Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Apotheken verlieren Rückhalt in Staat und System

Source: Deutsche Nachrichten
Apotheken in Deutschland geraten zunehmend in eine Lage existenzieller Unsicherheit. Täuschend echte Betrugsrechnungen, massive Wertverluste bei den Versorgungswerken und ein durch den Europäischen Gerichtshof ausgesprochenes Verbot gesundheitsbezogener Werbung mit pflanzlichen Stoffen treffen die Betriebe gleichzeitig und ungebremst. Dazu kommen rechtliche Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, Datenschutzkonflikte, aggressive Abwerbeversuche durch Versandapotheken und eine Politik, die trotz Krisenwarnungen weitgehend untätig bleibt. Während sich immer mehr Apotheken in Westfalen zur Schließung gezwungen sehen, kämpfen andere mit juristischen Angriffen und einem ruinösen Wettbewerb vor ihrer eigenen Tür. Der Berufsstand steht vor einer Zerreißprobe – ohne Schutz, ohne Reformen, ohne Verlässlichkeit.

Gefälschte Rechnungen bringen Apotheken finanziell in Gefahr

In mehreren Bundesländern sind jüngst Apotheken mit täuschend echten Rechnungen zur angeblichen Domainverlängerung konfrontiert worden. Die Schreiben sind im Design und in der Sprache professionell aufbereitet und erwecken den Eindruck, sie stammten vom bekannten Anbieter 1und1. Betroffen sind auch kleinere Betriebe wie die Phoenix-Apotheke im niedersächsischen Jembke, deren Inhaber Helge Hagedorn eindringlich vor der Masche warnt. Seine klare Botschaft an Kolleginnen und Kollegen: Diese Rechnungen dürfen keinesfalls bezahlt werden.

Die Fälschungen zielen auf die routinemäßigen Verwaltungsabläufe in Apotheken ab, bei denen Eingangsrechnungen oft unter Zeitdruck bearbeitet werden. Die Betrüger setzen auf vertraute Abläufe, nutzen bekannte Anbieterlogos und wählen Beträge, die im Alltag plausibel erscheinen. Gerade in kleineren Betrieben ohne separate IT- oder Buchhaltungsabteilung besteht ein hohes Risiko, dass solche Rechnungen durchrutschen und bezahlt werden.

Der finanzielle Schaden ist oft nur der erste Schritt. Bei einer unbedachten Überweisung kann nicht nur Geld verloren gehen, sondern auch eine Kette weiterer Probleme ausgelöst werden. Wird der Fehler zu spät erkannt, droht ein Verlust der Rückbuchungsmöglichkeit. Gleichzeitig steigt das Risiko, in Datenbanken von Betrügerkreisen als leicht angreifbares Ziel zu landen. Wiederholte Angriffe oder gezielte Nachfassversuche mit weiteren gefälschten Forderungen sind keine Seltenheit.

Für Apothekeninhaber bedeutet dies eine erhebliche rechtliche und betriebliche Belastung. Sie stehen nicht nur in der Pflicht, Zahlungsströme nachvollziehbar zu dokumentieren, sondern müssen auch gegenüber Steuerberatern, Banken und gegebenenfalls Ermittlungsbehörden Rede und Antwort stehen. Verstöße gegen kaufmännische Sorgfaltspflichten können unter Umständen sogar zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In diesem Kontext rückt die Bedeutung einer branchenspezifischen Rechtsschutzversicherung stärker in den Fokus. Wenn es um die Abwehr unberechtigter Forderungen, die Klärung von Rückzahlungsansprüchen oder um eine rechtliche Auseinandersetzung mit Zahlungsdienstleistern geht, stoßen allgemeine Versicherungen schnell an ihre Grenzen. Nur eine speziell auf Apotheken zugeschnittene Absicherung deckt auch digital induzierte Rechtskonflikte sinnvoll ab.

Parallel dazu sollten Apotheken die internen Kontrollmechanismen im Umgang mit Rechnungen überdenken. Mehrstufige Freigabeprozesse, Schulungen für Mitarbeitende und technische Schutzmechanismen können helfen, die Gefahr frühzeitig zu erkennen. Rechnungen sollten niemals allein aufgrund von Logo und Layout als authentisch bewertet werden, sondern stets anhand der Domainhistorie und des tatsächlichen Geschäftsverlaufs überprüft werden.

Dass Apotheken gezielt ins Visier digitaler Betrugsversuche geraten, ist kein Zufall. Ihre Sichtbarkeit, ihre Routinen und ihr betriebswirtschaftlicher Alltag machen sie zu attraktiven Angriffszielen. Der aktuelle Fall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig präventives Risikomanagement und juristische Absicherung im pharmazeutischen Alltag geworden sind.

Die gezielte Täuschung von Apotheken mit gefälschten Rechnungen ist Ausdruck eines strukturellen Problems, das weit über den Einzelfall hinausweist. Sie zeigt, wie verwundbar selbst gut geführte Betriebe sind, wenn professionelle Täuschung auf betriebliche Routinen trifft. Der wirtschaftliche Schaden durch solche Angriffe lässt sich oft beziffern, der systemische Schaden jedoch ist tiefer: Vertrauen wird untergraben, Ressourcen werden gebunden, und der Druck auf kleine Betriebe steigt weiter.

Die Apothekenbranche arbeitet ohnehin unter zunehmender Regulierung, wirtschaftlicher Belastung und Personalmangel. Dass nun auch noch digitalisierte Betrugsformen gezielt diese strukturellen Schwächen ausnutzen, ist nicht nur ein Risiko für den einzelnen Betrieb, sondern für die Stabilität der wohnortnahen Versorgung insgesamt. Gerade in ländlichen Regionen, in denen eine einzige Apotheke die Grundversorgung sicherstellt, kann ein solcher Vorfall schwerwiegende Folgen haben.

Dass Täter mit Hilfe gefälschter Rechnungen gezielt Gewerbetreibende angreifen, ist ein Zeichen für eine rechtsfreie Grauzone im digitalen Raum, die bislang nur unzureichend politisch adressiert wird. Die Strafverfolgung solcher Fälle ist oft langwierig, länderübergreifend schwierig und scheitert nicht selten an fehlenden Ressourcen. Dabei wäre gerade hier eine stärkere Koordination zwischen Datenschutzbehörden, Strafverfolgern und Fachverbänden notwendig, um Betroffene besser zu schützen und Täterkreise wirksamer zu zerschlagen.

Doch auch die Betriebe selbst tragen Verantwortung. Wer keine klaren Prozesse zur Rechnungsprüfung etabliert, wer keine Sensibilisierung der Mitarbeitenden vornimmt oder auf branchenspezifische Rechtsschutzlösungen verzichtet, nimmt vermeidbare Risiken in Kauf. Die Vorstellung, dass ein kleiner Rechnungsbetrag harmlos sei, ist gefährlich naiv. Es geht nicht nur um das Geld, sondern um den Missbrauch von Vertrauen und Strukturen.

Es braucht deshalb eine doppelte Antwort: Die Apotheke als Betrieb muss sich professioneller gegen digitale Täuschung absichern, und der Gesetzgeber muss digitale Wirtschaftskriminalität entschlossener verfolgen. Andernfalls bleiben Apotheken leichte Beute in einem zunehmend aggressiven digitalen Ökosystem. Wer sie schwächt, gefährdet letztlich die Versorgung aller.

Versorgungswerke schwächeln durch Zinswende und hohe Abschreibungen

Die langjährige Stabilität vieler berufsständischer Versorgungswerke gerät zunehmend ins Wanken. Was über Jahrzehnte als verlässliche Absicherung für Apothekerinnen und Apotheker galt, wird nun durch die Folgen der Zinswende und massiver Wertberichtigungen auf Kapitalanlagen infrage gestellt. Die jüngsten Entwicklungen haben eine Debatte über die Tragfähigkeit des Systems ausgelöst. Besonders betroffen sind Einrichtungen mit einem hohen Anteil an illiquiden oder zinssensiblen Anlagen, deren Buchwerte zuletzt drastisch gefallen sind.

So geriet etwa die Apothekerversorgung Schleswig-Holstein mit zweistelligen Millionenabschreibungen in den Fokus. Auch andere Versorgungswerke mussten Verluste auf Beteiligungen und Immobilien ausweisen, darunter in Bayern und Hessen. Diese bilanziellen Korrekturen spiegeln Marktverwerfungen wider, die durch gestiegene Zinsen, fallende Immobilienpreise und wirtschaftliche Unsicherheiten ausgelöst wurden. Während laufende Rentenzahlungen bislang nicht unmittelbar betroffen sind, rücken künftige Leistungszusagen und der Handlungsspielraum der Einrichtungen in den Blick.

Der Rückgang der Marktwerte betrifft vor allem Anlagen, die in der Zeit der Nullzinsen erworben wurden. Langlaufende Anleihen verlieren bei steigenden Marktzinsen buchhalterisch an Wert, obwohl sie planmäßig weiter verzinst werden. Gleichzeitig geraten Immobilienfonds durch sinkende Bewertungen und erschwerte Refinanzierungen unter Druck. Für die Versorgungswerke entsteht so eine doppelte Herausforderung: Sie müssen ihre Bestände neu bewerten, ohne dabei die langfristige Finanzierbarkeit ihrer Leistungen zu gefährden.

Für Apothekenbetreiber hat diese Entwicklung direkte wie indirekte Konsequenzen. Wer seine Altersvorsorge nahezu vollständig auf das Versorgungswerk stützt, muss sich mit möglichen Leistungskürzungen oder stagnierenden Renten auseinandersetzen. Gleichzeitig können steigende Beitragssätze oder geringere Ausschüttungen künftiger Kapitalerträge die finanzielle Planung erschweren. Betriebswirtschaftlich stellt sich die Frage, ob zusätzliche private Rücklagen oder alternative Vorsorgestrategien nötig werden.

Zudem haben viele Apothekenleiter eine Doppelfunktion: Als Arbeitgeber führen sie Beiträge für ihre angestellten Approbierten ab, als Selbstständige sind sie selbst Mitglieder der Versorgungseinrichtungen. Die doppelte Betroffenheit verlangt erhöhte Aufmerksamkeit bei der Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser Systeme. Wer heute investiert, sollte genau wissen, ob die Versorgungswerke über tragfähige Strategien verfügen, um mit schwankenden Märkten und steigenden Anforderungen zurechtzukommen.

Angesichts des strukturellen Wandels in der Pharmabranche und wachsender Unsicherheiten in der Gesundheitsfinanzierung ist es unerlässlich, die eigenen Versorgungsansprüche regelmäßig zu überprüfen. Die scheinbare Sicherheit berufsständischer Versorgung darf nicht zu falscher Sorglosigkeit führen. Ein realistischer Blick auf Kapitalstruktur, Anlagepolitik und Reaktionsfähigkeit des jeweiligen Versorgungswerks wird zur Pflichtaufgabe für alle, die langfristig auf Stabilität angewiesen sind.

Die anhaltende Vertrauenskrise in die Stabilität der Versorgungswerke markiert mehr als nur eine finanzielle Schieflage einzelner Einrichtungen. Sie offenbart ein systemisches Problem, das lange durch Zinsillusionen verdeckt war. Jahrzehntelang profitierten die berufsständischen Versorgungseinrichtungen von kalkulierbaren Renditen auf festverzinsliche Papiere. Als dieses Fundament unter den Füßen wegbrach, reagierten viele mit riskanteren Anlageformen, ohne dass deren Bewertungsrisiken ausreichend berücksichtigt wurden. Der Preis dieser Übergangsphase wird jetzt in Form von Abschreibungen sichtbar.

Verantwortungsträger in Politik und Standesvertretungen haben zu lange an der Illusion eines nahezu unerschütterlichen Systems festgehalten. Statt sich frühzeitig auf neue Realitäten einzustellen, dominierte die Hoffnung, dass der Kapitalmarkt sich von selbst wieder stabilisiert. Die jetzt notwendige Bilanzkorrektur kommt nicht überraschend, aber sie trifft auf eine Berufsgruppe, die ihre Alterssicherung oft weitgehend an ein einziges System geknüpft hat. Diese strukturelle Einseitigkeit rächt sich nun.

Für Apothekeninhaber bedeutet das eine Zäsur. Sie müssen nicht nur mit potenziellen Leistungseinbußen rechnen, sondern ihre gesamte betriebliche und persönliche Vorsorgestrategie auf den Prüfstand stellen. Es wäre fahrlässig, sich weiterhin ausschließlich auf das Versorgungswerk zu verlassen. Parallelstrategien werden zur neuen Normalität – sei es durch private Vorsorge, Beteiligungen oder betrieblich organisierte Zusatzlösungen.

Gleichzeitig offenbart die Lage ein Gerechtigkeitsproblem. Jüngere Mitglieder zahlen in ein System ein, dessen langfristige Rücklagen auf tönernen Füßen stehen. Die intergenerationelle Balance droht zu kippen. Ohne klare Reformen in der Anlagestrategie und strukturelle Anpassungen bei den Leistungszusagen wird das Vertrauen in die Institution nachhaltig erschüttert. Der Status quo ist nicht haltbar, und das Eingeständnis dieser Tatsache wäre der erste Schritt zu einer zukunftsfähigen Neuausrichtung.

Die Versorgungswerke stehen an einem Scheideweg. Ihre Fähigkeit, stabil durch unsichere Zeiten zu steuern, hängt nun nicht mehr nur von Marktentwicklungen ab, sondern vor allem von ihrem Mut zur Selbstkorrektur. Wer jetzt Transparenz verweigert oder Risiken kleinredet, gefährdet nicht nur Kapital, sondern das Vertrauen einer ganzen Berufsgruppe.

EuGH untersagt Gesundheitswerbung für pflanzliche Inhaltsstoffe – Botanical Claims sind ohne EU-Zulassung nicht länger zulässig

Der Europäische Gerichtshof hat die rechtlichen Grenzen für gesundheitsbezogene Werbung mit pflanzlichen Inhaltsstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln neu gezogen. In einem Urteil gegen einen Hersteller aus Hamburg stellte das Gericht klar, dass Aussagen zur gesundheitlichen Wirkung von Botanicals wie Safranextrakt oder Ginkgo unzulässig sind, solange sie nicht von der Europäischen Kommission geprüft und offiziell genehmigt wurden. Damit endet ein jahrelanger Schwebezustand, der besonders den boomenden Markt außerhalb der Apotheke betraf.

Konkret ging es im Verfahren um ein Produkt der Firma Novel Nutriology, das mit stimmungsaufhellenden und stressreduzierenden Wirkungen beworben wurde. Grundlage war eine firmenfinanzierte Untersuchung an fünfzig Personen, bei der eine verbesserte Stimmung und Schlafqualität festgestellt worden sein sollen. Der Verband Sozialer Wettbewerb sah in den Angaben einen klaren Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung der EU und klagte. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg gaben dem Verband recht.

Die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 verpflichtet Hersteller dazu, gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln nur dann zu verwenden, wenn sie wissenschaftlich belegt und von der EU-Kommission zugelassen sind. Während über zweihundert Health Claims für Vitamine und Mineralstoffe bereits genehmigt wurden, fehlen entsprechende Freigaben für pflanzliche Inhaltsstoffe. Zwar wurden tausende Anträge zur Aufnahme von Botanicals gestellt, doch hat die Kommission deren Bearbeitung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Viele Hersteller nutzten diese Untätigkeit, um ihre Aussagen weiter zu verwenden.

Der EuGH hat dieser Praxis nun ein Ende gesetzt. In seinem Urteil stellt er klar, dass Aussagen zu Pflanzenextrakten ohne offizielle Genehmigung nicht erlaubt sind. Nur wenn ein Antrag bereits vor dem Stichtag im Januar 2008 gestellt wurde, gilt eine Übergangsregelung. Im aktuellen Fall traf dies nicht zu. Das Gericht folgt damit der Linie der Vorinstanzen und stärkt den Verbraucherschutz.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Anbieter pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel. Die bisherige Grauzone wird beseitigt, und nicht zugelassene Werbeaussagen müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Für Hersteller bedeutet das erhebliche Einschränkungen in der Produktkommunikation. Bereits in der Vergangenheit waren ähnliche Klagen großer Phytohersteller wie Bionorica oder Schwabe gescheitert. Der EuGH hatte ihre Klagen wegen fehlender Klagebefugnis oder formaler Mängel abgewiesen.

Die Entscheidung bringt Klarheit in ein seit fast zwei Jahrzehnten ungelöstes Problem der europäischen Lebensmittelregulierung. Ob die EU-Kommission ihre Prüfverfahren für pflanzliche Inhaltsstoffe künftig wieder aufnehmen wird, bleibt offen. Bis dahin gilt für den gesamten Markt: Ohne wissenschaftliche Zulassung keine gesundheitsbezogene Aussage.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist längst überfällig. Es beendet eine Phase regulatorischer Beliebigkeit, in der Pflanzenextrakte unter dem Deckmantel der Natürlichkeit mit gesundheitsbezogenen Versprechen vermarktet wurden, ohne dass diese wissenschaftlich validiert oder rechtlich zugelassen waren. Damit zieht der EuGH eine klare Linie zwischen Werbung und evidenzbasierter Kommunikation und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz.

Jahrelang konnten Hersteller pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel davon profitieren, dass die EU-Kommission ihre Prüfverfahren für Botanicals auf Eis gelegt hatte. Sie füllten diese Lücke mit vagen, emotional aufgeladenen Aussagen, die dem wissenschaftlichen Anspruch der Health-Claims-Verordnung diametral entgegenstehen. Die Hoffnung, sich durch regulatorische Untätigkeit dauerhafte Freiheiten zu sichern, war aus juristischer Sicht von Anfang an fragwürdig. Der EuGH hat diesem Missverständnis nun mit der gebotenen Deutlichkeit widersprochen.

Politisch zeigt das Urteil ein strukturelles Versäumnis der EU-Kommission. Es ist nicht nachvollziehbar, warum seit fast zwei Jahrzehnten keine einheitliche Bewertung pflanzlicher Health Claims erfolgt ist. Statt wissenschaftlich fundierter Klarheit herrschte ein Zustand administrativer Blockade, der weder Herstellern noch Konsumenten diente. Die Folge war ein unregulierter Graubereich, in dem Marketing oft die Oberhand über medizinische Validität gewann.

Gesellschaftspolitisch lässt sich die Entscheidung als Korrektiv gegen den Trend zur Gesundheitsversprechung im Lifestyle-Gewand deuten. Nahrungsergänzungsmittel, die emotionales Gleichgewicht, besseren Schlaf oder Stressreduktion versprechen, appellieren an diffuse Bedürfnisse in einer zunehmend überforderten Gesellschaft. Gerade deshalb ist es notwendig, dass regulatorische Instanzen wie der EuGH hier mit Klarheit reagieren und nicht die Illusion therapeutischer Wirkung zulassen, wo nur eine Werbebotschaft steht.

Das Urteil verpflichtet nicht nur Hersteller zur Zurückhaltung, sondern fordert auch politische Verantwortung ein. Die EU-Kommission steht in der Pflicht, ihre Verfahren zur Bewertung von Botanicals wieder aufzunehmen und nachvollziehbare Maßstäbe zu setzen. Ein Gesundheitssystem, das mit evidenzbasierten Standards arbeitet, darf den Wachstumsmarkt pflanzlicher Produkte nicht länger regulatorisch ignorieren. Denn was für Vitamine gilt, muss auch für Safranextrakt und Ginkgo gelten: Nur was geprüft ist, darf versprochen werden.

Pflanzliche Stoffe dürfen nicht länger mit Wirkung beworben werden

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem richtungsweisenden Urteil zur Bewerbung pflanzlicher Stoffe in Lebensmitteln eine langjährige rechtliche Unsicherheit beendet. Hersteller von sogenannten Botanicals dürfen gesundheitsbezogene Aussagen nur dann verwenden, wenn eine wissenschaftliche Bewertung durch die zuständigen EU-Gremien erfolgt ist und deren Ergebnis die jeweilige Wirkung bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass die seit Jahren bestehende Übergangsregelung nicht dazu berechtigt, unbelegte Aussagen dauerhaft weiterzuverwenden. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die bislang mit gesundheitsbezogenen Versprechen werben konnten, obwohl kein eindeutiger Wirksamkeitsnachweis vorlag.

Konkret ging es um die Frage, ob die Übergangsregelung zur Health-Claims-Verordnung als rechtliche Grundlage für Aussagen über eine angeblich gesundheitsfördernde Wirkung pflanzlicher Stoffe genügt. Der EuGH stellte fest, dass dies nicht der Fall sei, solange keine abschließende Prüfung und positive Bewertung erfolgt ist. Verbraucher könnten andernfalls durch Werbeaussagen getäuscht werden, die wissenschaftlich nicht gestützt sind. Das Gericht betonte, dass eine solche Irreführung nicht durch regulatorische Zwischenlösungen legitimiert werden dürfe. Der rechtliche Maßstab bleibe die belegte Aussagekraft, nicht das wirtschaftliche Interesse an vermarktungsfähigen Formulierungen.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie begrüßt das Urteil, da es die Position von Arzneimittelherstellern stärkt, die pflanzliche Wirkstoffe auf Basis belastbarer Studien einsetzen und vertreiben. Im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln durchlaufen pflanzliche Arzneimittel ein strenges Zulassungsverfahren mit verbindlichen Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit. Die Entscheidung des EuGH bringt somit nicht nur mehr Klarheit für Verbraucher, sondern auch fairere Marktbedingungen für Unternehmen, die regulatorischen Standards folgen.

Auch wenn die Übergangsregelung formal bestehen bleibt, wurde ihr faktischer Geltungsbereich durch die Klarstellung des Gerichts erheblich eingeschränkt. Nationale Behörden könnten sich nun gestärkt sehen, gegen irreführende Produktversprechen auf pflanzlicher Basis entschlossener vorzugehen. Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf zahlreiche Produkte haben, die bisher mit Anspielungen auf Gesundheitsnutzen am Markt geblieben sind. Damit schärft der EuGH die Abgrenzung zwischen medizinisch wirksamen Präparaten und vermarkteten Alltagsprodukten, die lediglich mit einem gesundheitsnahen Image operieren.

Das Urteil fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, die das Spannungsverhältnis zwischen freier Produktvermarktung und Verbraucherschutz zugunsten der wissenschaftlich fundierten Information verschieben. Für die Pharmabranche bedeutet dies eine Bestätigung ihres Qualitätsanspruchs, für Hersteller mit werblich motivierten Health Claims ohne Substanz eine deutliche Begrenzung ihrer Spielräume.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs markiert einen Wendepunkt im regulatorischen Umgang mit pflanzlichen Stoffen, die unter dem Begriff Botanicals bisher weitgehend in einer rechtlichen Grauzone agierten. Über Jahre hinweg nutzten Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln eine unklare Übergangsregelung, um gesundheitsbezogene Aussagen in ihrer Werbung zu platzieren, ohne dafür wissenschaftliche Nachweise erbringen zu müssen. Dass diese Praxis nun rechtlich in ihre Schranken gewiesen wurde, ist nicht nur ein Erfolg für den Verbraucherschutz, sondern auch ein überfälliger Schritt zur Wahrung der Glaubwürdigkeit öffentlicher Gesundheitskommunikation.

Das Urteil korrigiert eine Entwicklung, in der wirtschaftliche Interessen allzu oft Vorrang vor belegbaren Fakten erhielten. In einem Marktumfeld, das auf wachsende Gesundheitsängste und das Bedürfnis nach natürlicher Unterstützung reagiert, wurden vermeintlich sanfte Mittel als gesundheitlich wirksam präsentiert, ohne sich der Prüfung durch etablierte Verfahren zu unterziehen. Dieser Widerspruch zwischen Werbebotschaft und evidenzbasierter Aussagekraft ist nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch ein strukturelles Defizit in der Regulierung von Verbraucherprodukten. Der EuGH hat nun klargestellt, dass wissenschaftliche Validität kein optionaler Luxus, sondern regulatorische Voraussetzung sein muss.

Besonders bemerkenswert ist, dass das Urteil auch eine gesellschaftspolitische Signalwirkung entfaltet. Es verdeutlicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung in Gesundheitsinformationen nur dann erhalten bleibt, wenn regulatorische Instanzen konsequent gegen Desinformation vorgehen. Werbung für Pflanzenextrakte mit vagen Versprechen untergräbt langfristig nicht nur den Verbraucherschutz, sondern auch das Ansehen glaubwürdiger medizinischer Produkte. Diese Verwischung der Grenzen zwischen zugelassenem Arzneimittel und vermarktbarem Gesundheitsversprechen gefährdet die informierte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger.

Verantwortungsträger in Politik und Behörden müssen nun sicherstellen, dass die in Luxemburg formulierten Leitlinien auch auf nationaler Ebene konsequent umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur Marktüberwachungsbehörden, sondern auch die Gesetzgebung, die zu lange an halbherzigen Kompromissen festhielt. Nur eine eindeutige Trennung zwischen Nahrungsergänzung und Arzneimittel kann verhindern, dass wissenschaftlich fundierte Standards weiter ausgehöhlt werden. Das Urteil des EuGH ist deshalb nicht nur ein juristisches Korrektiv, sondern auch ein Appell an die regulatorische Selbstbehauptung des Rechtsstaats gegenüber den Strategien einer ökonomisch motivierten Desinformation.

Wer künftig mit Gesundheit wirbt, muss sich der Verantwortung stellen, diese Aussagen belegen zu können. Alles andere ist Irreführung – und die hat in einem regulierten Binnenmarkt keinen Platz.

Apotheken brauchen Rechtsschutz für ihre wirtschaftliche Resilienz

Apotheken sehen sich im täglichen Betrieb mit einer Vielzahl rechtlicher Risiken konfrontiert. Von Streitigkeiten mit Krankenkassen über arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen bis hin zu komplexen Datenschutzfragen reicht das Spektrum potenzieller Konfliktfelder. Inhaberinnen und Inhaber müssen nicht nur die medizinische Versorgung sicherstellen, sondern gleichzeitig auch juristische Auseinandersetzungen meistern, die mitunter existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Rechtsschutzversicherungen sind deshalb längst kein Zusatzinstrument mehr, sondern ein integraler Bestandteil moderner betrieblicher Vorsorge.

Besonders häufig geraten Apotheken in Konflikt mit Krankenkassen, etwa bei Retaxationen, die ohne Vorwarnung hohe Summen betreffen können. Auch Verstöße gegen die umfangreichen Dokumentationspflichten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder formale Fehler bei pharmazeutischen Dienstleistungen können juristische Konsequenzen nach sich ziehen. In solchen Fällen hilft ein umfassender Rechtsschutz, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung zu erhalten und im Ernstfall eine gerichtliche Klärung durchzusetzen. Dabei kommt es auf die richtige Vertragsgestaltung ebenso an wie auf die Auswahl spezialisierter Versicherungsangebote, die branchenspezifische Risiken abdecken.

Darüber hinaus spielen arbeitsrechtliche Fragen eine zunehmend zentrale Rolle. Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsverträge oder Konflikte bei krankheitsbedingten Ausfällen können ohne juristische Beratung schnell eskalieren. Auch hier ist ein solider Rechtsschutz entscheidend, um sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren professionell verteidigen zu können. Inhaber tragen dabei nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die wirtschaftliche Existenz ihrer Angestellten und die Stabilität des gesamten Betriebs.

Ein weiterer juristischer Brennpunkt betrifft die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Schon kleine Versäumnisse bei der Datenverarbeitung können Bußgelder nach sich ziehen oder Abmahnungen durch externe Stellen zur Folge haben. Angesichts der hohen Anforderungen an den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ist rechtliche Beratung bei Datenschutzfragen für Apothekenbetriebe unverzichtbar geworden.

Auch Mietrechtsstreitigkeiten, Auseinandersetzungen mit Zulieferern oder Fragen der berufsrechtlichen Zulässigkeit von Werbung oder Außendarstellung können den Gang zum Anwalt erfordern. Je nach Fallhöhe und Dauer summieren sich die Kosten schnell. Ein belastbarer Rechtsschutz verhindert, dass solche Verfahren zur wirtschaftlichen Belastungsprobe werden und ermöglicht eine konsequente Wahrnehmung eigener Rechte.

Damit Apothekeninhaber den passenden Schutz erhalten, müssen sie auf individuelle Vertragsgestaltung achten. Allgemeine Rechtsschutzpakete greifen oft zu kurz und lassen branchenspezifische Risiken unberücksichtigt. Sinnvoll sind Tarife mit Bausteinen für Berufsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht, ergänzt durch Strafrechtsschutz bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der Berufsausübung. Wer frühzeitig vorsorgt, verhindert nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern schützt auch seine Handlungsfähigkeit im Gesundheitswesen.

Die juristische Absicherung von Apotheken ist längst kein Randthema mehr, sondern ein zentraler Bestandteil betrieblicher Resilienz. Die Zeiten, in denen Inhaber Streitigkeiten im Rahmen kollegialer Verständigung oder durch gelegentliche anwaltliche Unterstützung regeln konnten, sind vorbei. Heute sehen sich Apotheken einem komplexen Regelwerk gegenüber, das von Retaxationen über Arbeitsrecht bis hin zu Datenschutz eine breite Angriffsfläche bietet. Wer diesem Druck ohne fundierte rechtliche Absicherung begegnet, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern auch die Substanz seines Betriebs.

Verantwortlich für diese Entwicklung ist nicht zuletzt die Überregulierung im Gesundheitswesen, die Apotheken zu juristischen Hochrisikozonen gemacht hat. Jede neue Dienstleistung, jedes neue Dokumentationsmodul birgt die Gefahr formaler Fehler, die empfindliche Sanktionen nach sich ziehen können. Die zuständigen Behörden und Kassen agieren dabei oft mit einer bürokratischen Härte, die keinen Raum für Kulanz lässt. Apotheken sind durch diese Praxis strukturell benachteiligt und auf sich allein gestellt. Ein wirksamer Rechtsschutz ist deshalb kein Luxus, sondern ein Werkzeug zur Wahrung der Gleichwertigkeit im Konflikt.

Dass Rechtsschutz für Apotheken nicht flächendeckend Standard ist, liegt an einem grundlegenden Missverständnis: Viele Inhaber unterschätzen die juristische Komplexität ihres Berufsalltags oder vertrauen auf die Trägheit des Systems. Dabei ist längst das Gegenteil der Fall. Die zunehmende Digitalisierung, die Ausweitung der Überwachungspflichten und die scharfe Konkurrenz durch Online-Anbieter erhöhen den Druck auf Vor-Ort-Apotheken erheblich. Wer sich nicht rechtlich absichert, läuft Gefahr, im Ernstfall weder die Ressourcen noch die Expertise zu haben, um sich angemessen zu verteidigen.

Gleichzeitig versagen auch die politischen Entscheidungsträger darin, die strukturellen Risiken für Apotheken zu minimieren. Anstatt ein verlässliches Umfeld für selbstständige Heilberufler zu schaffen, werden rechtliche Anforderungen weiter verschärft, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Umsetzbarkeit. Die Folge ist eine Schieflage, in der die Verantwortung für Rechtssicherheit vollständig auf die Betriebe abgewälzt wird. In diesem Kontext ist der Rechtsschutz nicht nur betriebliche Notwehr, sondern Ausdruck eines strukturellen Ungleichgewichts, das politische Aufmerksamkeit verdient.

Wer Apotheken stärken will, muss daher auch über ihre rechtliche Absicherung sprechen. Rechtsschutz ist keine Absicherung gegen eigene Fehler, sondern eine Verteidigung gegen systemische Zumutungen. Er ist das notwendige Korrektiv in einem Gesundheitsmarkt, der die Rechtsstellung der Apotheken zunehmend untergräbt. Es ist an der Zeit, diese Realität anzuerkennen und den Rechtsschutz nicht länger als optionales Extra, sondern als betriebliche Grundausstattung zu begreifen. Nur so bleibt die wohnortnahe Arzneimittelversorgung auch in Zukunft rechtlich wehrfähig.

Shop Apotheke ruft zu Hause an und verunsichert treue Kundschaft

Ein überraschender Anruf sorgt in Erzhausen für Aufsehen. Eine langjährige Kundin der Heegbach Apotheke wurde auf ihrem privaten Festnetzanschluss von der Shop Apotheke kontaktiert. Der Mitarbeiter des Versandhändlers wies sie darauf hin, dass sie ihre Rezepte künftig auch bequem dort einlösen könne. Die Kundin zeigte sich irritiert und wandte sich an Dr. Nojan Nejatian, den Inhaber ihrer Stammapotheke. Dieser reagierte mit deutlicher Kritik. Für ihn ist der Vorfall ein gezielter Versuch, die Kundin abzuwerben. Besonders brisant ist die Frage, wie der Versandhändler an die Telefonnummer der Kundin gelangte.

Der Fall hat überregionale Relevanz, da er ein grundsätzliches Spannungsfeld im Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Onlineversendern offenlegt. Während lokale Apotheken auf persönliche Bindung und Beratung setzen, dringen digitale Anbieter offenbar auch in den direkten Kundenkontakt vor. Eine telefonische Ansprache wirkt im Gesundheitsbereich besonders sensibel, weil sie Vertrauen voraussetzt und oft mit dem Eindruck eines offiziellen oder medizinisch notwendigen Gesprächs verbunden wird.

Rechtlich steht die Nutzung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Einwilligung unter strengen Bedingungen. Die betroffene Kundin konnte sich nicht erklären, wie ihre Festnetznummer in die Hände der Shop Apotheke gelangt sein könnte. Auch der Inhaber der Heegbach Apotheke sieht hierin eine schwerwiegende Verletzung von Kundenbeziehungen und möglicherweise datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Sollte sich herausstellen, dass systematisch Telefonnummern ohne vorherige Zustimmung verwendet werden, könnte dies kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen. Apothekenbetreiber sind angesichts solcher Entwicklungen gut beraten, ihre Stammkundschaft zu sensibilisieren und ihre Datenschutzpraxis transparent zu kommunizieren. Auch juristische Schritte wären im Falle eines nachweisbaren Verstoßes nicht ausgeschlossen.

Für den stationären Apothekenbetrieb bedeutet der Vorfall mehr als nur einen möglichen Verlust einer Kundin. Er steht sinnbildlich für eine zunehmende Verdrängung der persönlichen Versorgung durch automatisierte oder aggressive Strategien im digitalen Raum. Die Zukunft der Arzneimittelversorgung könnte davon abhängen, ob Kundennähe durch Technologie ergänzt oder von ihr verdrängt wird.

Der Versuch eines Versandhändlers, eine Stammkundin telefonisch zur Nutzung seiner Plattform zu bewegen, mag zunächst wie ein Einzelfall erscheinen. Doch in Wirklichkeit steht er für eine stille Verschiebung der Spielregeln in der Arzneimittelversorgung. Wenn der persönliche Raum des Patienten zur Verkaufsfläche wird, gerät das Gleichgewicht zwischen Dienstleistung und Marktinteresse aus den Fugen. Apotheken vor Ort leben vom Vertrauen, das über Jahre aufgebaut wird. Dieses Vertrauen lässt sich nicht durch Algorithmus oder Rabatt ersetzen, sondern gründet auf Nähe, Verantwortung und Erfahrung.

Die direkte Kontaktaufnahme durch ein kommerzielles Unternehmen wirft deshalb nicht nur datenschutzrechtliche Fragen auf. Sie berührt das Grundverständnis der pharmazeutischen Betreuung. Wer eine Festnetznummer nutzt, ohne deren Herkunft offenzulegen, bewegt sich nicht nur auf dünnem juristischen Eis, sondern riskiert auch die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems. In einem sensiblen Bereich wie der Arzneimittelversorgung ist Zurückhaltung keine Option, sondern Pflicht.

Verantwortung tragen hier nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Gesetzgeber. Wenn sich Strukturen entwickeln, in denen die Grenze zwischen Gesundheitsdienstleistung und Absatzmarkt verwischt, braucht es klare Leitplanken. Die Einhaltung des Datenschutzes darf nicht der Selbstkontrolle von Plattformanbietern überlassen bleiben.

Für die Vor-Ort-Apotheken ist der Fall Mahnung und Auftrag zugleich. Der persönliche Kontakt zur Kundschaft ist ihr stärkstes Kapital. Er muss verteidigt, gepflegt und geschützt werden. Das setzt voraus, dass Apotheken nicht nur auf Reaktion setzen, sondern aktiv ihre Rolle als unabhängige Gesundheitsdienstleister kommunizieren. Wo Nähe nicht mehr selbstverständlich ist, muss sie als Wert sichtbar gemacht werden.

Der strukturelle Wandel im Apothekenwesen darf nicht dazu führen, dass der Mensch zum Zielobjekt datengetriebener Kampagnen wird. Die Debatte über den richtigen Umgang mit sensiblen Informationen ist überfällig. Wer sie weiter aufschiebt, riskiert den Verlust einer Versorgungsform, die mehr ist als nur Logistik – sie ist Teil der sozialen Infrastruktur.

Immer mehr Apotheken schließen in Westfalen ohne politische Hilfe

In Oer-Erkenschwick droht die medizinische Basisversorgung ins Wanken zu geraten. Bei einem Krisengespräch im Rathaus informierten die Apothekeninhaber Katrin Beier und Niko Perpinias gemeinsam mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Lars Ehm und Bürgermeister Carsten Wewers über die dramatische Entwicklung. Von den sieben Apotheken, die derzeit die Stadt mit rund 31000 Einwohnern versorgen, steht fast die Hälfte vor der Schließung. Als zentrale Ursache nannten die Beteiligten eine seit zwanzig Jahren stagnierende staatliche Vergütung bei gleichzeitig massiv steigenden Personal- und Sachkosten. Der wirtschaftliche Druck sei inzwischen so groß, dass viele Betriebe nur noch durch Selbstausbeutung existierten.

Wie Jan Harbecke vom Apothekerverband Westfalen-Lippe erläuterte, sei im Kreis Recklinghausen in den letzten zwei Jahrzehnten fast jede dritte Apotheke geschlossen worden. Der Trend setze sich bundesweit fort. Rund zehn Prozent der Apotheken arbeiteten defizitär, ein weiteres Viertel sei wirtschaftlich bedroht. Die Versorgung sei unter diesen Bedingungen nicht mehr sicherzustellen. Besonders bei Nacht- und Notdiensten sowie in Quartieren ohne eigene Apotheken seien die Belastungen für die verbliebenen Betriebe bereits heute spürbar. Warteschlangen am Tag und lange Wege in der Nacht würden zur Regel.

Ein zentrales Problem liegt in der staatlich regulierten Preisstruktur. Während die Apotheken feste Preise für verschreibungspflichtige Medikamente einhalten müssen, steigen die Betriebskosten kontinuierlich. Personalkosten haben sich in zehn Jahren um 75 Prozent erhöht, die Sachkosten um mehr als 40 Prozent. Eine Weitergabe an Verbraucher ist ausgeschlossen. Hinzu kommen zusätzliche Belastungen durch Bürokratie und gesetzliche Verpflichtungen. Apotheken sind verpflichtet, Nacht- und Notdienste zu leisten, individuelle Rezepturen herzustellen und auch bei Lieferengpässen mit Alternativlösungen einzugreifen. Diese Leistungen werden mit minimalen Pauschalen vergütet, die kaum die realen Aufwände abdecken.

Lars Ehm, der vor seiner Bundestagskarriere elf Jahre im Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen tätig war, hob die Bedeutung des Apothekennetzes für die Krisenbewältigung in der Pandemie hervor. Dieses Netz sei unverzichtbar für ein belastbares Gesundheitssystem. Wenn es einmal zerstört sei, könne es nicht kurzfristig neu aufgebaut werden. Deshalb dürfe man keine weitere Zeit verlieren. Die neue schwarz-rote Koalition in Berlin habe im Koalitionsvertrag zwar Maßnahmen zugesagt, darunter eine Anpassung der Vergütung und einen Abbau der Bürokratie. Doch die Zeit dränge, wie auch Bürgermeister Wewers betonte. Ohne sofortige Hilfe stünden viele Betriebe vor dem Aus.

Apothekerin Beier, die ihre Apotheke 2018 gründete, brachte die Lage auf den Punkt. Wenn keine politischen Entscheidungen erfolgen, sei unklar, wie lange sie ihren Betrieb noch aufrechterhalten könne. Die Apothekerinnen und Apotheker erwarten kein Sonderrecht, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die ihre Existenz sichern und die medizinische Grundversorgung dauerhaft gewährleisten. Denn die persönliche Beratung und das Vertrauensverhältnis vor Ort lassen sich weder digitalisieren noch durch Versandhandel ersetzen.

Das Apothekensterben in Oer-Erkenschwick steht exemplarisch für eine strukturelle Schieflage, die längst das ganze Land erfasst hat. Es geht nicht nur um wirtschaftlich angeschlagene Betriebe, sondern um die schleichende Erosion eines zentralen Versorgungspfeilers. Die politisch festgelegte Vergütung bleibt seit zwanzig Jahren nahezu unangetastet, während sich die realen Betriebskosten vervielfacht haben. Diese Asymmetrie hat eine stille Krise ausgelöst, die nun offen zutage tritt. Die Aussage, viele Apotheken überlebten nur durch Selbstausbeutung, ist keine polemische Übertreibung, sondern beschreibt eine gefährliche Realität.

Verantwortlich für diese Entwicklung ist eine jahrelang inkonsequente Gesundheitspolitik, die sich in der Apotheke vor Ort primär als Kostenträger und nicht als Systemgarant betrachtet hat. Während im öffentlichen Diskurs regelmäßig über Ärzte- und Pflegemangel diskutiert wird, bleiben Apotheken vielfach außen vor. Dabei sind sie integraler Bestandteil der Versorgungslandschaft und tragen in akuten Engpässen oft mehr zur Lösung bei als es ihre Entlohnung vermuten lässt. Die Kombination aus bürokratischen Pflichten, personeller Überlastung und unzureichender Vergütung lässt die Apotheken an der Belastungsgrenze operieren.

Gleichzeitig offenbart der Versandhandel die politische Doppelmoral. Während Apotheken vor Ort Gemeinwohlpflichten erfüllen müssen, agieren internationale Anbieter weitgehend unreguliert. Diese ungleiche Wettbewerbsordnung schwächt den lokalen Standort und verschärft den Strukturabbau. Wer die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sichern will, muss diesen Widerspruch auflösen und Versorgung dort stärken, wo sie täglich gebraucht wird. Apotheken sind mehr als reine Ausgabestellen für Medikamente. Sie sind niedrigschwellige Anlaufstellen mit Vertrauensfunktion und medizinischer Kompetenz.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht. Doch zwischen Koalitionsvertrag und gesetzgeberischer Umsetzung liegt ein gefährliches Zeitfenster. Wenn Reformen zu spät greifen, ist das Netz irreparabel geschwächt. Die Aussage, man könne zerstörte Strukturen nicht kurzfristig wiederaufbauen, ist nicht alarmistisch, sondern faktisch korrekt. Apotheken schließen oft still, sie fehlen dann jedoch laut. Wer politisch glaubwürdig für Versorgungssicherheit eintritt, muss die Apotheke vor Ort als unverzichtbares Fundament behandeln und entsprechend stärken. Andernfalls steht nicht nur die wirtschaftliche Existenz einzelner Inhaber auf dem Spiel, sondern die verlässliche Gesundheitsversorgung ganzer Regionen.

Apotheken geraten durch Plakatwerbung von Onlinehändlern unter Druck

Der Fall der Ruhrland-Apotheke in Oberhausen zeigt exemplarisch, wie aggressiv Versandapotheken inzwischen um Marktanteile werben. Direkt vor dem Eingang der stationären Apotheke wurde ein großformatiges Plakat von Shop Apotheke angebracht, das mit Fernsehmoderator Günther Jauch für die Onlinebestellung von Medikamenten wirbt. Für Apotheker Ihab Alnwakeel ist das mehr als nur geschmacklos. Er empfindet es als gezielte Provokation, insbesondere weil er zuvor ein Kooperationsangebot des Versandhändlers abgelehnt hatte. Die Nähe des Plakats zur Apotheke und die prominente Werbefigur verstärken den Eindruck, dass hier nicht nur um Kunden geworben, sondern ein wirtschaftlicher Gegenspieler bewusst geschwächt werden soll.

Apothekenbetreiber stehen in solchen Situationen vor einer schwierigen rechtlichen Abwägung. Werbung ist grundsätzlich erlaubt, doch wenn diese in einer Weise erfolgt, die auf Marktverdrängung, Verwechslungsgefahr oder gezielte Behinderung hinausläuft, greift das Lauterkeitsrecht. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt Unternehmerinnen und Unternehmer vor aggressiven oder irreführenden Maßnahmen der Konkurrenz. Im Apothekenkontext bedeutet das, dass etwa Werbeplakate mit suggerierter pharmazeutischer Kompetenz oder unmittelbare Präsenz vor Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen angreifbar sein können.

Um in solchen Fällen wirksam und ohne Zeitverlust reagieren zu können, ist eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung mit Wettbewerbsmodul für Apothekenbetriebe von strategischer Bedeutung. Sie deckt nicht nur klassische Streitigkeiten mit Kunden oder Vermietern ab, sondern ermöglicht gezielte rechtliche Schritte gegen unlautere Werbemaßnahmen. Insbesondere das lauterkeitsrechtliche Modul sichert die Möglichkeit, Abmahnungen oder Unterlassungsklagen auf juristisch belastbarem Fundament durchzusetzen, ohne durch hohe Anwalts- und Gerichtskosten abgeschreckt zu werden.

Der Markt für rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente hat sich in den letzten Jahren massiv in Richtung Online verschoben. Für stationäre Apotheken bedeutet das nicht nur wirtschaftliche Konkurrenz, sondern auch einen zunehmenden Verlust an Sichtbarkeit und Vertrauen. Wenn diese Entwicklung nun auch physisch vor Ort – etwa durch Plakatwerbung direkt vor Apothekeneingängen – spürbar wird, geraten Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber zusätzlich unter Druck. Der Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen erfordert mehr denn je juristische Professionalität und präventive Absicherung.

Die Investition in eine spezialisierte Rechtsschutzversicherung ist daher kein optionaler Kostenfaktor mehr, sondern betriebswirtschaftlich unverzichtbar. Ohne sie fehlt Apotheken die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen und sich gegen eine schleichende Marktverdrängung zu behaupten. Der Fall in Oberhausen ist kein Einzelfall, sondern ein Signal dafür, dass die Auseinandersetzung zwischen Versandhandel und Vor-Ort-Apotheken in eine neue Phase eingetreten ist – sichtbar, rechtlich komplex und für viele Existenzen relevant.

Was sich derzeit vor der Ruhrland-Apotheke in Oberhausen abspielt, ist mehr als eine Anekdote über geschickte Außenwerbung. Es ist ein Sinnbild für ein Machtverhältnis, das sich im Gesundheitswesen zunehmend zugunsten finanzstarker Plattformanbieter verschiebt. Der Versandhandel demonstriert, wie er nicht nur digital, sondern auch physisch in die Versorgungsräume klassischer Apotheken vordringt. Die Nähe des Plakats zum Apothekeneingang ist kein Zufall, sondern Teil einer Strategie, die auf Sichtbarkeit, Irritation und schleichende Marktverlagerung setzt. Dass die Apotheke kurz zuvor ein Kooperationsangebot ablehnte, verstärkt den Verdacht gezielter Marktstörung.

In einem derart kompetitiven Umfeld sind Apotheken nicht nur betriebswirtschaftlich gefordert, sondern auch juristisch. Doch gerade hier zeigt sich ein strukturelles Ungleichgewicht. Während große Plattformen über eigene Rechtsabteilungen verfügen, stehen viele Apotheken ohne spezialisierte rechtliche Absicherung da. Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder lauterkeitsrechtlichen Abwehrmaßnahmen wird so zur finanziellen Wagnis – und damit de facto zur Unterlassung. Das Lauterkeitsrecht schützt zwar auf dem Papier, doch ohne branchenspezifischen Rechtsschutz bleibt dieses Schutzversprechen weitgehend folgenlos.

Die politischen Verantwortungsträger schauen diesem Prozess bisher weitgehend tatenlos zu. Weder wurden effektive Regulierungsmechanismen geschaffen, die dem stationären Handel faire Wettbewerbsbedingungen garantieren, noch wird das Spannungsfeld zwischen werbebefreitem Apothekenrecht und werbeintensivem Versandhandel konsequent adressiert. Dass der Werbeträger Günther Jauch mit pharmazeutischem Vertrauen aufgeladen wird, ohne vor Ort Verantwortung zu tragen, ist ein weiterer Beleg für die schiefe Optik, in der sich die Branche bewegt.

Was jetzt gebraucht wird, ist ein doppelter Schutz: juristisch durch umfassende Rechtsschutzkonzepte mit Fokus auf Wettbewerbsrecht und politisch durch eine Neubewertung der Werberegeln im Arzneimittelmarkt. Apotheken sind keine gewöhnlichen Einzelhändler, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn ihre Existenz durch aggressive Werbestrategien gefährdet wird, betrifft das nicht nur einzelne Betriebe, sondern die strukturelle Versorgungssicherheit ganzer Regionen. Die aktuelle Situation zeigt, wie schnell wirtschaftlicher Druck in gesellschaftliche Schieflagen umschlagen kann. Davor zu warnen ist Aufgabe der Politik – dagegen vorzugehen ist Pflicht der Apothekerinnen und Apotheker.

Scholz beendet Kanzlerschaft mit stiller letzter Kabinettssitzung

Die Bundesregierung unter Olaf Scholz hat am Dienstag im Kanzleramt ihre voraussichtlich letzte Kabinettssitzung abgehalten. Mit einem schmalen, aber symbolisch aufgeladenen Programm markierte die 131. Sitzung den Schlusspunkt einer Legislaturperiode, die durch multiple Krisen und einen letztlich scheiternden Koalitionsversuch geprägt war. Sechs Tage vor der geplanten Wahl von CDU-Chef Friedrich Merz zum neuen Kanzler beschloss das geschäftsführende Kabinett noch die Rentenerhöhung zum 1. Juli um 3,74 Prozent. Der sozialpolitische Beschluss steht am Ende einer Regierung, deren Handlungsspielräume zuletzt auf formale Pflichterfüllung reduziert waren.

Die Zusammenkunft erfolgte unter Abschiedsvorzeichen. Bereits am 25. März hatte das Regierungsteam intern Abschied genommen. An diesem Tag konstituierte sich der neue Bundestag und versetzte das rot-grüne Minderheitskabinett in den geschäftsführenden Status. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition und dem Ausstieg der FDP war die politische Basis der Scholz-Regierung Anfang November entfallen. Seither agierte sie ohne parlamentarische Mehrheit, das Kabinett war auf das Notwendige beschränkt.

Insgesamt 130 reguläre Kabinettssitzungen prägten die Amtszeit von Olaf Scholz. Die längste fand im Sommer 2022 ohne seine Anwesenheit statt. Die kürzeste dauerte fünf Minuten. Die heutige letzte Sitzung schließt diesen Zyklus ab. Während Scholz sein Bundestagsmandat in Potsdam behält und nicht vorzeitig niederlegen will, stehen bei seinen Ministerinnen und Ministern personelle Umbrüche an. Nur Verteidigungsminister Boris Pistorius wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der kommenden Regierung angehören. Als stabiler Faktor im sicherheitspolitischen Krisenmodus genießt er parteiübergreifend Rückhalt.

Dagegen dürften viele SPD-Minister ausscheiden. Arbeitsminister Hubertus Heil verliert wohl wegen regionaler Parteiproporze seinen Platz im Kabinett, wird aber als neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach muss das Ressort an die CDU abgeben, kann aber sein Direktmandat behalten. Auch Klara Geywitz, Nancy Faeser und Svenja Schulze stehen vor einem ungewissen oder neu zu definierenden politischen Weg. Die Grünen verlassen das Kabinett geschlossen. Außenministerin Annalena Baerbock wechselt an die Spitze der UN-Generalversammlung in New York. Robert Habeck denkt laut über einen Rückzug nach, während Cem Özdemir sich auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg vorbereitet. Lisa Paus kehrt ins parlamentarische Alltagsgeschäft zurück.

Volker Wissing, einst Verkehrs- und zuletzt auch kommissarischer Justizminister, verlässt die Politik vollständig. Der ehemalige FDP-Politiker plant die Rückkehr in seinen alten Beruf als Rechtsanwalt. Damit endet auch sein Kapitel als letzter Vertreter der FDP in der Regierung.

Am Abend fliegt Olaf Scholz mit seiner Frau zum Abschiedsessen nach Paris, wo Emmanuel Macron den scheidenden Kanzler empfängt. Es ist der leise Ausklang einer Regierung, deren Start mit hohen Erwartungen verbunden war und deren Ende von politischer Erosion, interner Fragmentierung und externer Krisenbewältigung geprägt wurde. Die Scholz-Regierung verabschiedet sich nicht mit einem großen Paukenschlag, sondern mit einem formalen Akt und einem letzten diplomatischen Gruß.

Die letzte Kabinettssitzung unter Olaf Scholz markiert weit mehr als einen administrativen Schlusspunkt. Sie steht sinnbildlich für eine Regierung, die sich vom Anspruch des Fortschritts zur Realität der Verwaltung durchgekämpft hat. Der Abgang erfolgt sachlich und kontrolliert, beinahe unspektakulär, doch in diesem Schweigen steckt politische Wucht. Denn das Ende der Scholz-Ära ist Ausdruck eines größeren Strukturversagens im parlamentarischen System, das von Blockaden, Koalitionsverschleiß und einem erodierenden Vertrauen in politische Führung gekennzeichnet ist.

Die Scholz-Regierung war nie eine politische Herzensallianz, sondern ein Zweckbündnis. Die Ampel startete ambitioniert, doch zerfiel unter der Last von Konflikten, die nie produktiv kanalisiert wurden. Anstelle eines politischen Neuanfangs stand am Ende eine rot-grüne Minderheitsregierung, die sich auf Übergangsverwaltung beschränkte. Dass ausgerechnet die Rentenerhöhung ihr letzter Beschluss ist, zeigt die Ambivalenz dieses Regierungshandelns: pflichtbewusst und zugleich symbolisch, pragmatisch und politisch ausgehöhlt.

Die personellen Folgen offenbaren ein Regierungsgefüge in Auflösung. Pistorius bleibt als populärer Sicherheitspolitiker gesetzt, Lauterbach verliert sein Ressort trotz Fachkompetenz, die Grünen treten geschlossen ab. Dass Baerbock ausgerechnet bei den Vereinten Nationen eine neue Rolle übernimmt, unterstreicht den internationalen Anspruch bei gleichzeitigem innenpolitischen Bedeutungsverlust. Özdemirs Wechsel nach Stuttgart zeigt, dass Landespolitik attraktiver erscheint als das Ringen in Berlin. Und dass Wissing ohne Parteizugehörigkeit ausscheidet, legt offen, wie brüchig politische Loyalität in Krisenzeiten sein kann.

Olaf Scholz geht ohne Skandal, aber auch ohne Signatur. Seine Kanzlerschaft bleibt eine Epoche des Aushaltens, nicht des Gestaltens. Er hat die Republik nicht zerstört, aber auch nicht bewegt. In einer Zeit, die Führung verlangt hätte, blieb Scholz ein Verwalter der Verhältnisse. Seine letzte Kabinettssitzung ist deshalb keine Zäsur im klassischen Sinn, sondern die leise Konsequenz politischer Ermüdung. Die Verantwortung dafür liegt nicht allein bei ihm, sondern bei einem politischen System, das große Koalitionen scheut, aber in kleinen Bündnissen große Ideen verliert.

SPD gibt grünes Licht für Koalitionsvertrag mit CDU und CSU

Die SPD hat dem Koalitionsvertrag mit CDU und CSU offiziell zugestimmt. In einem Mitgliederentscheid votierten 84,6 Prozent der teilnehmenden Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für das geplante Regierungsbündnis. Die Beteiligung lag bei über 50 Prozent und wurde als klares Signal innerparteilicher Geschlossenheit gewertet. Mit dieser Zustimmung ist der Koalitionsvertrag nun von allen drei beteiligten Parteien formal angenommen. Die CSU hatte sich bereits am 10. April für den Vertrag ausgesprochen, die CDU folgte wenige Tage später. Damit steht der Kanzlerwahl am 6. Mai nichts mehr im Weg.

Bis dahin soll das neue Bundeskabinett vollständig benannt sein. Während CDU und CSU ihre Ministerinnen und Minister bereits Anfang der Woche präsentiert haben, will die SPD ihre Besetzung am 5. Mai bekannt geben. Erwartet wird, dass SPD-Parteivorsitzender Lars Klingbeil das Finanzministerium übernimmt und zugleich als Vizekanzler fungiert. Auch Boris Pistorius gilt als gesetzt für das Verteidigungsressort. Die genaue Ressortverteilung wird mit Spannung erwartet, da sie wesentliche Weichen für die politische Ausrichtung der Legislaturperiode stellen dürfte.

Mit dem Abschluss des Koalitionsvertrags und der Zustimmung durch die Parteibasen geht ein monatelanger Abstimmungsprozess zu Ende. Das Regierungsbündnis tritt mit dem Anspruch an, Stabilität mit Erneuerung zu verbinden und zentrale politische Herausforderungen wie Wirtschaftsumbau, soziale Sicherung und internationale Sicherheitsfragen gemeinsam anzugehen. Die breite Zustimmung innerhalb der SPD schafft dabei eine solide Grundlage für den geplanten Start der neuen Bundesregierung.

Die Zustimmung der SPD zum Koalitionsvertrag mit CDU und CSU markiert nicht nur den formalen Abschluss eines Regierungsbündnisses, sondern offenbart auch eine bemerkenswerte Dynamik im politischen Kräfteverhältnis der Mitte. Dass mehr als 84 Prozent der abstimmenden SPD-Mitglieder dem Vertrag ihre Zustimmung gaben, zeugt von einer disziplinierten Parteibasis, die sich trotz interner Differenzen hinter der Führung versammelt hat. Die inhaltliche Ausrichtung der neuen Koalition dürfte dennoch auf dem Prüfstand stehen, da die strukturellen Spannungen zwischen sozialpolitischen Ambitionen und wirtschaftspolitischer Realität offenkundig bleiben.

Gerade in Zeiten multipler Krisen – von globaler Unsicherheit über Haushaltsdruck bis hin zu wachsender politischer Fragmentierung – verlangt eine Große Koalition mehr als nur Verwaltungsfähigkeit. Sie muss Vertrauen schaffen, ohne in Routine zu verfallen. Mit der Besetzung von Schlüsselressorts wie Finanzen und Verteidigung durch erfahrene Sozialdemokraten setzt die SPD auf Kontinuität mit Führungsanspruch. Ob Klingbeil und Pistorius diesen Anspruch programmatisch füllen können, hängt entscheidend davon ab, wie koordiniert die drei Parteien agieren und wie ernst sie den Anspruch gemeinsamer Verantwortung nehmen.

Die Union ihrerseits steht vor der Herausforderung, den Spagat zwischen Profilierung und Regierungstreue zu meistern. Der neue Koalitionsvertrag ist nicht nur ein technisches Regierungsprogramm, sondern ein politischer Stresstest. Wie tragfähig das Bündnis ist, wird sich weniger an der Zahl der Gesetze als an der Fähigkeit zur Lösungskohärenz zeigen. In einer politisch polarisierten Gesellschaft reicht es nicht, Kompromisse zu schließen. Es braucht eine glaubwürdige Vision, die über tagespolitische Deals hinausweist. Dafür tragen alle drei Partner gleichermaßen Verantwortung. Das SPD-Votum ist ein Auftakt, aber kein Freibrief. Die eigentliche Arbeit beginnt erst.

CGM erzielt kaum Wachstum und verliert deutlich an Gewinn

CompuGroup Medical hat auch im ersten Quartal 2025 keinen wirtschaftlichen Aufschwung erzielt. Die Umsätze stiegen lediglich um ein Prozent auf 286 Millionen Euro. Organisch verzeichnete das Unternehmen sogar einen leichten Rückgang. Besonders schwach entwickelten sich die Einmalerlöse, die um fünf Prozent auf 68 Millionen Euro sanken. Die wiederkehrenden Umsätze wuchsen leicht um zwei Prozent auf 218 Millionen Euro und machen inzwischen 76 Prozent des Gesamtumsatzes aus.

In den zentralen Geschäftsbereichen zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Das Segment Ambulatory Information Systems verzeichnete mit 169 Millionen Euro einen Rückgang von zwei Prozent. Das Geschäft mit Kliniken legte hingegen um fünf Prozent auf 82 Millionen Euro zu, getrieben durch steigende wiederkehrende Erlöse. Der Bereich Pharmacy Information Systems steigerte sich leicht auf 35 Millionen Euro, wobei der Zuwachs hauptsächlich auf wiederkehrende Umsätze zurückzuführen ist. Die Einmalerlöse blieben in diesem Bereich konstant bei zehn Millionen Euro.

Der Gewinn des Konzerns fiel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 18 auf 11 Millionen Euro. Trotz dieser Verschlechterung der Ertragslage investierte CGM 68 Millionen Euro in die Entwicklung neuer Produkte und Lösungen. Dazu zählen unter anderem die cloudbasierte Praxisplattform CGM one mit KI-gestützter Sprachassistenz, der neue TI-Messenger für die Telematikinfrastruktur, der klinische Dokumentationsassistent CGM CDA sowie die neue Apothekensoftware CGM Stella.

Parallel zur Veröffentlichung der Quartalszahlen gab das Unternehmen den Abschluss eines neuen Konsortialkredits über 750 Millionen Euro bekannt. Gemeinsam mit bestehenden Schuldscheinen und Fördermitteln der Europäischen Investitionsbank beläuft sich das Finanzierungsvolumen nun auf 1,5 Milliarden Euro. Die Mittel sollen bis 2030 zur Verfügung stehen und laut CGM die digitale Transformation und das Produktwachstum absichern. Hintergrund dieser Neuausrichtung ist die Übernahme durch den Finanzinvestor CVC und Unternehmensgründer Frank Gotthardt, die neue strategische Impulse setzen wollen.

Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass die Hoffnung auf kurzfristige Erfolge unbegründet bleibt. Weder das Bestandsgeschäft noch die eingeführten Neuerungen konnten bisher einen nachhaltigen Wachstumsimpuls liefern. CGM bleibt damit auf einem angespannten Kurs zwischen ambitionierter Zukunftsstrategie und operativer Schwäche.

Die aktuellen Quartalszahlen von CompuGroup Medical offenbaren eine zentrale Schwäche der digital orientierten Gesundheitswirtschaft. Während die Investitionen in KI-basierte Assistenzsysteme und cloudbasierte Softwarelösungen zukunftsweisend erscheinen, fehlt es an ökonomischer Substanz im Hier und Jetzt. Das Unternehmen investiert aggressiv in den technologischen Ausbau, verliert jedoch zugleich kontinuierlich an Profitabilität. Diese Diskrepanz verweist auf ein strukturelles Problem, das nicht nur CGM betrifft, sondern symptomatisch für die gesamte Branche steht.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland schreitet schleppend voran. Trotz gesetzlicher Vorgaben und politischer Forderungen nach Modernisierung mangelt es an interoperablen Infrastrukturen, standardisierten Schnittstellen und einer verbindlichen Strategie zur Refinanzierung innovativer Lösungen. In diesem Umfeld treffen Anbieter wie CGM auf ein ausgebremstes Marktpotenzial, das die wirtschaftliche Umsetzung selbst ambitionierter Produktideen massiv behindert.

Die Verantwortung hierfür liegt nicht allein beim Unternehmen. Politische Akteure haben über Jahre hinweg keine tragfähigen Rahmenbedingungen für digitale Gesundheitslösungen geschaffen. Die Telematikinfrastruktur ist in ihrer Umsetzung vielfach gescheitert, Reformvorhaben werden verschleppt oder inkonsequent umgesetzt. Zugleich sind die Marktteilnehmer gezwungen, sich über hohe Investitionssummen an der Modernisierung zu beteiligen, ohne dass eine verlässliche Marktdurchdringung gewährleistet ist.

CGM steht exemplarisch für diese systemische Schieflage. Das Unternehmen ist bereit, in die Zukunft zu investieren, bleibt jedoch in einem wirtschaftlich zögerlichen Umfeld gefangen. Der neue Finanzierungsrahmen bis 2030 verschafft zwar strategischen Atem, löst jedoch nicht das Grundproblem eines digital resistenten Gesundheitsmarkts. Es genügt nicht, neue Produkte zu entwickeln. Entscheidend ist, ob die Rahmenbedingungen deren Einsatz flächendeckend ermöglichen.

Die öffentliche Hand ist in der Pflicht, verbindliche Standards, klare Investitionsanreize und eine funktionierende Vergütungslogik zu schaffen. Andernfalls werden Unternehmen wie CGM weiterhin gezwungen sein, zwischen Innovationsdrang und finanzieller Belastung zu lavieren. Die Konsequenz wäre ein digitaler Stillstand auf hohem Investitionsniveau.

Hamburg drängt auf Abkehr von der Teillegalisierung von Cannabis

Die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert eine rasche Kehrtwende in der bundesweiten Cannabispolitik. Mit einem Antrag zur kommenden Bürgerschaftssitzung will sie den Senat beauftragen, im Bundesrat eine Initiative zur Rücknahme der seit einem Jahr geltenden Teillegalisierung von Cannabis einzubringen. Ziel sei es, die aus Sicht der CDU gescheiterte Reform der Ampel-Koalition rückgängig zu machen und die bisherige Linie des Gesundheitsschutzes und der Kriminalitätsprävention wiederherzustellen.

Seit dem 1. April des Vorjahres dürfen volljährige Personen in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum mitführen und bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung besitzen. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen ist ebenfalls erlaubt. Zusätzlich wurden zum 1. Juli sogenannte Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern legalisiert. Trotz strenger gesetzlicher Vorgaben zur Weitergabe und zum Konsum sehen Kritiker eine zunehmende Belastung der Sicherheitsbehörden und eine gescheiterte Eindämmung des Schwarzmarkts.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Christin Christ, nannte die Teillegalisierung einen kapitalen Fehler und warf der Bundesregierung ein falsches Signal an die Gesellschaft vor. Die einst von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Einsparungen bei Polizei und Justiz seien illusorisch geblieben. Im Gesetzgebungsverfahren war von über einer Milliarde Euro Entlastung pro Jahr die Rede, doch laut Hamburger Senat lassen sich bislang weder valide Zahlen noch belastbare Einsparpotenziale erkennen.

Stattdessen müsse Hamburg jährlich Millionenbeträge aus dem Landeshaushalt aufwenden, um die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zu kontrollieren. Auch eine Senatsbewertung zum Jahrestag der Reform fiel ernüchternd aus. Weder seien Fortschritte beim Gesundheitsschutz erzielt worden noch habe sich der illegale Handel spürbar reduziert. Die Innenbehörde stellte fest, dass weder eine Reduktion der Nachfrage noch eine wirksame Verdrängung illegaler Angebote festzustellen sei.

Bürgermeister Peter Tschentscher und Innensenator Andy Grote hatten sich bereits im Vorfeld der Gesetzesänderung kritisch geäußert. Dennoch enthielt sich Hamburg bei der Abstimmung im Bundesrat, was mit den Vereinbarungen im rot-grünen Koalitionsvertrag begründet wurde. Inzwischen kündigte die künftige schwarz-rote Landesregierung eine Evaluierung im Herbst an. Für die CDU reicht das nicht aus. Sie fordert den Senat auf, sich unverzüglich auf Bundesebene für eine Rückabwicklung der Reform einzusetzen.

Der Vorstoß der Hamburger CDU könnte auch bundesweit Wirkung entfalten. Die Cannabislegalisierung bleibt politisch umstritten, juristisch komplex und gesellschaftlich polarisierend. Ob sich die Koalitionen in Bund und Ländern angesichts der wachsenden Kritik auf eine Neubewertung einlassen, ist derzeit offen.

Die Forderung der Hamburger CDU nach Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung trifft einen wunden Punkt in der bundesdeutschen Drogenpolitik. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Bilanz ernüchternd, die Ziele blieben weitgehend unerreicht und der politische Schaden ist evident. Die Entkriminalisierung sollte Entlastung schaffen, den Schwarzmarkt eindämmen und Gesundheitsrisiken kontrollieren. Stattdessen zeigt sich, dass Kontrolle teuer ist, der illegale Handel floriert und viele Jugendliche durch gesenkte Zugangshürden gefährdet werden.

Die politische Verantwortung für diese Fehlentwicklung trägt nicht allein der Bundesgesetzgeber. Auch die Länder, die im Bundesrat Zustimmung oder Enthaltung signalisierten, sind in der Pflicht. Hamburgs Senat stand von Beginn an kritisch zur Reform, ließ sich aber aus Koalitionsräson auf eine Enthaltung ein. Damit wurde eine strukturell fragwürdige Gesetzgebung mitgetragen, deren Konsequenzen nun sichtbar werden. Die öffentliche Ordnung wird durch widersprüchliche Zuständigkeiten belastet, während sich Prävention und Aufklärung als unzureichend erweisen.

Dass die CDU nun einen Kurswechsel fordert, ist politisch konsequent, aber auch taktisch motiviert. Die schw

IWiG: Veränderung, die wirkt: Wie Kliniken mit Beteiligung erfolgreicher werden

Source: Deutsche Nachrichten
Mitteilungenaus Bildung und Wissenschaft – Die Geheimnisse von Workflow-Management

Veränderungsprojekte in Kliniken stoßen häufig an Grenzen: Maßnahmen werden zwar geplant, aber nicht nachhaltig umgesetzt. Wichtige Ideen scheitern im Alltag – oft, weil die Perspektive der Mitarbeitenden fehlt.

Das Institut für Workflow-Management im Gesundheitswesen (IWiG) bietet Kliniken ein erprobtes Konzept, mit dem Veränderungsprozesse erfolgreich, nachhaltig und mit hoher Akzeptanz umgesetzt werden können: Eine strukturierte Analyse, echte Beteiligung und eine klare Priorisierung.

Das IWiG kombiniert etablierte Methoden der Prozessanalyse – wie FMEA (Fehler-Möglichkeits-und-Einfluss-Analyse) oder QFD MED sowie die Lösungs-Aufwands-Wahrscheinlichkeits-Analyse (LAWA) – mit einem klaren Prinzip: Die Mitarbeitenden werden systematisch in die Analyse, Lösungsfindung und Umsetzung eingebunden. Das sichert Praxisnähe, reduziert Reibungsverluste und erhöht die Umsetzungsgeschwindigkeit.

Zentrale Schwachstellen in Prozessen werden identifiziert, klinische Risiken und Prozessineffizienzen strukturiert bewertet – mit Fokus auf Relevanz, Wirkung und Realisierbarkeit. So entsteht für Klinikleitungen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die sich nicht auf Annahmen, sondern auf realistische Einschätzungen stützt.

Anschließend erfolgt die Entwicklung konkreter Lösungen – interdisziplinär und praxisorientiert. Begleitet wird der gesamte Prozess durch digitale Dokumentation und strukturierte Visualisierung der Ergebnisse. Das unterstützt Führungskräfte dabei, Maßnahmen transparent zu kommunizieren, strategisch zu steuern und Erfolge nachvollziehbar zu machen.

„Viele Veränderungsprojekte scheitern nicht an mangelndem Willen, sondern an mangelnder Beteiligung“, erklärt Prof. Dr. Michael Greiling, Leiter des IWiG. „Unser Ansatz bringt Fachlichkeit, Erfahrung und Strategie an einen Tisch – und sorgt dafür, dass gute Ideen nicht auf der Strecke bleiben.“

Für Klinikleitungen, die Qualität steigern, Risiken minimieren und ihre Teams aktiv in die Prozessgestaltung einbinden wollen, bietet das IWiG ein effektive Software-Lösung: wissenschaftlich fundiert, praxiserprobt und wirksam im Alltag.

IWiG gehört zu Deutschlands top Innovationschampions 2025 aus Forschung / Entwicklung / Wissenschaft, gemäß FOCUS-Business Bestenliste des Verlags Hubert Burda Media.

Informieren Sie sich bei einem persönlichen Termin mit Prof. Dr. Greiling über ihre individuellen Möglichkeiten Prozesse zu analysieren, Abweichungen zu identifizieren und Abläufe kontinuierlich anzupassen.

Anmeldung zur kostenlosen Sprechstunde

“Wir ermutigt Einrichtungen, ein systematisches Workflow-Management zur Routine zu machen, um Zeit zu sparen und Verschwendung zu vermeiden, indem wir eine engagierte Kommunikation führen und die Akteure motivieren, ihre Kompetenzen erfolgreich weiterzubilden”

Statements on Ukraine and Middle East by Jean-Noël Barrot, Minister for Europe and foreign Affairs, at the UN Security Council

Source: France-Diplomatie – Ministry of Foreign Affairs and International Development

Ministers,

Ladies and gentlemen,

My European partners and I would have preferred not to have to convene this Security Council meeting on Ukraine, but Russia’s high-intensity war of aggression continues to ravage Ukraine, as reiterated by the Under-Secretary-General for Political Affairs and the Assistant Secretary-General for Humanitarian Affairs, with drastic humanitarian consequences in violation of international law and in violation of the Charter of the United Nations: our Charter.

How did this happen?

It started with the aspirations of the Ukrainian people to freedom and democracy, which Russia sought to repress in the 2014 Maidan Uprising.

Ten years ago, a fragile ceasefire was agreed in Minsk. It was violated twenty times.

Three years ago, Russia launched its large-scale invasion of Ukraine, a unilateral, brutal, unjustifiable war of aggression that must end now. A war that was not a defensive war, and that was not inevitable. A war that was not justified, and continues to be unjustifiable. It is quite simply the expression of an overt revisionist plan.

Ladies and gentlemen,

On 24 February this year, the Security Council adopted an American resolution, Resolution 2774, and I wish to cite it as a reminder: “the Security Council […] implores a swift end to the conflict”.

What has Ukraine done since 24 February?

On 9 March, Ukraine accepted the principle of a total and unconditional ceasefire, in accordance with Resolution 2774, showing its good faith and sincere desire to move towards peace.

And what has Russia done since 24 February and the adoption of Resolution 2774?

It has continued its war crimes and crimes against humanity by striking infrastructures and targeting civilians, women and children, and humanitarian workers.

While it is totally violating international law, Russia would have us believe that is in within its right and that it may lay claim to the Ukrainian territories in the name of the principle of self-determination. But it is a diversion; it is false. What is true is that Russia is violating the sovereignty and territorial integrity of Ukraine, Russia is attacking its neighbour, and in this war of aggression, it is violating international law and international humanitarian law. Everyone can see that, and everyone knows it.

And today, the only obstacle now to the ceasefire, the only obstacle to the implementation of Resolution 2774 adopted by the Council on 24 February, is Vladimir Putin.

So why oppose the implementation of this resolution in this way?

Vladimir Putin’s Russia most likely wants to push Ukraine to surrender. But France, like many other members of this Council, is opposed to this, and will continue to oppose it.

First, because it is a security challenge for Europe and France, which Russia seeks to destabilize.

Yes, ladies and gentlemen, France has already been targeted.

Since the beginning of the conflict, our country, a supporter of Ukraine, has been targeted by Russian cyber attacks originating in the Russian military intelligence services, GRU, carried out by threat actor APT28. They targeted a dozen French entities including public services, enterprises, and sports organizations involved in the Paris 2024 Olympic and Paralympic Games. We condemn these cyber attacks in the strongest terms. They are unworthy of a permanent member of the Security Council and contrary to the framework set by the United Nations. They must cease immediately.

But if France, like other members of this Council, is opposed to any form of surrender by Ukraine, it is not only for the sake of Europe’s and France’s security, it is also for the sake of global peace and security. Because such an outcome in this war would enshrine the concept of “might is right”, and inevitably lead the world into a frenetic arms race, and most certainly proliferation.

I believe that quite simply we must return to some of the elementary principles of our Charter, which I would once again like to cite to refresh the memories of all members of this Council. In Chapter I, Article 2, Paragraph 4, it states that: “States shall refrain in their international relations from the threat or use of force against the territorial integrity or political independence of any State, or in any other manner inconsistent with the Purposes of the United Nations (…)”.

So let’s get back to simple principles: aggressors must not be rewarded at the victim’s expense; borders are intangible; and States, no matter which, are sovereign.

I therefore call on President Putin to say to him:

Cease fire!

Cease fire!

Cease fire!

That is when peace will become possible again.

A just and true peace.

A peace that complies with the Charter of the United Nations and international law.

A peace that respects the sovereignty, territorial integrity and security of Ukraine.

We can succeed.

That is why, while commending the mediation efforts undertaken by the United States of America and at the highest level, France wants this Council to unanimously demand a total, immediate and unconditional ceasefire, and by that I mean that weapons be laid down.

Thank you.


Open debate on the situation in the Middle East, including the Palestinain issue

Statement by the Minister for Europe and Foreign affairs, Jean Noel Barrot

Dear Secretary-General,

Ministers,

Ladies and gentlemen,

I wanted to make the debate on the Middle East a focus of the French Presidency of the Security Council.

The anti-Semitic massacres on 7 October 2023 and the ensuing military conflagration have upended the region.

As we are speaking here today, Gaza has been devastated by war, Lebanon is struggling to recover, Syria is engaged in a fragile and uncertain transition, and Iran is pursuing its dangerous race towards nuclear weapons. This spiral of destabilization must not lead us to a situation that cannot be undone. That is why we must work together to find a path to peace and security for all.

Our first priority is to stop the hostilities and end the suffering of civilian populations.

In Lebanon, in close cooperation with our American partners, we managed to achieve a ceasefire agreement five months ago. Its implementation still needs to be fine-tuned, but it has brought about peace. It is crucial and must be upheld.

In Gaza, war rages on. The fact that the ceasefire has been broken and Israel has resumed its military strikes should alarm us all. It is a huge step backwards for the Palestinian civilian population, for the Israeli hostages and their loved ones, and for the security of the entire region. Negotiations urgently need to resume and bring about a lasting ceasefire. We support mediators’ efforts to achieve that.

This ceasefire must bring about the unconditional and immediate release of all the hostages being held arbitrarily by Hamas. I would like to take a moment to mention before this Council our fellow Frenchman, Ofer Kalderon, who was released after 484 days in captivity. I would also like to pay homage to the memory of another fellow Frenchman, Ohad Yahalomi, taken hostage on 7 October, arbitrarily held and murdered in Gaza. He has left behind a widow and three innocent children.

The ceasefire must also bring about deliveries of massive amounts of humanitarian aid to Gaza. The situation in Gaza is catastrophic, as all humanitarian aid has been blocked for two months. I was able to see this for myself when I visited the Egyptian border and I testify before you that this situation is unacceptable. Because since the end of March, Israeli bombings have killed more than 1,300 people, including many civilians, women and children. And these military strikes have also killed humanitarian workers and UN staff members. The tremendous suffering of the civilian populations in Gaza has to stop. I call on Israel to remove all obstacles so that massive amounts of humanitarian aid can finally be delivered to Gaza.

France is fully doing its part to address this humanitarian emergency. Since 2023, we have contributed €250 million in humanitarian aid to civilian populations. A portion of this aid was distributed via UNRWA and France supports UNRWA’s action and efforts of committed reform. In close cooperation with our regional partners, including Egypt and Jordan, we have also directly provided healthcare, food and shelter for people living in Gaza who are victims of the war.

Our second priority is to help the territories ravaged by conflicts to recover.

The International Conference in Support of Lebanon’s People and Sovereignty held in Paris on 24 October 2024 raised more than $1 billion. This aid went to the population and security forces. The new authorities have begun reform and reconstruction efforts that we support. When the time is right, we will hold an international conference in support of Lebanon’s economic recovery in Paris. The role of the United Nations throughout this process will be key.

Lebanon needs to recover its sovereignty – its full sovereignty. We call on Israeli forces that are still in Lebanon to fully withdraw from Lebanese territory so that the Lebanese Armed Forces can be redeployed there. It is up to them to ensure the security and sovereignty of the State, assisted by UNIFIL and the supervision mechanism in which France participates alongside the United States, and which includes the United Nations. France is continuing its efforts with determination to ensure the full implementation of Council’s Resolution 1701.

In Syria, a historic transition process has begun since Bashar al-Assad’s dictatorship was overthrown. France is prepared to provide support. With its European partners, it has started to lift the first sanctions under certain conditions. The transition process must respect and protect the rights of all Syrians, regardless of their ethnic background, religion or gender. It must also ensure effective and determined action to counter terrorism. I will say this before the United Nations General Assembly: the terrible crimes committed by Bashar al-Assad’s regime must not be forgotten. The UN has an important role to play against impunity and in Syria’s reconstruction.

In Gaza, we will support our Arab partners’ efforts to build a robust and credible framework for the “day after”. This framework should enable the reconstruction, governance and security of the enclave. But these efforts can only produce their effects if they are carried out from a political standpoint.

That is why our third priority is to work on political solutions ensuring a just and lasting peace

There is only one solution to achieve a political settlement of the Israeli-Palestinian conflict: it is the two-state solution, the only solution that can ensure peace and security over the long term for both Israelis and Palestinians.

This solution is now being threatened by the increasing settlement building in the West Bank, by the violence of extremist settlers, by the desire to weaken the Palestinian Authority and by discourse on an annexation and forced displacement of the population.

Amid faits accomplis on the ground, the prospect of a Palestinian State has to be protected. That is why France is holding an international conference on the implementation of the two-state solution with Saudi Arabia here in New York in June. Our aim is clear: to advance the recognition of Palestine and the normalization of relations with Israel. That is how we will successfully ensure Israel’s security and regional integration, while responding to the legitimate aspirations of Palestinians to have a State. This roadmap for the effective implementation of the two-state solution also involves disarming Hamas, defining a credible governance from which it will be excluded, and reforming the Palestinian Authority. The UN and its agencies must have a full role in this process.

Also, we are not toning down our efforts to find a diplomatic solution to the challenge related to the headlong pursuit of Iran’s nuclear programme. IAEA Director General Rafael Grossi explained the situation clearly yesterday during our meeting on non-proliferation.

Amid destabilizing interference, we have to continue to work on reinforcing the sovereignty of the States in the region.

Having just visited Iraq, I would like to stress how much headway this country is making. Destroyed recently by conflicts and power plays, it is now on the sidelines of regional tensions. Iraq has resumed its role as a hub for balance and stabilization. The third Baghdad Conference, which will be held at the end of 2025, testifies to this. It will provide an opportunity to work on regional cooperation and security, countering the fragmentation and confrontation approach at work today.

Secretary-General,

Ladies and gentlemen,

France is working for peace and sovereignty; without them nothing is possible. We are deeply committed to the Middle East for historic and geographic reasons. Today, everyone’s security and stability depend on this region. We are therefore determined to build a path to peace there, for you and with you.

Veränderung im Vorstand der Vamea Group AG

Source: Deutsche Nachrichten
Bei der Vamea Group AG steht eine personelle Veränderung im Vorstand an: Mathias Welteroth wird zum 30. April 2025 auf persönlichen Wunsch aus seiner Funktion als Chief Operating Officer (COO) und als Mitglied des Vorstands ausscheiden. Die Unternehmensgruppe spricht ihm ihren ausdrücklichen Dank für die stets vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit aus. Die operative Verantwortung wird interimistisch von CEO Karsten Trautmann übernommen.

Mathias Welteroth trat im Jahr 2022, kurz nach der Gründung, in die Vamea Group AG ein. In seiner Rolle als COO verantwortete er die operative Steuerung und organisatorische Weiterentwicklung der Produktionsstandorte. Sein fundiertes Fachwissen als Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik sowie seine langjährige internationale Erfahrung in der technischen und operativen Gesamtverantwortung mittelständischer Industrieunternehmen prägten seine Arbeit bei der Vamea Group AG in besonderem Maße.

„Mathias Welteroth hat mit seiner Erfahrung das operative Fundament unserer Unternehmensgruppe gelegt und dabei viel zur Stabilität in einer Phase dynamischen Wachstums beigetragen. Wir danken ihm für sein Engagement und die gute Zusammenarbeit“, so Dr. Cornelius Kruse, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vamea Group AG.

Auch Karsten Trautmann, CEO der Vamea Group AG, betont: „Ich danke Mathias für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Vorstand und sein persönliches Engagement an unseren Standorten. Für die geleistete Arbeit und sein Wirken innerhalb der Unternehmensruppe gebührt ihm große Anerkennung.“

Die Vamea Group AG bedankt sich bei Mathias Welteroth und wünscht ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute – sowohl beruflich als auch persönlich.

 

TECNARO am 07. Mai 2025 um 18 Uhr bei der Auftaktveranstaltung der MLR Clusterinitiative BIOVIR – Bioökonomie Virngrund in Ellwangen

Source: Deutsche Nachrichten
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TECNARO am 07. Mai 2025 um 18 Uhr bei der
Auftaktveranstaltung der MLR Clusterinitiative
BIOVIR – Bioökonomie Virngrund in Ellwangen
im Palais Adelmann (Obere Str. 6 ).

18:15 Uhr Begrüßung Oberbürgermeister Michael Dambacher,

18:30 Uhr Grußwort MdL Winfried Mack,

18:40 Uhr Thilo Riehl EurA AG – Vorstellung Projekt BIOVIR

19:30 Uhr Vortrag Jürgen Pfitzer TECNARO GmbH und
ARBOTRADE GmbH – Bioökonomie in der Praxis

20:00 Uhr Ausklang Netzwerken mit …offenem Ende 🙂

kostenfrei Anmeldung unter:
MLR Clusterinitiative BIOVIR – Bioökonomie Virngrund ist gefördert durch das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR)

F.A.Z. zeichnet iKratos GmbH aus

Source: Deutsche Nachrichten
Die iKratos GmbH freut sich über eine besondere Anerkennung: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) hat das Unternehmen für seine herausragende Kundenzufriedenheit im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Diese Auszeichnung unterstreicht das kontinuierliche Engagement von iKratos, seinen Kunden nicht nur hochwertige Produkte und Dienstleistungen im Bereich Photovoltaik, Speicherlösungen und Wärmepumpen zu bieten, sondern auch ein erstklassiges Kundenerlebnis zu gewährleisten.

Fokus auf Kundenzufriedenheit als Erfolgsfaktor

„Diese Auszeichnung der F.A.Z. ist eine großartige Bestätigung unserer täglichen Arbeit und unseres unermüdlichen Einsatzes für unsere Kunden“, sagt Willi Harhammer, Geschäftsführer der iKratos GmbH. „Kundenzufriedenheit steht für uns an erster Stelle, und wir sind stolz darauf, dass unsere Bemühungen auf diese Weise gewürdigt werden.“

Die Auszeichnung basiert auf einer unabhängigen Analyse der Kundenerfahrungen, bei der iKratos in verschiedenen Bereichen wie Beratung, Service und Betreuung überdurchschnittlich gut abgeschnitten hat.

Qualität und Service als Markenzeichen

Seit ihrer Gründung hat sich die iKratos GmbH einen Namen gemacht durch die hohe Qualität ihrer Produkte, die Fachkompetenz ihrer Mitarbeiter und ihren ausgeprägten Kundenservice. Die Auszeichnung der F.A.Z. ist ein weiterer Beweis für diesen Anspruch.

Auch weiterhin für zufriedene Kunden

„Wir sehen diese Auszeichnung nicht nur als Anerkennung unserer bisherigen Leistungen, sondern auch als Ansporn, uns kontinuierlich weiter zu verbessern und die Erwartungen unserer Kunden auch in Zukunft zu übertreffen“, so Willi Harhammer.

Über iKratos GmbH:

Die iKratos GmbH ist ein führendes Unternehmen im Bereich Photovoltaik, Speicherlösungen und Wärmepumpen in der Region. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Privat- und Gewerbekunden und legen größten Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit.

Kontakt:

iKratos GmbH, Bahnhofstraße 1, 91367 Weißenohe, 09192992800

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Simultane Längen- und Winkelmessung: Worauf es in der Praxis ankommt

Source: Deutsche Nachrichten
Wer in der Messtechnik höchste Ansprüche an Präzision, Effizienz und Rückführbarkeit stellt, kennt das Problem: Für Längen- und Winkelmessungen müssen häufig mehrere Sensoren kombiniert und aufwändig ausgerichtet werden. Das kostet Zeit, erschwert die Auswertung und erhöht die Messunsicherheit.

Eine Lösung für diese Herausforderung bietet die SIOS Meßtechnik GmbH mit dem SP 5000 TR. Das kompakte Dreistrahl-Interferometer erfasst simultan Längenänderungen sowie Nick- und Gierwinkel. So ermöglicht es eine präzise, zeitsparende und rückführbare Messung – alles in einem einzigen Messaufbau.

Aus der Praxis: Weniger Aufwand – bessere DatenBei der Kalibrierung von Linearachsen zählt jede Minute. Ein Anwender aus der Präzisionsfertigung war auf der Suche nach einer effizienteren Methode, um Positioniersysteme schnell und zuverlässig zu prüfen. Klassische Verfahren erwiesen sich als zeitintensiv, da nach jeder Korrektur erneut gemessen werden musste – ein aufwändiger Prozess mit hohem Justageaufwand.

Durch den Einsatz des Dreistrahl-Laserinterferometers SP 5000 TR von SIOS ließ sich dieser Prozess deutlich optimieren. Da Längenänderungen sowie Nick- und Gierwinkel gleichzeitig und in Echtzeit erfasst werden, konnten Abweichungen sofort erkannt und korrigiert werden. Das reduzierte nicht nur den Aufwand erheblich, sondern verkürzte auch die gesamte Kalibrierzeit – bei durchgängig hoher Präzision im Nanometerbereich.

Nur Längen messen reicht nicht mehr„Eine reine Längenmessung ohne gleichzeitige Winkelmessung ist heute nicht mehr state of the art. Werden Verkippungen während der Messung nicht korrekt erfasst, kommt es zu Fehlern.Ich bin überzeugt, dass die dynamische und synchrone Erfassung von Längen-, Nick- und Gierwinkelwerten einen erheblichen Mehrwert bietet. Wenn alle Messgrößen schnell erfasst werden, lassen sich auch Umwelteinflüsse deutlich besser kontrollieren”, so Dr. Denis Dontsov, Geschäftsführer der SIOS Meßtechnik GmbH.

Kostenfreies Fachwissen: Whitepaper zur simultanen Längen- und WinkelmessungIm neuen, kostenfreien Whitepaper von SIOS erhalten Messtechniker, Qualitätsingenieure, Produktionsleiter und R&D-Ingenieure fundierte Einblicke in die Welt der simultanen Längen- und Winkelmessung. Das Dokument erklärt nicht nur die technischen Grundlagen des innovativen Dreistrahl-Interferometers SP 5000 TR, sondern zeigt auch, wie es in der Praxis eingesetzt wird – von der präzisen Justage bis zur Kalibrierung unter extremen Bedingungen.

Anhand von acht Case Studies – von der Abbe-fehlerkompensierten Längenmessung bis zur Anwendung im Vakuum – wird deutlich, wie sich Nanometerpräzision auch unter anspruchsvollsten Bedingungen zuverlässig erzielen lässt.

Das Whitepaper ist eine wertvolle Entscheidungshilfe für alle, die auf höchste Genauigkeit angewiesen sind.

? www.sios-precision.com/anwendungen/simultane-laengen-und-winkelmessungen

OLAF and Polish authorities uncover major VAT import fraud scheme

Source: European Anti-Fraud Offfice

Press release no. 10/2025
PDF version 

This press release is also available in Polish.  

Close cooperation between the European Anti-Fraud Office (OLAF) and Polish national authorities has led to the uncovering of a sophisticated VAT fraud scheme involving goods imported from China into the European Union. Acting on intelligence and information provided by OLAF, Polish authorities carried out a criminal investigation, resulting in the arrest of four individuals and searches at 50 locations across the country.

Working closely with customs and fiscal authorities in Poland, Germany, Czechia, Lithuania, and Latvia, OLAF identified a complex network exploiting the so-called “customs procedure 42″—a mechanism that allows for deferred VAT payments on goods imported into one Member State and transported to another.

The suspected fraudsters transported goods arriving from China via railway border crossings into Germany under a customs transit procedure, suspending customs duties and VAT. Once in Germany, the goods were declared under procedure 42, only to be transported back to Poland and stored in warehouses near Wólka Kosowska, a major commercial hub.

Operating through transport companies, logistics providers, and dozens of shell companies, the perpetrators falsely documented exports to other EU countries, mainly Lithuania. In reality, the goods remained in Poland or were illicitly distributed across the EU, including to Germany, Spain, France, and Italy—allowing for systematic evasion of VAT and the generation of significant illicit profits.

The fraudulent activities were orchestrated by an organised group, operating behind a network of shell companies registered under the names of Lithuanian, Ukrainian, and Russian nationals.

Following OLAF’s referral, the Regional Prosecutor’s Office in Kraków launched a criminal investigation. On 8 April 2025, Polish authorities—including officers from the Internal Security Agency (ABW), the National Revenue Administration (KAS), the Central Bureau of Investigation (CBŚP), and the Central Cybercrime Bureau (CBZC)—carried out an extensive enforcement operation.

In addition to the four individuals that were arrested, authorities seized telephones, computers, data carriers, financial and accounting documentation, and almost 300 company stamps. Property was also temporarily seized. 

The detainees have been charged with participation in an organised criminal group, money laundering, and falsification of legal documents. At the request of the prosecutor’s office, the District Court for Kraków-Śródmieście ordered their temporary detention for three months.

OLAF Director-General Ville Itälä said: “This case is a clear example of how cross-border cooperation and intelligence-sharing are crucial in protecting the EU’s financial interests. Through close cooperation with national authorities, we can uncover even the most complex fraud schemes. We remain fully committed to supporting Member States in the fight against fraud and ensuring that those who seek to exploit our systems are caught and held fully accountable.”

You can read more in the press release from the Regional Prosecutor’s Office in Kraków 

OLAF mission, mandate and competences:
OLAF’s mission is to detect, investigate and stop fraud with EU funds.    

OLAF fulfils its mission by:
•    carrying out independent investigations into fraud and corruption involving EU funds, so as to ensure that all EU taxpayers’ money reaches projects that can create jobs and growth in Europe;
•    contributing to strengthening citizens’ trust in the EU Institutions by investigating serious misconduct by EU staff and members of the EU Institutions;
•    developing a sound EU anti-fraud policy.

In its independent investigative function, OLAF can investigate matters relating to fraud, corruption and other offences affecting the EU financial interests concerning:
•    all EU expenditure: the main spending categories are Structural Funds, agricultural policy and rural development funds, direct expenditure and external aid;
•    some areas of EU revenue, mainly customs duties;
•    suspicions of serious misconduct by EU staff and members of the EU institutions.

Once OLAF has completed its investigation, it is for the competent EU and national authorities to examine and decide on the follow-up of OLAF’s recommendations. All persons concerned are presumed to be innocent until proven guilty in a competent national or EU court of law.

For further details:

Pierluigi CATERINO
Spokesperson
European Anti-Fraud Office (OLAF)
Phone: +32(0)2 29-52335  
Email: olaf-media ec [dot] europa [dot] eu (olaf-media[at]ec[dot]europa[dot]eu)
https://anti-fraud.ec.europa.eu
LinkedIn: European Anti-Fraud Office (OLAF)
Bluesky: euantifraud.bsky.social

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ECB introduces changes to the dedicated credit facility for euro area CCPs

Source: European Central Bank

30 April 2025

  • Discretionary activation by the Governing Council no longer required
  • Additional safeguards introduced in relation to financial soundness and sound liquidity risk management
  • Changes will come into effect through the adoption of relevant legal acts in 2025, including the TARGET Guideline

The Governing Council of the European Central Bank (ECB) decided to implement changes to the dedicated Eurosystem overnight credit facility, which serves as a crisis-related liquidity backstop for eligible euro area central counterparties (CCPs) under the TARGET Guideline.1 Currently, activation of the CCP credit facility requires a decision by the ECB Governing Council. This discretionary activation will be no longer required to ensure prompt operationalisation, meaning that the CCP credit facility will be immediately available to eligible euro area CCPs if needed.

CCPs are systemically important financial market infrastructures. Under normal operating conditions, their liquidity inflows and outflows are balanced by the end of the day, meaning that they do not generally encounter liquidity mismatches. In situations of severe financial stress, however, it may not be feasible for a CCP to manage its potentially sizeable liquidity needs through market-based solutions in a timely manner. In these circumstances, the CCP credit facility can provide a pre-arranged and effective liquidity backstop.

The revised CCP credit facility remains subject to the TARGET Guideline and is outside the monetary policy implementation framework.

Euro area CCPs need to meet the relevant requirements set out in the TARGET Guideline to access the CCP credit facility. As part of these requirements, new safeguards are being introduced to ensure that only euro area CCPs that are financially sound and have sound liquidity risk management may access the CCP credit facility. In case of non-compliance with these safeguards, the ECB Governing Council may decide on discretionary measures on the grounds of prudence. The interest rate applicable to borrowings under the CCP credit facility will be the ECB marginal lending facility rate. The maturity of the facility will be overnight, with the possibility of rolling over across business days. Collateralisation requirements will continue to apply in line with the current provisions of the TARGET Guideline.

The aforementioned decision of the Governing Council concludes a review of the CCP credit facility by the Eurosystem central banks that has been conducted over the past years. The changes to the CCP credit facility will come into effect through an amendment to the TARGET Guideline and the adoption of further legal acts dedicated to the aforementioned safeguards, the assessments underpinning those safeguards and related discretionary measures of the Eurosystem on the grounds of prudence. The application date of all related legal acts is foreseen for the fourth quarter of 2025. Once formally adopted, the relevant legal acts will be published.

For media queries, please contact Alessandro Speciale, tel.: +49 172 1670791

Notes

Weltweite Einführung der Phenix X Watch: Zukunftsweisende, kostengünstige Wearable-Technologie für mehr Konnektivität in den Schwellenländern

Source: Deutsche Nachrichten
BitMobile, der innovative Entwickler der Blockchain-Geräte der Phēnix-X-Suite, gibt die bevorstehende Einführung der Phēnix X Watch bekannt, eines bahnbrechenden tragbaren Accessoires, das den Menschen in den Schwellenökonomien weltweit verbesserte Konnektivität, Gesundheitsüberwachung und persönliche Selbstbestimmung bieten will.

Die Phēnix X Watch durchläuft derzeit die strengen CE-Prüfungen, die voraussichtlich bis zum 1. Juni abgeschlossen sind, und steht dann bereit, um sich zu einem unentbehrlichen Gerät zu entwickeln, mit dem die Nutzer in Verbindung bleiben und ihr tägliches Leben bewältigen können.

Die für Leistung, Langlebigkeit und nahtlose Konnektivität entwickelte Phēnix X Watch ist darauf ausgelegt, die Anforderungen der Nutzer in unterschiedlichen Umgebungen zu erfüllen und einen sicheren und zuverlässigen Zugang zu Informationen und Kommunikation direkt an ihrem Handgelenk zu ermöglichen.

Wichtigste Merkmale der Hardware:

  • Leistungsstarker RTL8768EWE-Chipsatz: Gewährleistet einen reibungslosen Betrieb und eine effiziente Energieverwaltung bei längerer Nutzung, damit Sie länger in Verbindung bleiben können.
  • Brillantes 1,53“ 360*360 Display: Eine klare, übersichtliche Benutzeroberfläche für einfache Interaktion und bequemen Zugriff auf Informationen am Handgelenk, selbst bei hellen Lichtbedingungen.
  • Robuste Bluetooth-Konnektivität: Zuverlässige Kopplung Ihres Phēnix X-Telefons mit anderen Geräten, damit Sie über ein vernetztes Ökosystem für Ihre täglichen Bedürfnisse verfügen.
  • IP67 – Wasser- und Staubbeständigkeit: Robust gebaut, um den Elementen und den täglichen Herausforderungen zu trotzen, sodass es zu einem zuverlässigen Begleiter für einen aktiven Lebensstil wird.

Die Phēnix X Watch stellt eine bedeutende Erweiterung der Blockchain-Produkte der Phēnix-X-Suite dar und ermöglicht den Nutzern eine gleichbleibende, sichere und integrierte Erfahrung auf allen Geräten sowie einen Authentifizierungszugriff auf das Phēnix-Portal. Es bietet den Nutzern ein leistungsstarkes Tool für die digitale Inklusion und die persönliche Selbstbestimmung.

Das Interesse an der Phēnix X Watch war bereits außerordentlich groß, insbesondere bei den Kunden der jüngsten Pick-n-Pay-Events in den Läden in Südafrika. Die Teilnehmer zeigten sich begeistert über das Angebot, eine erschwingliche, sichere, langlebige Smartwatch mit vielen Funktionen zu erhalten, die auf ihre Bedürfnisse und ihre Umgebung zugeschnitten ist.

„Die Phēnix X Watch ist mehr als nur eine Uhr, sie bietet Zugang zu einer verbesserten Konnektivität und ein leistungsstarkes Tool für die persönliche Selbstbestimmung. Ihre robusten Funktionen und die bevorstehende CE-Zertifizierung machen es marktreif für die globale Nutzer-Community. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Gerät den Menschen in den Schwellenökonomien eine neue Möglichkeit bietet, vernetzt zu bleiben, Sicherheit zu gewährleisten, ihre Gesundheit zu überwachen, auf wertvolle Informationen zuzugreifen und ihr digitales Leben zu bewältigen – ganz einfach über ihr Handgelenk.“

Nach der erfolgreichen CE-Zertifizierung werden für die Phēnix X Watch in allen Ländern, in denen das Phēnix-X-Telefon bereits zugelassen ist, die Typgenehmigungsprüfungen eingeleitet. Durch diesen gestrafften Prozess wird die weltweite Verfügbarkeit beschleunigt, sodass diese spannende Technologie rasch für weitere Nutzer zur Verfügung steht.

„Wir sind uns bewusst, welche entscheidende Rolle erschwingliche und zuverlässige Geräte im täglichen Leben spielen“, sagte Chris Benedict, COO von Finnovant. „Die Phēnix X Watch ist auf Langlebigkeit und Benutzerfreundlichkeit ausgelegt. Ihre Kombination aus Funktionalität, Zuverlässigkeit und Unterstützung über das wachsende Phēnix-X-Ökosystem macht es zu einem unglaublich wertvollen Gerät für alle, die auf der Suche nach zugänglicher und leistungsstarker Wearable-Technologie sind.“

Die Phēnix X Watch ist auf dem besten Wege, sich zu einem wichtigen Motor für Innovation, digitale Inklusion und robuste Konnektivität zu entwickeln, und bietet den Nutzern in verschiedenen Schwellenländern zuverlässige Leistung und wertvolle Funktionen. BitMobile ist bestrebt, dieses aufregende neue Accessoire schnell verfügbar und zugänglich zu machen, um damit die Menschen in den Schwellenländern weltweit zu unterstützen.

Über BitMobile:

BitMobile ist ein Innovator im Bereich Technologie für vernetzte Geräte, der mit der Entwicklung von Blockchain-Produkten der Marke Phēnix X befasst ist, die den Nutzern durch fortschrittliche Funktionen, Sicherheit und nahtlose Konnektivität mehr Selbstbestimmung bieten.

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Mediensprecher:
Chris Benedict
Finnovant, Inc.
1-844-724-8911
cbenedict@finnovant.com

QUELLE: Finnovant

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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