten Senats mit strategisch besetzten Richterposten. Diese Gefahr wurde jedoch erkannt: Im Dezember 2024 beschloss der Bundestag mit breiter Mehrheit eine Verfassungsänderung, die zentrale Regeln zur Besetzung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert – und so politischer Willkür eine Grenze setzte.

Steinbeis ist keiner, der nur beschreibt – er interveniert. Seit fast 15 Jahren dokumentiert er mit seinem Blog, wie gefährdet die Resilienz demokratischer Institutionen ist – und wie autoritäre Strategien grenzüberschreitend adaptiert werden. Die Anfänge seines Engagements reichen ins Jahr 2010 zurück: Aus einer kleinen WordPress-Plattform wurde ein internationales Forum rechtswissenschaftlicher Analyse mit Beiträgen aus der ganzen Welt.

Doch Steinbeis bleibt nicht im Digitalen. Zuletzt organisierte er – gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Team – über 150 Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren der Landespolitik in Thüringen. Ziel: Verwundbarkeiten identifizieren, Sensibilität schaffen und konkrete Gegenstrategien entwickeln. Die daraus entstandenen Empfehlungen wurden noch vor der letzten Landtagswahl als Policy Paper veröffentlicht.

Sein Vortrag an der Hochschule Pforzheim machte deutlich: Demokratie braucht nicht nur juristische, sondern gesellschaftliche Wachsamkeit. „Es reicht nicht, abzuwarten, was passiert. Gerade Juristinnen und Juristen sagen oft: Ich brauche erst einen Fall, um mir eine Meinung zu bilden. Aber hier müssen wir antizipativ denken – und handeln, solange noch Spielräume bestehen“, so Steinbeis.

Die Lektion aus dem Blick nach Osteuropa ist klar: Autoritäre Schließung beginnt leise, folgt einer Trichterlogik – und lässt den Raum für demokratisches Handeln zunehmend schrumpfen. Wer diesen Prozess aufhalten will, muss Institutionen stärken, sich organisieren, solidarisch handeln und über Parteigrenzen hinweg Verantwortung übernehmen. „Wie weit diese Strategien fortschreiten, ist keine rechtliche oder kulturelle Frage, sondern eine politische Frage und über die entscheiden wir alle“, so der Weckruf des Experten.

technotrans-Hauptversammlung: zukunftsfähig durch Transformation

Source: Deutsche Nachrichten
Die Hauptversammlung der technotrans SE hat heute die Ausschüttung einer Dividende von 0,53 € je Aktie beschlossen. Darüber hinaus wählten die Aktionärinnen und Aktionäre Karin Sonnenmoser als neue Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat und billigten die Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand betonte in seinen Reden die hervorragenden Zukunftsperspektiven und die Resilienz des Konzerns. Maßgeblich dafür ist das Effizienzprogramm ttSprint, das technotrans durch eine neue, marktorientierte Organisationsstruktur agiler, kundennäher und krisenfester macht. Dies zeigt sich auch durch einen starken Start in das neue Geschäftsjahr 2025: Im 1. Quartal erreichte technotrans einen Konzernumsatz von 60 Mio. € bei einer EBIT-Marge von 6,7 %. Der Vorstand bestätigte die Prognose für das Geschäftsjahr 2025, einen Konzernumsatz in einer Bandbreite zwischen 245 und 265 Mio. € bei einer EBIT-Marge zwischen 7 und 9 % zu erzielen.

„Mit der Transformation im vergangenen Jahr haben wir die Weichen für nachhaltiges und profitables Wachstum gestellt und sind nun resilienter und zukunftsfähig“, sagte Michael Finger, CEO der technotrans SE, im Rahmen der Veranstaltung.

Hauptversammlung stimmt allen Beschlussvorlagen zu

Die Hauptversammlung erteilte Zustimmung zu allen Beschlussvorlagen.  Hierzu zählte unter anderem die Ausschüttung einer Dividende von 0,53 € pro Aktie. Darüber hinaus billigte die Hauptversammlung den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 sowie die Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat für die kommenden vier Jahre. Die Anteilseigner wählten zudem Karin Sonnenmoser als neue Vertreterin in den Aufsichtsrat. Frau Sonnenmoser verfügt über einen Abschluss als Diplom-Kauffrau der Universität Augsburg sowie einen MBA der University of Dayton, Ohio, USA. Sie hat langjährige Managementerfahrung und ist unter anderem Mitglied des Aufsichtsrats bei der Renk Group AG.

Zukunftsfähig durch Transformation

Die Vorstandsmitglieder Michael Finger (CEO) und Natascha Sander (CFO) stellten in ihren Reden heraus, wie die konsequente Transformation des technotrans-Konzerns Werte schafft: Die Profitabilität konnte im schwierigen konjunkturellen Umfeld im Jahresverlauf 2024 sukzessive gesteigert werden – bis auf eine bereinigte EBIT-Marge von 8,7 % im 4. Quartal. Trotz eines konjunkturbedingt gesunkenen Konzernumsatzes im Geschäftsjahr 2024 erzielte der Konzern bereinigt um temporäre Aufwendungen für Abfindungen und die Neuorganisation eine EBIT-Marge von 6 %. Im Ergebnis zeigen sich erste Effekte des erfolgreich umgesetzten Effizienzprogramms ttSprint, der neuen marktorientierten Organisation, der kontinuierlich an Bedeutung gewinnenden Technologiekompetenz sowie der stringenten Ausrichtung auf wachstumsstarke Märkte – allen voran Energy Management. Mit Flüssigkeitskühlungen für Datacenter sowie Batterie-Thermomanagementsystemen für E-Busse und für Schienenfahrzeuge liefert technotrans notwendige Lösungen für globale Megatrends wie Künstliche Intelligenz und Dekarbonisierung. In Bezug auf das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit berichtete der Vorstand von Fortschritten bei der CO₂-Reduktion und technologischen Innovationen mit natürlichen Kältemitteln.

Starkes 1. Quartal 2025: Jahresprognose bestätigt

Der technotrans‑Konzern ist dynamisch in das Geschäftsjahr 2025 gestartet. Das Unternehmen erzielte im 1. Quartal einen Konzernumsatz von 60,1 Mio. € und steigerte das operative Konzernergebnis (EBIT) gegenüber dem Vorjahr um das Zehnfache auf 4,0 Mio. €. Dies entspricht einer EBIT‑Marge von 6,7 %. Vor diesem Hintergrund bestätigt der Konzernvorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2025, die einen Konzernumsatz zwischen 245 und 265 Mio. € bei einer EBIT-Marge zwischen 7 und 9 % vorsieht.

„Wir danken unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie haben mit außerordentlichem Engagement und großer Veränderungsbereitschaft die Transformation mitgestaltet und zum Erfolg geführt. Gemeinsam werden wir den Kurs des profitablen Wachstums fortsetzen“, betonte Michael Finger.

Apotheken-Nachrichten von heute: Versandboom, Apothekenrisiken, Medikamentenwarnungen

Source: Deutsche Nachrichten
Der Versandhandel verlagert seinen Schwerpunkt zunehmend auf rezeptfreie Produkte – mit Erfolg: Die Kundenzahlen steigen, während das E-Rezept hinter den Erwartungen zurückbleibt. Vor-Ort-Apotheken sehen sich parallel mit massiven Herausforderungen konfrontiert. Naturgefahren wie Starkregen oder Stromausfälle bedrohen Standorte und fordern eine politische Antwort in Form einer Pflichtversicherung. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit durch bewaffnete Überfälle, wie ein aktueller Fall in Berlin zeigt. Die SPD übernimmt den Vorsitz im Gesundheitsausschuss und gewinnt damit entscheidenden Einfluss auf die gesundheitspolitische Agenda. Medikamentenwarnungen zu Promethazin und Nebivolol alarmieren Fachkreise, neue Kassenregeln zur Raucherentwöhnung betreffen viele Patienten. Die Pille verliert an Akzeptanz bei jungen Frauen, CBD-Blüten erhalten erstmals Tabaksteuerzeichen – und die Debatte um Gluten zeigt, wie groß die medizinische Grauzone bei unspezifischen Beschwerden inzwischen ist.

Versender gewinnen im Non-Rx-Geschäft

Rezeptfreie Produkte treiben Kundenzahlen, während das E-Rezept stagniert

Während die Erwartungen der Versandapotheken an das E-Rezept weiterhin nur schleppend erfüllt werden, verlagert sich der unternehmerische Fokus zunehmend auf das freiverkäufliche Segment. Im Non-Rx-Bereich verzeichnen die großen Player wie Shop Apotheke oder DocMorris stabile Zugewinne. Laut aktuellen Marktdaten hat sich die Zahl der aktiven Kundinnen und Kunden im Bereich der rezeptfreien Produkte in den vergangenen zwölf Monaten signifikant erhöht. Der Anteil der wiederkehrenden Besteller liegt dabei deutlich über dem Vorjahr, was auf eine wachsende Markentreue und ein erfolgreiches Kundenbindungsmanagement schließen lässt.

Besonders auffällig ist die strategische Neuausrichtung der Versender, die weniger auf kurzfristige Erfolge im E-Rezept-Markt setzen, sondern vermehrt in die Optimierung ihrer Non-Rx-Prozesse investieren. Dazu zählen digitale Produktempfehlungen, automatisierte Nachbestellzyklen und niedrigschwellige Gesundheitsberatungen über App und Chat. Die Margen in diesem Bereich sind für die Anbieter attraktiver, die regulatorischen Hürden geringer, und die Konkurrenz durch Vor-Ort-Apotheken nach wie vor schwächer.

Gleichzeitig zeigt sich, dass das Wachstum im rezeptfreien Bereich nicht mit einem Rückgang der Ambitionen im E-Rezept-Segment einhergeht. Vielmehr arbeiten die Versender parallel an Strukturen, um bei einem möglichen Marktsprung vorbereitet zu sein. Bislang allerdings bleibt der erwartete Boom aus: Die technische Infrastruktur ist weiterhin fragmentiert, viele Ärztinnen und Ärzte zögern mit der vollständigen Umstellung, und die Akzeptanz unter gesetzlich Versicherten stagniert. Für die Versandapotheken bedeutet das: Der Non-Rx-Bereich wird zum Rückgrat der Wachstumsstrategie, während das E-Rezept vorerst ein Projekt der Geduld bleibt.

Die aktuelle Dynamik auf dem Apothekenmarkt offenbart ein doppeltes Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht die digitale Infrastruktur des E-Rezepts, die nach wie vor nicht reibungslos funktioniert – ein Umstand, der sowohl die politischen Versprechen als auch die ökonomischen Hoffnungen der Versender ausbremst. Auf der anderen Seite aber zeigen die Versandapotheken, dass sie auch ohne regulatorische Rückenwinde ihre Position weiter ausbauen können. Der konsequente Ausbau des Non-Rx-Geschäfts zeigt, wie anpassungsfähig und strategisch fokussiert diese Unternehmen mittlerweile agieren.

Besonders bemerkenswert ist die Fähigkeit der Versender, Kundenbindung im ansonsten austauschbaren OTC-Markt zu generieren. Während Vor-Ort-Apotheken unter Fachkräftemangel, Lieferschwierigkeiten und Retaxationsrisiken leiden, professionalisieren die Onlineanbieter ihre Prozesse – und holen sich mit gezielten Serviceleistungen systematisch Marktanteile. Dass dabei die Zahl der aktiven Nutzer kontinuierlich wächst, ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines datengetriebenen Vertriebsmodells.

Doch der Erfolg im freiverkäuflichen Segment ist kein Ersatz für eine echte Integration in die Arzneimittelversorgung. Die strukturellen Herausforderungen des E-Rezepts bleiben ungelöst – und mit ihnen die Frage, ob die digitale Versorgung wirklich mehr ist als ein bequemer Nebenschauplatz. Bis dahin bleibt das Wachstum der Versender ein Beleg für Effizienz, nicht für Systemreife.

Elementarschäden, Versicherungsfalle, Apothekenhaftung

Naturgefahren bedrohen Standorte – warum Apotheker dringend handeln müssen

Für Apothekenbetreiber gewinnt die Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden eine besondere Brisanz. Viele Betriebsstandorte befinden sich in innerstädtischen Altbauten, an Flussläufen oder in baulich verwinkelten Gewerbeeinheiten mit empfindlicher Infrastruktur. Wenn Starkregen Keller überschwemmt, Rückstaus Medikamentenlager fluten oder Stromausfälle Kühlschränke lahmlegen, steht nicht nur das Warenlager auf dem Spiel, sondern die gesamte Betriebsfähigkeit. Die bisherige Praxis, sich freiwillig gegen Naturgefahren zu versichern, ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten riskant – unter rechtlichen zunehmend verantwortungslos. Denn der Gesetzgeber plant nicht nur, eine Pflichtdeckung einzuführen, sondern auch die staatlichen Hilfen drastisch zu begrenzen.

Wer eine Apotheke betreibt, muss künftig nachweisen können, dass alle relevanten Risiken durch eine Police gedeckt sind – auch im Hinblick auf Betriebsunterbrechungen und Wiederaufbaukosten. Besonders relevant sind dabei Risiken wie Starkregen, Überschwemmung durch Rückstau, Erdfall oder Schneedruck. Was auf den ersten Blick nach Spezialrisiken klingt, betrifft in Wahrheit viele Apotheken: Oft reichen bereits wenige Zentimeter Wasser, um eine teure Rezepturtechnik zu zerstören oder eine digitalisierte Lagerhaltung unbrauchbar zu machen. In Kombination mit gestörten Lieferketten und unterbrochener Kundenzufuhr entsteht schnell ein Totalschaden, der existenzielle Folgen hat.

Die geplante Pflichtversicherung würde nicht nur für Wohnhäuser gelten, sondern auch für gewerblich genutzte Immobilien – also auch für Apothekenbetriebe. Die Politik will damit vermeiden, dass Unternehmer nach einer Katastrophe unversichert vor dem Ruin stehen und anschließend auf staatliche Hilfen hoffen. Für Apotheken ergeben sich daraus klare Handlungsfelder: Standorte müssen versicherungstechnisch neu bewertet, bestehende Policen überprüft und erweitert werden. Dabei ist entscheidend, ob die Gebäudeversicherung der Immobilie den Elementarschutz enthält und in welchem Umfang der Inhalt und Betriebsunterbrechungen abgedeckt sind. Häufig zeigt sich, dass vermeintlich „komplette“ Policen Lücken aufweisen, etwa bei Rückstauereignissen oder bei technikbedingten Kettenreaktionen nach einem Wasserschaden.

Zudem rückt die Standortwahl stärker in den Fokus. Wer künftig eine Apotheke in einem bekannten Überschwemmungsgebiet betreibt oder einen neuen Standort plant, muss mit höheren Beiträgen, erschwertem Versicherungsschutz oder sogar Einschränkungen beim Genehmigungsrecht rechnen. Der Gesetzgeber signalisiert deutlich: Wer Risiken freiwillig eingeht, soll auch die volle Haftung tragen – wirtschaftlich wie juristisch. Für Apothekenbetreiber bedeutet das nicht nur höhere Versicherungsprämien, sondern auch neue Pflichten bei der Risikoaufklärung gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und Behörden.

Besonders heikel wird es, wenn aufgrund unzureichender Absicherung ein Schaden eintritt und die Betriebshaftpflicht nicht greift. In solchen Fällen können Apotheker für nicht abgegebene Arzneimittel, verlorene BtM-Bestände oder beschädigte Lagerware persönlich haftbar gemacht werden. Auch Mietverträge enthalten oft Klauseln, die im Katastrophenfall zu Lasten des Mieters wirken – etwa bei Wiederherstellungspflichten oder Nebenkostenumlagen für Instandsetzung. Wer seine Apotheke betreiben will, muss künftig mehr denn je über Versicherungswissen verfügen – oder kompetente Beratung einholen.

Apotheken stehen im Zentrum der gesundheitlichen Daseinsvorsorge – doch ihr Schutz vor Elementarschäden ist bislang kaum Teil der öffentlichen Diskussion. Das ist ein Versäumnis mit potenziell katastrophalen Folgen. Denn wenn eine Apotheke nach einem Starkregenereignis tagelang schließen muss, betrifft das nicht nur die wirtschaftliche Bilanz des Inhabers, sondern auch die Versorgung chronisch Kranker, Pflegeeinrichtungen oder Notdienste. Die Vorstellung, dass ein solcher Schaden durch freiwillige Versicherungsentscheidungen abgefedert werden könne, ist naiv – und gefährlich.

Die Einführung einer Pflichtversicherung ist deshalb aus Sicht des Gemeinwohls ebenso zwingend wie aus Perspektive der Betriebsverantwortung. Apothekeninhaber verwalten sensible Güter: Arzneimittel, Betäubungsmittel, patientenbezogene Daten. Der Verlust dieser Infrastruktur durch vermeidbare Schäden ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Schwäche, sondern eine regulatorische Fahrlässigkeit. Wer hier spart, spart am Fundament.

Gleichzeitig ist die Pflichtversicherung kein Allheilmittel. Sie schützt nicht vor Fehlern in der Vertragsgestaltung, lückenhafter Risikoanalyse oder mangelndem Notfallmanagement. Eine Police ist nur so gut wie das Bewusstsein ihres Inhabers für die Realität der Risiken. In einer Zeit, in der Extremwetter zum Normalfall wird, reicht es nicht, auf den Staat zu hoffen oder auf Ausnahmelagen zu verweisen. Es braucht ein strategisches Risikomanagement – das beginnt mit dem Standort, setzt sich in der Gebäudetechnik fort und endet bei der klaren Verantwortungszuteilung im Schadenfall.

Die Branche muss lernen, dass Versicherungsfragen kein Annex der Betriebsführung sind, sondern ein zentrales Element unternehmerischer Resilienz. Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung wird kommen. Wer jetzt handelt, entscheidet nicht nur über Beitragshöhen, sondern über Existenz oder Insolvenz. Der Grundsatz ist klar: Wer eine Apotheke betreibt, darf sich nicht darauf verlassen, dass andere im Ernstfall für seine Risiken einstehen. Verantwortung ist nicht delegierbar – weder politisch noch versicherungstechnisch.

Tatort Apotheke

Warum Überfälle auf Apotheken keine Ausnahme mehr sind und die Angst mitarbeitet

Ein bewaffneter Überfall in einer Berliner Apotheke hat erneut die Sicherheitslage im Apothekenalltag ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Eine Mitarbeiterin schildert gegenüber der Redaktion den Moment, in dem ein Mann mit gezogener Waffe das Geschäft betrat, Geld forderte und die Belegschaft in Angst und Schrecken versetzte. Der Vorfall ereignete sich am helllichten Tag in einem dicht besiedelten Wohnviertel, keine zehn Minuten vom nächsten Polizeirevier entfernt. Obwohl niemand verletzt wurde, sei der Schock tief und anhaltend, berichtet die Betroffene. Sie fordert mehr Aufklärung über solche Taten – auch, um Kolleginnen und Kollegen für potenzielle Gefahren zu sensibilisieren.

Die betroffene Apothekerin will anonym bleiben, ihr Bericht ist dennoch eindrücklich. Der Täter habe mit einem schwarzen Kapuzenpullover und verdecktem Gesicht plötzlich den Verkaufsraum betreten, eine Pistole aus der Jacke gezogen und wortlos auf die Kasse gedeutet. „Es war ein Gefühl zwischen Starre und Panik. Wir sind hier, um Menschen zu helfen – und plötzlich geht es nur noch ums Überleben.“ Die Polizei rückte innerhalb weniger Minuten an, der Täter konnte allerdings unerkannt fliehen. In der Umgebung hatte es laut Ermittlern bereits ähnliche Vorfälle gegeben.

Dass Apotheken zu Zielen von Gewalt und Raub werden, ist kein neues Phänomen. Doch die Häufung solcher Taten, insbesondere in städtischen Brennpunkten, alarmiert Fachkreise und Beschäftigte gleichermaßen. Während politische Diskussionen vor allem um wirtschaftliche Nöte und Lieferengpässe kreisen, bleibt die persönliche Sicherheit der Teams ein verdrängter Aspekt. Die Berliner Apothekerkammer prüft laut Angaben, ob spezielle Schutzschulungen für Apothekenmitarbeitende erneut angeboten oder ausgebaut werden sollen.

Im Interview mahnt die überfallene Apothekerin, das Schweigen über solche Vorfälle endlich zu brechen: „Es geht nicht darum, Angst zu verbreiten. Aber wenn wir uns immer nur wegducken, passiert einfach nichts. Und irgendwann trifft es die Nächste.“ Eine ihrer Kolleginnen habe nach dem Vorfall gekündigt, sie selbst erwäge derzeit, nur noch im Backoffice zu arbeiten. Der Preis für pharmazeutische Versorgung in bestimmten Lagen – so ihr Fazit – werde zunehmend mit Angst bezahlt.

Apotheken sind keine Banken, keine Juweliere, keine Wettbüros – und doch geraten sie immer häufiger ins Visier von Kriminellen. Was früher als Ausnahme galt, scheint sich in manchen Stadtteilen zur gefährlichen Routine zu entwickeln. Die stillschweigende Erwartung, dass Apothekenteams auch unter Bedrohung einfach „funktionieren“, verweist auf eine fatale gesellschaftliche Verdrängung. Während die Öffentlichkeit über Apotheken schimpft, wenn das gewünschte Medikament nicht verfügbar ist, ignoriert sie, unter welchen Bedingungen hier oft gearbeitet wird.

Dass eine Berliner Apothekerin nun den Mut aufbringt, über einen bewaffneten Überfall zu sprechen, ist ein Weckruf. Denn wer über die Krise der Apotheken redet, muss auch über deren Verwundbarkeit sprechen – ökonomisch wie physisch. Politik, Kammern und Berufsverbände sind gefordert, das Thema Sicherheit endlich systematisch anzugehen. Es braucht strukturellen Schutz, nicht nur Mitgefühl nach dem Ernstfall. Und es braucht mediale Sichtbarkeit – damit sichtbar wird, dass Gesundheitsversorgung nicht nur eine betriebswirtschaftliche, sondern zunehmend auch eine sicherheitspolitische Herausforderung ist.

SPD übernimmt Gesundheitsausschuss

Die neue Ausschussstruktur im Bundestag verändert die gesundheitspolitische Verantwortung

In der konstituierenden Sitzung des Bundestages wurde die neue Ausschussstruktur für die aktuelle Legislaturperiode beschlossen – mit spürbaren politischen Signalen. Die SPD soll künftig den Vorsitz im Gesundheitsausschuss übernehmen und damit eine Schlüsselposition in der gesundheitspolitischen Debatte einnehmen. Insgesamt wurden 24 Ausschüsse eingerichtet, ein Gremium weniger als in der vorangegangenen Periode. Die Zahl der Ausschussvorsitze richtet sich wie gewohnt nach der Stärke der Fraktionen im Parlament.

Die Unionsfraktion, als stärkste Kraft, stellt die Vorsitzenden in acht Gremien, darunter zentrale Ausschüsse wie Wirtschaft, Verteidigung, Außenpolitik und Digitalisierung. Die SPD übernimmt fünf Vorsitzfunktionen und sichert sich mit dem Gesundheitsausschuss eine der bedeutendsten Schnittstellen zwischen Gesundheitspolitik, Sozialordnung und Versorgungssicherheit. Zudem fällt ihr der Vorsitz in den Ausschüssen für Bildung, Forschung, Geschäftsordnung, Familie sowie Sport und Ehrenamt zu.

Brisant bleibt die Verteilung an die AfD, die als zweitgrößte Fraktion nominell sechs Ausschussvorsitze erhält, darunter für Haushalts- und Innenpolitik. Dass diese Nominierungen Bestand haben, ist jedoch fraglich: Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden AfD-Kandidaten in den jeweiligen konstituierenden Sitzungen regelmäßig abgelehnt. Auch diesmal bleibt unklar, ob die AfD ihre Vorschlagsrechte in konkrete Leitungsposten ummünzen kann.

Die Grünen übernehmen die Ausschussleitungen für Verkehr, Europa sowie Kultur und Medien. Die Linke wird in den Bereichen Wohnen sowie Umwelt und Klimaschutz vertreten sein. Die Besetzung der Vorsitzenden ist formal nicht automatisch bindend: Erst durch die jeweilige Wahl im Ausschuss wird ein Vorschlag wirksam – und politisch akzeptiert.

Dass der Vorsitz im Gesundheitsausschuss an die SPD geht, markiert mehr als nur eine formal-parlamentarische Entscheidung. Es ist ein strategisches Signal. In einer Zeit, in der das Gesundheitssystem unter Reformdruck steht, die Versorgungssicherheit bröckelt und soziale Spannungen wachsen, wird ausgerechnet der Ausschuss für Gesundheit zum Brennglas politischer Gestaltungskraft – oder Ohnmacht. Die SPD steht nun in der Pflicht, nicht nur Sitzungen zu leiten, sondern auch politische Akzente zu setzen.

Zugleich zeigt die faktische Marginalisierung der AfD bei der tatsächlichen Besetzung von Vorsitzposten die Grenzen formaler Machtverhältnisse. Zwar lassen sich Vorschlagsrechte nicht verhindern, aber die demokratischen Mechanismen der Wahl bieten den übrigen Fraktionen ein Bollwerk gegen die Vereinnahmung institutioneller Schlüsselpositionen durch Kräfte, die das System selbst in Frage stellen.

Doch auch die SPD kann sich nicht allein auf diese Abgrenzung verlassen. Der Gesundheitsausschuss braucht keine Verwaltungsrhetorik, sondern politische Verantwortung – insbesondere für die strukturellen Dauerbaustellen in Pflege, Krankenhausfinanzierung, Apothekenwesen und ambulanter Versorgung. Die Frage lautet nicht, wer den Ausschuss leitet, sondern was dort gestaltet wird.

Promethazin sorgt für Alarm in der EU

Tödliche Zwischenfälle zwingen EMA zu drastischen Sicherheitsmaßnahmen

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA und ihre Gremien haben nach mehreren Berichten über schwere Nebenwirkungen von Promethazin Konsequenzen gezogen. Infolge kardiotoxischer und neuropsychiatrischer Zwischenfälle hat die Koordinierungsgruppe für dezentrale Zulassungsverfahren (CMDh) im Dezember 2024 eine tiefgreifende Überarbeitung der Produktinformationen beschlossen. Die Änderungen betreffen sowohl Fach- als auch Gebrauchsinformationen und sind seit April 2025 verpflichtend in Kraft.

Promethazin ist ein Arzneistoff mit breitem Einsatzspektrum – von der Allergiebehandlung über die Sedierung bis hin zur psychiatrischen Anwendung. Gerade seine zentral dämpfenden und neuroleptischen Effekte führten in den vergangenen Jahren zu einer steigenden Zahl von UAW-Meldungen. Insbesondere das Risiko lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen wie QT-Verlängerung und Torsade de pointes sowie neuropsychiatrischer Effekte wie Halluzinationen, aggressivem Verhalten und malignem neuroleptischen Syndrom rückten in den Fokus der Pharmakovigilanz.

Der PRAC hatte bereits zuvor auf Basis kumulierter Sicherheitsberichte schwerwiegende Risiken bestätigt. Besonders kritisch sei die Kombination mit Arzneistoffen, die ebenfalls das QT-Intervall verlängern, darunter typische und atypische Neuroleptika, SSRI, Fluorchinolone, Methadon oder Antiprotozoika. Auch in Überdosierung zeigten sich letale Verläufe. Für parenterale Darreichungsformen wurde zudem auf das Risiko schwerer Gewebeschäden bis hin zur Gangrän hingewiesen.

Die aktualisierten Fachinformationen enthalten nun deutliche Warnhinweise und Anwendungsbeschränkungen. Ziel der EU-weiten Maßnahme ist eine bessere Risikokommunikation und die Vereinheitlichung von Sicherheitsstandards. Auch Präparate, die nicht direkt von den neuen Maßnahmen betroffen sind, sollen künftig angepasst werden.

Die überarbeitete Risikobewertung zu Promethazin zeigt exemplarisch, wie stillschweigend akzeptierte Wirkstoffe bei neuer Datenlage in ein anderes Licht geraten können. Was jahrzehntelang als bewährte Substanz galt, wird durch systematisches Monitoring in seiner Gefährdungspotenz neu eingestuft – mit unmittelbaren Konsequenzen für die klinische Praxis. Die EMA beweist damit Handlungsfähigkeit, aber auch, wie fragil Arzneimittelsicherheit in Grenzbereichen der Multimorbidität und Polypharmazie ist.

Besonders prekär ist, dass Promethazin gerade bei vulnerablen Patientengruppen eingesetzt wird: Ältere, multimorbide, psychiatrisch oder onkologisch belastete Personen mit komplexer Medikation. Dass hier tödliche Wechselwirkungen auftreten, ist kein Randphänomen, sondern strukturelles Risiko. Die Konsequenz kann nicht nur eine Warnung auf Papier sein, sondern muss auch die ärztliche und pharmazeutische Praxis verändern – durch gezieltere Indikationsprüfung, verstärkte Interaktionschecks und kritisches Hinterfragen alter Gewohnheiten.

Die regulatorische Antwort aus Brüssel und Amsterdam kommt spät, aber sie kommt. Was jetzt zählt, ist die konsequente Umsetzung vor Ort – nicht nur durch Industrie und Behörden, sondern durch jeden, der Arzneimittel verantwortet.

Deumavan bringt neue Intimpflegeprodukte für sensible Haut

Vaginalovula und Pflegecreme bieten medizinischen Schutz ohne Zusätze

Deumavan baut sein Sortiment zur medizinischen Intimpflege im Juni deutlich aus: Mit Vaginalovula gegen Scheidentrockenheit und einer pH-optimierten Pflegecreme für die tägliche Anwendung reagiert der Hersteller Kaymogyn GmbH auf wachsende medizinische, gesellschaftliche und pharmazeutische Anforderungen an reizfreie Intimpflege. Die seit Jahren in Apotheken etablierte Schutzsalbe der Marke wird damit erstmals durch zwei Produkte ergänzt, die sowohl symptomorientierte Hilfe leisten als auch präventiv pflegen. Die Vaginalovula enthalten Hyaluronsäure, Aloe Vera sowie rückfettende Lipide und sind darauf ausgelegt, Trockenheit, Irritationen, Juckreiz, Brennen und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr zu lindern. Besonders relevant ist der hormonfreie Ansatz, der auch Patientinnen in der Menopause, im Wochenbett, während der Stillzeit oder im Rahmen onkologischer Therapien eine sichere Anwendung ermöglicht. Das schmelzende Ovulum bildet nach dem Einführen in die Vagina einen feinen Schutzfilm, der nicht nur Feuchtigkeit spendet, sondern auch vor weiteren Reizfaktoren schützt.

Parallel stellt Deumavan eine neu entwickelte Pflegecreme für den äußeren Intimbereich vor. Auch hier stehen reizfreie und dermatologisch sinnvolle Inhaltsstoffe im Mittelpunkt: Neben Hyaluron und Aloe Vera kommen Mandelöl und ein Präbiotikum zum Einsatz. Die Creme ist pH-spezifisch für den Intimbereich zwischen 4,2 und 4,5 formuliert, zieht schnell ein, fettet nicht nach und eignet sich zur täglichen Pflege – auch nach der Haarentfernung. Anders als viele vergleichbare Produkte wird die Creme ausdrücklich geschlechtsübergreifend empfohlen und ist damit auch für Männer mit trockener oder gereizter Intimhaut einsetzbar. Auf Alkohol, Farbstoffe, Emulgatoren, Parfüm und Mikroplastik wird konsequent verzichtet. Beide neuen Produkte sind als Medizinprodukt klassifiziert, dermatologisch und gynäkologisch auf sensibler Haut getestet, hypoallergen und mikrobiomfreundlich. Für Apotheken entsteht dadurch ein differenziertes Angebot, das sowohl medizinische Beratung als auch rezeptfreie Begleitung ermöglicht – mit wachsender Relevanz im Kontext altersbedingter Beschwerden, therapieassoziierter Belastungen und eines zunehmenden Bewusstseins für

Der Schritt von Deumavan ist mehr als eine Sortimentserweiterung – er ist ein Kommentar zur Intimpflegekultur selbst. Denn was bislang häufig durch hormonelle Cremes, parfümierte Gele oder kosmetische Wellnessprodukte geprägt war, erfährt nun eine medizinisch fundierte und zugleich moderne Auslegung. Dass dabei nicht nur auf Wirkstofflogik und Verträglichkeit gesetzt wird, sondern auch auf mikrobiologische Balance und geschlechterübergreifende Anwendbarkeit, markiert eine überfällige Korrektur im Pflegemarkt. Dass eine Creme ausdrücklich auch für den männlichen Intimbereich empfohlen wird, ist nicht nur ein Novum, sondern ein Signal: Intimhygiene ist keine Frage des Geschlechts, sondern der Gesundheit. Gleichzeitig reagiert Deumavan auf reale medizinische Bedarfe – etwa bei Patientinnen in der Tumortherapie, mit Diabetes oder während hormoneller Umbruchphasen. Diese Bevölkerungsgruppen wurden bisher allzu oft zwischen kosmetischen Lösungen und medizinischen Therapien allein gelassen.

Auch die klare Positionierung als apothekenexklusive, evidenzgestützte Pflege zeigt: Hier soll nicht ein Markt bedient, sondern ein Versorgungsbedürfnis ernst genommen werden. In Zeiten, in denen das Vertrauen in Gesundheitsprodukte durch übergriffiges Marketing oder hormonelle Verunsicherung schwindet, wirken solche Produkte wie ein beruhigendes Gegengewicht. Dass das Unternehmen dabei auf hormonfreie, konservierungsmittelfreie und pH-gerechte Formulierungen setzt, ist kein Trend, sondern medizinische Notwendigkeit. Wer Scheidentrockenheit nicht bagatellisiert, sondern als ernstzunehmendes, oft schambehaftetes Symptom ernst nimmt, braucht genau solche Angebote. Für Apotheken bedeutet das eine Chance zur Profilierung: mit Beratung, Verlässlichkeit und Nähe – dort, wo Diskretion und Vertrauen entscheidend sind.

Gefahr ohne Warnzeichen bei Diabetes

Nebivolol kann Hypoglykämien verstärken und ihre Symptome verschleiern

Die Kombination aus Nebivolol und Sulfonylharnstoffen steht ab sofort unter verschärfter Beobachtung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Fach- und Gebrauchsinformationen für nebivololhaltige Präparate geändert – eine Entscheidung mit unmittelbaren Konsequenzen für die Versorgung multimorbider Patienten.

Der kardioselektive Beta-Blocker Nebivolol, klinisch etabliert bei Bluthochdruck und Herzinsuffizienz, kann in Kombination mit Antidiabetika wie Glimepirid oder Glibenclamid zu lebensbedrohlichen Unterzuckerungen führen. Brisant ist dabei weniger das Risiko an sich als die Tatsache, dass Nebivolol die Warnzeichen einer Hypoglykämie systematisch verschleiert. Zittern, Tachykardie oder Unruhe bleiben aus – der Absturz in die Bewusstlosigkeit kann ohne Vorwarnung erfolgen.

Gerade bei älteren Patienten mit polymorbidem Profil, die sowohl kardiologisch als auch diabetologisch behandelt werden, ist das eine toxische Kombination. Die Stoffwechselregulation wird fragil, die Eigenwahrnehmung getäuscht, die klinische Kontrolle erschwert.

Sulfonylharnstoffe stimulieren die Insulinfreisetzung unabhängig vom Blutzuckerwert – ein Wirkprinzip, das in Kombination mit Nebivolol schnell zur entgleisten Hypoglykämie führen kann. Die Änderung der Arzneiinformation stellt deshalb kein bloßes Update dar, sondern einen systemrelevanten Warnruf an Hausärzte, Internisten und Apotheker.

Die Kombination ist nicht verboten – aber sie verlangt präzises Monitoring, klinische Umsicht und die ausdrückliche Information der Patienten. Der Beipackzettel wird neu formuliert – die Verantwortung bleibt jedoch in der Praxis.

Die Entscheidung des BfArM ist ein Lehrstück über die verzögerte Reaktion regulatorischer Systeme auf klinische Realität. Dass Nebivolol die Hypoglykämie-Symptomatik kaschiert, ist kein neuer Erkenntnisgewinn – es ist gelebte Erfahrung in Hausarztpraxen, Notaufnahmen und geriatrischen Abteilungen.

Umso irritierender ist es, dass eine klare Warnung erst jetzt, über Jahre nach Marktzulassung und Verordnungsroutine, Einzug in die offiziellen Informationen findet. Die Problematik betrifft nicht nur ein Wirkstoffpaar – sie berührt das Grundverständnis von Arzneisicherheit in der Multimorbidität.

In einem Gesundheitswesen, das auf leitlinienbasierte Standardisierung setzt, braucht es dringend mehr Aufmerksamkeit für klinische Konstellationen, in denen Arzneimittel sich nicht addieren, sondern potenzieren. Wer Nebivolol verordnet, muss nicht nur den Blutdruck, sondern auch die Stoffwechsellage im Blick behalten.

Wer Sulfonylharnstoffe einsetzt, darf nicht vergessen, dass die physiologische Warnarchitektur im Hypoglykämiefall pharmazeutisch sabotiert werden kann. Die Warnung des BfArM ist nicht zu spät – aber sie ist zu leise.

Sie müsste Pflichtlektüre sein für jede Hausarztpraxis, jedes Pflegeheim, jede Notaufnahme. Was hier zur Sprache kommt, ist kein Spezialfall – es ist ein Alltagsrisiko, das zu lange unkommentiert blieb. Arzneimittelsicherheit beginnt nicht mit der Fachinformation, sondern mit dem Wissen über das, was zwischen den Wirkmechanismen entsteht: die klinische Realität.

Nutzhanf ist nicht mehr automatisch gleichzusetzen mit Cannabis

Die Vergabe von Tabaksteuerzeichen für CBD-Blüten signalisiert eine rechtliche Wende

CBD-Blüten sollen in Deutschland nicht länger als Cannabis gelten – so zumindest das Signal, das von der erstmaligen Vergabe von Tabaksteuerzeichen für THC-freie Hanfblüten durch das Hauptzollamt Bielefeld ausgeht. Der CBD-Hersteller Sanaleo kann als erster Großhändler legale Nutzhanfblüten als versteuertes pflanzliches Raucherzeugnis vertreiben und wertet dies als Durchbruch für die gesamte Branche. Aus Sicht des Unternehmens sowie des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW) wird damit klargestellt, dass THC-freie CBD-Produkte nicht unter das Konsumcannabisgesetz (KCanG) fallen – und somit auch nicht mehr wie bisher als potenziell rauschfähiges Cannabis eingestuft werden dürfen. Eine gesetzlich erhobene Tabaksteuer auf ein Erzeugnis sei laut Sanaleo-CEO Paul Portius nur dann zulässig, wenn die Ware verkehrsfähig ist. Die Steuerbanderole sei damit ein Beweis für die Legalität.

Während das Hauptzollamt Bielefeld bereits Steuerzeichen erteilte, hält die Generalzolldirektion Neustadt an der bisherigen Praxis fest. Der BvCW sieht darin ein uneinheitliches Vorgehen, das dringend einer bundesweiten Klärung bedarf. Noch immer vertreten einige Behörden die Auffassung, dass auch THC-arme Nutzhanfblüten als Betäubungsmittel gelten könnten, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann. Der Bundesgerichtshof hatte diese Argumentation bereits 2021 zurückgewiesen. Dennoch verweigerte der Zoll seither wiederholt die Herausgabe von Steuerzeichen – mit erheblichen Konsequenzen für Anbieter. Ein vom Finanzgericht Düsseldorf erstrittenes Urteil zugunsten des Start-ups Weedo, das dem Zoll die Herausgabe von Steuerzeichen auferlegt, ist derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig.

Der Branchenverband fordert unterdessen klare politische Vorgaben. Laut BvCW-Vertreterin Lisa Haag müsse das Bundesfinanzministerium endlich eine Weisung an den Zoll erlassen, um Steuerzeichen auch für CBD-Blüten mit bis zu 0,3 Prozent THC zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf zum Nutzhanfliberalisierungsgesetz, den die Ampel-Koalition vorbereitet hatte, scheiterte am Ende der vergangenen Legislaturperiode, könnte aber nun als neue Vorlage dienen. In zahlreichen EU-Staaten wie Österreich, Belgien oder Luxemburg ist die Erhebung der Tabaksteuer für Nutzhanfblüten längst gängige Praxis.

Die Entwicklung rund um die CBD-Blüten zeigt exemplarisch, wie politische Zögerlichkeit und verwaltungsinterne Uneinheitlichkeit ein ganzes Marktsegment lähmen können. Die Tatsache, dass ein Unternehmen wie Sanaleo erst durch jahrelange Anträge und rechtliche Auseinandersetzungen zu einem steuerlich abgesicherten Produkt kommt, wirft ein Schlaglicht auf die Unfähigkeit deutscher Behörden, neue Rechtslagen einheitlich umzusetzen. Dass der Zoll an unterschiedlichen Standorten gegensätzliche Auffassungen vertritt, ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern ökonomisch brandgefährlich. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden – doch noch immer agieren Teile der Verwaltung, als hätten sie das Urteil nicht zur Kenntnis genommen.

Die politische Ignoranz gegenüber der wirtschaftlichen Realität im Bereich der Nutzhanfprodukte ist erschreckend. Während andere Länder längst stabile und steuerlich nutzbare Rahmenbedingungen geschaffen haben, herrscht in Deutschland weiterhin Rechtsunsicherheit. Die Folge ist nicht nur ein verzögerter Markteintritt für legale Produkte, sondern auch ein Verlust an Steuereinnahmen und Investitionsbereitschaft. Der Appell an das Bundesfinanzministerium ist überfällig: Wenn der Gesetzgeber eine differenzierte Cannabispolitik wirklich will, dann braucht es endlich administrative Kohärenz. Der Fall Sanaleo ist kein Einzelfall – sondern ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit des deutschen Rechtsstaats.

Raucherentwöhnung wird Kassenleistung

Nur bei schwerer Tabakabhängigkeit und in zertifizierten Programmen erstattungsfähig

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals den Weg für eine kassenfinanzierte medikamentöse Raucherentwöhnung geebnet – allerdings unter strengen Voraussetzungen. Menschen mit einer schweren Tabakabhängigkeit können künftig im Rahmen evidenzbasierter Entwöhnungsprogramme auch Arzneimittel auf Kassenrezept erhalten. Die Regelung stützt sich auf die Änderung des § 34 Absatz 2 SGB V im Zuge des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes. Bisher mussten Patientinnen und Patienten die Kosten in der Regel selbst tragen.

Rund 28 Prozent der Bevölkerung in Deutschland rauchten laut Erhebungen im Jahr 2024, was einem täglichen Zigarettenkonsum von etwa 181 Millionen Stück entspricht. Der Handlungsdruck ist entsprechend hoch. Verordnet werden dürfen künftig Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin – beide gelten laut Nutzenbewertung des IQWiG als wirksam bei der Unterstützung der Tabakentwöhnung. Für Bupropion und Cytisin hingegen sieht der G-BA aktuell keine ausreichende Evidenz zur Behandlung schwerer Abhängigkeit.

Der G-BA definiert klare Bedingungen: Eine Verschreibung ist nur bei ärztlich festgestellter schwerer Abhängigkeit zulässig, etwa bei einem Fagerström-Wert ab 6 Punkten oder wenn der Rauchverzicht trotz bestehender Erkrankungen wie COPD oder Herz-Kreislauf-Leiden nicht gelingt. Zudem muss die Medikation Teil eines zertifizierten Programms zur Tabakentwöhnung sein, das wissenschaftlich fundierte Inhalte und qualifiziertes Fachpersonal voraussetzt – auch digitale Angebote sind zulässig.

Drei Monate nach Therapiebeginn erfolgt eine Überprüfung, ob die medikamentöse Begleitung fortgesetzt wird. Im Fall eines Rückfalls kann die Behandlung frühestens nach drei Jahren erneut begonnen werden. Kombinationstherapien mit mehreren Wirkstoffen sind ausgeschlossen.

Die pharmazeutische Industrie begrüßt die Entscheidung. Kenvue, Hersteller von Nicorette, spricht von einem „starken Signal für die Versorgung suchtkranker Menschen“. Auch Apotheken könnten profitieren, insbesondere wenn im Zuge der geplanten Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen Beratung und Begleitung zur Tabakentwöhnung stärker vergütet würden. Der Beschluss tritt nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft – ein formaler Schritt mit möglicherweise weitreichender Signalwirkung für die Gesundheitsprävention.

Mit der Entscheidung, Medikamente zur Raucherentwöhnung unter bestimmten Bedingungen zu erstatten, verlässt der G-BA einen jahrelangen Stillstand in der Tabakprävention – allerdings mit angezogener Handbremse. Die neue Regelung ist ein Fortschritt, der lange überfällig war. Sie erkennt schwere Nikotinabhängigkeit als behandlungsbedürftige Erkrankung an und verankert sie im Leistungskatalog der GKV – ein Tabubruch mit gesundheits- und sozialpolitischer Bedeutung.

Gleichzeitig zeigt die restriktive Ausgestaltung, wie tief das Misstrauen gegenüber einer zu breiten Ausweitung sitzt. Nur wer als schwer abhängig gilt, darf profitieren, und auch dann nur im Rahmen streng strukturierter Programme. Die Hürden sind hoch, der Zugang komplex. Für Betroffene kann das entmutigend sein – obwohl gerade niedrigschwellige Angebote entscheidend wären. Der Ausschluss kombinierter Arzneitherapien wirkt zusätzlich wie ein mechanistischer Sparfilter.

Apotheken könnten hier viel leisten – als Erstberatungsstelle, als Lotsen im Therapieverlauf, als niedrigschwelliger Kontaktpunkt für Rückfallgefährdete. Doch noch fehlt es an verbindlichen pDL-Strukturen, die diese Rolle absichern und vergüten. Der Beschluss ist ein Signal – aber nur wenn ihm konsequente Umsetzungsinitiativen folgen, kann aus dem Richtungswechsel auch gesundheitspolitischer Effekt entstehen.

Nur noch jede Vierte nutzt die Antibabypille

TK-Zahlen zeigen Rückgang bei Verordnungen und warnen vor riskanten Präparaten

Die Nutzung der Antibabypille unter jungen Frauen geht in Deutschland weiter stark zurück. Laut einer aktuellen Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) erhielten im Jahr 2023 nur noch 26 Prozent der 13- bis 21-jährigen TK-versicherten Frauen ein Rezept für ein hormonelles Verhütungsmittel – vor allem für die Pille. Das entspricht etwa jeder vierten jungen Frau. Zum Vergleich: 2020 waren es noch 39 Prozent, 2022 rund 28 Prozent. Dieser kontinuierliche Rückgang lässt sich nicht nur bundesweit, sondern auch mit teils gravierenden regionalen Unterschieden beobachten. So lag der Anteil in Berlin im Jahr 2023 bei lediglich 17 Prozent, während das Saarland mit 34 Prozent an der Spitze der Verschreibungsstatistik stand.

Die Zahlen markieren einen tiefgreifenden Wandel im Verhütungsverhalten junger Frauen. Die Pille, einst Sinnbild weiblicher Selbstbestimmung und lange Zeit nahezu alternativlos verordnet, verliert offenbar ihren Status als Standardlösung. Stattdessen wird sie zunehmend kritisch gesehen – insbesondere im Hinblick auf gesundheitliche Risiken. Die TK verweist in ihrer Auswertung auf eine alarmierende Tatsache: Etwa die Hälfte der verordneten Präparate im Jahr 2023 enthielt Wirkstoffkombinationen mit erhöhtem Thromboserisiko, insbesondere neuere Gestagene wie Drospirenon oder Desogestrel. Diese sind zwar in der Wirkung teilweise besser verträglich, gehen jedoch laut Studien mit einer signifikant erhöhten Wahrscheinlichkeit für venöse Thromboembolien einher.

TK-Vorstand Dr. Jens Baas betont, dass der Rückgang der Verordnungen nicht pauschal als Ablehnung der Pille zu verstehen sei. Vielmehr zeige er, dass junge Menschen sich zunehmend aktiv mit ihrer Verhütung auseinandersetzen und sich differenzierter informieren. „Die Pille bleibt ein hochwirksames und sicheres Verhütungsmittel – aber sie ist nicht für jede Frau die richtige Wahl“, so Baas. Die Entscheidung für oder gegen ein hormonelles Präparat müsse immer individuell getroffen und durch ärztliche Beratung fundiert begleitet werden.

Neben der gesundheitlichen Aufklärung spielen offenbar auch gesellschaftliche Faktoren eine Rolle. Die zunehmende Diskussion über „Body Literacy“, die Popularität hormonfreier Methoden wie der Kupferkette oder symptothermaler Verfahren sowie ein generelles Misstrauen gegenüber Pharmaprodukten haben den Stellenwert der Pille verschoben. Auch soziale Medien haben einen erheblichen Einfluss: Auf Plattformen wie TikTok oder Instagram kursieren zahlreiche Erfahrungsberichte, in denen Anwenderinnen offen über Nebenwirkungen wie depressive Verstimmungen, Libidoverlust oder Gewichtszunahme berichten – mit messbarem Einfluss auf die Wahrnehmung bei Gleichaltrigen.

Der TK-Bericht wirft damit auch ein Schlaglicht auf die Verantwortung des Gesundheitssystems. Gerade bei jungen Frauen, die erstmals über Verhütung nachdenken, bedarf es einer umfassenden und transparenten Aufklärung über Wirkstoffe, Risiken und Alternativen. Ein rezeptiertes Präparat darf nicht bloß ein Reflex der ärztlichen Routine sein, sondern muss das Ergebnis eines echten, individuellen Beratungsprozesses sein. Nur so kann die Autonomie, die mit der Wahl eines Verhütungsmittels einhergeht, tatsächlich wirksam und gesund gelebt werden.

Die Pille war jahrzehntelang das Symbol für weibliche Selbstermächtigung – heute steht sie zunehmend für ein medizinisches Missverständnis. Dass junge Frauen sich zunehmend gegen hormonelle Verhütung entscheiden, ist keine Rebellion, sondern Ausdruck eines gestiegenen Gesundheitsbewusstseins. Sie fordern eine medizinische Praxis, die nicht mehr automatisch verschreibt, sondern erklärt, abwägt und ernst nimmt.

Dass trotzdem rund die Hälfte der verschriebenen Präparate ein erhöhtes Thromboserisiko birgt, zeigt, dass die ärztliche Wirklichkeit vielerorts nicht mit dem veränderten Bewusstsein Schritt hält. Hier offenbart sich ein strukturelles Problem: eine Verordnungspraxis, die zu oft in alten Routinen verharrt, und eine Aufklärung, die nicht über die rechtliche Pflicht hinausgeht. Es ist kein Zeichen von Fortschritt, wenn die Entscheidung für ein Medikament nicht aus Überzeugung, sondern aus Unwissenheit erfolgt.

Gesundheitspolitisch ist es ein Weckruf. Wer Verhütung ernst nimmt, muss nicht nur Medikamente regulieren, sondern auch Beratung reformieren. Junge Frauen haben sich längst emanzipiert – jetzt muss die Medizin ihnen folgen.

Unverträglich oder nur empfindlich?

Zwischen Zöliakie und NCGS klafft eine medizinische Grauzone

Gluten gerät zunehmend ins Zentrum medizinischer Aufmerksamkeit – nicht nur bei diagnostizierter Zöliakie, sondern auch bei Patientinnen und Patienten mit unspezifischen Beschwerden wie chronischer Müdigkeit, Blähbauch, Hautausschlägen oder Konzentrationsstörungen. Während die Zöliakie als klar definierte Autoimmunerkrankung eine eindeutige Diagnostik und Therapie erlaubt, bleibt die sogenannte Nicht-Zöliakie-Glutensensitivität (NCGS) ein umstrittenes und bislang nicht vollständig verstandenes Phänomen. Immer mehr Menschen klagen über Unverträglichkeit gegenüber glutenhaltigen Lebensmitteln, ohne dass sich im Blut oder in der Dünndarmschleimhaut die typischen Befunde der Zöliakie oder eine klassische Weizenallergie nachweisen lassen.

Die Symptome sind vielschichtig. Neben gastrointestinalen Beschwerden wie Blähungen, Bauchschmerzen, Durchfall oder Verstopfung berichten Betroffene auch über neurologische Erscheinungen wie Kopfschmerzen, Reizbarkeit oder den sogenannten „brain fog“, der sich durch Konzentrationsprobleme und mentale Erschöpfung äußert. Hinzu kommen dermatologische Symptome wie Juckreiz, Ekzeme oder schubweise auftretende Hautrötungen. Besonders bei Kindern zeigt sich die Problematik mitunter in Gedeihstörungen und Entwicklungsverzögerungen. Die klinische Breite erschwert die Abgrenzung zu anderen Erkrankungen erheblich – insbesondere zum Reizdarmsyndrom oder zu FODMAP-assoziierten Unverträglichkeiten.

Gluten selbst ist kein einzelnes Molekül, sondern ein Sammelbegriff für Speicherproteine, die in Getreidesorten wie Weizen, Roggen, Gerste, Dinkel und verwandten Arten vorkommen. Besonders das Gliadin, ein Bestandteil der Prolamine im Weizen, spielt bei der Zöliakie eine zentrale Rolle. Es löst bei genetisch prädisponierten Personen eine Immunreaktion aus, die zur Entzündung und Zottenatrophie der Dünndarmschleimhaut führt. Die Folge ist eine gestörte Nährstoffaufnahme, die sich in Eisenmangel, Osteoporose, chronischer Müdigkeit und erhöhtem Risiko für weitere Autoimmunerkrankungen äußern kann. Die einzige Therapie bleibt der lebenslange, strikte Verzicht auf alle glutenhaltigen Nahrungsmittel.

Doch nicht jede Reaktion auf glutenhaltige Nahrung lässt sich durch Zöliakie erklären. Bei der NCGS zeigen sich keine Antikörperreaktionen oder darmspezifische Veränderungen, und doch berichten Betroffene über massive Verbesserungen unter glutenfreier Ernährung. Der Verdacht liegt nahe, dass neben Gluten weitere Bestandteile des Getreides – insbesondere Amylase-Trypsin-Inhibitoren (ATIs) oder fermentierbare Zuckergruppen wie FODMAPs – zur Reizung des Immunsystems oder zur Dysbiose im Darm führen könnten. Das macht die Differenzierung schwierig. Die Beschwerdebesserung bei glutenfreier Ernährung könnte somit auch auf andere Faktoren zurückzuführen sein, etwa eine Reduktion hochverarbeiteter Lebensmittel, die oft Zusatzstoffe, Emulgatoren und künstliche Aromastoffe enthalten.

Die medizinische Fachwelt diskutiert daher kontrovers, wie stark die Glutensensitivität wirklich verbreitet ist – und wo die Grenze zwischen tatsächlicher Unverträglichkeit, psychosomatischen Beschwerden und gesellschaftlich motivierter Ernährungsideologie verläuft. Während sich der Markt für glutenfreie Produkte in den vergangenen zehn Jahren vervielfacht hat und auch Menschen ohne medizinischen Befund zunehmend zu „glutenfrei“ greifen, warnen Expertinnen und Experten vor einer vorschnellen Selbstdiagnose. Ohne fundierte ärztliche Abklärung und unterlassene Substitutionsmaßnahmen drohen Nährstoffmängel, insbesondere bei Eisen, B-Vitaminen und Ballaststoffen.

Empfohlen wird daher eine gezielte Eliminationsdiät unter ärztlicher oder ernährungsmedizinischer Aufsicht, gefolgt von einer kontrollierten Provokation, um die Diagnose zu sichern. Ein Ernährungstagebuch kann helfen, Symptome zu dokumentieren und Zusammenhänge sichtbar zu machen. Nur so lässt sich vermeiden, dass medizinisch relevante Diagnosen übersehen oder umgekehrt unnötige Restriktionen etabliert werden, die die Lebensqualität einschränken, ohne therapeutischen Nutzen zu bringen.

Was bleibt, ist ein Spannungsfeld aus realen Beschwerden, unvollständiger Forschung und einem gesellschaftlichen Trend zur Selbstoptimierung über Ernährung. Gluten ist dabei nicht allein Auslöser oder Täter – sondern vielfach auch Projektionsfläche für diffuse gesundheitliche Ängste. Zwischen medizinischer Notwendigkeit und modischer Überreaktion gilt es, klare Kriterien zu wahren und individuelle Betreuung zu gewährleisten.

Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Gluten gleicht einem medizinisch-psychologischen Brennglas. Sie zeigt exemplarisch, wie schwer es geworden ist, zwischen wissenschaftlicher Evidenz, individueller Betroffenheit und populären Ernährungstrends zu unterscheiden. In einer Zeit, in der Gesundheit zunehmend zur privaten Sinnstiftung und zur sozialen Identitätsfrage geworden ist, wird das, was auf dem Teller liegt, oft überladen mit Bedeutung. Gluten ist dafür ein Paradebeispiel: molekular komplex, medizinisch relevant, gleichzeitig aber Projektionsfläche für ein wachsendes Misstrauen gegenüber der Lebensmittelindustrie, ärztlicher Autorität und institutioneller Ernährungskompetenz.

Zweifellos ist Zöliakie eine ernsthafte Autoimmunerkrankung, die weder modisch noch marginal ist. Doch genau dort beginnt das Problem. Denn in der öffentlichen Wahrnehmung verschwimmen Zöliakie und Glutensensitivität, medizinische Diagnosen und selbstdefinierte Empfindlichkeiten, Pathophysiologie und populärwissenschaftliche Spekulation. Wenn Patientinnen und Patienten glutenhaltige Lebensmittel meiden, ohne fundierte Diagnostik, dann wird Ernährung zur Therapie – aber ohne therapeutische Kontrolle. Das ist nicht nur ernährungsphysiologisch riskant, sondern auch gesellschaftlich symptomatisch: Die Deutungshoheit über Gesundheit verlagert sich von Ärztinnen und Medizinern hin zu Influencerinnen, Gesundheitsratgebern und digitalen Eliminationsdiäten.

Die Herausforderung liegt nicht darin, Betroffene zu diskreditieren. Ihre Beschwerden sind real – auch wenn die biomedizinische Erklärung fehlt. Das medizinische System ist schlecht darauf vorbereitet, mit diffusen, nicht objektivierbaren Symptomen umzugehen. Es fehlt an Sprache, an Konzepten und an Zeit. Doch anstelle einer systemischen Verbesserung erleben wir eine Individualisierung der Verantwortung: Wer sich schlecht fühlt, soll gefälligst selbst herausfinden, was er nicht verträgt. Und das tut er – mit Auslassung, Verzicht, Restriktion. Was fehlt, ist nicht der Wille zur Gesundheit, sondern ein strukturiertes, empathisches, diagnostisch seriöses Verfahren, das weder banalisierend noch moralisierend wirkt.

Der Boom glutenfreier Produkte ist daher kein medizinischer Fortschritt, sondern ein Marktphänomen. Er antwortet auf echte Unsicherheit mit symbolischer Kontrolle. Wer glutenfrei isst, signalisiert Gesundheitsbewusstsein – ob mit oder ohne medizinische Indikation. Die Konsequenz: Lebensmittel werden zu moralischen Markern, Ernährung zur Ersatzreligion, und das individuelle Bauchgefühl verdrängt die klinische Urteilskraft. Das ist gefährlich – nicht weil glutenfreie Ernährung per se falsch wäre, sondern weil sie in einem Raum stattfindet, in dem medizinische Differenzierung zunehmend unter die Räder kommt.

Es braucht mehr als Reformulierung von Etiketten und biochemische Studien. Was fehlt, ist ein kulturelles Verständnis dafür, dass Beschwerden ohne Nachweis weder eingebildet noch ignorierbar sind – aber auch nicht zur Selbstdiagnose mit Krankheitsanspruch führen dürfen. Zwischen Überversorgung und Untererkennung, zwischen Versorgungsrealität und Ernährungsideologie muss die Medizin neue Antworten finden. Gluten ist dabei nicht das Problem. Sondern ein Symptom für eine Gesellschaft, die ihre Gesundheitsfragen nicht mehr kollektiv lösen kann – und ihre Unsicherheiten am Brotkorb austrägt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Shift in EU+ asylum landscape continued in March 2025

Source: European Asylum Support Office

The EUAA has published updated figures on asylum applications lodged in the EU+. In March, the 29 EU+ countries received around 67 000 asylum applications. These latest data suggest an ongoing shift to a new asylum landscape in the EU+, one in which Syrians are no longer the top nationality seeking international protection, and Germany is no longer the main destination of asylum seekers.

The fall of the regime of Bashar al-Assad in Syria on 8 December 2024 may be the beginning of a sea change in the asylum landscape of the EU+, according to newly released analysis from the European Union Agency for Asylum (EUAA). In March 2025, the EU+ received around 67 000 asylum applications, which is part of an ongoing decreasing trend that began in October 2024.

Shifting to a new asylum landscape in the EU+

After a decade during which they were almost always the top citizenship seeking protection in the EU+; in March, Syrians (3 300) lodged the fewest monthly applications on record outside of the early months of the COVID-19 pandemic in 2020, decreasing by almost 80 % compared to October 2024. Venezuelans (8 900), however, continued to lodge increasing numbers of asylum applications in the EU+; this is likely owed both to economic and political instability in Venezuela, as well as restrictive asylum policies in the United States of America.

Applications from Afghans (7 400) remained stable, though the figure was much decreased from a previous peak in October 2023. Though eligible for temporary protection in the EU, Ukrainians (3 400) continued to lodge increasing numbers of asylum applications, up by 77 % compared to March 2024. Another notable shift saw Bangladeshis (3 300) lodging slightly more applications than Syrians in March 2025.

The above trends directly impacted which EU+ countries received the most asylum applications. In March, Spain (14 000) received the most applications in the EU+, with three fifths of applications there being lodged by Venezuelans. Italy (13 000) received the second most applications, though these are still down by 16 %, year-over-year. In fact, Bangladeshis lodged around 85% of their applications in Italy. France (13 000) received about three quarters of applications lodged by Congolese nationals and nearly all applications from Haitian nationals. A significant share of Ukrainians also  applied there. Greece (4 600) continued to receive increasing asylum applications from Afghan nationals.

 

Pending cases and recognition rates

The changing asylum landscape is increasingly reflected in the number of applications that are pending a decision at first instance in the EU+. As of the end of March 2025, the number of such cases stood at a stable, but high, level of 955 000. Syrians (113 000), Venezuelans (105 000) and Colombians (88 000) were awaiting the most first instance decisions. Among the citizenships with the most cases awaiting decisions, the biggest year-on-year increases occurred for Ukrainians (+ 66 %), Venezuelans (+ 58 %), Peruvians (+ 33 %) as well as Bangladeshis (+ 25 %). When accounting for asylum applications that are pending at higher administrative or judicial instances, based on data provided by Eurostat, the EUAA estimates that there were approximately 1.3 million asylum cases pending across the EU+ at the end of February 2025.

In the first quarter of 2025, the EU+ recognition rate – which is the proportion of decisions granting refugee status or subsidiary protection – stood at 25 %, down by about 15 percentage points from previous monthly levels in 2024. This decline was mainly driven by a sharp drop in decisions issued to Syrian applicants, as most EU+ countries have paused processing their applications until the situation in Syria is clearer.

Under the Pact on Migration and Asylum, which was agreed one year ago, EU countries may subject certain categories of applicants to a border procedure, and must accelerate the examination of their applications (with initial decisions to be taken within 12 weeks). One indicator is if the applicant comes from a country of origin with a low recognition rate (≤ 20 %) in the previous year. In March 2025, some 53 % of applications were lodged by such citizenships,consistent with previous months, suggesting that a large share of asylum applications lodged in the EU+ may be unfounded or inadmissible.

 

Philip R. Lane: The communication of monetary policy decisions: incorporating risks and uncertainty

Source: European Central Bank

Remarks by Philip R. Lane, Member of the Executive Board of the ECB, at the Second Thomas Laubach Research Conference

Washington, D.C., 16 May 2025

In my remarks today I will focus on how the ECB communicates its monetary policy decisions, with a particular emphasis on the integration of risks and uncertainty into the monetary policy decision-making process.[1][2]

Monetary policy meetings take place over two days. On Wednesday afternoon, there are presentations by ECB Executive Board members: Isabel Schnabel reports on the latest financial market developments and I review the global environment and the latest economic, monetary and financial developments in the euro area. This is followed by a general discussion of these topics by Governing Council members. On Thursday morning, I present a proposal for the monetary policy decision, which is then discussed by the Governing Council. After the monetary policy decision is made (typically by consensus), the monetary policy statement is finalised by the Governing Council, concluding the Thursday morning session.

In the afternoon, a press release announcing the decision is published at 2:15 p.m. While this press release was quite succinct in the past, a summary explanation for the decision is now included, and — for the quarterly meetings — the main elements of the staff macroeconomic projections are reported.

At the opening of the press conference at 2:45 p.m., President Lagarde reads out the monetary policy statement. The opening section matches the press release, while further sections go into more detail on economic activity, inflation, the risk assessment and monetary and financial developments. This is followed by a question-and-answer session. After the press conference, the quarterly forecast meetings also see the publication of a staff article that explains the new set of macroeconomic projections. About two weeks later, the Economic Bulletin is published, containing summaries of the preparatory analysis that was made available to the Governing Council prior to the meeting. An account of the meeting is published about a month after the meeting.

The aim of the monetary policy statement is not only to explain the immediate decision but also to update the underlying narrative in terms of the overall orientation of the monetary stance, the main forces shaping the dynamics of the economy and the inflation process, the evolving risk assessment and monetary and financial developments. The discipline of limiting the length of the monetary policy statement (it was about 1,500 words in April) puts a premium on identifying the main issues that the Governing Council wishes to emphasise. At the same time, this length offers room for a sufficiently broad survey of these themes to underpin the monetary policy decision. Naturally, at the quarterly meetings, there is also considerable external interest in the details of the new staff macroeconomic projections: it makes sense to publish the staff article after the press conference. In that way, the initial focus in the monetary policy statement and the press conference is on the Governing Council’s overall assessment of the situation, whereas the technical details of the staff work follow thereafter.

The publication of the meeting account summarises the presentations by Isabel and myself and the ensuing discussions among the members of the Governing Council. The account includes a section entitled “Monetary policy considerations and policy options” that provides the main features of the monetary policy proposal that I presented at the meeting. This typically includes considerations of how risk factors were taken into account in the proposal.[3] Especially since the Governing Council’s monetary policy decisions are typically consensual, the summary of the discussion provides valuable insights into the range of views expressed at the meeting.

Taken together, the press release, the MPS, the press conference, the staff macroeconomic projections article, the Economic Bulletin and the meeting accounts provide a phased sequence of public information releases that helps external audiences to understand how we make our monetary policy decisions. In addition, in pursuing a multi-layered approach to public communication, a visual monetary policy statement is also released, which explains the monetary policy decision in short and easy-to-understand language, accompanied by a set of infographics to illustrate the main messages.[4]

These decision materials are complemented by speeches and interviews by Executive Board and Governing Council members. The publication of an array of analytical contributions by staff (through the Economic Bulletin, the ECB Blog, working papers and occasional papers) also helps improve understanding of monetary policy formation, including in relation to the staff projections, which form a key analytical input into monetary policy meetings.

In view of this rich information set, would it be a game changer if the Governing Council additionally published its conditional assessment of the most likely future rate path, as practised by some other central banks? Putting aside the logistical challenge of forming a consensus on the conditional future rate path among the twenty-six members of the Governing Council, it is my view that such an exercise would create unwarranted expectations about the future rate path. Moreover, it would distort the monetary policy decision-making process in view of the potential reputational costs associated with deviations of actual decisions from the previously-flagged path.[5] Procedurally, publishing a conditional rate path would also be awkward in the context of a staff-led projections exercise that is based on the market rate path.

More fundamentally, publishing a conditional baseline for the future rate path would not well capture the sensitivity of future rate decisions to the evolving macroeconomic environment and shifts in the risk assessment. As part of the meeting preparations, the staff analyse a family of plausible future rate paths and it would convey excessive confidence if any one candidate rate path were to be singled out. In particular, staff simulation exercises show the sensitivity of rate paths to both the point-in-time macroeconomic projections and various underlying assumptions that underpin model-based optimal rate paths as well as “robust” rate paths that seek to minimise the risk of a policy error across a range of plausible scenarios. Importantly, all such rate path analyses are sensitive to the assumptions made about the preferences of policymakers.[6] Even if the rate path simulation exercises are highly valuable inputs into the internal development of the monetary policy proposal, it is preferable to take a meeting-by-meeting approach and focus the public communication on the immediate decision.[7]

At the same time, to improve external understanding of how we make decisions, it is helpful set out the criteria guiding the reaction function to the main risk factors prevailing at any point in time.[8] This provides “reaction function” guidance in terms of the key inputs driving monetary policy decisions.[9] For instance, during the disinflation process over the last two years, the Governing Council has highlighted that measures of underlying inflation and the incoming evidence on the strength of monetary policy transmission were especially important in guiding decisions, in addition to the “standard” role of the inflation outlook (comprising both the baseline and the risks around it). The prominence of these specific risk proxies reflected the high uncertainty about the intrinsic persistence of the inflation surge (such that measures of underlying inflation provided important insights into the persistent component of inflation) and, similarly, the high uncertainty about the impact of the exceptionally fast pace of the cumulative rate hiking over 2022-2023 (such that monitoring the evidence on the strength of monetary transmission was crucial). Since both inflation persistence and the strength of monetary transmission are first order influences on the calibration of the rate path, the prominence given to these factors in our public communication have helped market participants to understand that the incoming information along these dimensions is central to our data-dependent monetary policy decisions. Looking to the future, the exact articulation of reaction function guidance should be periodically updated in line with the evolving risk environment: there is unlikely to be a fixed, timeless list of risk proxies.

The risk assessment section of the monetary policy statement provides additional signals regarding the factors that might shape future rate decisions. The meeting-by-meeting list of upside and downside risks to growth and inflation help to shape market pricing of future rate decisions: as the evolution of these risks become more or less prominent between meetings, market participants can revise their views. Naturally, this risk assessment is informed by considerable staff analysis that identifies and calibrates material threats to the growth and inflation projections.

Finally, alternative scenarios have been included in the staff macroeconomic projections exercise in the context of specific risk constellations. These include the onset of the pandemic in early 2020, the unjustified invasion of Ukraine by Russia in early 2022 and the elevation of geopolitical tensions in the Middle East in autumn 2023. In the near term, the ongoing uncertainty about US tariff policies means that alternative scenarios will also be included in the June macroeconomic projections exercise. These staff exercises are valuable in conveying the scale of revisions to the projected inflation and output paths that would be triggered under the realisation of the alternative scenarios.[10]

In providing the risk assessment in the monetary policy statement and by staff publishing alternative macroeconomic projection scenarios in the context of specific risk constellations, there is extensive communication on how different risk factors might shape future decisions. Some might wish that the Governing Council lays out specific policy responses to these various risk profiles in order to “fill out” the distribution of future rate paths. However, as outlined above, the rich information set that is attached to each monetary policy decision together with reaction function guidance provides a sufficient foundation for market participants to assess how the realisation of various risks could affect the future rate path.

An additional potential application of scenario analysis is to construct a limited set of specific “curated” alternative scenarios by combining selected alternative calibrations of the primary economic and financial judgements underpinning the baseline projections. Publishing such alternative scenarios can be helpful in conveying the difficult choices embedded in making forecasts and in capturing possible differences in policy preferences across policymakers. From a communications perspective, this can be particularly helpful in systems where policymakers have a collective responsibility to endorse the published forecast but retain individual responsibility in casting votes.

Since the ECB relies on a staff-led projections exercise and has a strong preference for consensual decisions, the set of considerations in publishing such curated scenario analyses is different. In making sure monetary policy decisions are robust to non-baseline realisations, it is also not clear whether such a curated approach would be superior to a “many scenario” internal staff analysis (possibly augmented by machine learning algorithms) that explores robustness across the many combinations of shocks and modelling choices that are considered at each meeting. In addition, if the aim is to capture the main risk concerns of policymakers, selecting a limited set of curated alternative scenarios (out of very many possible scenarios) for each meeting would be logistically taxing for a twenty-six member Governing Council. A basic concern is that the selected curated scenarios might turn out to have shined the spotlight on risk factors that proved to be immaterial and might give the impression that the risk analysis was too narrow in scope.

In any event, the specific methods used to convey how risks and uncertainty are incorporated into the monetary policy decision-making process are less important than the underlying commitment to articulate that policy decisions not only take into account the baseline but also the surrounding risk environment. Moreover, there is an active research agenda in academia and policy organisations on how best to incorporate uncertainty into monetary policy decisions and monetary policy communications: as this research bears fruit over time, central banks should adapt their practices.[11]

In these remarks, I have focused on how we currently communicate our monetary policy decisions and the associated decision-making framework. How best to integrate risk and uncertainty into our monetary policy decisions and our communication is a key topic for our ongoing assessment of our monetary policy strategy.[12] We will publish our updated strategy in the second half of the year.

Réduction sur les billets de congé annuel : comment en profiter ?

Source: Republic of France in French
La République française a publié la déclaration suivante:

Départ en vacances

Publié le 16 mai 2025 – Direction de l’information légale et administrative (Premier ministre)

Connaissez-vous le billet de congé annuel ? Pouvez-vous en bénéficier ? Quelle réduction pouvez-vous obtenir avec ce billet ?Service-Public.fr vous donne toutes les informations.

Une fois par an, avec le billet de congé annuel, vous pouvez bénéficier d’une réduction de 25 % pour partir en vacances. Il faut pour cela voyager en France et parcourir une distance d’au moins 200 km aller-retour.

Qui peut en bénéficier ?

Vos proches peuvent bénéficier de la même réduction s’ils vivent sous le même toit que vous, à condition qu’ils voyagent avec vous : conjoint, enfants de moins de 21 ans et parents si vous êtes célibataire.

Comment faire une demande de billet de congés annuels ?

Pour obtenir la réduction sur les billets de congés annuels, il vous suffit de :

  • téléchargez le formulaire « congé annuel » sur la page concernée du site SNCF (rubrique « Voyagez avec nous », « En France », « Nos tarifs, cartes et abonnements grandes lignes ») ;
  • déposez-le une fois rempli via l’agent conversationnel Tout’Oui. Vous devez au prélable formuler la question « Acheter un billet congé annuel » puis cliquer sur « Demander un billet de congé annuel » ;
  • cliquez sur « c’est fait ».

Vous recevrez un mail de confirmation de dépôt de votre formulaire. Il vous servira à acheter vos billets par téléphone (3635) ou directement en agence de voyages agréée.

Voir aussi

Papillomavirus : la vaccination recommandée jusqu’à 26 ans pour tous les hommes et les femmes

Source: Republic of France in French
La République française a publié la déclaration suivante:

La Haute Autorité a publié le 13 mai 2025 une nouvelle recommandation concernant la vaccination contre le papillomavirus (HPV). L’objectif est d’augmenter la couverture vaccinale et de réduire les inégalités liées au genre et à l’orientation sexuelle.

Elle préconise un rattrapage vaccinal pour les femmes et les hommes jusqu’à l’âge de 26 ans révolus. Elle rappelle dans le même temps que la priorité reste la vaccination de la population cible principale, à savoir les adolescents âgés de 11 à 14 ans, filles et garçons.

La vaccination de rattrapage, avec le vaccin Gardasil 9, était jusqu’à maintenant prise en charge :

  • pour les hommes et les femmes hétérosexuels jusqu’à 19 ans ;
  • et jusqu’à 26 ans pour les hommes ayant des relations sexuelles avec des hommes.

Elle l’est désormais jusqu’à 26 ans, quelle que soit l’orientation sexuelle.

Schéma vaccinal selon les situations

  • Le schéma vaccinal contre les papillomavirus humains se compose de 2 doses espacées de 5 mois minimum, pour les filles et les garçons de 11 à 14 ans.
  • En rattrapage, de 15 à 19 ans, le schéma vaccinal est de 3 doses.
  • Jusqu’à l’âge de 26 ans révolus, pour les hommes et les femmes, le schéma vaccinal est de 3 doses.

À noter

La HAS rappelle que la protection est « optimale » quand le vaccin est administré précocement et qu’il ne faut pas attendre l’âge adulte pour le réaliser. Elle indique que « trois-quart des jeunes adultes jusqu’à 26 ans n’ont pas encore été exposés aux infections par le HPM mais sont à risque élevé de les acquérir et de les transmettre ».