Apotheken-News: Apotheken tragen mehr Verantwortung doch fehlen klare Regeln

Source: Deutsche Nachrichten
Die Bundesregierung will den Apothekerberuf aufwerten und als Heilberuf neu positionieren. Doch die Passage im Koalitionsvertrag ist vage formuliert und bleibt ohne konkrete Umsetzung. Während Apotheken mehr Verantwortung übernehmen sollen, fehlen rechtliche und wirtschaftliche Sicherheiten. Selbstständige Betreiber tragen die volle Last wachsender Beiträge, unklarer Rollenerwartungen und eines Systems ohne verlässliche Strukturen. Die Apotheke soll mehr leisten, erhält dafür aber keine stabile Grundlage.

Die politische Unsicherheit rund um die Umsetzung des Koalitionsvertrags trifft das Gesundheitswesen mit voller Wucht. Besonders Apotheken sehen sich mit einer Entwicklung konfrontiert, die weit über die klassische Versorgungsroutine hinausreicht. Der angekündigte Wandel vom Warenumschlagplatz zum Heilberuf wird in politischen Texten betont, bleibt in der konkreten Ausgestaltung aber diffus. Die Aussage, man wolle den Apothekerberuf zu einem Heilberuf weiterentwickeln, wirft grundsätzliche Fragen zur Systemstruktur auf. Weder ist klar, wie tief diese Transformation reichen soll, noch welche Ressourcen und Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.

Für Apothekenbetreiber bedeutet diese politische Unschärfe ein wachsendes wirtschaftliches und organisatorisches Risiko. Die verstärkte Fokussierung auf Dienstleistungen als potenzielles Zukunftsmodell bringt strukturelle Probleme mit sich. Dienstleistungen lassen sich schlechter standardisieren, ihre Erlösstruktur hängt stark von gesetzlich festgelegten Honoraren ab. Diese unterliegen politischen Schwankungen, die wirtschaftliche Planungssicherheit untergraben. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Personal, Weiterbildung und digitale Infrastruktur. Apotheken müssen stärker in Beratung investieren, ohne zu wissen, ob diese Leistungen dauerhaft refinanziert werden.

Hinzu kommt die massive Belastung durch steigende Sozialabgaben. Freiwillig Versicherte und selbstständige Apothekeninhaber sind künftig mit monatlichen Beiträgen konfrontiert, die realistisch über 1200 Euro hinausgehen. Während europäische Nachbarn wie die Schweiz oder die Niederlande mit stabileren Systemen deutlich geringere individuelle Belastungen ermöglichen, verstärkt Deutschland den Druck auf jene, die ohne Arbeitgeberanteil für ihre Absicherung selbst aufkommen müssen. Der Kostendruck zwingt viele Apotheken in ein Dilemma zwischen Leistungsversprechen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.

Zudem bleibt unklar, wie weit der heilberufliche Anspruch wirklich gehen soll. Die Diskussion um eine stärkere Rolle der Apotheken als Primärversorger wirft komplexe Fragen zur Abgrenzung gegenüber ärztlichen Tätigkeiten auf. Ohne klare rechtliche Definitionen drohen rechtliche Grauzonen, insbesondere bei der Verantwortung für medizinische Entscheidungen. Auch die Frage nach erweiterten Befugnissen, etwa im Sinne einer modifizierten Heilkundeerlaubnis, bleibt bislang unbeantwortet. Apotheken sollen offenbar mehr leisten, erhalten aber keine juristische Absicherung.

Vor diesem Hintergrund sind Apothekenbetreiber gezwungen, strategische Entscheidungen unter Unsicherheit zu treffen. Sie müssen analysieren, welche Kompetenzen im eigenen Haus ausgebaut werden sollen, ob Investitionen in neue Dienstleistungen sinnvoll sind und wie die eigene Marktposition in einem sich wandelnden System gesichert werden kann. Gleichzeitig sollten sie sich frühzeitig mit Fragen der Qualifikationssicherung und möglichen Haftungsrisiken befassen. Auch der Dialog mit ärztlichen Partnern und politischen Entscheidungsträgern wird an Bedeutung gewinnen.

Langfristig steht die Apotheke an einem Wendepunkt. Der politische Wille zur Veränderung ist formuliert, bleibt aber konzeptionell unvollständig. Daraus entsteht ein Vakuum, das Unsicherheit schürt und betriebliche Risiken verstärkt. Wer den Wandel bestehen will, muss flexibel bleiben und dennoch klare Grenzen für die eigene Verantwortung definieren. Nur so lässt sich verhindern, dass das Berufsbild zwischen politischen Erwartungen und ökonomischer Realität zerrieben wird.

Kommentar:

Der Koalitionsvertrag zeigt einmal mehr, wie weit Anspruch und Umsetzung in der deutschen Gesundheitspolitik auseinanderklaffen. Besonders die Apothekerschaft steht dabei sinnbildlich für die strukturelle Orientierungslosigkeit einer politischen Klasse, die Reformwillen simuliert, ohne konkrete Gestaltung zu liefern. Die Aussage, man wolle den Apothekerberuf zu einem Heilberuf weiterentwickeln, wirkt wie ein Symbolversprechen ohne Substanz. Wer Heilberuf sagt, muss auch über Zuständigkeiten, Verantwortung, Qualifikationen und Haftung sprechen. Dazu findet sich im politischen Text jedoch kein Wort. Stattdessen werden Erwartungen formuliert, deren Umsetzung allein auf die Schultern eines ohnehin belasteten Berufsstands abgewälzt wird.

Die Verantwortung für diese Lage liegt nicht allein bei der Regierung. Auch die Standesvertretungen der Apotheker agieren zu defensiv. Der Versuch, sich in einem komplexer werdenden System auf überkommene Privilegien zu berufen, läuft ins Leere. In einem zunehmend interdisziplinären Gesundheitswesen genügt es nicht mehr, sich als unverzichtbar zu stilisieren. Wer als Heilberuf anerkannt werden will, muss fachliche Führung beanspruchen, Verantwortung übernehmen und Konflikte mit benachbarten Professionen aushalten. Das verlangt eine inhaltlich fundierte Selbstpositionierung, die aktuell nicht erkennbar ist.

Gleichzeitig eskaliert die ökonomische Schieflage. Die Politik zieht sich auf die Position zurück, keine Ressourcen zur Verfügung zu haben, und überlässt es der Selbstverwaltung, die Defizite aufzufangen. Dabei zeigt der Blick in andere europäische Systeme, dass leistungsfähige Gesundheitsversorgung mit weniger individueller Belastung möglich ist. Das deutsche Modell krankt nicht an mangelndem Geld, sondern an seiner strukturellen Ineffizienz. Die Apothekerschaft wird zum Spielball eines Systems, das keine klaren Prioritäten setzt und mit Symbolpolitik Verantwortung verschiebt.

Wenn der Begriff Heilberuf ernst gemeint ist, müssen endlich klare Bedingungen formuliert werden. Was darf ein Apotheker leisten, was soll er leisten und was muss er leisten. Und wie wird dies ökonomisch gesichert. Ohne diese Klärung wird jeder Reformversuch zur Farce. Apotheken müssen ihren Platz im System neu definieren, aber sie brauchen dafür einen verlässlichen Rahmen. Derzeit fehlen Transparenz, Planungssicherheit und politische Ernsthaftigkeit. Wer das ignoriert, gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe, sondern auch die Versorgungsstabilität ganzer Regionen.

Die nächsten Jahre werden zum Lackmustest für die Glaubwürdigkeit gesundheitspolitischer Reformen. Die Apotheke kann Teil der Lösung sein, wenn man ihr die nötige Klarheit und Stabilität zugesteht. Bis dahin bleibt sie ein Berufsstand zwischen Versorgungsanspruch und politischer Beliebigkeit. Wer das ändern will, braucht Mut zur Wahrheit und den Willen zur Struktur. Beides fehlt bislang auf allen Seiten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Rücklagenzahlung ist noch kein steuerlich wirksamer Aufwand

Source: Deutsche Nachrichten
Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, zahlt regelmäßig in die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft. Doch steuerlich bleibt diese Vorsorge lange ohne Wirkung. Erst wenn das Geld tatsächlich für eine Maßnahme verausgabt wird, dürfen die Ausgaben als Werbungskosten angesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat dies nun unmissverständlich klargestellt. Damit entsteht für Vermieter eine neue Planungslücke – mit potenziell langfristigen Folgen. Denn was vorausschauend und verantwortungsvoll ist, bleibt im Steuerrecht oft folgenlos. Der Staat belohnt nicht die Vorsorge, sondern nur den Abfluss.

Mit Urteil vom 13. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof eine zentrale Frage für Vermieter von Eigentumswohnungen entschieden. Wer regelmäßig Beiträge in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzahlt, kann diese nicht sofort als Werbungskosten abziehen. Maßgeblich sei nicht die Zahlung an die Gemeinschaft, sondern die tatsächliche Verwendung dieser Mittel für Erhaltungsmaßnahmen. Damit schafft das höchste deutsche Steuergericht eine bislang bestehende Unsicherheit im Umgang mit Rücklagenzahlungen im Rahmen der Einkommensteuer.

Hintergrund des Verfahrens war die steuerliche Einordnung von Rücklagenbeiträgen durch den Eigentümer einer vermieteten Wohnung. Dieser hatte seine regelmäßigen Zahlungen in die gemeinschaftliche Instandhaltungsrücklage als sofort abziehbare Werbungskosten geltend gemacht. Das zuständige Finanzamt lehnte dies ab. Es argumentierte, dass ein Werbungskostenabzug erst bei konkreter Verausgabung im Rahmen durchgeführter Maßnahmen zulässig sei. Die Klage des Eigentümers wurde in zwei Instanzen zurückgewiesen. Nun hat der Bundesfinanzhof diese Sichtweise bestätigt.

Die Richter stützen ihre Entscheidung auf den Grundsatz der Abflussbesteuerung. Nach geltendem Steuerrecht werden Aufwendungen im Jahr ihrer Verausgabung berücksichtigt. Eine bloße Umbuchung in eine Rücklage stelle keine Ausgabe dar. Rücklagen dienten dem Vermögenserhalt und nicht unmittelbar der Einkünfteerzielung. Erst mit der konkreten Verwendung der Mittel durch die Eigentümergemeinschaft – etwa bei einer Dachsanierung oder dem Austausch von Heizungsanlagen – könne ein Werbungskostenabzug greifen.

Für Vermieter hat das Urteil weitreichende Folgen. Rücklagenzahlungen allein bewirken keine unmittelbare steuerliche Entlastung. Die steuerliche Wirkung tritt erst ein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Mittel tatsächlich einsetzt. Damit wird das Prinzip der wirtschaftlichen Belastung an eine tatsächliche Auszahlung geknüpft. Dies führt zu einer zeitlichen Verschiebung steuerlicher Effekte, die insbesondere bei hohen Rücklagenbeiträgen relevant sein kann.

Zugleich bringt das Urteil mehr Klarheit. Bislang herrschte Unsicherheit, ob Rücklagen als Aufwand oder als Vermögensumschichtung gelten. Der Bundesfinanzhof stellt nun klar, dass solche Beiträge steuerlich neutral zu behandeln sind, solange keine konkrete Maßnahme umgesetzt wurde. Für die Praxis bedeutet dies, dass Vermieter Rücklagenzahlungen gesondert dokumentieren und die Abrechnungen der Eigentümergemeinschaft im Blick behalten müssen. Nur die tatsächlich verausgabten Beträge sind im betreffenden Steuerjahr ansetzbar.

Die Entscheidung dürfte auch in rechtspolitischer Hinsicht Wirkung entfalten. Denn sie offenbart eine systemische Trennung zwischen ökonomischer Vorsorge und steuerrechtlicher Anerkennung. Während Eigentümer finanzielle Verantwortung für gemeinschaftliches Eigentum übernehmen, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit strikt an formale Kriterien gebunden. In einem angespannten Wohnungsmarkt, der auf private Vermietung angewiesen ist, stellt sich die Frage nach der Angemessenheit dieser steuerlichen Strenge.

Kommentar:

Der Bundesfinanzhof hat gesprochen, und seine Worte sind eindeutig. Rücklagenzahlungen sind keine Werbungskosten. Diese Klarstellung trifft den Nerv eines strukturellen Problems im deutschen Steuerrecht. Denn während Eigentümer zur dauerhaften Instandhaltung ihrer Immobilien verpflichtet sind, wird ihnen der steuerliche Ausgleich genau dann verwehrt, wenn sie am weitsichtigsten handeln. Wer vorsorgt, wird steuerlich nicht belohnt. Das ist fiskalisch konsequent, aber wirtschaftlich und sozialpolitisch problematisch.

Das Urteil zeigt eine unnachgiebige Haltung gegenüber formalen Anforderungen. Die Finanzgerichtsbarkeit folgt strikt dem Prinzip, dass nur konkrete Mittelabflüsse steuerliche Relevanz besitzen. Doch diese Doktrin kollidiert mit den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt. Eigentümer investieren in die Werterhaltung ihrer Objekte, meist über Jahre, im Rahmen gemeinschaftlicher Entscheidungen. Dass ihre Einzahlungen dabei als bloße Vermögensumschichtungen gelten, blendet den ökonomischen Aufwand aus, den sie real tragen.

Besonders betroffen sind Kleinvermieter. Für sie stellen Rücklagen oft einen erheblichen Teil ihrer jährlichen Einnahmen dar. Dass diese Mittel steuerlich erst Jahre später wirksam werden – wenn überhaupt – verschärft das wirtschaftliche Risiko privater Vermietung. Zugleich wächst die Bürokratie. Eigentümer müssen Belege nachhalten, Zahlungsflüsse abgleichen und auf Abrechnungen der Verwaltung warten. Das Steuerrecht entfernt sich damit weiter von der Lebenswirklichkeit der Betroffenen.

Der Gesetzgeber hätte längst reagieren können. Eine klarere Regelung im Einkommensteuergesetz, die Rücklagen bei nachweisbarer Zweckbindung als vorweggenommene Werbungskosten anerkennt, wäre möglich. Doch statt einer politischen Lösung zwingt die Rechtsprechung zur Formalstrenge. Der Staat fordert private Verantwortung für Wohnraum, entzieht aber zugleich steuerliche Anerkennung für deren finanzielle Fundamente. Diese Widersprüchlichkeit schwächt das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit.

Im Ergebnis bleibt ein ernüchterndes Bild. Der Fiskus pocht auf dogmatische Logik, während Eigentümer reale Lasten tragen. Der Bundesfinanzhof hat Recht im juristischen Sinn, aber der gesellschaftliche Sinn bleibt offen. In Zeiten steigenden Sanierungsdrucks und wachsender Wohnraumnot wäre es angezeigt, steuerliche Systematik nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zur Stärkung verantwortlicher Vermietung zu verstehen. Das aktuelle Urteil verpasst diese Chance.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Fehler im Steuerbescheid können Apotheken finanziell ruinieren

Source: Deutsche Nachrichten
Fehlerhafte Steuerbescheide sind in Deutschland kein Ausnahmefall, sondern zunehmend Ausdruck eines überforderten und formalistisch agierenden Systems. Für Apotheken, deren Arbeitsalltag keine Zeit für juristische Feinanalysen lässt, können solche Fehler gravierende Folgen haben. Korrekturmöglichkeiten sind oft eng befristet und rechtlich anspruchsvoll. Ohne spezialisierten Rechtsschutz bleiben viele Betriebe schutzlos. Der Staat überträgt die Verantwortung auf den Einzelnen, statt für gerechte Verfahren zu sorgen. Das ist ein strukturelles Problem.

Fehlerhafte Steuerbescheide gehören in Deutschland zum steuerlichen Alltag. Besonders betroffen sind kleinere Betriebe mit komplexen Strukturen wie Apotheken, bei denen die betriebliche und persönliche Steuererklärung oft ineinandergreifen. Obwohl die Mehrzahl der Bescheide formal korrekt ist, kommt es immer wieder zu inhaltlichen oder formalen Fehlfestsetzungen, die teils gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Gerade in Apotheken bleibt wenig Raum für aufwendige Rechtskontrollen. Das Tagesgeschäft bindet Personal und Aufmerksamkeit, während fehlerhafte Steuerbescheide häufig erst nach Fristablauf auffallen.

Das steuerliche Verfahrensrecht sieht für solche Fälle klare, aber enge Korrekturmöglichkeiten vor. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Einspruch eingelegt werden. Darüber hinaus ermöglichen die Paragrafen 129 und 172 der Abgabenordnung nachträgliche Änderungen, etwa bei offenbaren Unrichtigkeiten oder neuen Tatsachen. Diese Rechtsmittel sind jedoch formalistisch ausgestaltet, fristgebunden und juristisch anspruchsvoll. In der Praxis führt dies dazu, dass viele Apotheken ihre Rechte gar nicht oder zu spät wahrnehmen, mit potenziell ruinösen Folgen.

Hinzu kommt, dass der Ausgang solcher Verfahren offen bleibt. Selbst bei sachlich nachvollziehbaren Änderungsanträgen können die Finanzbehörden zu anderen Bewertungen kommen. Ein anschließendes Klageverfahren vor dem Finanzgericht bedeutet weiteren Aufwand und hohe Kosten. Ohne spezialisierten steuerrechtlichen Rechtsschutz ist dieser Weg für viele Apotheken de facto versperrt. Immer wieder zeigt sich, dass Betriebe aus Kostenscheu oder Unsicherheit selbst gegen eindeutig fehlerhafte Bescheide nicht vorgehen. Dadurch entstehen nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch eine rechtliche Schieflage zugunsten der Behörden.

Gleichzeitig ist steuerlicher Rechtsschutz nicht flächendeckend etabliert. Die bestehenden Angebote sind oft unzureichend oder werden von Apotheken nicht in Anspruch genommen, weil deren präventiver Wert unterschätzt wird. Der Mangel an strukturellem Schutz trifft besonders jene Betriebe hart, die keine eigene Rechtsabteilung besitzen und sich auf Steuerberater verlassen müssen. Doch auch diese sind nicht unfehlbar. Fehler in der Kommunikation, Missverständnisse oder schlicht Überlastung führen dazu, dass Korrekturfristen verpasst und Bescheide wirksam werden, obwohl sie objektiv falsch sind.

Diese Entwicklung verweist auf ein strukturelles Problem. In einem zunehmend digitalisierten, aber gleichzeitig unterbesetzten und formalistisch agierenden Verwaltungssystem trägt der Steuerpflichtige allein die Verantwortung für die Richtigkeit der Bescheide. Der Staat hingegen stellt weder ausreichend Personal noch verständliche Korrekturmechanismen bereit. Statt steuerliche Verfahrensrechte als Schutzinstrument auszubauen, wird ihre Wirksamkeit durch Intransparenz, Formalismus und Fristendichte systematisch geschwächt. Apotheken sind dabei nur ein Beispiel für eine Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe, die unter diesen Bedingungen kaum chancengleich agieren können.

Solange diese strukturelle Asymmetrie nicht korrigiert wird, bleibt der fehlerhafte Steuerbescheid ein existenzielles Risiko. Steuerlicher Rechtsschutz darf daher nicht länger als freiwillige Zusatzleistung gelten, sondern muss integraler Bestandteil unternehmerischer Resilienz sein. Ohne funktionierende rechtliche Gegenwehr verlieren Betriebe nicht nur Geld, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Kommentar:

Steuerliche Fairness ist in Deutschland kein Automatismus, sondern eine Holschuld. Wer als Unternehmer oder Freiberufler einen fehlerhaften Steuerbescheid erhält, muss nicht nur den Fehler erkennen, sondern auch innerhalb kürzester Zeit formal korrekt dagegen vorgehen. Diese Voraussetzung trifft in besonderer Weise kleinere Betriebe wie Apotheken, deren Arbeitsalltag von Patientenversorgung, Personalführung und betriebswirtschaftlichen Fragen geprägt ist. Sie sind keine Juristen, doch das System verlangt von ihnen juristische Präzision und proaktives Handeln.

Die Verlagerung dieser Verantwortung auf den Steuerpflichtigen ist ein Ausdruck administrativer Entlastungspolitik, die ihre Wurzeln in der jahrzehntelangen Überforderung der Finanzbehörden hat. Digitalisierung und Automatisierung haben die Transparenz nicht erhöht, sondern neue Fehlerquellen geschaffen. In der Folge bleiben falsche Bescheide zu oft unwidersprochen. Die Schwelle zur gerichtlichen Klärung liegt hoch, nicht nur finanziell, sondern auch psychologisch. Denn wer gegen das Finanzamt klagt, tritt gegen einen Gegner mit strukturellem Wissens- und Ressourcenvorsprung an.

Dass es spezialisierte Rechtsschutzpolicen braucht, um überhaupt auf Augenhöhe mit der Verwaltung zu kommen, ist kein Zeichen gut funktionierender privater Absicherung, sondern Beleg für ein staatliches Versäumnis. Ein gerechter Rechtsstaat misst sich daran, ob auch der weniger gut informierte und ausgestattete Bürger seine Rechte wirksam wahrnehmen kann. Der heutige Zustand zeigt das Gegenteil. Besonders Apotheken geraten hier in eine systemische Falle: Sie müssen gleichzeitig komplexe Betriebsstrukturen steuern und sich vor formalen Rechtsnachteilen schützen, ohne institutionelle Rückendeckung.

Die politische Untätigkeit in diesem Bereich ist auffällig. Es fehlt an klaren Vorgaben für verständliche Bescheide, an vereinfachten Einspruchswegen und an struktureller Unterstützung kleiner Betriebe. Stattdessen überlässt der Gesetzgeber die Verantwortung dem Einzelnen und ignoriert die wachsende Kluft zwischen Anspruch und Realität im steuerlichen Verwaltungsverfahren. Die Folge ist ein Klima wachsender Rechtsunsicherheit, das ausgerechnet jene trifft, die keine Ressourcen für Dauerstreitigkeiten haben.

Ein funktionierender Rechtsstaat muss nicht nur Recht setzen, sondern auch die Bedingungen schaffen, unter denen dieses Recht durchsetzbar ist. Dazu gehört ein effektiver steuerlicher Rechtsschutz ebenso wie ein Verwaltungshandeln, das Fehler nicht als lästigen Betriebsunfall betrachtet, sondern als Korrekturanlass. Es ist an der Zeit, steuerliche Gerechtigkeit nicht als abstrakte Norm, sondern als konkrete Verpflichtung zu begreifen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Rezeptabos entziehen sich der unabhängigen Therapiekontrolle

Source: Deutsche Nachrichten
Digitale Rezeptplattformen versprechen Komfort und Effizienz, doch sie entziehen sich der Kontrolle durch Ärzte und Apotheker. Was als Fortschritt gilt, untergräbt zentrale Regeln im Gesundheitswesen. Besonders Apotheken stehen vor strategischen Risiken, wenn sie sich in fremdgesteuerte Versorgungsketten einbinden lassen. Die politische Regulierung hinkt der Dynamik digitaler Anbieter hinterher. Die Frage stellt sich drängender denn je: Wer steuert in Zukunft die Therapie?

Digitale Plattformmodelle greifen zunehmend in die gewachsenen Strukturen der medizinischen Versorgung ein. Geschäftsmodelle, die ärztliche Verordnung, digitale Rezeptausstellung und automatisierte Arzneimittelbelieferung in einem geschlossenen Prozess vereinen, stellen die Unabhängigkeit heilberuflicher Entscheidungen infrage. Während die Anbieter solcher Modelle auf Komfort und Effizienz setzen, geraten zentrale Schutzprinzipien des Gesundheitswesens unter Druck. Besonders problematisch sind Rezeptabonnements, bei denen der Patient gar nicht mehr aktiv an der Versorgung beteiligt ist, sondern lediglich als stiller Empfänger einer algorithmisch gesteuerten Lieferkette fungiert.

Die freie Apothekenwahl wird dabei systematisch ausgehebelt. Rezeptdaten werden direkt übermittelt, ohne dass Patientinnen und Patienten die Wahl ihrer Apotheke noch aktiv gestalten. In der Folge verschwimmen die Grenzen zwischen medizinischer Indikation und kommerziellem Interesse. Das Abspracheverbot nach § 11 Apothekengesetz, das genau diese Einflussnahme unterbinden soll, wird auf technologischem Weg umgangen. Auch die häufig als Rechtfertigung genannte Zustimmung des Patienten ändert daran nichts, denn der Gesetzeszweck richtet sich explizit gegen strukturelle Einflussnahmen, nicht gegen individuelle Präferenzen.

Zugleich entstehen massive datenschutzrechtliche Risiken. Die Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten an Plattformbetreiber erfolgt häufig automatisiert, ohne transparente Kontrollmechanismen. Vertragliche Bindungen und technische Voreinstellungen entziehen der Patientenschaft die souveräne Entscheidungsgewalt. Plattformen verstärken diese Abhängigkeit durch monetäre Anreize, etwa durch Preisvorteile bei rezeptfreien Arzneimitteln, die gemeinsam mit verschreibungspflichtigen Medikamenten geliefert werden.

Ein weiteres Risiko zeigt sich im ärztlichen Bereich. Telemedizinanbieter werben mit schnellen Diagnosen und unmittelbaren Rezeptausstellungen, arbeiten aber systematisch nach ökonomischen Auswahlkriterien. Behandelt werden vorrangig einfache, klar abgrenzbare Beschwerden, während komplexere Fälle an den klassischen Versorgungsbereich abgegeben werden. Diese Selektion erzeugt ein strukturelles Ungleichgewicht. Praxen und Vor-Ort-Apotheken müssen die Last der aufwändigen Versorgung tragen, während digitale Anbieter auf Gewinnmaximierung durch standardisierte Prozesse setzen. Das Quartalsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch wiederholte Online-Konsultationen ausgehebelt.

Die Apothekerkammer Nordrhein und mehrere ärztliche Berufsvertretungen warnen eindringlich vor den Folgen dieser Entwicklung. Sie sehen nicht nur die Versorgungssicherheit gefährdet, sondern auch die Legitimation der heilberuflichen Selbstverwaltung untergraben. Die Kombination aus Automatisierung, Intransparenz und wachsendem Einfluss kommerzieller Plattformen droht die lokalen, personenbezogenen Versorgungsstrukturen zu verdrängen. Besonders gefährdet sind chronisch Kranke, ältere Menschen und Patienten mit komplexen Bedarfen, für die kontinuierliche Betreuung unerlässlich ist.

Für Apothekenbetreiber ergeben sich daraus konkrete Konsequenzen. Sie müssen mit einer Verlagerung wesentlicher Marktanteile an Plattformanbieter rechnen, insbesondere bei der Belieferung standardisierter Therapien. Gleichzeitig wächst der Beratungs- und Dokumentationsaufwand in der Vor-Ort-Versorgung, da die verbleibenden Fälle tendenziell komplexer werden. Juristisch sind Betreiber zudem gut beraten, sich nicht auf vergleichbare Rezeptmodelle einzulassen, um keine Zuweisungsverstöße oder Verstöße gegen das Abspracheverbot zu riskieren. Der Wunsch, wettbewerbsfähig zu bleiben, darf nicht zu Strukturen führen, die langfristig die eigenen Grundlagen unterminieren.

Apothekenbetreiber sollten daher kritisch prüfen, welche digitalen Prozesse sinnvoll integrierbar sind und wo klare Grenzen zu ziehen sind. Es gilt, die eigene Rolle als unabhängiger Heilberuf zu stärken und nicht als logistischer Endpunkt automatisierter Versorgungsketten zu agieren. Digitale Unterstützung kann hilfreich sein, solange sie in das eigene professionelle Umfeld eingebettet bleibt und nicht von außen gesteuert wird. Die langfristige Sicherheit liegt nicht in der Anpassung an Plattformlogiken, sondern in der Verteidigung des eigenen berufsethischen Anspruchs.

Die politische Diskussion muss diese strukturellen Konflikte offen benennen. Wenn wirtschaftlich gesteuerte Rezeptprozesse zum neuen Standard werden, verliert das Gesundheitssystem seine Legitimation als solidarische, fachlich unabhängige Institution. Die Verantwortung liegt nicht nur bei Gesetzgebern, sondern auch bei allen Akteuren der Versorgung, die jetzt Position beziehen müssen.

Kommentar:

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens hat eine Geschwindigkeit erreicht, die nicht mehr nur technische Prozesse verändert, sondern die Fundamente heilberuflicher Versorgung in Frage stellt. Was als Fortschritt für Patientenzugänglichkeit und Systemeffizienz eingeführt wird, entpuppt sich in vielen Fällen als wirtschaftlich gesteuerte Entgrenzung medizinischer Verantwortung. Onlineverordnungen, automatisierte Rezeptabonnements und die strukturelle Verflechtung mit Versandapotheken machen die Unabhängigkeit von Ärzten und Apothekern zur Verhandlungsmasse algorithmischer Abläufe.

Der entscheidende Wendepunkt liegt dabei nicht in der Frage technischer Machbarkeit, sondern in der Aushöhlung heilberuflicher Trennungslinien. Wenn Verordnung und Belieferung auf derselben Plattform organisiert werden, wenn wirtschaftliche Anreize systematisch die therapeutische Entscheidung überlagern, dann ist nicht mehr Digitalisierung das Problem, sondern die strukturelle Entkopplung von Verantwortung. Der Patient wird zum passiven Teil einer Lieferkette, deren innerer Maßstab nicht medizinische Angemessenheit, sondern Effizienzoptimierung ist.

Besonders gefährlich ist dieser Wandel für die ambulante Regelversorgung. Digitale Anbieter picken sich selektiv einfache Fälle heraus, während der komplexe Teil der medizinischen Betreuung in Praxen und Apotheken zurückbleibt. Diese strukturelle Rosinenpickerei untergräbt die Solidarität im Versorgungssystem und erzeugt Spannungen, die sich langfristig in Versorgungslücken äußern werden. Wer nur noch einfache Leistungen digital abruft, aber für schwierige Anliegen auf überlastete Vor-Ort-Strukturen angewiesen ist, wird zunehmend Friktionen im Zugang und in der Qualität erleben.

Die Politik trägt hier eine doppelte Verantwortung. Zum einen muss sie die rechtlichen Schutzmechanismen wie das Abspracheverbot und die freie Apothekenwahl wirksam verteidigen. Zum anderen darf sie sich nicht länger auf die Innovationsrhetorik digitaler Anbieter verlassen, ohne die tatsächlichen Systemfolgen zu prüfen. Gesundheitsversorgung ist kein beliebig skalierbares Plattformgeschäft. Sie basiert auf Vertrauen, Kontrolle, ethischer Verantwortung und fachlicher Nähe. Diese Werte stehen nicht zur Disposition, auch wenn der Markt sie zu verdrängen sucht.

Die Selbstverwaltung darf sich nicht auf Zuschauerposten zurückziehen. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen sind gefordert, öffentlich Position zu beziehen und Strukturen zu schützen, die auf langfristige Versorgungssicherheit ausgerichtet sind. Auch Krankenkassen sollten nicht nur auf Effizienzgewinne starren, sondern die Verantwortung für die Strukturfolgen ihrer Vergütungspolitik anerkennen.

Für Apothekenbetreiber bedeutet diese Entwicklung eine strategische Zäsur. Die Rolle der Apotheke muss neu behauptet werden als heilberufliche Instanz, nicht als logistische Verlängerung digitaler Bestellketten. Wer sich auf Modelle einlässt, die kurzfristig Absatz bringen, aber langfristig die eigene Rolle entwerten, handelt gegen das eigene Berufsethos. Beratung, Kontrolle und Nähe sind keine Zusatzleistungen, sondern das Fundament pharmazeutischer Versorgung.

Die Zukunft der Versorgung wird nicht allein an der Zahl verfügbarer Apps entschieden, sondern an der Fähigkeit des Systems, seine ethische Mitte zu bewahren. Digitalisierung ist gestaltbar, aber nicht neutral. Es liegt an Gesellschaft, Politik und Heilberufen, ihr klare Grenzen zu setzen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Energie ist Freiheit

Source: Deutsche Nachrichten
Moderne Atomtechnologien spielen eine bedeutende Rolle besonders bei der Verbesserung des Lebensstandards in Entwicklungsländern. Gerade in den ärmsten Ländern der Erde bedeutet Energie Grundlage für Wohlstand und Freiheit. Nicht nur China und Indien bauen ihre Reaktorflotten kräftig aus. Mit einer deutlich steigenden Urannachfrage, mindestens rund drei Prozent jährlich, wird in den kommenden Jahren gerechnet. Das Uranvorkommen auf der Welt ist begrenzt. Schon jetzt herrscht eine Angebotsknappheit. Dies sogar ohne die boomende KI-Branche, die einen immensen Energiebedarf nach sich zieht. Ob nun bestehende Atomkraftwerke wieder ans Netz gehen oder neue gebaut und geplant werden, Uran könnte sich als lohnendes Investment erweisen. Die Investitionen im Uranbereich steigen bereits an, denn neue Uranvorkommen sind notwendig. Denn auch die Technologieunternehmen wie etwa Microsoft tätigen Investitionen in die Sicherung der Kernenergie für Rechenzentren.

Allein der zusätzliche Strombedarf für die künstliche Intelligenz wird bis 2030 geschätzte 200 TWh an Strom benötigen. Der Fokus ist dabei auch auf kleine modulare Reaktoren gerichtet. Die USA als weltgrößter Produzent von Atomenergie wird die heimische Uranproduktion ausweiten müssen, damit die Abhängigkeiten von anderen Ländern sinken. Besonders wichtig ist die Rolle von Saskatchewans Uran, denn Mineralien aus demokratischen und sicheren Regionen sind gefragt. Die Fundamentaldaten für Uran sind bestens. Dass dennoch die Preisentwicklung in den vergangenen Monaten etwas enttäuscht hat, sollte Anleger nicht davon abhalten, ein Auge auf den Uranmarkt und seine Chancen zu werfen.

Premier American Uraniumhttps://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/premier-american-uranium-inc/ – besitzt Uranliegenschaften in ausgezeichneten Uranregionen wie Colorado, Wyoming und New Mexiko.

IsoEnergyhttps://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/isoenergy-ltd/ – besitzt in Saskatchewan (Athabascabecken) sowie in Australien, Argentinien und in den USA hochgradige Uran-Lagerstätten mit großen aktuellen und historischen Ressourcen. Dazu kommt ein Portfolio von genehmigten konventionellen Uran- und Vanadiumminen in Utah.

Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von IsoEnergy (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/iso-energy-ltd/ -) und Premier American Uranium (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/premier-american-uranium-corp/ -).

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Arbeitsschutz in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Source: Deutsche Nachrichten
Die TÜV NORD Akademie lädt am 21. und 22. Mai 2025 zur Arbeitsschutz-Fachtagung “Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz” in Hamburg ein. Diese Veranstaltung bietet Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsleitern und Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Arbeitsschutz zu informieren und auszutauschen.

Führende Experten aus verschiedenen Branchen präsentieren praxisnahe Lösungsansätze und aktuelle gesetzliche Änderungen. Sie bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit in Diskussionsrunden aktiv Fragen zu diskutieren und von den Erfahrungen anderer zu profitieren.

  • Arbeitsschutz in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – Kosten senken ohne Sicherheitsverluste
  • Arbeitsunfall mit Personenschaden – Dokumentation und Organisation als wesentliche Bestandteile der Prävention – Olaf Jastrob
  • Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten – Aktuelle Praxis
  • Virtual Reality: Immersives Training und Simulation – Noel Ludwig
  • Fremdfirmen-Management in der Praxis – Daniel Teichmann
  • Unternehmenserfolg durch eine positive Sicherheitskultur langfristig gewährleisten – Victoria Weyers
  • Aktuelles zur Baustellensicherheit – Donato Muro
  • NewWork – Hybride Arbeitswelt gesund gestalten – Claudia Ricci M.Sc.
  • Arbeitszufriedenheit – Motivation – Prof. Dr. Carina Cohrs
  • Aktuelles zur Maschinenrichtlinie und zur neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 – Kirsten Zielke
  • Änderungen durch die neue Gefahrstoffverordnung – Thomas Hensel

Die Teilnahme an der Fachtagung ist für alle, die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz tragen, von unschätzbarem Wert. Nutzen Sie auch die Abendveranstaltung, um sich mit Experten auszutauschen. 

Abendveranstaltung: Exklusive Hafenrundfahrt mit fachlichem Hintergrund und anschließendem Abendessen

Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz auf der Arbeitsschutz-Fachtagung 2025! Besuchen Sie unsere Webseite oder kontaktieren Sie uns direkt, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Teilnahme zu bestätigen. Seien Sie Teil der Bewegung für sichere und gesunde Arbeitsplätze!

Altmetall ist ein Wertstoff – Schrottankauf in Leverkusen hilft, ihn zu erschließen

Source: Deutsche Nachrichten
Nie war es so einfach, auf einen Schlag seinen gesamten Schrott loszuwerden: Alles, was sich im Laufe vieler Jahre im Keller oder an anderen Plätzen im Haus angesammelt hat, nimmt der https://www.schrottankauf-exclusiv.de/schrottankauf-leverkusen/ kostenfrei mit und entlastet auf diese Weise seine Kunden. Dieser Service hat sich längst in der Stadt herumgesprochen und wird gerne genutzt. Weniger bekannt ist, dass nicht nur gewerbliche, sondern auch Privatkunden die Möglichkeit haben, ihren Schrott über die kostenlose Abholung hinaus an den Schrottankauf Leverkusen zu veräußern. Die Voraussetzung für einen solchen Verkauf ist das Vorhandensein einer größeren Menge Schrott, wie sie beispielsweise bei einer Haushaltsauflösung anfallen kann. Wer seinen Schrott kostenlos abgeben oder verkaufen möchte, muss einfach zum Telefon greifen und den Schrottankauf Leverkusen kontaktieren.

Im Prinzip ist es mit diesem doch sehr geringen Aufwand für den Kunden auch schon getan. Ist er in der Lage, den Umfang genau zu benennen, so kann der Schrotthändler ihm bereits im Vorfeld mitteilen, ob die Schrottmenge für einen Ankauf ausreichend ist. Andernfalls verschafft er sich bei seinem Eintreffen beim Kunden einen genauen Überblick. Sodann gibt er sein Angebot auf Grundlage der aktuellen Rohstoff-Kurse ab und zahlt den Kaufpreis in Form von Bargeld an seinen Kunden. Dieser kann sich anschließend zufrieden zurücklehnen und den Mitarbeitern des Schrotthändlers die Arbeit überlassen: Der Schrott wird dort geholt, wo er sich gerade befindet, eine Vorbereitung oder ein gesammeltes Abstellen durch den Kunden ist nicht notwendig. Sofern kleinere Demontagearbeiten anstehen, können diese ebenfalls durchgeführt werden. Nach der Abholung splittet der Schrotthändler den Schrott auf seinem Firmengelände in seine nützlichen und wertlosen Bestandteile auf und stellt die entsprechenden Elemente den Recycling-Anlagen zwecks Aufbereitung zur Verfügung.

Warum wird für Schrott Geld bezahlt? Wer profitiert vom Schrott?

Einerseits besteht Schrott aus ausgemusterten Gerätschaften, defekten Geräten und diversen ausgemusterten Dingen. Sie alle werden nicht mehr benötigt und wurden ausrangiert, sind für ihren Besitzer also wertlos geworden. Tatsächlich aber ist Schrott ganz und gar nicht wertlos. Ganz im Gegenteil: Er enthält zahlreiche Materialien, auf deren Recycling nicht nur die Industrie dringend angewiesen ist, sondern auch und vor allen Dingen die Natur.

In den modernen Industriestaaten werden viel mehr Rohstoffe verbraucht als es mit der Umwelt vereinbar ist. Dadurch steigt der CO-2-Verbrauch rasant an und die Umweltbelastungen infolge der Gewinnung und des Abbaus diverser Ressourcen sind unvereinbar mit den notwendigen und vereinbarten Klimazielen. Auf der anderen Seite können gerade verschiedene Metalle nahezu unbegrenzt eingeschmolzen und dem Rohstoff-Kreislauf erneut zur Verfügung gestellt werden. Diese Wiederaufbereitung verbraucht weit weniger Ressourcen als jede Neugewinnung. Hinzu kommt die Tatsache, dass wiederaufbereitete Rohstoffe viel günstiger in der Anschaffung sind als neu Gewonnene. Somit hat auch die heimische Industrie ein Interesse daran, dass möglichst viele Metalle im sekundären Rohstoff-Kreislauf verfügbar gemacht werden. Somit ist die Abgabe von Schrott – sei es in Form einer kostenlosen Abholung oder aber in Form eines Verkaufs an den Schrottankauf Leverkusen – stets eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Kurzzusammenfassung

Der Schrottankauf Leverkusen genießt in der Stadt seit vielen Jahren einen ausgezeichneten Ruf. Er holt Schrott kostenlos ab und stellt ihn den Wiederaufbereitungsanlagen zur Verfügung, von wo aus die im Schrott enthaltenen Rohstoffe zurück in den Rohstoff-Kreislauf gelangen. Diese Kreislauf-Wirtschaft ist nicht zuletzt aus Umweltschutzgründen längst unverzichtbar geworden.

Kondor AI, der Venture-Partner von Pioneer AI Foundry, bestätigt Schlusstermin für das Übernahmeangebot von Ora Technology

Source: Deutsche Nachrichten
Pioneer AI Foundry Inc. (Cboe CA:JPEG) („Pioneer“ oder das „Unternehmen“) teilt mit, dass seine Venture-Partner Kondor AI PLC („Kondor“) und Ora Technology PLC („Ora“) sich auf die Bestimmungen eines empfohlenen Angebots für alle Aktien geeinigt haben, nach welchem Kondor mehr als 50 % der gesamten ausgegebenen Stammaktien von Ora erwerben wird, was ursprünglich am 21. März 2025 bekannt gegeben wurde (siehe hier die vollständige Pressemitteilung). Das Angebot, das im Wege eines Übernahmeangebots gemäß dem Companies Act 2006 implementiert wird, wird offiziell am 12. Mai 2025 um 13.00 Uhr (britische Zeit) für die Annahme geschlossen.

Starke Unterstützung seitens der Aktionäre

Zum Stichtag 25. April 2025 hatte Kondor gültige Zusagen für 193.750.092 Aktien von Ora erhalten,was ungefähr 92,54 % des emittierten Aktienkapitals von Ora entspricht. Dazu gehören Aktien, die unwiderruflichen Verpflichtungen seitens der Direktoren von Kondor unterliegen, und Aktien, die von Parteien gehalten werden, welche in Abstimmung mit Kondor agieren.

Angesichts der Tatsache, dass Kondor inzwischen Zusagen für mehr als 90 % der Aktien, auf die sich das Angebot bezieht, und mehr als 90 % der damit verbundenen Stimmrechte erhalten hat, bestätigt das Unternehmen seine Absicht, seine Rechte auf den zwangsweisen Erwerb aller verbleibenden Ora-Aktien gemäß Kapitel 3 von Teil 28 des Companies Act 2006 auszuüben.

„Der bestätigte Schlusstermin stellt einen strategischen Meilenstein für unsere Venture-Partner dar. Die voraussichtliche Integration der Plattform-Fähigkeiten von Ora wird die langfristige Vision von Kondor für KI-gesteuerte Personalisierung und Plattform-Intelligenz unterstützen. Wir freuen uns darauf zu sehen, wie die vereinten Teams Innovationen vorantreiben und Mehrwert für das gesamte KI-Agenten-Ökosystem schaffen werden.“ – Darcy Taylor, CEO von Pioneer AI Foundry.

Über Kondor AI PLC

Das am 1. November 2021 gegründete Unternehmen Kondor AI PLC ist ein visionäres KI-Unternehmen, das auf die Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz ausgerichtet ist. Die Aktien des Unternehmens werden im Access-Segment des Wachstumsmarktes der Aquis Stock Exchange unter dem Symbol KNDR gehandelt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kondor.ai/

Über Ora Technology PLC

Ora Technology PLC ist ein Technologieunternehmen, das sich auf innovative Lösungen in verschiedenen Bereichen spezialisiert hat. Ora ist für sein Engagement für Exzellenz und seinen zukunftsorientierten Ansatz bekannt und hat sich als wichtiger Akteur in der Technologiebranche etabliert. Weitere Informationen finden Sie unter: https://plc.oracarbon.com/

ÜBER PIONEER AI FOUNDRY INC.

Pioneer AI Foundry Inc. ist ein agentenbasierter KI-Venture Builder der nächsten Generation, der sich auf die Entwicklung und Kommerzialisierung autonomer, umsatzgenerierender KI-Agenten konzentriert. Über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft Crowdform operiert Pioneer als Venture-Studio und IP-Inkubator, der sich auf KI-Agenten am Abschnitt des dezentralen Finanzwesens (DeFi) und des Solana-Ökosystems konzentriert.

Im Jahr 2025 startete Pioneer die private Beta-Version von Korapilot.ai, seinem ersten Direct-to-Market-Produkt, das einen autonomen KI-Handelsagenten speziell für Kryptomärkte bietet. Korapilot spiegelt die Strategie von Pioneer wider, agentenbasierte KI-Lösungen vom Konzept zur Kommerzialisierung zu bringen.

Neben der internen Entwicklung hat Pioneer erfolgreiche Partnerschaften mit führenden KI-Unternehmen auf der ganzen Welt geschlossen, wobei mehrere Projekte vollständig umgesetzt und auf den Markt gebracht wurden, und zwar durch operative Unternehmen, an denen Pioneer maßgeblich beteiligt ist. Diese Partnerschaften konzentrieren sich auf die Schnittstelle zwischen umsatzgenerierenden KI-Agenten und dem dezentralen Finanzsystem.

Für Informationen besuchen Sie www.p10neer.com oder www.sedarplus.ca.

IM NAMEN VON PIONEER AI FOUNDRY INC.
„Darcy Taylor
CEO & Direktor
ir@p10neer.com

Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung sind zukunftsgerichtet und spiegeln die Erwartungen des Managements in Bezug auf die hierin beschriebenen Angelegenheiten wider. Zukunftsgerichtete Aussagen bestehen aus Aussagen, die nicht rein historisch sind, und solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Entwicklungen erheblich von den in den Aussagen enthaltenen abweichen. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ereignisse eintreten werden oder, falls sie eintreten, welche Vorteile das Unternehmen daraus ziehen wird. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Ansichten des Managements wider und basieren auf bestimmten Erwartungen, Schätzungen und Annahmen, die sich als falsch erweisen können. Eine Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten könnte dazu führen, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen, einschließlich Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung gemacht.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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Global Tactical Metals Corp. berichtet über grenzwertüberschreitende Ergebnisse in der zweiten Runde an Probenahmen in der Mine Green in Nevada

Source: Deutsche Nachrichten
Global Tactical Metals Corp. (CSE: MONI) (FWB: A7F) („Global Tactical Metals“ oder das „Unternehmen“) freut sich, vielversprechende Ergebnisse aus der zweiten Runde an Probenahmen in der früher produzierenden Mine Green in Nevada bekanntzugeben. 7 der 10 Probenahmen ergaben grenzwertüberschreitende Werte für Antimon (Sb) und bestätigten ein hochgradiges Vorkommen kritischer Mineralien. Ausgewählte Proben ergaben außerdem grenzwertüberschreitende Gehalte für Silber (Ag) und Blei (Pb). Die mineralisierten Erzgänge in der Mine Green enthalten Jamesonit (Pb4FeSb6S14), sekundären Bindheimit (Pb2Sb2O6(O,OH)), Pyrit, Arsenopyrit und möglicherweise Boulangerit (Pb5Sb4S11).

Diese zweite Probenrunde bestätigt das Vorhandensein polymetallischer Mineralisierung sowohl an der Oberfläche als auch in den historischen Gruben und unterstützt die Meinung des Unternehmens, dass die Mine Green ein starkes Potenzial für weitere Entwicklung bietet.  

Probenahmen

Proben wurden von Halden an der Oberfläche neben historischen Bergbaugruben, exponierten Ausbissen und Stollen unter Tage genommen. Bemerkenswerterweise überschritten 70 % der Proben die obere Nachweisgrenze von 10.000 ppm für Antimon. Außerdem wurden erhöhte Werte für Silber und Blei verzeichnet.

Grenzwertüberschreitende Proben werden zur Bestimmung ihrer tatsächlichen Metallwerte genauer analysiert.

Diese Analyseergebnisse der frühen Phase sprechen für eingehendere Kartierung und systematische Beprobung der Liegenschaft.  

Qualitätssicherung

Alle Proben wurden vom beratenden Geologen des Unternehmens an die Einrichtung von Paragon Geochemical in Sparks, Nevada, geliefert. Alle Proben wurden auf 48 Elemente analysiert. Alle Elemente wurden mit der Methode 48MA-MS von Paragon Geochemical bestimmt, bei der es sich um einen Multi-Säuren-Aufschluss mit abschließender induktiv gekoppelter Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) handelt. Global Tactical Metals ist für sein QA/QC-Protokoll auf das Labor von Paragon Geochemical in Sparks, Nevada, angewiesen, da es sich um vorläufige Proben handelt, deren Anzahl begrenzt ist.

Qualifizierter Sachverständiger

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen wissenschaftlichen und technischen Informationen zu Global Tactical Metals Corp. wurden von Mark Smyk, P.Geo., geprüft und genehmigt. Herr Smyk ist technischer Berater des Unternehmens und ein „qualifizierter Sachverständiger“ gemäß National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects („NI 43-101“).

Im Namen des Board of Directors

Global Tactical Metals Corp.

Kelly Abbott
Chief Executive Officer

Telefon: +1 877-892-7633
Webseite: globaltacticalmetals.com

Über Global Tactical Metals Corp.

Global Tactical Metals Corp. konzentriert sich auf den Erwerb, die Exploration und die Entwicklung von Mineralprojekten, die auf den Bedarf kritischer Rohstoffe in Nordamerika ausgerichtet sind. Das Unternehmen hält eine 100%-Beteiligung an der Liegenschaft St. Anthony, einem vielversprechenden Mineralvorkommen in Neufundland, Kanada, das in einer Region mit hohem mineralischen Potenzial liegt.

Darüber hinaus hat das Unternehmen sein Explorationsportfolio durch die Absteckung eines umfangreichen Landpakets im Township Darling im Südosten Ontarios – rund 300 km nordöstlich von Toronto – erheblich erweitert. Dieses Gebiet umfasst inzwischen über 1.400 Hektar und konzentriert sich auf die Exploration kritischer Mineralien, insbesondere Antimon, einem strategischen Element für die Bereiche erneuerbare Energien, Verteidigung und Elektronik.

Ergänzend hat Global Tactical Metals Corp. seinen strategischen Fußabdruck in den Vereinigten Staaten durch die Absteckung der Mine Green, einem ehemals produzierenden Antimon-Vorkommen in Nevada, ausgeweitet und unterstreicht damit sein Engagement zur Sicherung kritischer Rohstoffquellen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung stellen zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze dar. Aussagen, die keine historischen Tatsachen sind, gelten möglicherweise als zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig an Begriffen wie „kann“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „beabsichtigt“, „glaubt“, „potenziell“ oder ähnlichen Formulierungen zu erkennen. Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen und beinhalten unter anderem Aussagen zu: der Exploration und Entwicklung der Mineralprojekte des Unternehmens, einschließlich der Liegenschaft St. Anthony, der Claims in Ontario und der neu abgesteckten Mine Green; dem potenziellen Wert und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser Mineralvorkommen; der steigenden Nachfrage nach Antimon und deren Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung des Unternehmens; sowie der Fähigkeit des Unternehmens, Explorationsprogramme durchzuführen, geologische Bewertungen vorzunehmen und seine Projekte in Richtung einer potenziellen Ressourcenentwicklung voranzutreiben.

Zukunftsgerichtete Informationen in dieser Mitteilung basieren auf verschiedenen Annahmen, unter anderem: der Fähigkeit des Unternehmens, Explorations- und Entwicklungsaktivitäten erfolgreich durchzuführen, dem Zugang zu Finanzierung und Infrastruktur, behördlichen Genehmigungen sowie günstigen Marktbedingungen für kritische Mineralien.

Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen. Zu den möglichen Risikofaktoren gehören unter anderem: Schwierigkeiten beim Erhalt von Genehmigungen, behördlicher Zulassungen oder Finanzierungen; geologische oder technische Herausforderungen bei der Exploration und Förderung; Veränderungen in der Marktnachfrage oder bei Rohstoffpreisen; sowie unvorhergesehene umweltbezogene oder betriebliche Risiken.

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die obige Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung spiegeln die Erwartungen des Unternehmens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung wider und können sich ändern. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

Weder die Canadian Securities Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (wie in den Richtlinien der Canadian Securities Exchange definiert) übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

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Ynvisible beliefert Weltmarktführer mit über 10.000 E-Paper-Wartungs-Trackern und sichert sich Folgeaufträge für 30.000 Einheiten

Source: Deutsche Nachrichten
Ynvisible Interactive Inc. (das „Unternehmen“ oder „Ynvisible“) (TSX-V: YNV, FWB: 1XNA, OTCQB: YNVYF) freut sich bekannt zu geben, dass mehr als 10.000 E-Paper-Wartungs-Tracker erfolgreich an einen international führenden Hersteller von Druckluft-Kompressoren und Industrieanlagen ausgeliefert wurden. Dies ist ein wichtiger kommerzieller Meilenstein für Ynvisibles Übergang von der reinen Produktentwicklung zur kompletten Vermarktung von E-Paper-Lösungen. Folgebestellungen für zusätzlich 30.000 Einheiten sind bereits unter Dach und Fach, diese sollen noch vor Jahresende ausgeliefert werden.

Das Wichtigste in Kürze:

– Großserienauslieferung abgeschlossen: Über 10.000 Einheiten wurden erfolgreich an einen international tätigen Industriekunden ausgeliefert, 30.000 weitere Einheiten sind für 2025 bestellt.

– Potenzial für wiederkehrende Einnahmen: Alleine durch diese Anwendung und diesen Kunden ist mit jährlich wiederkehrenden Umsätzen von rund 500.000 € zu rechnen.

– Rasche Vermarktung: In weniger als 12 Monaten wurde der Übergang vom Prototypen zur Vollproduktion im kommerziellen Maßstab vollzogen, was sowohl die Produktnachfrage als auch die Skalierbarkeit bestätigt.

– Nachfrage aus einem breiteren Marktumfeld: Ynvisible arbeitet mit einem zweiten Weltmarktführer für Industrieanlagen zusammen, um ein ähnliches E-Paper-Statusanzeigegerät zu entwickeln. Daran ist erkennbar, dass industrielle Anzeigelösungen von einem breiteren Marktumfeld nachgefragt werden.

Diese Fortschritte folgen auf den ersten Produktentwicklungs- und Kaufauftrag, über den im Jahr 2024 berichtet wurde. Ynvisible hat sich von seinen Prototypen im Frühstadium rasch zum Anbieter eines erfolgreichen, vollständig integrierten Produkts für den kommerziellen Einsatz entwickelt und damit sowohl den Wert seiner Technologie als auch die Stärke seiner operativen Kompetenz unter Beweis gestellt.

Jeder Wartungs-Tracker setzt sich zusammen aus den extrem stromsparenden, flexiblen E-Paper-Displays von Ynvisible samt der dazugehörigen Elektronik, Stromquelle und Gehäuse und wird als schlüsselfertige Komplettlösung für das programmierbare Wartungs-Tracking in Echtzeit geliefert.

Beste Aussichten auf wiederkehrende Umsätze und Marktexpansion

Die Folgeaufträge werden unterstützt von den kundenseitigen Prognosen, die einen potenziellen wiederkehrenden Jahresumsatz von rund 500.000 € in Aussicht stellen. Dass Ynvisible in der Lage ist, ein vollständig integriertes Produkt in großem Umfang zu liefern, zeugt von der kommerziellen Reife des Unternehmens.

Zusätzlich zu diesem Meilenstein ist das Unternehmen derzeit mit einem zweiten globalen Hersteller von Industrieanlagen im Gespräch, dem ein ähnliches Statusanzeigesystem auf E-Paper-Basis geliefert werden soll. Dieser potenzielle Neuauftrag zeigt, dass sich Ynvisible im Industriesektor immer mehr zum führenden Anbieter von intelligenten, vernetzten Lösungen entwickelt.

„Dieses Geschäft mit einem internationalen Branchenführer zeugt von der steigenden Nachfrage nach dünnen, flexiblen und energieeffizienten digitalen Trackern in den Hochwertmärkten“, so Lúcia Gomes, Chief Operating Officer von Ynvisible. „Aus unserer Sicht besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die E-Paper-Technologie in verschiedenen Sektoren herkömmliche Analoglösungen langfristig ersetzen wird. Der Erfolg, den wir hier verbuchen können, spricht ganz klar für unsere kommerzielle Strategie und die technische Umsetzung.“

Obwohl Vertraulichkeitsvereinbarungen die Offenlegung der Identität des Kunden einschränken, unterstreicht der strategische Charakter dieser Zusammenarbeit Ynvisibles Glaubwürdigkeit und Kompetenz als zuverlässiger Anbieter von gedruckten Elektroniklösungen in Industriequalität.

Über Ynvisible

Ynvisible revolutioniert die Branche der kostengünstigen und extrem stromsparenden Displays dank neuester Entwicklungen auf dem Gebiet der nachhaltigen Elektronik und dem Rolle-zu-Rolle-(R2R)-Druckverfahren. Die gedruckten E-Paper-Displays von Ynvisible eignen sich perfekt für energiesparende und kostensensitive Anwendungen wie digitale Beschilderungen, intelligente Überwachungsetiketten für Lieferketten und Logistik, visuelle Indikatoren für Medizin und Diagnostik oder auch Etiketten und Beschilderungen im Einzelhandel. Ynvisible verfügt über die nötige Erfahrung, das Know-how und auch die Immaterialgüterrechte an elektrochromen Materialien, Tinten und Systemen und bietet Markeninhabern, die intelligente Objekte und IoT-Produkte entwickeln, ein vielfältiges Leistungs-, Technologie- und Produktangebot. Nähere Informationen zu Ynvisible finden Sie unter www.ynvisible.com.

IM NAMEN DES BOARD OF DIRECTORS

Ramin Heydarpour
CEO und Executive Chairman
Ynvisible Interactive Inc.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Investor Relations
+1 778-683-4324
ir@ynvisible.com

Public Relations
pr@ynvisible.com

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die als „zukunftsgerichtete“ Aussagen betrachtet werden können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen und im Allgemeinen, aber nicht immer, durch die Worte „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „projiziert“, „potenziell“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind, oder dass Ereignisse oder Bedingungen „eintreten werden“, „würden“, „können“, „könnten“ oder „sollten“. Obwohl Ynvisible Interactive Inc. davon ausgeht, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von denen in zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Überzeugungen, Schätzungen und Meinungen des Managements von Ynvisible Interactive Inc. zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Aussagen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt Ynvisible Interactive Inc. keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Überzeugungen, Schätzungen oder Meinungen des Managements oder andere Faktoren ändern sollten.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca , www.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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