Rx-Markt bricht auf, Versand wächst, Monopol bröckelt

Source: Deutsche Nachrichten
Der Versandhandel setzt zum nächsten Sprung an – und trifft nun das Herzstück der Apothekenökonomie: Mit einer Verdopplung der Rx-Umsätze im ersten Quartal 2025 und einem möglichen Marktanteil von über 1,5 % gehen Shop Apotheke und DocMorris in die wirtschaftliche Offensive. Was für die Vor-Ort-Apotheken dramatisch klingt, markiert in Wirklichkeit eine logische Konsequenz digitaler Marktveränderung – und das Ende eines jahrzehntelangen De-facto-Monopols. Doch statt auf Verbotsforderungen oder rückwärtsgewandte Besitzstandsrhetorik zu setzen, lohnt sich ein Blick auf die politischen Realitäten: Die Bundesregierung verfolgt eine duale Versorgungsstrategie, bei der Versand und Vor-Ort-Apotheke koexistieren – vorausgesetzt, die regulatorischen Spieße sind gleich lang. Gelassenheit statt Alarmismus lautet daher die Devise. Denn auch für die Versender gilt: Boni-Werbung ist teuer, Investorenkapital ist endlich, und wer gegen betriebswirtschaftliche Logik arbeitet, verliert auf lange Sicht an Substanz.

Was lange ausgeschlossen schien, nimmt Gestalt an: Der Versandhandel greift jetzt auch im Kernbereich der Apothekenversorgung an – bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Laut neuesten Marktdaten haben Shop Apotheke und DocMorris ihre Rx-Umsätze im ersten Quartal 2025 auf rund 216 Millionen Euro gesteigert – ein Plus, das fast einer Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Hochgerechnet aufs Jahr rückt damit erstmals ein Marktanteil von über 1,5 Prozent für ausländische Versender in den Bereich des Wahrscheinlichen. Was auf den ersten Blick wie eine Zahlenspielerei wirkt, trifft die öffentliche Apotheke im Innersten: Denn der Löwenanteil ihres wirtschaftlichen Rückgrats – rund 70 Prozent des Rohertrags – hängt an der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel. Was die Honorardiskussion betrifft, geht es also nicht um abstrakte Grundsatzfragen, sondern um das Überleben des Alltagsgeschäfts.

Dennoch wirkt das Echo aus Teilen der Apothekerschaft wie aus der Zeit gefallen. Als ob man nach dem Aufstieg des Onlinehandels ernsthaft noch geglaubt hätte, dass ausgerechnet der verschreibungspflichtige Bereich davon unberührt bliebe. Oder schlimmer noch: Als ob die Forderung nach einem neuen Verbot des Rx-Versandhandels tatsächlich mehr als ein symbolischer Akt der Selbstberuhigung wäre. Dabei zeigen die Entwicklungen nicht etwa ein Scheitern des Vor-Ort-Prinzips – sondern das Eintreten dessen, was die Politik längst antizipiert hat: ein duales Versorgungssystem, das die Stärken beider Kanäle nutzt. Wer das für ungerecht hält, sollte die Maßstäbe hinterfragen.

Denn im Gegensatz zu manchem Stammtisch-Reflex geht es der Gesundheitspolitik weder um einen Kahlschlag noch um eine neue Marktdominanz von Plattformen. Die klare Aussage der neuen Bundesgesundheitsministerin, die Apotheken vor Ort stärken zu wollen, ist kein verkapptes Signal gegen Versender, sondern eine richtungsweisende Doppelstrategie. Wer diesen Spagat ignoriert, zementiert die eigene Ohnmacht. Wer ihn akzeptiert, kann Einfluss nehmen – etwa indem er auf faire regulatorische Bedingungen für beide Seiten pocht. Und damit auch die rechtspolitisch zentrale Frage nach der Rx-Preisbindung auf eine neue, konstruktive Ebene hebt.

Denn gerade hier beginnt die Debatte, sich zu drehen: Gleich mehrfach landete die Preisbindungsfrage zuletzt beim Bundesgerichtshof, und es wird klarer, dass die juristische Klärung kein Machtmittel mehr ist, sondern ein Normalisierungsinstrument. Wenn der Markt weiter in Bewegung bleibt – und alles deutet darauf hin –, dann braucht es keine Emotionalisierung, sondern Rahmenbedingungen, die auch das Wachstum des Versandhandels in geregelte Bahnen lenken. Auch Shop Apotheke und DocMorris müssen sich wirtschaftlich rechnen. Die Zeit des reinen Reichweiten-Wettrennens gegen die Logik der Betriebswirtschaft ist absehbar vorbei.

Das Problem ist nicht, dass die Versandapotheken erfolgreich sind – das Problem ist, dass sie sich einen Wachstumspfad bahnen konnten, während die Vor-Ort-Apotheken strukturell ausgebremst wurden. Die Digitalisierungshemmnisse, die fehlenden Gleichstellungen beim E-Rezept, die nach wie vor ungleich verteilte Sichtbarkeit im Patientenkontakt: Das sind keine Naturgesetze, sondern politische Versäumnisse. Wer also Gleichbehandlung fordert, muss auch digitale Teilhabe einfordern.

Die große Lehre aus dem jüngsten Wachstumsschub der Versender lautet: Es ist zu spät für Fundamentalopposition, aber nicht zu spät für faire Ordnungsrahmen. Nur wer nicht mehr vom alten Monopol träumt, erkennt die neuen Chancen. Und nur wer akzeptiert, dass Patientinnen und Patienten ein Recht auf Wahlfreiheit haben, kann mit Qualität, Beratung und Nähe punkten.

In diesem Sinne wäre es ratsam, die Diskussion wegzuführen von emotional aufgeladenen Pauschalurteilen über Versandhandel oder Vor-Ort-Versorgung – und stattdessen hin zu einer Debatte über Bedingungen, unter denen beide Modelle nachhaltig existieren können. Dazu gehört auch, den Einsatz von Boni und Aktionsprämien kritisch, aber realistisch zu betrachten. Die massive Bewerbung von Rx-Boni ist ein Störfaktor im Markt, doch sie basiert nicht auf struktureller Überlegenheit, sondern auf der finanziellen Rückenstärkung durch Investorengelder – ein System mit eingebautem Haltbarkeitsdatum.

Das sollte vor allem eines lehren: In einer Wirtschaft, die zunehmend von nachhaltigen Modellen geprägt wird, gewinnt am Ende nicht der lauteste Anbieter, sondern der robusteste. Und diese Robustheit ist kein Zufall, sondern Ergebnis politischer Gestaltung, ökonomischer Fairness und unternehmerischer Anpassung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Was jetzt bröckelt, ist nicht nur ein Marktanteil, sondern ein jahrzehntelang unhinterfragtes Selbstverständnis. Die Zeit der Alleinstellung ist vorbei – und das ist gut so. Denn nur in einer Welt, in der Alternativen existieren, entfaltet sich echte Qualität. Die Frage ist nicht, ob das Monopol zu retten ist, sondern wie Vielfalt zu gestalten ist. Das wäre ein Fortschritt, kein Rückschritt.

Strahlerkabel ergänzen SPINNER PMR/TETRA Portfolio

Source: Deutsche Nachrichten
SPINNER bietet ab sofort auch Strahlerkabel an und ergänzt damit sein Portfolio an Produkten für die kritische Kommunikation. Strahlerkabel – auch Schlitzkabel oder Leaky Cables genannt, sorgen für eine nahtlose Kommunikation in Tunneln, U-Bahnen, Bergwerken, großen Gebäudekomplexen, etc. Diese Kabel kommen vor allem bei der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten zum Einsatz. In diesen Bereichen ist es besonders wichtig, qualitativ hochwertige Komponenten zu verwenden, denn Probleme wie passive Intermodulation können bei der Sprach- und Datenkommunikation Störungen verursachen.

Der Einsatz erfolgt vielmals unter widrigsten Bedingungen, die eine hohe Qualität und Widerstandsfähigkeit voraussetzen. Diesen werden wir mit unseren Strahlerkabeln gerecht. Die SPINNER Lösungen sind passiv, was die meisten potenziellen Fehlerquellen ausschließt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Betriebssicherheit.

Unsere Strahlerkabel decken Frequenzen von 75 bis 1000 MHz ab und können sowohl Einkanal- als auch Mehrkanal-Kommunikationssysteme unterstützen. Das macht sie äußerst vielseitig. Ein einziges strahlendes Koaxialkabel kann gleichzeitig mehrere Kommunikationssysteme handhaben. Dies ist besonders wichtig in komplexen Umgebungen, in denen verschiedene Kommunikationskanäle für unterschiedliche Operationen benötigt werden. Die Strahlerkabel sind in unserem neuen Mobilfunk Logistikhub in Lauenstein ab Lager verfügbar.

Wir bieten dazu zusätzliche Services an:

  • Schnittlänge auf Wunsch möglich
  • Baustellenlieferung
  • Projektspezifisches Packaging mit allen benötigten Komponenten in einer Lieferung
  • Lieferung auf 500m Trommel
  • Wunschliefertermin

Neben Strahlerkabeln bieten wir für die kritische Kommunikation ein breites Produktportfolio wie Filter, Combining Systeme, Splitter, Tapper, Kabel, Cable Monitoring System, Steckverbinder, In-Building Antennen, Absorber Produkte u.v.m. an.

Führung erfordert Haltung, Umsatz verlangt Weitblick, Mindestlohn setzt Kostenkaskade in Gang

Source: Deutsche Nachrichten
Steigende Mindestlöhne, stagnierende Erträge und ein wachsender Anspruch an Führung und Verantwortung setzen Apothekeninhaber zunehmend unter Druck. Die wirtschaftlichen Zuwächse vieler Betriebe entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als trügerisch – denn was nominal wächst, zerfällt oft in Aufwand, Regellast und toxische Zusatzarbeit. Parallel dazu geraten Führungskräfte in eine doppelte Falle: Sie sollen motivieren, obwohl sie selbst demotiviert sind, und ihr Team durch Wandel führen, ohne selbst Orientierung zu haben. Doch genau in dieser Krise liegt die Chance zur Neuorientierung: Wer nicht nur reagiert, sondern gestaltet, kann die Apotheke von morgen neu definieren – als Ort von Haltung, Versorgungsethik und betrieblicher Klarheit. Der Mindestlohn wird steigen, die Anforderungen ebenfalls – entscheidend ist, ob die innere Struktur mitwächst. Dieser Bericht zeigt, warum es heute mehr denn je auf Führungsstärke, strategische Weitsicht und systemisches Denken ankommt.

Die Einführung höherer Mindestlöhne wirkt wie ein wirtschaftlicher Seismograf: Sie zeigt nicht nur Veränderungen im politischen Willen, sondern offenbart auch strukturelle Bruchlinien in jenen Betrieben, deren Geschäftsmodelle auf dünnem Ertragsspielraum ruhen. Für die deutschen Apotheken ist die für 2026 vorgesehene Erhöhung auf 13,90 Euro und die perspektivische Steigerung auf 14,60 Euro ab 2027 mehr als nur eine tarifpolitische Zahl – sie ist ein Signal, das in den Kern des betriebswirtschaftlichen Gleichgewichts eingreift. Was oberflächlich nach sozialer Gerechtigkeit klingt, bedeutet in der Praxis steigende Lohnnebenkosten, wachsenden Druck auf Personalstrukturen und ein verschärftes Dilemma: Wie lässt sich betriebliche Verantwortung mit unternehmerischer Tragfähigkeit in Einklang bringen?

Die Antwort darauf ist komplex – und sie reicht weit über das Thema „Lohnkosten“ hinaus. Schon seit Jahren beobachten Branchenanalysten ein wachsendes Missverhältnis zwischen Umsatzdynamik und Ergebnisstabilität in Apothekenbetrieben. Trotz teils signifikanter Bruttoumsatzsteigerungen gelingt es den wenigsten Apotheken, diese Zuwächse in Gewinn umzuwandeln. Der Grund: Die Erlösquellen selbst sind in vielen Fällen „toxisch“ – das heißt, sie erzeugen betrieblichen Aufwand, ohne proportional Ertrag zu generieren. Besonders auffällig ist dies in Bereichen wie pharmazeutische Dienstleistungen, Impfen, Rezepturen oder Dokumentationspflichten bei BtM- und T-Rezepten. Hier wachsen Aufwand und Personalbindung schneller als die Vergütung – und das bei zunehmender regulatorischer Detailtiefe.

Zudem drängt sich die Frage auf, ob Apotheken ihre Angebotsstruktur strategisch oder reaktiv gestalten. Vielfach werden neue Leistungen eingeführt, weil sie politisch gefordert oder öffentlich diskutiert werden – nicht jedoch, weil sie in das spezifische betriebliche Konzept passen. So entsteht eine toxische Wachstumslogik, die die Betriebe zunehmend überfordert: mehr Aufgaben, mehr Verantwortung, mehr Risiko – aber nicht zwingend mehr Stabilität. Wer hier nicht gegensteuert, riskiert die betriebliche Substanz.

Die Herausforderung verschärft sich durch die Führungskrise, die sich in vielen Betrieben hinter der Kulisse des Alltags verbirgt. Apothekeninhaber sind selten ausgebildete Führungskräfte – und die Anforderungen an moderne Führung steigen schneller als die individuelle Lernkurve. Wo früher disziplinarische Kontrolle genügte, braucht es heute emotionale Intelligenz, Konfliktsensibilität, Motivationstechniken und vor allem eine klare Werteorientierung. Doch in Zeiten permanenter Unsicherheit – von Lieferengpässen über Bürokratielasten bis hin zu Regressrisiken – verlieren viele Inhaber selbst den inneren Halt. Die Folge: Teams, die sich orientierungslos fühlen, Mitarbeitende, die sich innerlich verabschieden, und Konflikte, die nicht gelöst, sondern verdrängt werden.

Dabei ist Führung keine Kür, sondern Notwendigkeit. Sie entscheidet darüber, ob ein Betrieb im Wandel bestehen kann. Mitarbeitende erwarten heute mehr als klare Anweisungen – sie verlangen Respekt, Perspektive und echte Beteiligung. Die sogenannte „Extrameile“, auf die viele Inhaber hoffen, entsteht nicht durch Druck, sondern durch Sinn. Wer es schafft, ein echtes Teamgefühl aufzubauen, das auf Vertrauen und Verantwortung basiert, kann auch in schwierigen Zeiten auf Loyalität zählen. Wer jedoch durch Druck, Überforderung oder mangelnde Kommunikation das Gegenteil erreicht, steht bald alleine da – vor einem bröckelnden System.

Zugleich verändern sich die Rahmenbedingungen jenseits des Apothekenraums. Der Wettbewerb verlagert sich zunehmend in digitale Plattformen, deren Geschäftsmodell darin besteht, den Versorgungsauftrag auszuhöhlen. Die Apothekerkammer Nordrhein warnt seit Jahren vor Geschäftsmodellen, die ärztliche und pharmazeutische Verantwortung systematisch umgehen. Plattformen, die Rx-Arzneimittel in digital organisierten Abläufen an Patienten liefern, ohne echte Beratung oder Verordnungstiefe, entziehen sich bewusst der Verantwortung und profitieren von regulatorischen Grauzonen. Dass der Bundesgerichtshof (BGH) diese Entwicklung nun juristisch enger fasst, ist ein erster Schritt – aber kein Garant für einen fairen Wettbewerb. Apotheken brauchen klare politische Rückendeckung, nicht nur ein vages Bekenntnis zur Gleichwertigkeit.

Auch auf der steuerlichen Seite steigen die Anforderungen. Wer als Apotheker nebenbei in Immobilien investiert, etwa durch An- und Verkauf von Wohnungen oder Baugrundstücken, sieht sich mit der harten Realität des Steuerrechts konfrontiert. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil erneut bekräftigt: Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, läuft Gefahr, als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft zu werden – mit gravierenden steuerlichen Folgen. Gewerbesteuerpflicht, rückwirkende Erklärungsnotwendigkeiten und hohe Nachzahlungen sind die Folge. Für viele Apothekeninhaber, die auf diesem Weg Altersvorsorge oder Vermögensaufbau betreiben wollten, kann dies zur wirtschaftlichen Falle werden. Auch hier gilt: Strategisches Handeln braucht professionelle Begleitung – und einen Blick auf das große Ganze.

Nicht weniger bedeutsam sind steuerpolitische Urteile zur Familienfreundlichkeit: Die Hoffnung vieler Eltern, dass Kosten für Kinderfreizeiten steuerlich absetzbar sein könnten, wurde durch den Bundesfinanzhof enttäuscht. Nur in sehr eng definierten Fällen – etwa wenn die Maßnahme eng mit schulischer Bildung oder klarer Betreuung verknüpft ist – kann eine steuerliche Anerkennung infrage kommen. Für Apothekenbetriebe, die ihre Mitarbeitenden familienfreundlich unterstützen wollen, bleibt dies ein Stolperstein. Die soziale Realität in Betrieben deckt sich längst nicht mehr mit der steuerlichen Logik – was nicht zuletzt auch die Personalbindung erschwert.

Auf medizinisch-pharmazeutischer Ebene tut sich jedoch auch Positives. Mit der Zulassung von Sepiapterin für Patienten mit Phenylketonurie (PKU) steht eine neue Therapieoption zur Verfügung, die das Leben betroffener Familien deutlich erleichtern könnte. Als Orphan Drug wurde die Substanz in einem beschleunigten Verfahren zugelassen und zeigt eine signifikante Reduktion der Phenylalanin-Spiegel im Blut. Das ermöglicht möglicherweise erstmals eine Lockerung der extrem strengen Diät, die bisher über Jahrzehnte hinweg der einzige Therapieansatz war. Für Apotheken bedeutet das: neue Beratungsinhalte, mehr Verantwortung, aber auch eine Chance, sich als kompetente Schnittstelle zwischen innovativer Therapie und patientennaher Versorgung zu positionieren.

Doch auch solche Fortschritte ändern nichts an der Grundherausforderung: Die Apothekenlandschaft steht vor einem Wandel, der alle Dimensionen berührt – wirtschaftlich, sozial, rechtlich und kulturell. Wer sich dieser Realität entzieht, verliert den Anschluss. Wer sie annimmt, braucht einen klaren inneren Kompass. Führung in diesem Kontext heißt: navigieren können, auch wenn der Wind dreht. Es geht nicht mehr um das bloße Verwalten des Alltags, sondern um das Gestalten von Zukunft – in einem System, das selbst unsicher geworden ist.

Die Erhöhung des Mindestlohns ist dabei kein Einzelereignis, sondern ein Beschleuniger. Sie zwingt Apotheken dazu, ihr gesamtes Geschäftsmodell zu überdenken: von der Personalstruktur über die Sortimentspolitik bis hin zur Frage, welche Aufgaben man noch intern lösen kann – und welche vielleicht besser ausgelagert werden sollten. Auch die Frage der Personalqualifikation rückt stärker in den Fokus. Wer 14,60 Euro pro Stunde zahlen muss, wird sich genau überlegen, welchen Wert er dafür bekommt. Umso wichtiger ist es, Mitarbeitende nicht nur tariflich zu entlohnen, sondern strategisch zu entwickeln.

Am Ende wird nicht der Betrieb überleben, der am härtesten arbeitet, sondern derjenige, der am klarsten denkt. Es braucht eine neue Führungskultur, die auf Weitsicht statt Reaktion setzt, auf Verantwortung statt Überlastung – und auf die Fähigkeit, Wandel nicht nur zu erdulden, sondern aktiv zu gestalten. Die Apotheken der Zukunft werden weniger durch politische Programme geprägt sein als durch die Haltung ihrer Inhaberinnen und Inhaber. Wer heute diese Haltung nicht ausbildet, wird morgen kaum noch mitreden.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

In einer Welt, die von permanenter Beschleunigung, wachsendem Komplexitätsdruck und ökonomischer Verdichtung geprägt ist, wird die Apotheke vor Ort zur Metapher für etwas Grundsätzliches: Verlässlichkeit im Wandel, Verantwortung im System, Verbindung zwischen Mensch und Medizin. Doch diese Rolle ist kein Automatismus, keine Konstante – sie muss täglich neu gestaltet werden. Der steigende Mindestlohn, toxisch wirkende Umsatzströme, personelle Überforderungen und regulatorische Verschiebungen bilden nur die sichtbaren Elemente eines tieferliegenden Wandels: Es ist die Erosion des Selbstverständnisses heilberuflicher Führung, die viele Betriebe innerlich erschüttert.

Doch genau in diesem Bruch liegt eine Chance – für eine neue Form von Leadership, die nicht aus Erschöpfung heraus reagiert, sondern aus Haltung heraus gestaltet. Wer bereit ist, seinen Kompass neu auszurichten, erkennt, dass Führung nicht im Beherrschen, sondern im Ermöglichen liegt. Dass Wirtschaftlichkeit nicht im Sparen beginnt, sondern im Verstehen. Und dass Versorgung mehr ist als Arzneimittelabgabe – nämlich Beziehungsarbeit auf Augenhöhe.

Der Tsunami, den viele fürchten, mag real sein. Doch wer aufrecht steht, klar sieht und das Ruder nicht aus der Hand gibt, kann nicht nur bestehen, sondern auch leiten. Die Apotheke der Zukunft wird dort entstehen, wo Haltung, Struktur und Menschlichkeit sich nicht ausschließen, sondern bedingen. Nicht trotz der Krise, sondern gerade ihretwegen.

Starke Partnerschaft für nachhaltige Energielösungen: iKratos und Viessmann

Source: Deutsche Nachrichten
Die iKratos GmbH, ein etablierter Spezialist für Solartechnik und Wärmepumpen in der Metropolregion Nürnberg, und die Viessmann Deutschland GmbH, einer der weltweit führenden Anbieter von Klima- und Energielösungen, geben heute ihre offizielle strategische Partnerschaft bekannt. Die Zusammenarbeit bündelt die langjährige Installations- und Planungsexpertise von iKratos mit der innovativen Produkttechnologie von Viessmann, um Kunden umfassende und zukunftsweisende Energielösungen aus einer Hand anzubieten.

“Diese Partnerschaft ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende in unserer Region aktiv voranzutreiben”, sagt Tobias Harhammer, Geschäftsführer der iKratos GmbH. “Die Produkte von Viessmann stehen für höchste Qualität und Effizienz. In Kombination mit unserer tiefgreifenden Erfahrung in der Planung, Installation und dem Service von Solar- und Wärmepumpensystemen können wir unseren Kunden nun maßgeschneiderte Komplettlösungen anbieten, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch die Betriebskosten nachhaltig senken.”

Im Fokus der Kooperation stehen folgende Leistungsbereiche:

  • Wärmepumpensysteme: iKratos wird die Installation und Wartung der Viessmann Wärmepumpen übernehmen, die sich sowohl für Neubauten als auch für die Modernisierung von Bestandsgebäuden eignen.
  • Integrierte Gesamtsysteme: Durch die Verbindung von Viessmann Wärmepumpen mit PV-Anlagen, Stromspeichern und Smart-Home-Lösungen von iKratos entstehen hocheffiziente, dezentrale Energiesysteme, die eine maximale Unabhängigkeit von externen Energieversorgern ermöglichen.
  • Kompetente Beratung und Förderung: iKratos-Kunden profitieren von einer fundierten Beratung zu den Viessmann-Produkten sowie umfassender Unterstützung bei der Beantragung von staatlichen Förderungen, wie der bundesweiten BEG-Förderung.

Die Zusammenarbeit zwischen iKratos und Viessmann unterstreicht das gemeinsame Engagement beider Unternehmen für eine nachhaltige Zukunft. Ziel ist es, Hauseigentümern und Gewerbetreibenden den Umstieg auf erneuerbare Energien so einfach und attraktiv wie möglich zu gestalten.

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Outre-mer : le revenu de solidarité est revalorisé

Source: Republic of France in French
La République française a publié la déclaration suivante:

Le décret du 4 août 2025 procède à la revalorisation annuelle du revenu de solidarité (RSO).

Le montant mensuel du revenu de solidarité (RSO) est porté à 608,91 € (contre 598,73 € précédemment).

À noter

La revalorisation s’applique à compter des allocations dues au titre du mois d’avril 2025.

Qu’est-ce que le revenu de solidarité (RSO) ?

Le revenu de solidarité est une prestation sociale mise en place en 2001 et spécifique aux départements et collectivités d’Outre-mer (sauf Mayotte). Cette aide financière est destinée aux séniors sans emploi qui n’ont pas encore atteint l’âge de prendre leur retraite et qui s’engagent à quitter définitivement le marché du travail.

Les conditions pour percevoir le revenu de solidarité sont les suivantes :

  • avoir bénéficié du revenu minimum d’insertion ou du revenu de solidarité active de façon continue depuis au moins 2 ans sans avoir exercé aucune activité professionnelle.
    percevoir le revenu de solidarité active (RSA) depuis au moins deux ans sans avoir exercé d’activité professionnelle ;
  • habiter dans le territoire ou la collectivité d’Outre-mer suivant : Guadeloupe, Guyane, Martinique, La Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Saint-Pierre-et-Miquelon ;
  • être âgé d’au moins 55 ans et de moins de 65 ans ;
  • ne pas être bénéficiaire d’au moins une de ces autres aides : l’allocation aux adultes handicapés (AAH), l’allocation aux vieux travailleurs salariés ou non-salariés, l’allocation spéciale, l’allocation supplémentaire du fonds de solidarité vieillesse ou invalidité, l’allocation aux mères de famille, la pension d’invalidité de 2e ou 3e catégorie, la pension de retraite à taux plein.

Le montant du revenu de solidarité

Il varie selon les ressources et la situation familiale et ne peut être versé qu’une seule fois par famille.

Les revenus du foyer (calculés sur l’année 2024, divisés par 12) ne doivent pas dépasser :

  • 1 002,40 € si vous vivez seul ;
  • 1 575,20 € si vous vivez en couple.

Si vos ressources dépassent le plafond fixé, le revenu de solidarité correspond à la différence entre le plafond et le montant mensuel de vos ressources. Le montant maximum pouvant être attribué est de 608,91 €.

Si vous êtes éligible au revenu de solidarité, il vous suffit d’en faire la demande auprès de votre Caisse d’allocations familiales locale, dans le département ou la collectivité d’Outre-mer où vous résidez. Vous pouvez effectuer votre demande en ligne via votre espace personnel caf.fr. Des documents tels que : justificatifs d’identité et de résidence ; relevés de ressources du foyer (année 2024) ; attestation de perception du RSA ; déclaration sur l’honneur de cessation d’activité seront à fournir.

Une fois votre demande acceptée, le versement du revenu de solidarité débute le mois suivant.

Rappel

Vous pouvez bénéficier du revenu de solidarité jusqu’à la retraite si vous avez entre 55 et 65 ans. Le versement de l’allocation met fin à vos droits au RSA.

Exemple :

Une personne seule avec 6 000 € de revenus en 2024 est-elle éligible au revenu de solidarité Outre-mer (RSO) ? Avec une moyenne mensuelle de 500 €, elle pourra en bénéficier avec un montant différentiel : 1 002,40 € – 500 € = 502,40 € de RSO mensuel.

Connaissez-vous la « fraude au virement de salaire » ?

Source: Republic of France in French
La République française a publié la déclaration suivante:

Prévention

Publié le 07 août 2025 – Direction de l’information légale et administrative (Premier ministre)

Depuis plusieurs mois, une nouvelle escroquerie prend de l’ampleur : la fraude au virement de salaire. Face au nombre croissant de cas, salariés comme entreprises doivent prendre des précautions.

Image 1Crédits: Suriya – stock.adobe.com

Qu’est-ce que la fraude au virement de salaire ?

Cette nouvelle arnaque consiste à usurper l’identité d’un salarié pour demander aux ressources humaines de l’entreprise de modifier les coordonnées bancaires où le salaire est versé.

L’usurpateur perçoit ainsi le salaire versé par l’entreprise.

Que faire en cas d’attaque ?

L’entreprise victime de cette escroquerie ne doit pas perdre de temps. Plusieurs mesures sont à prendre :

  • identifier les virements frauduleux (versés ou à venir) ;
  • contacter le service comptable afin de bloquer le virement concerné (si possible) ;
  • déposer plainte ;
  • demander le retour des fonds à la banque si le virement a été effectué ;
  • conserver les éléments de preuves de l’escroquerie (numéros de téléphone, messages…) ;
  • sensibiliser votre personnel.

Comment éviter d’être attaqué ?

Cette nouvelle arnaque se base sur l’usage d’une fausse identité. Les salariés doivent donc, eux aussi, rester prudents et protéger les données personnelles.

Ils doivent donc :

  • être vigilants face aux messages d’hameçonnage ;
  • limiter au mieux la publication d’informations personnelles sur internet et les réseaux sociaux. En effet, l’arnaqueur utilise ces informations pour tromper l’entreprise et communiquer ses coordonnées bancaires ;
  • utiliser des mots de passe fiables pour les comptes de messagerie (ou une double authentification) afin de réduire les risques de piratage.

Voir aussi

Neue verpflichtende Formulare ab dem 1. Oktober 2025: Mit ALF-FORDER bleibt Ihre Forderungsverwaltung immer auf dem neuesten Stand.

Source: Deutsche Nachrichten
Mit wirtschaftlich schwierigen Zeiten nehmen auch Forderungen, zum Beispiel durch Säumigkeit, zu. Diese zu verwalten und einzutreiben gehört zu den eher unbeliebten, aber dennoch notwendigen Tätigkeiten in einem Unternehmen. Wichtig ist dabei, dieses Aufgabenfeld effizient, mit möglichst geringem Ressourceneinsatz und vor allem gerichtsfest zu bearbeiten. Gerade für letzteres ist es essenziell, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Zum 1. Oktober 2025 gibt es hier für Gläubiger eine wesentliche Änderung: Der Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher wurde vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung erneut geändert. Ab ersten Oktober sind also neue Formulare verpflichtend. Für Unternehmen, die für Ihr Forderungsmanagement ALF-FORDER verwenden, bedeutet das keine wesentliche Umstellung: Die ALF AG hat die neuen Formulare bereits in der Software implementiert.

ALF-FORDER – die Komplettlösung für die Forderungsverwaltung

ALF-FORDER ist eine Komplett-Lösung, mit der Unternehmen ihr Forderungsmanagement eigenständig, effizient und gerichtsfest durchführen können. Die Software bietet alles, was Unternehmen benötigen, um Forderungen zu berechnen, Mahnungen zu erstellen, Schuldner zu verwalten, gerichtliche Mahnverfahren durchzuführen und Vollstreckungen anzustoßen.

Die wichtigsten Vorteile mit ALF-FORDER

Alles auf einen Blick: ALF-FORDER bündelt alle Vorgänge von der Forderungsaufstellung bis hin zur Vollstreckung, alle Formulare, Verträge, die Kommunikation, Termine, Daten zu Schuldnern und Informationen übersichtlich in einer elektronischen Akte.

Sicherheit: Mit ALF-FORDER erstellte Forderungsaufstellungen sind gerichtlich anerkannt. Alle Formulare der Lösung werden durch die ALF AG auf Vollständigkeit und Rechtskonformität geprüft und regelmäßig wie fristgerecht aktualisiert. ALF-FORDER besitzt ein Wirtschaftsprüfertestat und ist von der Rechenzentrale der Genossenschaftsbanken, der Atruvia AG, freigegeben.

Zeitersparnis und Effizienz: ALF-FORDER enthält nicht nur die notwendigen Vorlagen für den Schriftverkehr und die Formulare, sondern auch eine umfangreiche, regelmäßig aktualisierte und anpassbare Sammlung an Zinstabellen, Kostenbezeichnungen, eine Online-Gerichtsdatenbank und eine selbst pflegbare Anwaltsdatenbank sowie die Möglichkeit zur einfachen Auswertung. Damit lassen sich Forderungen schneller und einfacher bearbeiten.

Formulare und Anträge elektronisch übermitteln: ALF-FORDER bietet auch eine Schnittstelle zur „COM Vibilia eBO Edition“ der Governikus KG für die Kommunikation mit den Mahngerichten. Damit lassen sich automatisiert Formulare aus ALF-FORDER an das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBo, bzw. beBPo) übergeben.

Fazit: ALF-FORDER vereinfacht das Forderungsmanagement deutlich. Es spart Zeit, Ressourcen und bietet alles, um schnell und einfach gerichtsfeste Forderungen zu erstellen. Da es immer auf dem neuesten Stand gehalten wird, minimiert es auch das Risiko, Forderungen aufgrund von Formfehlern oder geänderten Vorschriften nicht durchsetzen zu können.

Mehr zu ALF-FORDER erfahren Sie unter alfag.de/forder

BENO Holding AG: Light-Industrial-Asset Manager und Bestandhalter meldet vorläufige nicht testierte Zahlen für das Geschäftsjahr 2024

Source: Deutsche Nachrichten
Die BENO Holding AG (ISIN: DE000A11QLP3), spezialisierter Bestandshalter und Asset Manager mit Fokus auf betriebsnotwendige Immobilien meldet vorläufige noch nicht testierte Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2024.

Der Konzernumsatz (Nettokaltmiete zuzüglich Nebenkosten) liegt im Geschäftsjahr 2024 bei rund 8,7 Mio. EUR (Vorjahr: 9,7 Mio. EUR). Das Konzernergebnis (EAT) betrug im Berichtsjahr 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR) und unterstreicht die anhaltend hohe Profitabilität des Unternehmens. Zum Stichtag verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von 2,5 Mio. (Vorjahr: 4,9 Mio. EUR) EUR. Der operative Cash Flow betrug -0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR) und reflektiert vor allem getätigte Investitionen in die Transformation und damit die Zukunftsfähigkeit des Portfolios.

“Der leichte Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf zwei Effekte zurückzuführen: Zum einen lagen die gegenüber den Mietern abgerechneten Nebenkosten infolge periodenverschobener Abrechnungen deutlich unter dem Vorjahr (-26,6% ggü. Vj.). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um durchlaufende Posten, die innerhalb der Periode umsatzwirksam, über mehrere Jahre hinweg jedoch weitgehend neutral sind. Zum anderen führten leerstandsbedingte Mietausfälle an den Standorten Weinsberg und Dortmund (Transformationsobjekt) zu temporär geringeren Nettokaltmieten (-3,8% ggü. Vj).

Auch im laufenden Jahr bleibt der Fokus auf aktiver Bestandsentwicklung und Transformation sowie auf effizienter Bestandsbewirtschaftung mit Hilfe digitaler Zwillinge, Software und Remotelösungen.

Das Wertpotenzial in unserem Bestand ist bei der sehr moderaten bilanziellen Durchschnittsbewertung von rund 386 EUR pro Quadratmeter Gebäudefläche (ohne Grundstück) gegenüber Neubaukosten von durchschnittlich 1.700 EURO pro Quadratmeter (ohne Grundstück) nach wie vor erheblich”, erklärt Michael Bussmann, Vorstand der BENO Holding AG. “Wir setzen konsequent auf die in vergangenen Jahrzehnten investierte graue Energie in Altgebäuden und deren erhebliches Transformationspotenzial”.

Über das Unternehmen

Die BENO Holding AG ist ein auf betriebsnotwendige Immobilien spezialisierter Asset Manager und Bestandshalter.

Durch diese Kombination kann das Unternehmen stets aus der Brille des Eigentümers agieren. Der konsequent verfolgte Ansatz “Kaufen, transformieren & (er)halten” (buy, transform & hold) schafft die Voraussetzungen für ein langfristig attraktives, zukunftsfähiges und rentables Immobilieninvestment – für alle Stakeholder. Als Pionier in der Entwicklung und Implementierung digitaler Zwillinge, geht BENO weit über die Rolle eines traditionellen Bestandshalters hinaus. Durch die enge Zusammenarbeit mit Technologiepartnern in der neuen Disziplin “Digitaler Zwilling” treibt BENO aktiv die Forschung und das Experimentieren mit innovativen Lösungen voran. Assets under management (AUM) belaufen sich aktuell auf 12 deutsche Standorte mit rund 36 Mietern und einer Nutzfläche von rund 158.000 m². Der Verkehrswert der Immobilien beläuft sich auf rund 90 Mio. Euro.

Aussender: BENO Holding AG
Adresse: Brienner Str. 7, 80333 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Florian Renner
Tel.: +49 89 20 500 555
E-Mail: info@beno-holding.de
Website: www.beno-gruppe.de

ISIN(s): DE000A11QLP3 (Aktie), DE000A3H2XT2 (Anleihe)
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin

Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH

Für den Inhalt der Mitteilung bzw. des Research ist alleine der Ersteller der Nachricht verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

Fernstudienangebote im Bereich Informatik: Jetzt berufsbegleitend durchstarten!

Source: Deutsche Nachrichten
Interessierten, die eine Karriere in der IT-Branche anstreben, hat die Hochschule Trier attraktive Studienmöglichkeiten zu bieten: Der Master of Computer Science (M.C.Sc.) ist ideal für Berufstätige, die ihre Kompetenzen ausbauen möchten und einen Quereinstieg in die Informatik planen. Den Absolventinnen und Absolventen stehen vielfältige berufliche Perspektiven offen: Fachkräfte aus dem Informatik-Bereich sind auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt. Bewerbungen für das kommende Wintersemester 2025/26 sind noch bis zum 15. August 2025 direkt über das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund möglich: http://www.zfh.de/anmeldung
Das zfh unterstützt die Hochschule Trier bei der Durchführung ihres Fernstudienangebots.

Der Zugang zum Master of Computer Science ist über ein abgeschlossenes, informatikfernes Erststudium und einer mindestens einjährigen Berufserfahrung möglich. Alternativ kann die Einschreibung auch ohne Bachelorabschluss erfolgen: Der Weg führt dann über eine mehrjährige Berufstätigkeit und eine Eignungsprüfung.

Für den Fernmasterstudiengang Informatik sollten Interessierte vier Semester einplanen, wenn sie in Vollzeit studieren. Seit dem Sommersemester 2025 bietet die Hochschule Trier auch den Zertifikatsstudiengang Computer Science mit dem Abschluss Diploma of Advanced Studies (DAS) an. Dieses Angebot eignet sich perfekt, um Kenntnisse in bestimmten Bereichen der Informatik zu vertiefen.

Weitere Informationen:
• http://www.zfh.de/master/informatik/
• https://www.hochschule-trier.de/informatik/fernstudium

Media Freedom Act enters into force

Source: European Union 2

New rules to better protect journalists, their sources and press freedom in the digital age apply in all EU countries as of 8 August 2025.

To mark the entry into application of the European Media Freedom Act (EMFA), the Vice-President of the European Parliament Sabine Verheyen (EPP, DE) and the chair of the Committee on Culture and Education Nela Riehl (Greens, DE) issued the following statements:

“8 August 2025 marks the entry into application of the EMFA — a landmark for press freedom in the EU. But its true value will be measured in action, not words. Now begins the real work: ensuring every member state implements the EMFA fully and faithfully. Media freedom is not negotiable – it is the backbone of our democracy,” said Sabine Veheyen, who chairs Parliament’s working group scrutinising the law’s implementation.

“With the Media Freedom Act, Europe has set the benchmark for the protection of press freedom and journalistic work. This is a great achievement. But it is only meaningful if we adhere to it. I am looking with concern at the decline in press freedom in different parts of Europe and call on all member states to implement it dutifully,” added the chair of the Committee on Culture and Education Nela Riehl.

Background

In February 2024, Parliament and Council adopted new rules to protect freedom of media as well as the independence of journalists in the EU. The regulation entered progressively into application in EU countries since May 2024, while its key provisions begin to be enforced from 8 August 2025.
The EU law enhances transparency of media outlet ownership and of allocation of state advertising, strengthens public media independence, and secure robust protection for journalists and their sources. To ensure visibility and pluralism, digital platforms must refrain from arbitrarily deleting or restricting independent media content.