Investments bei Gold-Royalty-Unternehmen gut aufgehoben

Source: Deutsche Nachrichten
Eine breit gestreute Anlage in Gold erhalten Investoren mit den Werten von Gold-Royalty-Gesellschaften.

China und die USA wollen über Zölle verhandeln. Der Goldpreis hat gleich reagiert und ist nach unten gegangen. Auch wenn bei bestimmten Krisenherden aktuell Gesprächsbereitschaft besteht, so ist dies noch keine Garantie für weniger Unwägbarkeiten. Da sieht man also, wie volatil auch der Goldpreis sein kann. Charttechniker sehen bei einem Goldpreis unter 3.240 US-Dollar je Unze einen wahrscheinlichen weiteren Kursverlust. Bei der weiteren möglichen Entwicklung des Goldpreises wird auch immer ein Blick auf die Fed-Entscheidungen geworfen. Die Marktteilnehmer haben die Zinssenkungserwartungen zurückgeschraubt. Daraufhin sank der Goldpreis, dass er gleich darauf wieder anstieg, kann nicht wirklich erklärt werden. Die spekulativen Finanzanleger reduzieren gerade ihre Netto-Long-Positionen, da sie wohl eher Gewinne mitnehmen und Zweifel am Aufwärtspotenzial des Goldpreises haben. Auch hat sich der US-Dollar etwas erholt, was dem Preis des Edelmetalls auch nicht so zuträglich ist. Doch auf Regen folgt bekanntlich Sonne.

Langfristig hat sich Gold bewährt und wird es auch weiterhin tun, denn die Unsicherheiten vielerorts bestehen fort. Das Vertrauen in Gold zeigt sich auch im Kaufverhalten diverser Länder. So hat beispielsweise die polnische Zentralbank ihr Ziel den Goldanteil bei den Währungsreserven auf 20 Prozent zu steigern sogar übertroffen. Der Goldanteil beträgt aktuell 22 Prozent. Damit ist die polnische Zentralbank zwölftgrößter Goldbesitzer laut dem World Gold Council. Auch die chinesische Zentralbank hat im April den sechsten Monat in Folge Gold zugekauft. Anleger, die auf die Werterhaltungsfunktion des Goldes vertrauen und nicht nur auf ein Unternehmen setzen wollen, haben die Möglichkeit über sogenannte Royalty-Gesellschaften an einer Vielzahl von Minenbetreibern und ihrem Fortkommen zu partizipieren. Oft sind die Engagements der Royalty-Unternehmen im dreistelligen Bereich angesiedelt.

OR Royaltieshttps://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/osisko-gold-royalties-ltd/ – besitzt Beteiligungen im Gold- und Kupferbereich. 2024 erzielte das Unternehmen Rekordeinnahmen. Die Dividende für das zweite Quartal 2025 wurde im Vergleich zum Vorquartal um 20 Prozent erhöht.

Konkurrent Gold Royaltyhttps://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/gold-royalty-corp/ – rechnet nach einem Umsatzrekord in 2024 auch für 2025 mit steigenden Einnahmen.

Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von OR Royalties (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/osisko-gold-royalties-ltd/ -) und Gold Royalty (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/gold-royalty-corp/ -).

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Innovation trifft Praxis: MOBA auf der bauma 2025

Source: Deutsche Nachrichten
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  • Erfolgreicher Messeauftritt: Zahlreiche Neuheiten am MOBA-Stand trafen den Nerv der Branche
  • Highlights: MSPC und IMU-6 als Meilensteine in der Maschinensteuerung
  • Innovationen für den Straßenbau: EDGE-TRACKER, LINE-READER und System zur automatischen Schichtdickenregelung erweitern das Portfolio
  • CAN-LIGHT: Signalleuchte jetzt auch als flache Variante

Wer auf der bauma ausstellt, gestaltet die Zukunft der Branche mit. Auch die MOBA Mobile Automation AG folgte diesem Anspruch und nutzte die internationale Leitmesse, um unter dem Motto „Empowering Autonomous Machine Control“ ihre neuesten Komponenten und Systeme für Straßenbau, Erdbewegung sowie Kran- und Bühnenanwendungen vorzustellen. Auf seinem gut besuchten Messestand bewies der Spezialist für mobile Automatisierung ein feines Gespür für die Herausforderungen der Branche und präsentierte ein breites Spektrum an Technologien, die der autonomen und vernetzten Baustelle der Zukunft weiter den Weg ebnen.

Im Fokus standen dabei der neue MOBA Smart Positioning Controller (MSPC), die erste Inertialmesseinheit (IMU-6) des Unternehmens sowie innovative Lösungen für den Straßenbau – darunter der EDGE-TRACKER, der LINE-READER und ein zukunftsweisendes System zur automatischen Schichtdickenregelung. Außerdem sorgte MOBA mit der CAN-LIGHT für Aufmerksamkeit: Anders als einfache Rot-Gelb-Grün-Leuchten lässt sich die Signalleuchte frei programmieren und zeigt die Maschinenzustände an, die im System definiert sind.

Maschinensteuerung smart gedacht – MSPC & IMU-6

Ein besonders starkes Signal in Richtung autonome Baustelle setzte MOBA dabei mit zwei Schlüsselinnovationen, die im Innovation Corner des Messestandes vorgestellt wurden. Der MOBA Smart Positioning Controller (MSPC) erweitert das Steuerungsportfolio um einen leistungsstarken Controller zur hochpräzisen Positions- und Bewegungsbestimmung in Echtzeit. Ausgestattet mit Dual-RTK-GNSS-Technologie und kinematischer Simulation ermöglicht der Controller eine exakte Maschinenführung auch unter anspruchsvollen Bedingungen. Erste Anwendungen auf dem Kompaktlader demonstrierten eindrucksvoll das Potenzial – perspektivisch ist der Einsatz des MSPC an unterschiedlichsten Maschinentypen denkbar.

Ergänzt wurde die Steuerungslösung durch die neue IMU-6, MOBAs erste eigene Inertial Measurement Unit. Mit hoher Messfrequenz und robustem Aufbau liefert sie präzise Bewegungsdaten für dynamische Anwendungen – eine zentrale Voraussetzung für automatisierte Abläufe. Die IMU-6 fügt sich nahtlos in bestehende Systeme ein und wurde bereits erfolgreich unter Praxisbedingungen getestet.

Sensorik für den Straßenbau – präzise, automatisch, zukunftsweisend

Mit dem neuen EDGE-TRACKER und dem LINE-READER stellte das Unternehmen außerdem zwei Sensorlösungen für den Straßenbau vor. Der EDGE-TRACKER ermöglicht eine leitdrahtlose Kantenführung durch automatische Erkennung von Bordsteinen und Fahrbahnrändern. Der LINE-READER ermöglicht eine Nivellierung entlang optischer Referenzlinien, etwa aufgesprühter Markierungen – ideal für Einsätze auf engen Baustellen etwa in Tunneln oder auf Brücken.

Ein besonderes Highlight am Messestand war außerdem die neue Generation des PAVE-TM-Systems, die ebenfalls im Innovation Corner präsentiert wurde. Die Lösung zur automatischen Schichtdickenmessung – bereits auf der bauma 2019 mit dem Innovationspreis ausgezeichnet – wurde konsequent weiterentwickelt. Das System adressiert ein altbekanntes Problem: Eine ungleichmäßige Schichtdicke beim Asphalteinbau durch manuelle, zeitintensive und vor allem fehleranfällige Messungen. Das ursprüngliche PAVE-TM-System brachte bereits durch automatische Schichtdickenmessung deutliche Verbesserungen. Die neue Version geht nun noch einen entscheidenden Schritt weiter: Das neue System erlaubt nicht nur eine präzise Messung, sondern auch die automatische Regelung der Einbaustärke.

Flexible Bedienkonzepte für OEMs – GDx-Touch-Displays gehen in Serie

Überzeugen konnten außerdem die individualisierbaren Touch-Displays der GDx-Reihe. Nachdem sie auf der bauma 2022 ihre Premiere feierten, gehen sie dieses Jahr in Serie. Speziell für OEMs entwickelt, lassen sich sowohl die Hardware als auch die Software der Displays flexibel an individuelle Anforderungen anpassen. Die Reihe – bestehend aus den drei Grundmodellen GDT-100, GDT-070 und GDH-070 – überzeugt hardwareseitig mit einer Vielzahl frei belegbarer Schnittstellen, modularen Anschlussmöglichkeiten sowie individuell konfigurierbaren Bedienelementen (Not-Aus-Taster, Tastaturen, Dreh-Encoder, etc.). Das hybride Modell GDH-070 punktet zusätzlich mit einem anpassbaren Frontfoliendesign.

Über die Hardware hinaus bietet das Unternehmen mit der GDx-Suite eine leistungsstarke Softwareplattform, die eine besonders schnelle und effiziente Entwicklung kundenspezifischer Anwendungen mittels vordefinierter Toolchains ermöglicht. Die Plattform basiert auf dem Linux-Betriebssystem und ist bewusst offen gehalten – unabhängig von proprietären Programmiersprachen oder Entwicklungsumgebungen.

CAN-LIGHT: Intelligente Signalleuchte jetzt auch in flacher Bauform

Mit der CAN-LIGHT stellte MOBA eine intelligente Signalleuchte vor, die speziell für den Einsatz in mobilen, zunehmend automatisierten Maschinenumgebungen entwickelt wurde. Ob als runde CAN-LIGHT circular oder in der neuen, besonders platzsparenden Variante CAN-LIGHT flat – beide Versionen ermöglichen eine gezielte Visualisierung von Maschinenzuständen über ROT-GELB-GRÜN hinaus. So bietet die CAN-LIGHT nicht nur vordefinierte Funktionen wie Füllstandsanzeigen, Ampelsignale und Warnmeldungen, sondern ermöglicht auch die Anzeige frei definierter Texte und Symbole.

Das kostenlose Configure-Tool ermöglicht die einfache und schnelle Erstellung individueller Texte, Symbole und Statusanzeigen – vollständig ohne Programmierkenntnisse. Über eine integrierte Visualisierungsfunktion können sämtliche Inhalte in Echtzeit dargestellt werden. Dies beschleunigt die Entwicklung, reduziert Fehlerquellen und minimiert den Gesamtaufwand. Dank flexibler Befestigungsoptionen und CANopen-Protokoll lässt sich die CAN-LIGHT zudem passgenau in verschiedenste Anwendungen integrieren.

Besuch bei Messe Intersolar

Source: Deutsche Nachrichten
Im Rahmen unserer regelmäßigen Weiterbildung waren letzte Woche 15 Mitarbeiter in München bei der Messe Intersolar Europe, der weltweit führenden Fachmesse für die Solarwirtschaft, zu Besuch. 

Bei der Veranstaltung mit über 100.000 Besuchern gab es vielfältige Einblicke in die neuesten Entwicklungen von PV-Modulen, Wechselrichtern, Speichertechniken und intelligenten PV-Steuerungslösungen.

PV-Anlagen werden zunehmend vernetzter und stärker in die Gebäudeenergietechnik integriert. Um diesen digitalen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, nutzten wir die Messe, um wertvolle Kontakte zu unseren Lieferanten zu pflegen und aktuellste Information aus erster Hand zu erhalten.

„Es kommen die richtigen Besucher“

Source: Deutsche Nachrichten
Die 21. rapid.tech 3D hat mit ihrer bewährt hohen Qualität und einem neuen Niveau der Vernetzung gepunktet. Rund 170 Aussteller und Referenten aus dem In- und Ausland haben vom 13. bis 15. Mai 2025 aktuelle Entwicklungen und Anwendungen des Additive Manufacturing (AM) einem interessierten Publikum präsentiert.

Für Aussteller, Referenten und Besucher ist es die Mischung aus Kongress, Ausstellung und Netzwerkformaten, welche die Erfurter Fachveranstaltung auszeichnet, und für ein hohes fachliches Niveau sowohl auf wissenschaftlicher als auch auf Anwenderseite sorgt. Besonders gut kam die in diesem Jahr nochmals enger gestaltete Vernetzung zwischen den Vortragsräumen und der Ausstellungshalle an, Von diesem Austausch profitieren alle Beteiligten, war vielfach als Fazit zu hören.

Viel Interesse für qualifizierte Standardisierungslösungen, kosteneffizienten Großformatdruck und winzige Photonen

Lösungen für ein Hauptproblem der additiven Fertigung bietet die Qualified AM GmbH an. Gregor Reischle hat das Unternehmen vor einem Jahr gegründet mit dem Ziel, Standards für die additive Fertigung für alle regulierten Industrien anzubieten. Er selbst verfügt seit acht Jahren über Expertise in diesem Bereich. Bewusst hat er die rapid.tech 3D gewählt, um die Leistungen von Qualified AM vorzustellen. „Die Veranstaltung passt durch ihren wissenschaftlichen Ansatz und ihre Qualität perfekt für uns. Hier finden wir die fachkundigen Besucher vor, die die Prozessketten verstehen.“

Eine kosteneffiziente Lösung für die großformatige additive Fertigung stellte das italienische Unternehmen Ginger Additive in Erfurt vor. Mit dem Pellet-Drucker produziert das Team bisher vor allem für Bereiche wie Architektur, Design und Interieur. Jetzt will Ginger Additive stärker in industrielle Anwendungen gehen und demonstrierte sein Leistungsspektrum mit einem Drucker auf der rapid.tech 3D. Rouven Jost verantwortet die Kommerzialisierung auf dem deutschen Markt. Der Auftritt in Erfurt habe ihn positiv überrascht. „Es kommen die richtigen Besucher, die interessiert sind und sich in der Materie auskennen.“

Auf viel Interesse stieß auch das Angebot der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Insbesondere die Fertigung geschäumter Kunststoffteile, die Technische Niere als Filtersystem nach Vorbild der Natur sowie die winzigen Photonen für verschiedene Mikroanwendungen sorgten für Aufmerksamkeit. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Kerstin Michalke zieht eine gute Bilanz für den Auftritt der Hochschule. „Wir sind jährlich auf der rapid.tech 3D vertreten. Für uns ist es ein gutes Podium. Und es ist auch gut für Thüringen.“ Besonders gefreut hat sie sich über die noch engere Verbindung zwischen Ausstellung und Kongress. Dieses Urteil teilt sie mit vielen weiteren Ausstellern und Besuchern.

Erfolgreiche Netzwerkformate Technical Deep Dives Touren und Expertentische

Zu dieser Vernetzung haben insbesondere Formate wie die Technical Deep Dives Touren und die Expertentische beigetragen. Bei den Technical Deep Dives erhielten die Teilnehmer direkt an den Ausstellerständen kurz und fundiert Einblicke in neue Technologien und Anwendungen. An den Expertentischen wurde u. a. über die Rolle des 3D-Drucks im Dental-Handwerk, über die additive Fertigung in der Implantologie, im Werkzeug- und Formenbau, über Herausforderungen des großformatigen PBF/LB-M-Drucks sowie zu Fragen der Normung und Standardisierung im kleinen Kreis diskutiert.

Innovative und profitable AM-Lösungen im Fokus des Fachkongresses

Die Themen Innovation und Profitabilität bestimmten die vier Keynotes und 60 Vorträge im Fachkongress. In der Auftakt-Keynote sprach Dr. Karl-Heinz Dusel, Leiter der Technologieentwicklung für die additive Fertigung bei der MTU Aero Engines, über die Notwendigkeit sowie die Möglichkeiten, AM als eine wettbewerbsfähige Technologie in der Luftfahrtindustrie zu etablieren. Er zeigte die Wege von MTU dafür auf und nannte Vorgehensweisen zur Kostenreduzierung als wesentlichen Schlüssel.

Den zweiten Tag eröffnete Pat Warner, Advanced Digital Manufacturing Manager im BWT Alpine Formula One Team. Er gab exklusive Einblicke in die Formel 1-Welt, in der AM mittlerweile nicht mehr wegzudenken ist. Den Schwenk zum Produktionsalltag vollführte Max Schaukellis, Senior Projektleiter bei Roland Berger, mit seiner Keynote zur automatisierten AM-Fabrik. Diese mittels KI und Robotik verkettete automatisierte Produktion werde in ca. fünf bis zehn Jahren in die Fläche ausgerollt, prognostizierte er.

Die Abschluss-Keynote schloss thematisch den Kreis zur Eröffnungs-Keynote. Dr. Remzi Ecmel Ece, Manager der Abteilung Additive Fertigung bei Turkish Aerospace, stellte Weg und Vision der türkischen Luft- und Raumfahrt bei AM speziell für den Anwendungsbereich Flugzeugstrukturen vor. Dafür hat das Unternehmen eine Strategie-Road-Map aufgestellt, um in einem Zeitraum von 2022 bis 2027 die Fertigung zertifizierter AM-Bauteile für die Luftfahrtindustrie zu etablieren.

Partnerschaften sorgen für hohe Programmqualität

Vertieft wurden die Themen aus den Keynotes in den Fachforen Aerospace, AM4industry, Wissenschaft, Elektronik & Komponenten, Chemie & Verfahrenstechnik, Mobilität, KI, Software & Design, Energietechnik und Wasserstoff. Das Forum Innovationen in AM bot spezielle Sessions zu AM in der Verteidigungstechnik und in der Medizintechnik.

Für die hohe Qualität des Programms sorgte nicht zuletzt die erneute Zusammenarbeit mit dem ideellen Träger VDMA Additive Manufacturing sowie den Kooperationspartnern DECHEMA und 3-D MID e. V.

Podiumsdiskussionen zu Internationalisierung, Innovationen und Wirtschaftlichkeit des AM-Marktes

Die Podiumsdiskussionen griffen nochmals wesentliche Themenstellungen der rapid.tech 3D aus verschiedenen Blickwinkeln auf. Die Internationalisierung des AM-Marktes stand am ersten Veranstaltungstag auf dem Programm. Hier spielten aktuell die Einflüsse der US-Politik und das Vordringen chinesischer Anbieter eine Rolle. Wichtig sei, dass es in Deutschland und Europa den politischen Willen gibt, die AM-Technologien voranzubringen. Insofern ist die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung formulierte Förderung der additiven Fertigung ein positives Signal. Als Chance werteten die Diskussionsteilnehmer auch den Weg, sich insbesondere in der Wehrtechnik unabhängiger von den USA zu machen. Das könne zu einem weiteren Entwicklungsschub führen.

Zum Abschluss der Veranstaltung diskutierten Mitglieder des rapid.tech 3D-Fachbeirates die Frage, die letztendlich über den Einsatz von AM entscheidet: Ist das wirklich profitabel? Innovation und Wirtschaftlichkeit bilden dabei zwei Seiten einer Medaille. Denn innovativ zu sein, heißt mit neuen Produkten und Leistungen Geld zu verdienen. Insofern wird sich die additive Fertigung gegenüber konventionellen Verfahren und Prozessen behaupten, wenn sie für den Kunden einen Mehrwert bietet. Die Diskutanten verwiesen auf Beispiele, die auch auf der rapid.tech 3D vorgestellt wurde, wie individuell gefertigte Schädelimplantate, die mit anderen Möglichkeiten gar nicht zu produzieren sind. Auch im Aerospace-Bereich finden sich Teile, die innovativ und damit profitabel sind.

Hochkarätige Auszeichnungen verliehen

In diesem Jahr wurden auf der rapid.tech 3D gleich mehrere hochkarätige Auszeichnungen verliehen. Der seit zehn Jahren veranstaltete internationale Designwettbewerb 3D Pioneers Challenge kürte zum Jubiläum der Schau in Erfurt den „Pionier der Dekade“. Die Ehrung erhielt das Team des Dvirs Lab der Tel Aviv University für ein 3D-gedrucktes, schlagendes Herz aus Stammzellen.

Ebenfalls ausgezeichnet wurden Dr. Dieter Schwarze und Dr. Matthias Fockele. Die Physiker sind Wegbereiter des Metall-3D-Drucks, der heute unter dem Namen LPBD zu den meistgenutzten metallischen AM-Verfahren gehört. Sie erhielten den Big Five Award 2024 für herausragende Leistungen in der additiven Fertigung.

Erstmals wurde der „Best Paper Award“ verliehen. Die wissenschaftliche Review-Kommission der rapid.tech 3D vergab diesen Premieren-Preis an Stefan Brenner von der Universität der Bundeswehr München. Sein Vortrag befasste sich mit der Fertigung von vakuumdichten Hochfrequenzkavitäten per Multi-Material PBF-LB/M, die als Schlüsselkomponenten in linearen Teilchenbeschleunigern eingesetzt werden.

Wechsel an der Spitze des Fachbeirates

Der langjährige Vorsitzende des Fachbeirats Michael Eichmann hat sein Amt abgegeben. Der Manager bei Stratasys hat die Erfurter Veranstaltung von Anbeginn als ein leidenschaftlicher Gestalter und Verfechter für die Entwicklung des 3D-Drucks mit aufgebaut und geprägt. Er wird als Ehrenvorsitzender des Beirats weiterhin mit der rapid.tech 3D verbunden bleiben. Die Messe Erfurt dankt ihm herzlich für sein enormes Engagement.

Der Nachfolger von Michael Eichmann ist Dr. Karsten Heuser. Der Experte für additive Fertigung verantwortet bei Siemens Digital Industries die AM-Aktivitäten. Er gehört außerdem dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Additive Manufacturing beim VDMA sowie weiteren Gremien an, die sich der Industrialisierung der additiven Fertigung widmen. Dr. Heuser wird den Beirat gemeinsam mit Prof. Dr. Seidel von der Hochschule München führen, der seit 2023 einen Beiratsvorsitz innehat.

Nächste rapid.tech 3D 2026

Die nächste rapid.tech 3D findet vom 5. bis 7. Mai 2026 in Erfurt statt.

Über die rapid.tech 3D:

Die rapid.tech 3D hat sich in zwei Jahrzehnten zu einer führenden AM-Fachveranstaltung in Mitteleuropa entwickelt – mit dem Fachkongress als Herzstück.

Mehr unter: www.rapidtech-3d.de

Campustag 2025 an der Hochschule Stralsund: Studienangebote entdecken und Campus erleben

Source: Deutsche Nachrichten
Am Samstag, 24. Mai, ist es so weit: An der Hochschule Stralsund (HOST) findet von 11 bis 15 Uhr der Hochschulinformationstag auf dem gesamten Campusgelände statt. Die Veranstaltung richtet sich primär an Studieninteressierte und ihre Begleitpersonen, aber auch an alle, die sich für das Studienangebot, die Forschung und das Campusleben der Hochschule interessieren.

„Der Campustag ist die beste Gelegenheit, unsere Hochschule kennenzulernen – kompakt und vielfältig. Mitarbeitende, Professor*innen, Studierende, Absolvent*innen und Unterstützer*innen zeigen gemeinsam, Studieninteressierten unsere HOST mit den Zukunftsdisziplinen vorzustellen“, sagt der Rektor der Hochschule Stralsund, Prof. Dr. Ralph Sonntag. „Dieses Miteinander zeigt, was unsere Hochschule ausmacht – eine Gemeinschaft, die zusammenhält und begeistert.”

Im Mittelpunkt stehen Informationen zu den 27 Bachelor- und Masterstudiengängen an den drei Fakultäten für Wirtschaft, Maschinenbau sowie Elektrotechnik und Informatik. In persönlichen Gesprächen können Fragen rund um Inhalte, Praxisanteile und Berufsperspektiven geklärt werden. „Wir sind Trainer*innen, Unterstützer*innen und Begleiter*innen der Studierenden, damit sie individuell lernen und über sich hinauswachsen können – immer mit hoher Praxisorientierung, breitem Fächerspektrum und in familiärer Atmosphäre“, so der Rektor. Unterstützung gibt es durch Übungen, Praktika, Tutorien sowie individuelle Beratung – auch bei der Suche nach Praktikumsplätzen, beim Berufseinstieg oder sogar bei der Gründung eines eigenen Unternehmens.

Begleitet wird das Programm am Campustag von Campusrundgängen, Laborführungen sowie Einblicken in aktuelle Forschungs- und Praxisprojekte. Besonderes Interesse gilt alljährlich den studentischen Racing-Teams, die ihre Fahrzeuge und deren Entwicklung vorstellen – ob E-Motorrad oder wasserstoffbetriebener ThaiGer-Racer. Die Fachschaften sorgen mit echter Willkommenskultur für Stimmung – ob mit Waffel, Zuckerwatte, am Grill oder natürlich im persönlichen Austausch über das Lernen an der Hochschule.

Auch das internationale Profil der Hochschule wird beim Campustag thematisiert: Vorgestellt werden Möglichkeiten für Auslandssemester, internationale Exkursionen und Förderprogramme.

Der Campustag bietet einen kompakten Überblick über die Studienbedingungen und die praxisnahe Lehre an der Hochschule Stralsund.

Das ganze Programm online anschauen oder downloaden.

OSCE and partners train Moldovan and Ukrainian border officers to combat vehicle document fraud

Source: Organization for Security and Co-operation in Europe – OSCE

Headline: OSCE and partners train Moldovan and Ukrainian border officers to combat vehicle document fraud

OSCE training helps Moldova and Ukraine strengthen document fraud detection as well as cross-border efforts to prevent vehicle theft, smuggling and trafficking. (Denis Livitchi) Photo details

The OSCE Transnational Threats Department, in co-operation with Beruku Identity, an expert group on digital identity, personal data and cybersecurity and forensic experts from Greece, trained 40 officers from the Border Police of Moldova and the State Border Guard Service of Ukraine on detecting and preventing vehicle document fraud at land border crossing points during an online training course from 12 to 15 May.
Strengthening cross-border co-operation between the two countries through joint training is of particular importance given that both Ukraine and Moldova face shared threats stemming from the war in Ukraine, namely, illicit trafficking, illegal migration and other transnational crimes, among others. A key aspect of this co-operation is detecting forged vehicle documents and Vehicle Identification Numbers (VIN) to prevent vehicle theft, smuggling and trafficking.
Led by experts from Greece and Beruku Identity, the participants discussed various topics, including international vehicle document standards, VIN falsification techniques and the use of biometric technology at borders. The training featured real-world case studies and virtual exercises to enhance the officers’ ability to identify forged vehicle registration plates, counterfeit driving licenses and fraudulent identity documents.
The participants also explored the role of open-source intelligence in combating transnational crime such as the sale of forged documents via social media or the dark web, focusing on strategies for information gathering and sharing at jointly controlled border control posts.
“We are proud to work with the OSCE to strengthen institutional capacities, improve border and identity management systems, and promote secure and inclusive governance across its participating States. Specialized training courses like this one on examining vehicle documents and gathering intelligence from open sources and social media platforms are increasingly vital, as they enable frontline personnel and investigators to detect fraudulent activity, identify trafficking networks and respond more effectively to transnational threats,” says Alastair Treharne, expert advisor on digital identity and co-founder of Beruku Identity.
This training course is part of an ongoing OSCE project supporting the Organization’s participating States and Partners for Co-operation in reducing the illegal crossing of borders with a fake or stolen identity, funded by the United States.

Gemeinsam laufen beim Stralsunder Firmenstaffellauf 2025

Source: Deutsche Nachrichten
Noch werden Staffeln der Hochschule gesucht – am 18. Juni geht es in 3er-Teams jeweils 4 Kilometer auf die Strecke für den guten Zweck.

Am Mittwoch, den 18. Juni 2025, ist es wieder so weit: Der Stralsunder Firmenstaffellauf lädt zum sportlichen Miteinander ein – und das nicht irgendwo, sondern auf den Sportplatz der Hochschule Stralsund (HOST). Für die Laufbegeisterten und Gelegenheitsjogger*innen könnte es also ein Heimspiel sein. „80 Staffeln sind beim letzten Mal angetreten“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Schikorr von der Hochschulsportgemeinschaft, die den Lauf mit der Deutschen Rentenversicherung organisiert. „80 Staffeln – aber nur eine von der Hochschule.“ Da geht mehr, ist er sicher. „An der Hochschule sind viele, die laufen, auch am Sund.“ Die Veranstaltung könnte ein Come Together werden – auch für die HOST. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Erlebnis mit Kolleginnen oder Kommiliton*innen und der Spaß an Bewegung. Der Startschuss fällt um 19 Uhr, die Anmeldung vor Ort ist ab 17 Uhr möglich.

Laufen im Team – Spaß statt Leistungsdruck

Gelaufen wird in 3er-Staffeln, jeder Teilnehmer beziehungsweise jede Teilnehmerin absolviert eine Strecke von vier Kilometern. Dabei geht zwar weniger um den Wettkampf, aber wer dennoch den sportlichen Vergleich sucht, darf sich natürlich auch mit Teams anderer Unternehmen, Behörden und Institutionen messen – in den Kategorien männlich, weiblich, mixed. Die Kategorie freie Staffel läuft komplett ohne Wertung – und damit auch ohne sich vergleichen zu müssen beziehungsweise zu können. „Wir wurden damals angesprochen, ob wir einen Firmenstaffellauf, wie es ihn schon anderenorts gibt, auch in Stralsund organisieren wollen“, sagt Schikorr, „und das Format ist sofort eingeschlagen. Egal wie das Wetter ist, die Leute kommen und laufen“. 

Mitlaufen und Gutes tun

Ein besonderes Highlight: Für jede teilnehmende Staffel spendet die Volksbank Vorpommern eG 10,00 € an einen gemeinnützigen Verein oder Träger. 30 gemeinnützige Organisationen werden vorab ausgewählt vom Orga-Team des Laufs. Die antretenden Läufer*innen stimmen dann selbst ab, wer das Geld bekommen soll. 

Wer noch mehr bewirken möchte, kann mit dem eigenen Team (also zum Beispiel als „gut laufende“ Firma) als Benefiz-Staffel starten: Statt der regulären Startgebühr spendet das Team 200,00 € direkt an ein gemeinnütziges Projekt oder eine Organisation eigener Wahl. Sportlicher Einsatz und gesellschaftliches Engagement gehen hier Hand in Hand.

Catering, Netzwerken und ein entspannter Ausklang

Auch das Drumherum soll stimmen: Für das leibliche Wohl ist mit einem Catering-Angebot für Aktive und Zuschauer*innen gesorgt. Das Event bietet die perfekte Gelegenheit zum Netzwerken in sportlich-entspannter Atmosphäre. Wer mag, kann mit dem eigenen Unternehmen einen Pavillon oder Bierzeltgarnituren im Stadion aufbauen – als Anlaufpunkt für das eigene Team und Ort des Austauschs. Im Anschluss an den Lauf klingt der Abend bei Gesprächen, Getränken und lockerer Stimmung firmenübergreifend aus. „Das Format stammt aus Rostock, der Rostocker Firmenstaffellauf ist größer“, sagt Wolfgang Schikorr und lacht, „aber unser ist schöner“. 

Kurzinfos auf einen Blick

Ort: Sportplatz der Hochschule Stralsund (Zur Schwedenschanze 15)
Datum: Mittwoch, 18. Juni 2025
Anmeldung: ab 17:00 Uhr vor Ort
Startzeit: 19:00 Uhr
Disziplin: 3 x 4 km Staffel
Startgeld pro Team:
– 36 € bei Voranmeldung (bis 10. Juni möglich)
– 45 € bei Nachmeldung
– 200 € als Benefiz-Staffel (anstelle der Startgebühr)

Apotheken-Nachrichten von heute: Elementarschutz, Fixum-Streit, Amazon-Rückkehr

Source: Deutsche Nachrichten
Die Realität in Deutschland driftet auseinander: Während immer mehr Regionen von Überflutung, Starkregen und Erdrutschen betroffen sind, bleibt der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden freiwillig – und damit lückenhaft. Die Bundesregierung arbeitet an einer gesetzlichen Pflichtlösung, doch der politische Weg ist umkämpft. Gleichzeitig kämpfen Apotheken nicht nur mit wirtschaftlichen Engpässen, sondern mit einer Flut neuer Risiken: Von Kühlausfällen über Cyberattacken bis zu gezieltem Betrug durch Mitarbeitende oder Dritte. Der Großhandel agiert als versteckter Kreditgeber, Apotheken schieben Zahlungsziele vor sich her, während die gesetzliche Marge sinkt. In diesem Klima struktureller Anspannung wächst auch der mediale Widerstand: Im Taunus boykottieren Apotheker lokale Anzeigenformate, weil dort Werbung für Onlineversender auftauchte – ein Kampf um Standortschutz und Öffentlichkeit. Parallel dazu befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Preisbindung für Rx-Arzneien und muss entscheiden, ob ausländische Versender die Regeln des Marktes dauerhaft unterlaufen dürfen. Amazon hingegen hat bereits Fakten geschaffen: Nach dem BGH-Datenschutzurteil zur OTC-Abgabe setzt der Konzern neue Checkboxen ein – das Comeback der Versender läuft an. Währenddessen eskaliert ein juristischer Streit um ein gestohlenes E-Bike, das plötzlich wieder auftaucht – und nicht ersetzt wird. Auch ein BU-Fall sorgt für Aufsehen: Ein Vater fälscht Gesundheitsdaten, der Sohn verliert den Schutz. Zwischen Pflicht, Haftung und Ausfall droht eine neue Ära der Unsicherheit.

Elementarschutz, Risikovorsorge, Eigentumspflicht

Pflichtversicherung gegen Naturgefahren rückt näher – was auf Eigentümer, Politik und Versicherer zukommt

Die politische Debatte um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung nimmt mit jeder neuen Hochwasserkatastrophe an Dringlichkeit zu. Angesichts zunehmender Extremwetterlagen verdichten sich die Anzeichen, dass in der neuen Legislaturperiode ein Paradigmenwechsel bevorsteht: Die freiwillige Absicherung gegen Naturgefahren könnte durch eine gesetzlich verankerte Pflichtdeckung ersetzt werden. Während Innen- und Justizministerien an einem Gesetzentwurf arbeiten, warnen Versicherer, Eigentümerverbände und Teile der Wissenschaft vor übereilten Lösungen. Im Zentrum steht dabei ein Konflikt, der die deutsche Risikokultur grundlegend herausfordert – zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Daseinsvorsorge.

Bislang gilt in Deutschland: Die Absicherung gegen Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau ist freiwillig, aber flächendeckend verfügbar. Dennoch bleibt der Anteil der versicherten Wohngebäude gegen Elementarschäden gering. In besonders gefährdeten Regionen sind es nur rund 47 Prozent. Viele Eigentümer verzichten aus Unkenntnis, Sorglosigkeit oder wegen der Beitragshöhe auf eine Police – oft in der trügerischen Hoffnung, im Schadensfall werde der Staat ohnehin helfen. Diese Erwartungshaltung hat sich jedoch als teuer erwiesen: Milliarden Euro an Soforthilfen nach den Flutkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 belasten noch heute öffentliche Haushalte. Die Politik zieht daraus Konsequenzen.

Ein zentrales Argument für eine Pflichtversicherung lautet: Wer baut, trägt Verantwortung für die Wahl des Standorts. Das bedeutet auch, dass der Staat sich langfristig aus der Rolle des stillen Mitversicherers zurückziehen muss. »Bau nicht dort, wo das Wasser dich wiederfindet« – diese Mahnung steht sinnbildlich für eine neue Risikopolitik, in der Prävention Vorrang vor Kompensation hat. Ein verpflichtender Versicherungsschutz könnte dabei als Korrektiv wirken – sowohl gegen fahrlässige Bauentscheidungen als auch gegen strukturelle Unversicherbarkeit.

Doch der Weg zur Pflicht ist juristisch und politisch kompliziert. Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung setzt eine gesetzliche Regelung im Versicherungsvertragsgesetz voraus. Fraglich ist zudem, ob sie flächendeckend oder nur für Neubauten und besonders gefährdete Gebiete gelten soll. Kritiker warnen vor sozialen Verwerfungen: Eigentümer in prekären Lagen könnten durch Beitragslasten überfordert werden. Versicherungsunternehmen verweisen auf notwendige Prämienanpassungen und Risikodifferenzierungen – eine Pflicht ohne Ausgleichsmechanismus sei systemwidrig.

Ein weiterer neuralgischer Punkt: Was geschieht mit Altbauten, die sich in nicht mehr genehmigungsfähigen Zonen befinden? Experten fordern, dass der Versicherungsschutz nicht zur nachträglichen Absolution riskanter Standorte verkommt. Vielmehr müsse die Pflicht mit einer restriktiven Baupolitik und intelligenten Rückbaukonzepten gekoppelt werden. Parallel dazu sollen Bauherren künftig Nachweise über Risikovorsorge und Eigenbeteiligung erbringen, bevor öffentliche Hilfen fließen. Die bisherige Praxis, Schäden kollektiv zu sozialisieren, gerät unter Druck.

Auch verfassungsrechtlich ist der Vorstoß sensibel. Die Pflicht zur Risikoabsicherung greift in Eigentumsrechte und Vertragsfreiheit ein. Sie muss daher verhältnismäßig, zielgerichtet und begründbar sein. Erste Gutachten bestätigen allerdings die Möglichkeit einer gesetzlichen Lösung – insbesondere, wenn sie mit sozialpolitischen Korrekturen flankiert wird. Der Druck auf den Gesetzgeber wächst: Längere Extremwetterperioden, versicherungsökonomische Schieflagen und die wachsende Erwartungshaltung gegenüber dem Staat lassen die politische Toleranz für Freiwilligkeit schwinden.

In der Zwischenzeit verhärten sich die Fronten. Während Umweltverbände und Teile der Grünen für eine sofortige Einführung plädieren, setzen FDP und CDU auf Anreizmodelle. Die SPD steht gespalten zwischen sozialem Schutzauftrag und fiskalischer Vernunft. In den Ländern, wo die Schäden auftreten, wächst der Druck auf den Bund. Parallel dazu prüfen erste Versicherer Modellansätze für regionale Pflichtlösungen mit staatlich gestütztem Risikopool. Dass der Weg zur Pflicht kommen wird, scheint nur noch eine Frage des Zeitpunkts – und der politischen Kompromissbereitschaft.

Die Diskussion über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung berührt das Kernproblem eines wohlstandsverwöhnten Risikodenkens: Wir wollen frei bauen, aber kollektiv entschädigt werden. Diese Haltung führt in die Sackgasse einer doppelten Entlastung – rechtlich frei, aber faktisch abgesichert. Wer in gefährdete Regionen baut, übernimmt Verantwortung. Diese Verantwortung muss auch haftungsrechtlich spürbar gemacht werden. Dass der Staat bei jeder Flut einspringt, ist nicht nur finanzpolitisch fragwürdig, sondern untergräbt jede Form von Prävention.

Die Gegner einer Pflichtversicherung führen oft soziale Argumente ins Feld. Sie warnen vor Überforderung einkommensschwacher Eigentümer, sehen neue Gerechtigkeitslücken und ein wachsendes Regulierungsmonster. Doch sie verkennen dabei die eigentliche Schieflage: Wer heute keine Police hat, riskiert nicht nur sein Eigentum, sondern verschiebt das Risiko auf andere – entweder auf den Staat oder auf die Solidargemeinschaft. Eine Pflichtversicherung ist kein Eingriff in die Freiheit, sondern eine notwendige Rückkehr zur Verantwortlichkeit.

Juristisch ist der Weg zur Pflicht steinig, aber machbar. Politisch ist er unbequem, aber unausweichlich. Es geht nicht nur um finanzielle Absicherung, sondern um einen Kulturwandel in der Risikowahrnehmung. Der Klimawandel verändert die Realität schneller, als es unsere Gesetze tun. Wer immer noch glaubt, man könne Hochwasserrisiken durch freiwillige Absicherung und Appelle lösen, unterschätzt die systemische Dynamik. Die nächste Flut kommt – und mit ihr die Frage, wer zahlt.

Die neue Legislaturperiode bietet die Gelegenheit, den notwendigen Kurswechsel einzuleiten. Aber sie verlangt auch Ehrlichkeit: Die Pflichtversicherung wird nicht billig, sie wird nicht populär und sie wird Konflikte erzeugen. Doch sie ist notwendig, wenn wir verhindern wollen, dass das nächste Jahrhundert der Klimarisiken auf einem Fundament freiwilliger Unverbindlichkeit errichtet wird. Eigentum verpflichtet – nicht nur zur Pflege, sondern auch zur Absicherung.

Cyberangriffe, Kühlausfälle, Mitarbeiterbetrug

Wie Apotheken ihren Betrieb mit gezieltem Versicherungsschutz absichern

Apotheken stehen unter wachsendem Druck: Sie müssen nicht nur Medikamente sicher bereitstellen, sondern auch in einem volatilen, rechtlich komplexen und technologisch überformten Umfeld bestehen. Die Risiken sind vielschichtig – vom Kühlausfall über Cyberattacken bis zur internen Unterschlagung. Ein umfassender, dynamisch angepasster Versicherungsschutz wird zum entscheidenden Faktor, um ökonomische Resilienz, regulatorische Konformität und das Vertrauen von Patienten wie Mitarbeitenden langfristig zu sichern.

Zentraler Anker jeder Absicherungsstrategie ist die branchenspezifische Apothekenversicherung. Sie deckt nicht nur klassische Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden oder Einbruchdiebstahl ab, sondern adressiert gezielt apothekenspezifische Risiken. Besonders kritisch: der Ausfall von Kühlsystemen. Ein Defekt kann innerhalb weniger Stunden dazu führen, dass temperaturempfindliche Arzneimittel im fünfstelligen Wert unbrauchbar werden – mit gravierenden Versorgungs- und Folgekosten. Nur eine passgenau konfigurierte Police, die solche Szenarien präzise berücksichtigt, kann hier realen Schutz bieten.

Mit fortschreitender Digitalisierung wächst die Bedrohung aus dem Netz. Apotheken verarbeiten hochsensible Gesundheitsdaten, nutzen cloudbasierte Warenwirtschaftssysteme und sind Teil digitaler Rezept- und Abrechnungssysteme. Cyberangriffe sind längst nicht mehr hypothetisch. Sie gefährden die Verfügbarkeit der Systeme, führen zu Datenverlust, Betriebsunterbrechung und empfindlichen Bußgeldern wegen Datenschutzverletzungen. Eine gute Cyberversicherung sichert nicht nur Wiederherstellungskosten ab, sondern bietet auch rechtliche Hilfe und Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit – unverzichtbar für Reputationsschutz und Krisenbewältigung.

Ein besonders sensibles, oft unterschätztes Risiko liegt innerhalb der eigenen Belegschaft: Vertrauensschäden durch Angestellte. Ob Kassenmanipulation, Rezeptbetrug oder Lagerbestandsveruntreuung – wirtschaftlicher Schaden und innerbetrieblicher Vertrauensverlust gehen hier Hand in Hand. Die Vertrauensschadenversicherung ist daher kein technisches Add-on, sondern zentraler Bestandteil jeder unternehmerischen Risikovorsorge. Sie wirkt deeskalierend, sichert Liquidität und stärkt den internen Zusammenhalt durch institutionalisierte Verantwortung.

Auch der juristische Druck auf Apotheken nimmt zu. Konflikte mit Krankenkassen wegen Retaxationen, arbeitsrechtliche Streitfälle oder Vertragsstreitigkeiten mit Großhändlern können schnell ruinöse Ausmaße annehmen. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht rechtliche Handlungsfähigkeit, ohne dass wirtschaftliche Substanz aufs Spiel gesetzt werden muss. Sie verschafft Apotheken Zeit, Durchhaltevermögen und professionellen Rückhalt, um eigene Interessen fundiert durchzusetzen – notfalls bis zur letzten Instanz.

Diese Absicherungen entfalten ihre Wirkung jedoch nur, wenn sie fortlaufend evaluiert und aktualisiert werden. Technologische Innovationen, gesetzgeberische Änderungen, neue Marktanforderungen und rechtliche Präzedenzfälle verschieben permanent das Risikoprofil. Deshalb braucht es nicht nur Policen, sondern Strategie. Und diese kann nur mit spezialisierten Versicherungsexperten entstehen, die die Sprache der Apotheke sprechen – fachlich wie rechtlich.

Versicherungsschutz wird damit zur systemrelevanten Infrastruktur. Er ist kein passiver Schutzschirm, sondern ein aktives Steuerungsinstrument. Er bewahrt den Handlungsspielraum, sichert betriebliche Pflichtfunktionen und sendet ein klares Signal: Diese Apotheke ist vorbereitet. Wer im Markt bestehen will, muss Risiken nicht vermeiden, sondern beherrschen. Und wer führen will, muss gesichert führen – in jeder Hinsicht.

Versicherung galt lange als notwendiges Übel – als Kostenpunkt im Apothekenbetrieb, nicht als strategische Option. Doch diese Haltung ist gefährlich. Die Risikolage für Apotheken hat sich in den letzten Jahren nicht schleichend verändert, sondern radikal verschärft. Was früher als Einzelfall galt, ist heute strukturelles Risiko. Technologische Abhängigkeit, regulatorische Komplexität, zunehmende Cyberbedrohungen und interne Unsicherheiten machen jede Apotheke zu einem potenziellen Schadenszentrum – nicht aus Fahrlässigkeit, sondern aus Systemzwang.

Und dennoch operieren viele Betriebe noch immer mit lückenhaftem, veraltetem oder falsch dimensioniertem Versicherungsschutz. Wer heute einen Kühlausfall oder eine Cyberattacke erlebt, kann morgen insolvent sein – auch mit guten Umsätzen und loyaler Kundschaft. Der Irrtum liegt im Sicherheitsgefühl, das alte Policen vermitteln, obwohl sie reale Risiken nicht mehr abbilden. Die Praxis zeigt: Die meisten Apotheken sind unterversichert – nicht bei der Schadenshöhe, sondern bei der Risikokarte.

Was gebraucht wird, ist kein Versicherungsordner, sondern ein Risikokonzept. Ein dynamisches System, das alle neuralgischen Punkte eines Apothekenbetriebs berücksichtigt: Technik, Daten, Personal, Haftung, Versorgung. Und das regelmäßig überprüft, angepasst und betriebsindividuell justiert wird. Denn Risikomanagement ist Führungsaufgabe – nicht delegierbar, nicht verschiebbar, nicht beliebig.

Wer seine Apotheke zukunftsfest machen will, muss das Thema Versicherung vom Rand in die Mitte holen. Es geht nicht um Absicherung im Ernstfall, sondern um die Fähigkeit, den Ernstfall zu überstehen – finanziell, juristisch, strukturell. In Zeiten multipler Krisen und regulatorischer Überforderung ist professionelle Versicherung kein Luxus, sondern Überlebensstrategie. Und sie entscheidet zunehmend über die Frage: Wird diese Apotheke morgen noch existieren?

Versichert, verloren, wiedergefunden

Was geschieht, wenn ein gestohlenes E-Bike plötzlich auftaucht und der Versicherer nicht zahlen will

Ein gestohlenes E-Bike, ein plötzlich wieder aufgetauchtes Rad und eine Hausratversicherung, die sich querstellt: Der Fall, den die Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf im Jahresbericht 2024 schildert, wirft ein scharfes Licht auf eine kaum bekannte Grauzone im Versicherungsrecht. Ausgangspunkt war eine Frau, deren hochwertiges Elektrofahrrad gestohlen wurde. Sie meldete den Verlust pflichtgemäß bei der Polizei und bei ihrer Hausratversicherung. Letztere erklärte sich bereit, den Schaden zu regulieren. Doch bevor die Auszahlung erfolgen konnte, tauchte das E-Bike wieder auf – beschädigt, aber grundsätzlich noch nutzbar. Was folgte, war ein klassischer Konflikt zwischen den Interessen der Versicherten und der strikten Auslegung der Vertragsbedingungen durch den Versicherer.

Der Versicherer verweigerte nun die Entschädigung mit dem Argument, es liege kein bleibender Totalschaden vor. Zwar sei das Fahrrad zwischenzeitlich verschwunden gewesen, doch durch das Wiederauftauchen sei der Verlust nicht dauerhaft. Damit falle der Tatbestand des versicherten Schadens weg. Die Versicherungsnehmerin hingegen hielt dagegen: Der zeitweilige Diebstahl habe erheblichen Wertverlust und Nutzungsausfall verursacht. Zudem sei das Rad beschädigt zurückgekommen. Ihr Vertrauen in den Versicherungsschutz sei schwer erschüttert, da sie sich in einer existenziellen Situation geglaubt hatte und mit der Regulierung gerechnet hatte. Schließlich sei der Vertrag abgeschlossen worden, um genau solche Situationen abzusichern.

Die Ombudsfrau versuchte zu vermitteln, doch eine einvernehmliche Lösung blieb aus. Der Versicherer verwies auf die vertraglich definierten Leistungsvoraussetzungen und argumentierte, dass durch die Rückgabe des Fahrrads die Anspruchsgrundlage entfallen sei. Für den Laien mag das paradox erscheinen – schließlich wurde das E-Bike nachweislich entwendet und war wochenlang nicht auffindbar. Doch juristisch betrachtet zählen vor allem objektivierbare Kriterien, etwa die Dauer der Abwesenheit, der Nachweis des Diebstahls und der Zustand des Objekts bei Wiedererlangung. Ein vollständig verschwundenes Gut stellt für die Versicherung einen endgültigen Schaden dar, ein später wiederaufgetauchtes Objekt hingegen nicht mehr zwingend.

In der Praxis bedeutet dies, dass Versicherte bei wiederaufgefundenem Eigentum nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz haben – auch wenn der Diebstahl an sich unstrittig ist. Besonders ärgerlich ist diese Situation, wenn das zurückgegebene Objekt beschädigt ist oder der emotionale und funktionale Verlust – etwa durch Nutzungsausfall – erheblich war. Denn solche immateriellen Aspekte werden von vielen Versicherern nicht berücksichtigt. Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, Versicherungsbedingungen nicht nur zu unterschreiben, sondern im Detail zu verstehen – auch im Hinblick auf Sonderfälle wie Rückgabe nach Diebstahl. Denn ob der Versicherungsschutz greift, hängt nicht nur vom Vorfall selbst ab, sondern auch vom rechtlichen Status des Gegenstands nach dem Ereignis.

Gleichzeitig verdeutlicht der Fall, wie schnell das Vertrauen in Versicherungslösungen erschüttert werden kann, wenn die formale Leistungspflicht den Erwartungen im Alltag nicht standhält. Versicherte sehen sich dann oft gezwungen, zwischen juristischer Auseinandersetzung, Ombudsstelle und Resignation zu wählen. Die Schlichtungsstelle spielt in solchen Fällen eine wichtige, aber oft begrenzte Rolle. Sie kann vermitteln und deeskalieren, aber keine rechtlich bindenden Urteile fällen. So bleibt in vielen Fällen nur der Weg über die Zivilgerichte – ein Schritt, den viele Versicherte aus Zeit- und Kostengründen scheuen. Der Streit um ein E-Bike wird so zum Lehrstück über das Spannungsfeld zwischen theoretischem Versicherungsschutz und praktischer Durchsetzung.

Der Fall des geklauten und wiedergefundenen E-Bikes offenbart ein strukturelles Problem, das weit über die konkrete Einzelfrage hinausreicht: Die Kluft zwischen versprochener Sicherheit und tatsächlicher Leistungspflicht. Was in der Werbung als Rundum-Schutz verkauft wird, entpuppt sich im Streitfall oft als juristisch eng begrenzte Risikoabsicherung – mit Fallstricken, die Laien kaum durchschauen. Besonders heikel wird es dann, wenn der ursprüngliche Schaden nur temporär war, der subjektive Schaden aber nachhaltig. Ein gestohlenes E-Bike, das nach Wochen beschädigt zurückkehrt, hat für viele Versicherte einen wirtschaftlichen und emotionalen Wertverlust, der durch rein sachliche Regulierungskriterien nicht abgebildet wird.

Es ist bezeichnend, dass der Versicherer in diesem Fall den vollständigen Leistungsausschluss wählte, obwohl der Schaden für die Betroffene spürbar war. Formal mag dies rechtens sein – ethisch und reputativ ist es ein Eigentor. Versicherungen leben vom Vertrauen. Wird dieses durch formale Ablehnungen untergraben, verlieren Produkte wie die Hausratversicherung ihre Glaubwürdigkeit – gerade bei jüngeren Zielgruppen, für die Mobilität und Flexibilität zentrale Werte darstellen. Ein E-Bike ist längst kein Luxusartikel mehr, sondern für viele Menschen Teil der Grundversorgung im Alltag. Wer dann nach einem Diebstahl wochenlang ohne Mobilität ist, hat einen echten Verlust erlebt – ob das Fahrrad später auftaucht oder nicht.

Gerade bei zeitlich befristeten Schäden, deren langfristige Auswirkungen dennoch gravierend sind, müsste die Versicherungswirtschaft dringend neue Regelungen schaffen. Nutzungsersatz, Wertverlustausgleich oder pauschale Teilentschädigungen könnten Modelle sein, um das Gerechtigkeitsempfinden der Versicherten besser zu bedienen. Solche Regelungen würden nicht nur das Kundenvertrauen stärken, sondern auch langwierige Streitigkeiten vermeiden helfen, bei denen sich am Ende niemand als Gewinner fühlt.

Dass dieser Fall vor der Ombudsfrau landete, ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer systemischen Unsicherheit, die mit der zunehmenden Komplexität moderner Lebensrealitäten kollidiert. Die Mobilität verändert sich, der Versicherungsbedarf ebenso – doch die Vertragsmodelle bleiben oft auf dem Stand von gestern. Wer den Begriff “Versicherungsschutz” ernst nimmt, sollte auch Schutz bieten, wenn die Realität nicht schwarz oder weiß ist, sondern in den Grautönen menschlicher Erfahrungen liegt. Versicherungen müssen sich nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich bewähren. Wenn sie das nicht tun, werden immer mehr Menschen an ihrer Funktion zweifeln – und letztlich ganz auf sie verzichten.

BU-Schutz verwirkt durch elterlichen Betrug

Gerichte urteilen einheitlich – Kunde muss sich Verhalten des Vaters zurechnen lassen

Ein junger Mann wollte seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen, nachdem er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig war. Doch statt einer Auszahlung erhielt er eine Ablehnung. Der Versicherer verwies auf angeblich falsche Gesundheitsangaben im ursprünglichen Antrag. Pikant: Nicht der Versicherte selbst, sondern sein Vater hatte das Formular damals ausgefüllt – und dabei mehrere relevante Vorerkrankungen verschwiegen. Nun hat das Oberlandesgericht dem Versicherer recht gegeben: Der Sohn verliert seinen Versicherungsschutz wegen arglistiger Täuschung – durch den Vater.

Das Landgericht hatte die Klage des jungen Mannes in erster Instanz abgewiesen. Die Richter stellten fest, dass es sich bei den verschwiegenen Informationen um sogenannte gefahrerhebliche Umstände handelte – etwa psychische Vorerkrankungen und orthopädische Beschwerden. Diese hätten bei wahrheitsgemäßer Angabe mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Ausschluss oder zu anderen Vertragsbedingungen geführt. Die bewusste Auslassung sei daher nicht bloß ein Flüchtigkeitsfehler, sondern ein gezielter Täuschungsversuch.

Entscheidend war die Rolle des Vaters. Dieser hatte sich laut Prozessunterlagen um sämtliche Versicherungsangelegenheiten seines Sohnes gekümmert – von der Auswahl der Gesellschaft bis zur Ausfüllung der Gesundheitsfragen. Der Sohn unterzeichnete den Antrag zwar persönlich, war aber nach eigener Darstellung davon ausgegangen, dass alle Angaben korrekt seien. Der Versicherer wiederum berief sich auf § 123 BGB und § 22 VVG und focht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Annahme: Der Vater habe in Täuschungsabsicht gehandelt, und diese Handlung sei dem Versicherungsnehmer zuzurechnen.

Das OLG bestätigte diese Rechtsauffassung. Die Richter hielten fest, dass der Sohn sich das Verhalten seines Vaters als sogenannten „Wissensvertreter“ zurechnen lassen müsse. Dies gelte insbesondere dann, wenn dieser in eigenverantwortlicher Position die Anbahnung und Abwicklung des Vertrags übernommen habe. Die arglistige Täuschung könne somit auch dann zu einer rückwirkenden Nichtigkeit führen, wenn der Versicherungsnehmer selbst weder bewusst noch wissentlich gehandelt habe.

Der Fall zeigt, wie weitreichend die rechtlichen Konsequenzen bei Falschangaben im Antragsprozess einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein können – auch wenn diese durch Dritte erfolgen. Die Gerichte folgen damit der Linie des Bundesgerichtshofs, wonach Versicherer auch Jahre nach Vertragsschluss bei Täuschungen leistungsfrei sein können, sofern eine arglistige Einflussnahme auf die Risikoprüfung nachgewiesen wird. Für Betroffene bedeutet dies nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern oft auch das endgültige Scheitern einer existenziellen Absicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt gemeinhin als einer der wichtigsten privaten Vorsorgeschritte. Umso größer ist der Schaden, wenn sie im Leistungsfall nicht greift. Dass ein Elternteil in bester Absicht Formulare ausfüllt, kann dennoch fatale Folgen haben – insbesondere dann, wenn dabei relevante Vorerkrankungen ausgelassen werden. Der juristische Tenor ist eindeutig: Wer bei Antragstellung nicht selbst prüft oder prüfen lässt, läuft Gefahr, sein Anrecht auf Leistungen vollständig zu verlieren.

Für Versicherungsnehmer bleibt das Urteil ein drastischer Hinweis auf die Notwendigkeit absolut wahrheitsgemäßer Angaben. Denn selbst vermeintlich harmlose Auslassungen können im Leistungsfall zum vollständigen Verlust der vertraglichen Ansprüche führen – unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig, selbst oder durch Dritte verursacht wurden.

Was auf den ersten Blick wie eine familiäre Tragödie wirkt, ist in Wirklichkeit ein Präzedenzfall mit weitreichender Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche – und für jeden Versicherungsnehmer, der glaubt, dass Formalitäten delegierbar seien. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts unterstreicht in aller Deutlichkeit, wie konsequent Gerichte mittlerweile gegen arglistige Täuschungen – auch im Umfeld des Antragstellers – vorgehen. Wer einem Dritten die Ausfüllung seiner Gesundheitsfragen überlässt, überträgt nicht nur Verantwortung, sondern auch das volle Risiko.

Der Sohn in diesem Fall mag tatsächlich keine Kenntnis davon gehabt haben, dass relevante Diagnosen nicht angegeben wurden. Doch der Rechtsgrundsatz ist eindeutig: Wer die Verantwortung für eine wahrheitsgemäße Antragstellung übernimmt, haftet auch für die Wahrheit der Inhalte – unabhängig davon, ob sie selbst formuliert wurden. Der Vater mag aus falsch verstandener Fürsorge gehandelt haben, das ändert nichts an der objektiven Risikoverschiebung zulasten des Versicherers. Denn der Kern jeder privaten Versicherung ist der Risikoausgleich – und der funktioniert nur bei vollständiger Transparenz.

Dass Gerichte zunehmend dazu übergehen, Täuschungen durch sogenannte Wissensvertreter dem Versicherungsnehmer selbst zuzurechnen, ist juristisch sauber begründet – aber gesellschaftlich explosiv. Denn es wirft eine Frage auf, die weit über diesen Einzelfall hinausgeht: Wie viel Eigenverantwortung darf oder muss ein Versicherungsnehmer bei komplexen Vertragswerken tatsächlich übernehmen? Und wie transparent sind die Prozesse wirklich, wenn Familienangehörige oder Makler federführend agieren?

Was dieser Fall exemplarisch zeigt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt nicht, wenn sie auf einem Fundament aus Halbwahrheiten gebaut wurde – selbst wenn diese unbewusst oder in gutem Glauben entstanden sind. Wer sich absichern will, muss Verantwortung übernehmen – von der ersten Angabe an. Andernfalls bleibt im Ernstfall nicht nur die Leistung aus, sondern auch das Vertrauen in die Funktionsweise privater Absicherungssysteme zerbricht. Ein Versicherungsvertrag ist keine Gefälligkeitserklärung, sondern ein rechtlich bindender Akt mit Konsequenzen – für jeden Beteiligten.

Dass der Sohn in diesem Fall leer ausgeht, ist tragisch. Doch das Urteil ist richtig. Es schützt die Integrität des Versicherungssystems – und sendet ein unmissverständliches Signal: Wahrheit ist kein optionales Element, sondern die Geschäftsgrundlage jeder Risikoübernahme. Wer das ignoriert, verliert im Zweifel alles. Auch dann, wenn der Fehler im eigenen Wohnzimmer begann.

4,2 Milliarden Euro Kredit für Apotheken durch Großhandel

Zahlungsziele, Margenverfall und Reformstau bedrohen das Gleichgewicht der Versorgungskette

Der vollversorgende Pharmagroßhandel übernimmt eine zunehmend tragende Rolle in der Arzneimittelversorgung in Deutschland – allerdings unter wirtschaftlichen Bedingungen, die seine Existenz langfristig gefährden. Im Jahr 2024 hat der Großhandel Arzneimittel und Gesundheitsprodukte im Wert von 4,42 Milliarden Euro vorfinanziert. Diese Zahl verdeutlicht nicht nur die logistische Bedeutung des Sektors, sondern auch seine Funktion als de facto Kreditgeber für die Apotheken. Während Apotheken vielfach erst dann zahlen, wenn sie selbst von den Krankenkassen vergütet wurden, trägt der Großhandel über Wochen hinweg das Risiko und finanziert das System in einem Umfang, der sich in den letzten zehn Jahren um mehr als eine Milliarde Euro erhöht hat. Gleichzeitig sinkt die gesetzlich definierte Großhandelsmarge weiter – von 3,86 Prozent im Vorjahr auf nun 3,77 Prozent – und erreicht damit einen neuen Tiefpunkt.

Diese strukturelle Asymmetrie zwischen ökonomischer Last und regulatorischer Entlohnung wird zur systemischen Gefahr. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stammen aus einer Zeit, in der das Arzneimittelsortiment noch völlig anders aufgebaut war. Kalkuliert wurde die Vergütung auf Basis von Marktdaten aus dem Jahr 2009. Gültig ist sie seit 2012 – ohne seither an veränderte Preis- und Produktstrukturen angepasst worden zu sein. Das Resultat ist ein wirtschaftlicher Realitätsverlust, der die Arbeit der Großhändler zunehmend untergräbt. Während hochpreisige Arzneimittel in den vergangenen Jahren immer mehr Raum im Sortiment einnehmen, bleibt der variable Großhandelszuschlag weiterhin bei 3,15 Prozent – gedeckelt auf 37,80 Euro. Für niedrigpreisige Arzneimittel bedeutet das eine faktische Unterfinanzierung des Versorgungsaufwands, für hochpreisige Medikamente ein willkürlich gesetztes Vergütungsmaximum.

In der Praxis bedeutet das: Ein Großhändler, der ein Krebsmedikament im Wert von mehreren Tausend Euro ausliefert, erhält denselben absoluten Zuschlag wie bei einem Medikament für wenige Euro. Der Aufwand für Lagerung, Distribution, Risikoabsicherung und Finanzierung wächst jedoch mit dem Preis exponentiell. Apotheken wiederum profitieren von der Zahlungsflexibilität, die der Großhandel bereitstellt – eine Flexibilität, die in wirtschaftlich angespannten Zeiten überlebenswichtig sein kann. Denn viele Apotheken können ihre Rechnungen erst dann begleichen, wenn die Erstattungen der Krankenkassen eingegangen sind – ein Prozess, der mehrere Wochen dauern kann. Der Großhandel muss in dieser Zeit mit eigener Liquidität vorhalten. Diese Funktion bleibt weitgehend unbeachtet, obwohl sie zentral für die Arzneimittelverfügbarkeit ist.

Hinzu kommt, dass die Kostenstrukturen des Großhandels selbst unter massivem Druck stehen. Energiepreise, Personalkosten, Zinsen und Investitionen in digitale Logistiksysteme steigen kontinuierlich. Gleichzeitig unterliegt der Sektor einem engen gesetzlichen Korsett, das betriebswirtschaftliche Steuerungsspielräume stark einschränkt. Die beiden Geschäftsführer des Branchenverbands Phagro, Michael Dammann und Thomas Porstner, fordern daher eine dringende Revision der Arzneimittelpreisverordnung. Es gehe nicht nur um wirtschaftliche Fairness, sondern um die langfristige Sicherung der Versorgungssicherheit. Denn ein System, das auf Vorleistung basiert, aber keine adäquate Refinanzierung garantiert, funktioniert nur so lange, wie einzelne Akteure bereit oder in der Lage sind, die Last zu tragen.

Die politische Reaktion auf diese Entwicklung ist bislang ausgeblieben. Obwohl der Gesamtumsatz des Großhandels im Vergleich zu 2023 um 7,7 Prozent gestiegen ist, sinkt die Marge weiter. Das wird fälschlicherweise oft als Zeichen wirtschaftlicher Stärke interpretiert. In Wahrheit handelt es sich um eine systemische Aushöhlung, bei der steigende Umsätze nicht mit wachsender Ertragskraft einhergehen, sondern mit wachsender Vorleistungspflicht und steigendem Risiko. Die Folge ist eine stille Verschiebung der Versorgungsverantwortung auf eine Branche, deren wirtschaftlicher Spielraum politisch gedeckelt ist. Das bringt nicht nur einzelne Unternehmen in Schieflage, sondern gefährdet mittel- bis langfristig die Funktionsfähigkeit der Arzneimittelverteilung insgesamt.

Die aktuelle Arzneimittelpreisverordnung verkennt diese Realität. Ihre Parameter sind veraltet, ihre Logik entspricht nicht mehr der Marktdynamik und ihre Wirkung droht, zentrale Akteure wirtschaftlich auszuhöhlen. Dass der Großhandel seine Leistungen weiterhin zuverlässig erbringt, ist kein Beweis für funktionierende Regulierung, sondern Ausdruck unternehmerischer Resilienz. Doch diese Belastbarkeit hat Grenzen – und sie werden immer schneller erreicht. Die von Phagro geforderte strukturelle Anpassung ist daher nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig. Nur wenn der Großhandel auskömmlich finanziert wird, kann er seine Rolle als stiller Stabilisator der Arzneimittelversorgung weiter ausfüllen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Entwicklung nicht länger zu ignorieren. Eine Preisverordnung, die auf Zahlen von gestern basiert, kann die Probleme von morgen nicht lösen. Ohne eine angemessene Anpassung der Vergütungsstruktur riskiert die Politik einen schleichenden Zusammenbruch eines Systems, das auf Vertrauen, Finanzierungskraft und verlässlicher Logistik basiert – und auf der stillen Vorleistung eines Akteurs, der nun selbst um seine finanzielle Zukunft kämpfen muss.

Es ist eine stille Krise, die sich jenseits öffentlicher Aufmerksamkeit und politischer Debatten abspielt – und dennoch das Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens betrifft: der vollversorgende Pharmagroßhandel, der Apotheken, Krankenkassen und letztlich Patientinnen und Patienten über Milliardenbeträge hinweg mitträgt, wird systematisch unterfinanziert. Dass ein Sektor, der jährlich Arzneimittel im Wert von über vier Milliarden Euro vorfinanziert, dabei auf einer Marge von unter vier Prozent verharren muss, ist nicht nur wirtschaftlich absurd, sondern gesundheitspolitisch fahrlässig. Die Politik profitiert stillschweigend von einem Versorgungssystem, das nur deshalb nicht kollabiert, weil ein Akteur wirtschaftlich über seine Belastungsgrenzen hinaus funktioniert – ohne dafür angemessen entlohnt zu werden.

Was hier geschieht, ist nichts Geringeres als eine kalte Externalisierung systemischer Risiken auf den Pharmagroßhandel. Er stellt nicht nur Arzneimittel bereit, sondern übernimmt auch Kreditfunktion, Liquiditätsrisiko und Logistikverantwortung in einem hochkomplexen Markt. Die Apotheken wiederum wären ohne diese Zahlungsziele längst nicht mehr in der Lage, eine durchgehende Versorgung sicherzustellen – insbesondere angesichts der schleppenden Vergütung durch Krankenkassen und der ökonomischen Anspannung vieler Standorte. Der Großhandel kompensiert mit eigenem Kapital eine strukturelle Schieflage, die durch veraltete gesetzliche Rahmenbedingungen erzeugt wurde. Dass diese Regelwerke noch immer auf der Datengrundlage von 2009 basieren, wirkt angesichts der Preisentwicklungen und Sortimentsverschiebungen der letzten zehn Jahre wie ein schlechter Scherz.

Man könnte meinen, dass ein System, das auf so sensiblen Wertschöpfungsketten basiert, sich einer regelmäßigen justiziellen und politischen Reflexion unterzieht. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Arzneimittelpreisverordnung ist ein Beispiel für regulatorisches Festhalten an der Vergangenheit, für ein Beharrungsvermögen, das ignoriert, wie stark sich die Realität längst verschoben hat. Hochpreisige Medikamente, schwankende Margen, volatile Lieferketten, digitale Logistikinvestitionen – all das bleibt in der aktuellen Kalkulationslogik ausgeblendet. Und so entstehen Fehlanreize, die das System langfristig destabilisieren. Der Großhandel wird zum Dienstleister ohne wirtschaftliche Zukunft – verlässlich, aber auf Verschleiß kalkuliert.

Die Reaktion des Phagro ist insofern bemerkenswert, weil sie nicht nur eine wirtschaftliche Forderung artikuliert, sondern eine strukturelle Warnung ausspricht. Es geht nicht um kurzfristige Zuschläge oder kosmetische Anpassungen, sondern um die Frage, ob ein zentrales Glied der Versorgungskette dauerhaft unterhalb der Wirtschaftlichkeitsgrenze operieren kann, ohne Schaden zu nehmen. Die Antwort ist eindeutig: Nein. Ohne eine substanzielle Reform wird der vollversorgende Großhandel seine Rolle nicht mehr ausfüllen können. Die Konsequenzen träfen nicht nur die Logistikunternehmen selbst, sondern flächendeckend die Apothekenlandschaft – und damit die Versorgungssicherheit in Stadt und Land.

Das politische Versäumnis besteht nicht nur darin, dass die Marge zu niedrig ist, sondern dass die Rolle des Großhandels völlig falsch eingeschätzt wird. Wer glaubt, dass dieser Sektor lediglich Medikamentenpakete von A nach B transportiert, verkennt die finanzielle, juristische und versorgungsrelevante Komplexität des gesamten Systems. Der Großhandel ist kein durchlaufender Posten, sondern eine institutionalisierte Schnittstelle zwischen medizinischem Bedarf, rechtlichem Anspruch und ökonomischer Realität. Ihn zu schwächen, heißt die Gesamtstruktur zu destabilisieren – und das ohne Not, denn eine Reform der Preisverordnung ist machbar, finanzierbar und systemisch dringend geboten.

In einer Zeit, in der Gesundheitsversorgung zunehmend von Effizienz, Geschwindigkeit und Verfügbarkeit abhängt, muss der Staat seine ordnungspolitische Verantwortung wahrnehmen. Eine systemrelevante Branche wie der vollversorgende Pharmagroßhandel darf nicht länger auf dem Stand eines 15 Jahre alten Datenmodells reguliert werden. Das ist keine marktwirtschaftliche Härte, sondern politisch tolerierte Vernachlässigung. Wer stabile Versorgung will, muss auch stabile Finanzierung garantieren. Alles andere ist ein Spiel mit dem Risiko – und ein kalkulierter Vertrauensverlust in ein System, das ohne den Großhandel längst ins Straucheln geraten wäre.

AfD mit Rekordzahl im Gesundheitsausschuss

Neun Abgeordnete, radikale Positionen, juristische Altlasten – das neue Gesicht rechter Gesundheitspolitik

Die AfD verzeichnet in der neuen Legislaturperiode des Bundestags einen drastischen Ausbau ihrer gesundheitspolitischen Präsenz: Mit insgesamt neun Sitzen stellt sie künftig fast ein Viertel der Mitglieder im Gesundheitsausschuss. Eine politische Verschiebung, die nicht nur die Gewichte innerhalb des Gremiums verändert, sondern auch das Potenzial für ideologische Auseinandersetzungen erheblich erhöht. Schon in der Vergangenheit hatte die AfD im Ausschuss für provozierende Wortbeiträge, mediale Eklats und juristische Debatten gesorgt. Nun kehren zentrale Figuren zurück – begleitet von neuen, teils umstrittenen Mandatsträgern.

Erneut im Ausschuss vertreten ist Martin Sichert, der als gesundheitspolitischer Koordinator der Fraktion bereits in der letzten Legislatur für Schlagzeilen sorgte. Der gelernte Kaufmann aus Nürnberg war bis 2019 Landesvorsitzender in Bayern und hatte mehrfach mit provokativen Äußerungen zur Corona-Politik Aufmerksamkeit erzeugt. Neben ihm bleibt auch Christina Baum im Gremium, Zahnärztin aus dem Odenwald, die bereits in ihrer ersten Ausschusssitzung 2021 mit radikalen Impfkritiken aufgetreten war. Ihre Sprache reichte von medizinischer Skepsis bis zu extremen Vergleichen, die weit über das parlamentarisch Übliche hinausgingen.

Kay-Uwe Ziegler, Veterinäringenieur aus Sachsen-Anhalt, ist ebenfalls wieder dabei – trotz einer Verurteilung wegen Subventionsbetrugs im Kontext von Corona-Hilfen. Er sorgte zuletzt für Empörung, als er sich öffentlich zum Ausschussvorsitzenden ernannte, mit einem Pappschild. Auch Jörg Schneider und Thomas Dietz bleiben vertreten. Schneider, Diplomingenieur aus Gelsenkirchen, war 2021 als Vorsitzender nominiert worden, fiel aber durch. Seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos. Dietz, ursprünglich Buchdrucker, ist unternehmerisch in der Bau- und Immobilienbranche aktiv.

Neu im Ausschuss ist Carina Schießl, medizinische Laborassistentin aus Regensburg. Sie bringt zwar fachliche Vorerfahrung mit, ihre politische Agenda bleibt jedoch weitgehend offen. Claudia Weiss aus Magdeburg, bisher als Referentin im Landtag tätig, gilt als strategische Personalentscheidung – mit Wurzeln in der Pflege und Erfahrung in der Fraktionsarbeit. Joachim Bloch, Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg, ergänzt das Team ebenso wie Tobias Ebenberger, der mit einer ungewöhnlichen Vita – vom Soldaten über Schauspieler bis PR-Profi – auf sich aufmerksam macht. Nicole Hess, Industriekauffrau und selbsternannte Wildkräuterpädagogin, rundet das neue Personalensemble ab.

Auffällig ist die Mischung aus bekannten Parteikadern mit teils extremen Aussagen, skandalbelasteten Rückkehrern und politisch unerfahrenen Neulingen. Der Zuwachs um fünf Sitze innerhalb eines Legislaturwechsels verdeutlicht die strategische Schwerpunktsetzung der Partei auf das Themenfeld Gesundheit. Damit verbunden ist nicht nur ein höherer Einfluss auf Debatten und Beschlüsse, sondern auch ein gezielter Zugriff auf die öffentliche Wahrnehmung von Gesundheitspolitik. Die AfD dürfte den Ausschuss künftig stärker als Bühne für Systemkritik und konfrontative Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

Gleichzeitig stellen sich Fragen zur zukünftigen Arbeitsfähigkeit des Ausschusses: Wie sehr wird die Dynamik durch ideologische Grabenkämpfe geprägt sein? Welche Rolle spielen juristische Altlasten der AfD-Mitglieder in der Ausschussarbeit? Und wie positionieren sich die anderen Fraktionen gegenüber der wachsenden Präsenz einer Partei, die sich programmatisch gegen große Teile des bestehenden Gesundheitssystems stellt?

Während SPD, Grüne und FDP auf Kontinuität und pragmatische Reformvorschläge setzen, droht mit der neuen Stärke der AfD eine systematische Politisierung gesundheitspolitischer Debatten – bis hinein in ethische und wissenschaftliche Grundsatzfragen. Der Ausschuss, bislang als Fachgremium mit hoher Sachorientierung angesehen, steht vor einer Zerreißprobe. Die kommenden Sitzungen dürften zeigen, ob der parlamentarische Diskurs standhält – oder ob die Bühne von der Radikalisierung überlagert wird.

Der neue Gesundheitsausschuss des Bundestags wird zum Testfall für die demokratische Belastbarkeit parlamentarischer Institutionen. Neun Abgeordnete der AfD – mehr als doppelt so viele wie in der vorangegangenen Legislatur – markieren eine strategische Verlagerung der rechtspopulistischen Partei in ein zentrales Feld der Gesellschaftspolitik. Wer die Personalien betrachtet, erkennt eine klare Linie: keine Öffnung zur Mitte, keine Hinwendung zur konstruktiven Sachpolitik – sondern Eskalation, Provokation, Symbolpolitik. Die Mischung aus skandalisierten Rückkehrern, radikalen Impfkritikerinnen, verurteilten Täuschern und politisch unerprobten Quereinsteigern signalisiert: Die AfD sucht nicht die Debatte – sie sucht den Konflikt.

Dass ausgerechnet Martin Sichert, Christina Baum und Kay-Uwe Ziegler zu den prägenden Figuren gehören, spricht Bände. Ihre bisherigen Ausschussbeiträge waren von Ideologie, nicht von Evidenz getragen. Mit der neuen Stärke kann die Partei Ausschussarbeit blockieren, Anträge instrumentalisieren und Fachanhörungen zur Bühne agitatorischer Inszenierungen machen. Gesundheitspolitik droht zur Kulisse politischer Konfrontation zu werden – in einer Zeit, in der tragfähige Lösungen für Pflegekrise, Versorgungslücken und Digitalisierungsdefizite dringlicher denn je sind.

Die AfD setzt auf den psychopolitischen Effekt: Sie will nicht gestalten, sondern untergraben. Ihre Personalpolitik spricht nicht für Fachpolitik, sondern für Frontalopposition. In einem Gremium, das traditionell auf Expertise, interfraktionellen Konsens und differenzierte ethische Abwägung angewiesen ist, bedeutet diese Entwicklung eine Zäsur. Es geht längst nicht mehr nur um politische Inhalte – es geht um den Erhalt der diskursiven Kultur selbst. Der Ausschuss wird sich künftig nicht nur mit Gesetzesentwürfen, sondern mit gezielten Diskursstörungen und Grenzüberschreitungen beschäftigen müssen.

Das Parlament muss nun zeigen, dass es die Aushöhlung seiner Verfahren durch kalkulierte Provokation nicht duldet. Eine kritische Öffentlichkeit, klare Ausschussregeln und der konsequente Ausschluss von Falschbehauptungen und gezielter Desinformation sind notwendig, um den Ausschuss funktionsfähig zu halten. Die AfD testet die Grenzen der Demokratie. Die Antwort darauf darf nicht aus parteipolitischer Abgrenzung, sondern aus institutioneller Standfestigkeit bestehen. Die Frage lautet nicht, wie laut die AfD wird. Sondern wie stark das demokratische Immunsystem reagiert.

Anzeigenstopp, Plattformkonflikt, Standortschutz

Apotheker reagieren auf Shop-Apotheke-Beilage mit Anzeigenboykott und fordern lokale Medientreue

Im Taunus zieht eine Gruppe von Apothekerinnen und Apothekern eine klare Linie – nicht gegen ihre Patientinnen und Patienten, sondern gegen die Verlagspolitik ihres lokalen Medienpartners. Der Grund: Eine beiliegende Werbebeilage der Shop Apotheke, platziert in einer Lokalzeitung, die seit Jahren regelmäßig auch Anzeigen aus den Vor-Ort-Apotheken abdruckt. Zehn Apotheken aus der Region reagierten prompt, geschlossen und unmissverständlich – mit einer kollektiven Kündigung aller gebuchten Anzeigenformate. Ein Anzeigenboykott mit symbolischer Sprengkraft.

Was oberflächlich wie eine branchentypische Kränkung wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als exemplarischer Fall strategischer Selbstbehauptung. Die betroffenen Apotheken werfen der Lokalzeitung nicht nur mangelnde Sensibilität vor, sondern stellen deren Rolle als neutraler Kommunikationspartner grundsätzlich infrage. In einem offenen Schreiben machen sie deutlich, dass Werbeetats nicht beliebig verteilt werden können – schon gar nicht an Medienhäuser, die Plattformen mit aggressivem Verdrängungsinteresse bedienen.

Die Relevanz dieses Falls reicht weit über den Taunus hinaus. Er berührt eine systemische Entwicklung: die stille Allianz zwischen kriselnden Lokalverlagen und finanzstarken Online-Versandhändlern. Während klassische Apothekenstandorte durch Bürokratie, Margendruck und Nachwuchsmangel unter Druck geraten, gelingt es Versandapotheken zunehmend, mediale Sichtbarkeit zu erkaufen – nicht durch Inhalte, sondern durch schiere Werbebudgets. Lokale Zeitungen, die ihre wirtschaftliche Zukunft sichern wollen, nehmen solche Deals dankbar an – selbst wenn sie damit die Glaubwürdigkeit ihrer redaktionellen Linie riskieren.

Im konkreten Fall der Shop Apotheke wurde die Beilage in einer Gesundheitsausgabe platziert – just neben Interviews mit lokalen Apothekern, Veranstaltungshinweisen aus dem Gesundheitswesen und Rubriken mit regionalem Bezug. Für die Betroffenen war diese Nähe kein Zufall, sondern ein Zeichen. Man fühle sich, so ein Apothekeninhaber, „als Komparsen für eine Plattformstrategie instrumentalisiert“. Die Entscheidung zum Anzeigenstopp sei „unumgänglich gewesen, weil sonst niemand mehr die Grenze zieht“.

Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob man Apotheken aus Prinzip gegen Plattformen verteidigen sollte – sondern ob lokale Medienhäuser sich ihrer Verantwortung als kommunale Informationsvermittler bewusst sind. Eine Beilage ist nicht neutral. Sie steht im Markt. Und wer diese Beilage zulässt, positioniert sich – ob bewusst oder nicht – gegen jene, die auf lokale Nähe, persönliche Beratung und pharmazeutische Präsenz setzen.

Aus juristischer Sicht ist der Fall eindeutig: Zeitungen dürfen Anzeigenkunden nicht exklusiv garantieren, sie können auch Konkurrenzwerbung abdrucken. Aber im Kern geht es nicht um rechtliche, sondern um moralische Vertragsbedingungen. Wenn Apotheken ihre Anzeigen als Ausdruck eines lokalen Versorgungsbündnisses verstehen, dann ist die Beilagenpraxis ein Bruch dieses Vertrauens. Und Vertrauen ist im lokalen Gesundheitsmarkt schwerer zu gewinnen als Leserinnen und Leser.

Besonders brisant ist, dass der Vorfall ausgerechnet in einer Zeit stattfindet, in der das Bild der Apotheke neu verhandelt wird – politisch, ökonomisch, digital. Die Einführung des E-Rezepts, der Vormarsch digitaler Gesundheitsanwendungen, die Schwächung der Arzneimittelpreisbindung und der Umbau des Apothekenhonorars haben die Branche in einen Strukturwandel gezwungen, dessen Konsequenzen längst in den Stadtbildern angekommen sind: weniger Apotheken, größere Versorgungslücken, steigende Abhängigkeit von Versandwegen.

Der Taunus-Boykott steht damit nicht isoliert. Er ist ein Symptom einer sich abzeichnenden Frontstellung zwischen inhabergeführten Apotheken und einer Medienlandschaft, die ihre Rollen neu sortiert. Apotheken, die sich heute nicht positionieren, könnten morgen zwischen Werbeblock und Versandlogik zerrieben werden.

Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus eine mehrdimensionale Aufgabenstellung. Erstens: Die Mediaplanung darf nicht länger bloß nach Reichweite bewertet werden, sondern muss strategisch geführt sein. Werbepartner, die Versandplattformen unterstützen, müssen als Risiko betrachtet werden. Zweitens: Es bedarf verbindlicher Kooperationskriterien. Apotheken können ihre Budgets gezielt an Redaktionen vergeben, die sich zu lokaler Versorgung bekennen – nicht als Vetternwirtschaft, sondern als Standortpolitik. Drittens: Vertragsverhältnisse sollten angepasst werden. Die Integration von Ausschlussklauseln oder Exklusivitätsoptionen für Gesundheitsseiten kann rechtlich anspruchsvoll sein, bietet aber ein wichtiges Steuerungselement.

Was sich in einem Anzeigenstorno verdichtet, ist in Wahrheit der Versuch, lokale Medienlandschaften als Mitakteure einer sicheren, verlässlichen Gesundheitsversorgung zurückzugewinnen. Die Apothekerinnen und Apotheker aus dem Taunus haben den ersten Schritt gemacht. Ob weitere folgen, hängt davon ab, wie viele erkennen: Sichtbarkeit ist keine Nebenfrage – sie ist heute ein zentraler Wettbewerbsfaktor im Kampf um Vertrauen, Marktanteil und Zukunft.

Was bedeutet eigentlich „vor Ort“? Für Apotheken war diese Frage jahrzehntelang trivial. Die Nähe zum Menschen, zur Versorgung, zur Verantwortung definierte ihre Rolle fast selbstverständlich. Doch im Zeitalter digitaler Disruption wird selbst diese Nähe zur Debatte gestellt. Plattformen beanspruchen das Prädikat „kundenorientiert“, nur weil sie logistisch effizient sind. Medienhäuser verstehen sich als „neutral“, selbst wenn sie wirtschaftlich längst abhängig sind. Und Apotheken? Sie geraten in einen Verteidigungskampf, den sie nie gewählt haben, aber dringend führen müssen.

Der Fall aus dem Taunus ist in diesem Kontext mehr als ein medienpolitischer Zwischenfall. Er ist ein Brennglas auf einen strukturellen Rollenkonflikt: Apotheken verstehen sich als Teil lokaler Daseinsvorsorge. Lokalzeitungen hingegen agieren zunehmend als Transaktionsmedien in einem globalisierten Werbemarkt. Die Beilage der Shop Apotheke ist dabei nicht nur ein Stück Papier. Sie ist ein Beweis dafür, dass auch vermeintlich regionale Strukturen längst in der Logik der Plattformökonomie angekommen sind.

Und genau hier liegt der Fehler. Wenn alles nur noch Ware ist – Informationen, Aufmerksamkeit, Versorgung – dann gibt es keinen Unterschied mehr zwischen einer Versandapotheke in Venlo und einer Notdienstapotheke in Königstein. Dann wird Nähe irrelevant, Beratung austauschbar, Vertrauen obsolet. Was dann zählt, ist nur der günstigste Preis, die lauteste Marke, der schnellste Klick.

Aber Gesundheitsversorgung ist kein Markt wie jeder andere. Sie basiert auf Verantwortung, auf Präsenz, auf Integrität. Wer diese Werte verteidigen will, muss Grenzen ziehen. Genau das haben die Apothekerinnen und Apotheker getan. Sie haben nicht gejammert, nicht gepöbelt, nicht geklagt – sie haben schlicht ihre wirtschaftliche Konsequenz gezogen. Und damit ein Signal gesetzt, das überregional Beachtung verdient.

Denn hinter diesem Fall steckt ein Appell, der weit über den Werbemarkt hinausgeht. Er richtet sich an alle Apothekenbetreiber, die noch glauben, dass Sichtbarkeit eine Selbstverständlichkeit ist. In Wahrheit ist Sichtbarkeit heute ein Kampfplatz. Wer seine Botschaft nicht aktiv schützt, verliert sie. Wer seine Medienpartner nicht kritisch auswählt, wird instrumentalisiert. Wer seine Öffentlichkeit nicht strategisch führt, wird überflüssig gemacht.

Das bedeutet nicht, dass jede Plattform böse ist und jede Redaktion gut. Aber es bedeutet, dass der naive Glaube an unpolitische Öffentlichkeiten ein Risiko darstellt – gerade für Berufsgruppen, deren Existenz auf Vertrauen beruht. Apotheken können nicht darauf hoffen, dass andere für sie kämpfen. Sie müssen es selbst tun – mit klarem Kompass, medienstrategischem Bewusstsein und der Bereitschaft, unbequeme Entscheidungen zu treffen.

Die Entscheidung aus dem Taunus war unbequem – aber notwendig. Und sie war richtig.

Apothekenmarkt vor Gericht, Versorgung in Gefahr

Warum der Streit um Rx-Preise in Karlsruhe weitreichender ist als jede Reform

In einem Verfahren von außergewöhnlicher Tragweite verhandelte der Bundesgerichtshof über die rechtliche Zulässigkeit der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Kontext grenzüberschreitender Versandapotheken. Klägerin war DocMorris – das Unternehmen, das bereits 2016 mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die deutsche Preisbindung auf europäischer Ebene erstmals ins Wanken brachte. Doch was damals in Luxemburg entschieden wurde, erreicht nun seinen juristischen Kulminationspunkt in Karlsruhe. Der BGH muss klären, ob das deutsche Preisrecht auch dann Bestand hat, wenn sich ausländische Anbieter unter dem Deckmantel der Warenverkehrsfreiheit systematisch vom Preisregime abkoppeln. Die Antwort könnte den Apothekenmarkt in seinen Grundfesten erschüttern.

Im Gerichtssaal präsentierte sich das Verfahren als ein Konflikt zwischen normativem Gesundheitsverständnis und wirtschaftsliberaler Marktlogik. Die Vertreter von DocMorris argumentierten mit freiem Wettbewerb, Effizienzgewinnen und Konsumentenwohl, während sich die Gegenseite auf die systemrelevante Rolle der inhabergeführten Präsenzapotheken berief. Der Anwalt der Versandapotheke brachte vier Stapel Akten in den Saal – Symbol und Strategie zugleich: Masse statt Maß, Formalismus statt Versorgung. Dass dabei die strukturelle Verantwortung der Apotheken für Nacht- und Notdienste, Rezeptur, Akutversorgung oder Medikationsmanagement kaum gewürdigt wurde, lässt tief blicken. Die Richter hielten sich in ihrer Befragung auffallend zurück, stellten wenige Fragen zur praktischen Versorgungslage und schienen primär an juristischer Abwägung zwischen Markt- und Versorgungsinteresse interessiert.

Für die Apothekerschaft war das Verfahren ein Weckruf. Der Eindruck, dass ein Gericht über Systemfragen entscheidet, ohne deren realökonomische Auswirkungen vollständig zu erfassen, befeuert die Sorge vor einer Entkopplung zwischen Rechtsprechung und Versorgungspraxis. Die Preisbindung, so zeigen Stellungnahmen von Experten, ist nicht bloß eine Marktregel, sondern eine strukturtragende Säule für die Gleichpreisigkeit, die die Apothekenvergütung stabilisiert, Quersubventionierung ermöglicht und Wettbewerbsverzerrung zugunsten global agierender Versandriesen verhindert. Ihre Erosion würde zu einem ruinösen Preiskampf führen, der besonders Apotheken im ländlichen Raum massiv unter Druck setzen würde – mit dominoartigen Auswirkungen auf die Versorgung, die Ausbildungslandschaft, den Bereitschaftsdienst und letztlich die Patientensicherheit.

Der BGH muss sich in diesem Verfahren auch mit der Frage beschäftigen, ob nationale Gemeinwohlinteressen über europarechtliche Wettbewerbsfreiheiten gestellt werden dürfen – eine juristisch heikle Gratwanderung, die politisch längst entschieden sein sollte. Während sich Ministerien, Verbände und Fachöffentlichkeit auf flankierende Reformen vorbereiten, droht das Gericht, Fakten zu schaffen, bevor eine sachlich abgestimmte Systemkorrektur möglich ist. Dass dies mitten in einer Phase erfolgt, in der Apotheken ohnehin durch Fixhonorarstagnation, Lieferengpässe und gesetzliche Überregulierung geschwächt sind, macht das Risiko noch akuter.

Apothekeninhaberinnen und -inhaber stehen nun vor der strategischen Pflicht zur Vorbereitung auf eine denkbare Preisfreigabe. Das umfasst nicht nur betriebswirtschaftliche Szenarienrechnungen und die Ausweitung patientenorientierter Leistungen, sondern vor allem auch juristische Prävention. Spezialisierte Rechtsschutzversicherungen gegen neue Wettbewerbsrisiken, Absicherung gegen Umsatzausfälle, Cyberangriffe und strukturelle Benachteiligung sind keine Kür mehr, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit. Die strategisch kluge Positionierung in dieser Phase bedeutet, nicht nur auf das Urteil zu warten, sondern auf das Urteil vorbereitet zu sein.

Das Urteil wird frühestens in einigen Monaten verkündet – doch der Schaden für das Vertrauen in die Systemstabilität ist bereits eingetreten. Die Apothekerschaft wurde Zeuge eines Verfahrens, das weniger auf das Funktionieren der Versorgung als auf die abstrakte Normierung wirtschaftlicher Freiheit fokussiert war. Was jetzt zählt, ist nicht das Ende dieses Prozesses, sondern der Beginn einer strategischen Selbstbehauptung.

Das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zur Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist kein gewöhnlicher Fall – es ist ein Grundsatzstreit über die Frage, welche Ordnung künftig für die Arzneimittelversorgung in Deutschland gelten soll: Gemeinwohl oder Marktfreiheit. Was sich im juristischen Gewand einer europarechtlichen Prüfung tarnt, ist in Wahrheit ein Angriff auf das Fundament der sozialen Gesundheitsversorgung. Die Preisbindung für Rx-Präparate ist nicht beliebig – sie ist systemisch notwendig, weil sie verhindert, dass wirtschaftlich dominierende Akteure durch Rabattschlachten die Versorgungsträger aus dem Markt drängen.

Der Auftritt von DocMorris vor dem höchsten deutschen Zivilgericht ist deshalb auch ein Statement: Es geht nicht um Detailfragen der Regulierung, sondern um die Zerschlagung eines Systems, das auf Gleichpreisigkeit und solidarischer Finanzierung beruht. Die BGH-Richter stehen vor der Entscheidung, ob sie den liberalisierten Markt über das strukturierte Versorgungssystem stellen – eine Entscheidung mit tiefgreifenden Folgen, nicht nur für Apotheken, sondern für die Integrität des gesamten Gesundheitswesens.

Dass die Richter sich in ihrer Verhandlung weitgehend auf rechtssystematische Überlegungen zurückzogen und die praktischen Versorgungsfolgen der Entscheidung kaum thematisierten, ist symptomatisch für ein juristisches Denken, das normative Klarheit über funktionale Komplexität stellt. Doch wer Versorgung ausschließlich als juristische Kategorie begreift, riskiert die faktische Zerschlagung ihres tragenden Netzes. Apotheken sind keine beliebig austauschbaren Marktteilnehmer, sondern systemrelevante Gesundheitsakteure mit umfassender Verantwortung.

Die Antwort auf diese juristische Unsicherheit darf nicht defensive Lähmung sein, sondern proaktive Systemverteidigung. Das bedeutet: Apotheken müssen ihre Rolle als Gesundheitsanker öffentlich klarer vertreten, wirtschaftlich robuster agieren und rechtlich umfassender vorsorgen. Wer heute noch keine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung besitzt, keine Retax-Absicherung abgeschlossen hat oder die Risiken des Online-Wettbewerbs unterschätzt, handelt fahrlässig. Der Ausgang des Verfahrens mag offen sein – die Verpflichtung zur strategischen Vorbereitung ist es nicht.

Die Politik hat in dieser Lage versagt, weil sie sich zu lange auf das Prinzip Hoffnung und die formale Existenz der Preisbindung verlassen hat. Doch wer die Rechtsunsicherheit ignoriert, provoziert das politische und wirtschaftliche Vakuum, das aggressive Marktakteure wie DocMorris nun füllen. Dass Apotheken selbst sich gegen diese Entwicklung wehren müssen, ist ein Skandal – und zugleich Realität. Die Konsequenz daraus: Mehr Eigenverantwortung, mehr Widerstandskraft, mehr Selbstschutz. Der BGH entscheidet über die Vergangenheit – aber ob es eine Zukunft für das Versorgungssystem gibt, liegt bei den Apotheken selbst.

Fixum, Versorgungssicherheit, SPD-Versprechen

9,50 Euro sofort, Grundkostenzuschlag bald? Pantazis drängt auf konkrete Umsetzung

Die politischen Signale zur wirtschaftlichen Stärkung der Apotheken verdichten sich. Beim DAV-Wirtschaftsforum haben Vertreterinnen und Vertreter aus SPD, Union und Linke eine selten konkrete Diskussion über finanzielle Stützungsmaßnahmen geführt. Im Zentrum: die sofortige Fixumerhöhung auf 9,50 Euro und der Vorschlag eines Grundkostenzuschlags, der kleineren Apotheken unabhängig vom Standort zusätzliche Einnahmen sichern soll.

Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, betonte die systemrelevante Rolle der Apotheken und begründete deren Stellenwert im Koalitionsvertrag mit der infrastrukturellen Bedeutung für die Gesundheitsversorgung. „Apotheken könnten noch viel mehr – aber dafür brauchen sie ökonomische Stabilität“, so Borchardt. Sie forderte eine ressortübergreifende Perspektive und warnte vor isolierten Einzellösungen. Nur im Zusammenspiel mit Ärztinnen, Krankenhäusern und Apotheken könne ein tragfähiges Versorgungssystem entstehen.

SPD-Gesundheitspolitiker Dr. Christos Pantazis unterstrich die Umsetzungsbereitschaft seiner Partei: „Wenn eine Zahl im Koalitionsvertrag steht, dann wird sie auch umgesetzt.“ Die Erhöhung auf 9,50 Euro sei ein Schritt, der per Ministerverordnung sofort erfolgen könne. Darüber hinaus solle der Vorschlag eines Grundkostenzuschlags von 1,50 Euro für die ersten 20.000 Packungen ernsthaft geprüft werden. „Ich möchte keine Kannibalisierung, sondern eine funktionierende Grundversorgung, auch im ländlichen Raum“, so Pantazis.

Ates Gürpinar von der Linken zeigte sich zwar grundsätzlich offen für eine stärkere Rolle der Apotheken, äußerte jedoch Skepsis gegenüber der Umsetzung politischer Versprechen im Gesundheitsbereich. Die im Koalitionsvertrag enthaltene „Weiterentwicklung zum Heilberuf“ bezeichnete er als irritierend: „Ich dachte, Apotheker ist schon ein Heilberuf.“

DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann warnte vor weiteren Verzögerungen. Die Fixumerhöhung müsse umgehend kommen, da sie keinen aufwendigen Gesetzgebungsprozess benötige. Die Apothekerschaft sei bereit, zusätzliche Leistungen im Gesundheitswesen zu übernehmen, brauche aber verlässliche wirtschaftliche Grundlagen. Die Einführung eines Grundkostenzuschlags solle keine Bedrohung für große Apotheken darstellen, sondern eine gezielte Stütze für kleinere Betriebe sein. „Die Gleichpreisigkeit muss gewahrt bleiben“, betonte Hubmann.

Pantazis machte deutlich, dass die Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband aufmerksam begleitet werden müssten. Der finanzielle Druck auf die Kassen werde zwangsläufig auf die Leistungserbringer übertragen. Eine nachhaltige Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sei daher unausweichlich. Das Zeitfenster für eine gerechte Verhandlungslösung sei eng. Die häufige Anrufung der Schiedsstelle sei kein Zeichen gesunder Verhandlungskultur – das Ziel müsse ein Austausch auf Augenhöhe sein.

Das DAV-Wirtschaftsforum hat eindrucksvoll gezeigt, dass die gesundheitspolitische Debatte über die Rolle und Vergütung der Apotheken nicht länger vertagt werden kann. Die Bereitschaft der SPD, den Grundkostenzuschlag ohne ideologische Vorbehalte zu prüfen, markiert einen wichtigen Fortschritt in einer bislang festgefahrenen Debatte. Zugleich wird deutlich, wie hoch die Erwartungen an eine schnelle und konkrete Umsetzung sind – auch seitens der Apothekerschaft, die in den vergangenen Jahren wiederholt zum Spielball politischer Verhandlungen geworden ist.

Doch selbst ein Ministergesetz für das Fixum bleibt wertlos, wenn es nicht zügig umgesetzt wird. Die Pandemie hat gezeigt, wozu Apotheken imstande sind, wenn ihnen gesetzliche Freiräume gewährt werden. Nun muss die Politik beweisen, dass sie aus dieser Erfahrung Konsequenzen zieht. Es geht um mehr als um Geld: Es geht um Versorgungssicherheit, Vertrauen und Systemstabilität. Wer sich hier mit Prüfung und Gesprächsbereitschaft begnügt, aber nicht liefert, verspielt ein zentrales Versorgungsversprechen – und den Rückhalt eines Berufsstands, der seit Jahren unter Druck steht.

Amazon öffnet Markt für OTC-Arznei erneut

Checkbox nach BGH-Urteil bringt Versandapotheken über Marketplace zurück ins Spiel

Amazon hat auf das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs reagiert, das den Datenschutz beim Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel über Drittanbieter-Plattformen betrifft. Die Entscheidung der Richter, dass der Vertrieb solcher Produkte über Amazon Marketplace ohne aktive Einwilligung der Käufer datenschutzwidrig ist, hat nun zu ersten strukturellen Anpassungen auf der Plattform geführt. Konkret hat Amazon damit begonnen, bei bestimmten OTC-Produkten eine verpflichtende Checkbox einzuführen, die den Käufern eine bewusste Zustimmung zur Weitergabe ihrer gesundheitsbezogenen Daten abverlangt. Diese Maßnahme ist zwar technisch bereits live, allerdings noch n

Rechtsstreit um Lilly Beckers Darlehensvertrag zeigt, warum moderne Technologien zur Dokumentenprüfung/Dokumentenechtheit unerlässlich sind

Source: Deutsche Nachrichten

  • Lily Becker, die Ex-Frau von Boris Becker, ist wegen eines Streits über eine Zahlung von 489 000 Euro vor Gericht gezogen – die es ihrer Meinung nach ein Geschenk war. Sie behauptet, dass ihre Unterschrift auf Darlehensverträgen digital eingefügt wurde.
  • Ohne eine zuverlässige technische Lösung zur Feststellung der Echtheit eines Dokuments kann die Beilegung solcher Streitigkeiten viel Geld und Zeit kosten.
  • Der Truth Enforcer von Connecting Software nutzt eine patentierte Blockchain-Technologie, um ein Dokument zu „versiegeln“ – und bietet damit eine überprüfbare und zuverlässige Möglichkeit, um zu garantieren, dass ein Dokument nicht verändert worden ist.

Nach einem Prozess, der sich über mehr als zwei Jahre hinzog, hat Lily Becker angekündigt, dass sie Berufung gegen ein kürzlich ergangenes Urteil eines Münchner Gerichts einlegen will, das besagt, dass sie ein Darlehen in Höhe von 489.869,12 Euro von TV-Manager Pierre Uebelhack zurückzahlen muss – welches, ihrer Meinung nach, ein Geschenk war. Im Mittelpunkt des Streits standen Darlehensverträge, die Uebelhack mit ihrer Unterschrift versehen hatte. Becker behauptet, dass diese Dokumente verändert wurden und ihre Unterschrift nachträglich digital eingefügt wurde.

Die Klärung von Ansprüchen dieser Art kann angesichts der erforderlichen forensischen Datenanalyse und der sich daraus ergebenden Fragen der Beweiskette viel Zeit und Geld kosten. Unternehmen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind sich dieser Problematik bewusst, insbesondere weil der Dokumentenbetrug in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist. Dokumentenbetrug ist bereits die häufigste Betrugsart weltweit, und einer Schätzung zufolge werden digitale Dokumentenfälschungen zwischen 2023 und 2024 um 244 % zunehmen.

Streitigkeiten dieser Art zeigen genau, warum Technologien wie der Truth Enforcer gebraucht werden, die eine zuverlässige und nachprüfbare Sicherheit bieten, dass Dokumente nicht verändert wurden. Truth Enforcer setzt auf modernste Technologie, um den Zustand eines Dokuments unveränderlich zu versiegeln und auf einer öffentlichen Ethereum-Blockchain zu speichern, das Ganze ohne Inhalte zu teilen. Wenn das Dokument in irgendeiner Weise verändert wird, z. B. durch das Einfügen einer digitalen Signatur, wird dieses Siegel ungültig- der Beweis, dass eine Manipulation stattgefunden hat. Nur ein gültiges Siegel bestätigt auch die Echtheit. Ganz wie beim Notar nur hundertfach sicherer, schneller und günstiger

Das öffentlich zugängliche Portal von Truth Enforcer ermöglicht, dass jeder Dritte die Echtheit eines Dokumentes überprüfen kann – was es ideal für Streitigkeiten macht, bei denen ein solches Dokument in Frage gestellt wird.

Thomas Berndorfer, CEO von Connecting Software, sagte: “Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Werkzeugen zur Veränderung von Dokumenten, einschließlich solcher, die von KI unterstützt werden, werden Streitigkeiten über die Echtheit von Dokumenten immer häufiger auftreten. Truth Enforcer bietet eine der zuverlässigsten Lösungen, die derzeit durch Technologie erreicht werden kann. In Fällen wie diesem hätte es Jahre vor Gericht und hohe Ausgaben für langwierige Gerichtsverfahren sparen können.”

Lesen Sie hier, um mehr über den Truth Enforcer zu erfahren: https://www.connecting-software.com/de/truth-enforcer-authenticity-for-any-digital-information/

Besuchen Sie die Website von Connecting Software hier: https://www.connecting-software.com/de/

Neue Maßstäbe in der industriellen Reinigung: Gluetec Group stellt Wiko Power Industrial Cleaner vor

Source: Deutsche Nachrichten
Die Gluetec Group, Hersteller von Industrieklebstoffen, erweitert ihr Produktportfolio und bietet seit 2025 neben Kleb- und Dichtstoffen auch professionelle Reinigungsmittel unter der Marke Wiko an. Als erstes Produkt dieser neuen Sparte stellt das Unternehmen den Wiko Power Industrial Cleaner vor.

Mit dem Wiko Power Industrial Cleaner bringt die Gluetec Group einen Hochleistungs-Intensivreiniger auf Schaumbasis auf den Markt, der leistungsstarke Reinigung mit einer umweltfreundlichen Formulierung kombiniert. Der neue Reiniger richtet sich an industrielle Anwender aus den Bereichen Produktion, Wartung und Instandhaltung sowie an Werkstätten und die Lebensmittelverarbeitung. Er entfernt zuverlässig hartnäckige Verschmutzungen wie Öle, Fette, Ruß und Industriestaub und bietet dabei eine anwender- und umweltschonende Lösung.

Die innovative Rezeptur des Wiko Power Industrial Cleaner ist zu über 96 % biologisch abbaubar und frei von Lösungsmitteln sowie Silikonen. Dank seiner Schaumbasis gewährleistet das Produkt eine langanhaltende Haftung auf vertikalen und schwer zugänglichen Oberflächen, wodurch die Reinigungswirkung maximiert und der Verbrauch minimiert wird. Darüber hinaus enthält der Reiniger Korrosionsinhibitoren, die empfindliche Materialien zusätzlich schützen.

„Mit dem Wiko Power Industrial Cleaner bieten wir unseren Kunden eine effektive und zugleich nachhaltige Lösung für anspruchsvolle Reinigungsaufgaben. Die Kombination aus hoher Reinigungsleistung, Vielseitigkeit und Umweltverträglichkeit entspricht den steigenden Anforderungen in der Industrie“, erklärt Dr. Benedikt Peter, Produktmanager der Gluetec Group.

Der Wiko Power Industrial Cleaner eignet sich sowohl für den maschinellen Einsatz mit Schaumkanonen und Hochdruckreinigern als auch für die manuelle Anwendung mit Schwämmen und Wischern. Typische Einsatzgebiete sind neben der Industrie auch die Kfz- und Nutzfahrzeugbranche, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Gebäudereinigung. Erhältlich ist das Produkt in 5-Liter- und 20-Liter-Kanistern.

Mit der Einführung des Wiko Power Industrial Cleaner unterstreicht die Gluetec Group ihr Engagement, neben innovativen Klebstofflösungen auch hochwertige und nachhaltige Reinigungsprodukte für professionelle Anwender bereitzustellen.