Executive Search: Bauingenieurwesen, IT und Digitalisierung

Source: Deutsche Nachrichten
Die Kontrast Personalberatung GmbH Hamburg wurde neuerlich mit einem verdeckten Executive-Search-Mandat beauftragt: Gesucht wird eine neue Geschäftsführung für ein etabliertes und dynamisch wachsendes Unternehmen in Deutschland.

Der spezialisierte Dienstleister ist in den Bereichen Bauingenieurwesen, digitale Vermessung und Infrastrukturplanung tätig – technologisch innovativ, wirtschaftlich solide und mit klarer Wachstumsstrategie. Ziel der Neubesetzung ist es, die Marktposition zu stärken und das Unternehmen zur Marktführerschaft zu entwickeln.

Das Unternehmen agiert an der Schnittstelle von technischer Planung und Digitalisierung im Infrastrukturbereich. Es verfügt über gewachsene Kundenbeziehungen, exzellente Referenzen und eine zukunftsweisende technische Aufstellung. Für die nächste Entwicklungsstufe wird eine Geschäftsführung gesucht, die fachliche Tiefe mit unternehmerischer Dynamik verbindet.

Managerpersönlichkeit mit Technologieverständnis und Marktorientierung gesucht

Die ausgeschriebene Position richtet sich an erfahrene Führungskräfte mit Hintergrund im Ingenieurwesen, Bauwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen, die sowohl die technischen Herausforderungen der Branche verstehen als auch unternehmerisch, marktorientiert und vertriebsstark denken. Neben der fachlichen Führung liegt der Fokus auf der strategischen Geschäftsentwicklung, dem Ausbau der Marktpräsenz sowie der nachhaltigen Stärkung von Key Accounts im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Umfeld.

„Wir suchen eine Geschäftsführung mit Gestaltungswillen, die es versteht, Technologie, Marktlogik und Menschen zu führen – auf Augenhöhe mit Auftraggebern und Partnern“, so die Geschäftsführung der Kontrast Personalberatung GmbH. Die Direktansprache geeigneter Persönlichkeiten auf Management-Level wurde bereits initiiert.

Vertrauliche Kandidatenansprache gestartet

Das Mandat wird im Rahmen eines verdeckten Executive-Search-Prozesses begleitet. Interessierte Kandidat*innen können sich vertraulich melden.

Blei in Gold verwandeln

Source: Deutsche Nachrichten
Mithilfe von Kernfusion wandelt die Firma Quecksilber in Energie um, jetzt gelang auch die Transformation in Gold. Nach eigenen Angaben können Kraftwerke pro Gigawatt Stromerzeugung jährlich 5.000 Kilogramm Gold erzeugen. Und dies ohne Kompromisse bei der Stromerzeugung. Dies wäre sogar wirtschaftlich, denn der Gewinn durch den Verkauf von Gold würde sogar die Stromkosten senken können. Der alte Wunsch der Alchimisten Gold zu erzeugen, würde sich damit erfüllen. Allerdings gäbe es etwas Negatives dabei. Das Gold müsste man sieben bis 17 Jahre lagern, denn es wäre radioaktiv. Da bestehen also noch ziemliche Hindernisse und das Gold muss noch von den Bergbaugesellschaften aus dem Boden geholt werden.

Der Goldpreis musste gerade etwas Federn lassen, denn die US-Notenbank Fed hat nicht an der Zinsschraube für die Leitzinsen gedreht. Und auch für September scheint es keine Eile seitens der Fed zu geben, die Zinsen zu senken, jedoch sei die Wahrscheinlichkeit dann höher als jetzt. Eine Zinssenkung käme dem Goldpreis zugute. Für Charttechniker gilt, dass der Goldpreis auf über 3.377 US-Dollar steigen müsste, damit es weiter aufwärts geht. Sollte die Unze Gold mehr als 3.400 US-Dollar kosten, so könnte das Allzeithoch wieder ins Visier genommen werden. Gerade verkündete der US-Präsident diverse neue Zölle, etwa für Importe aus Brasilien, Indien oder Südkorea. Die Unsicherheiten setzen sich also fort und auf längere Sicht glänzt Gold sowieso. Niedrige Preise sind Kaufgelegenheiten und auch die Goldgesellschaften sollten bei Anlageüberlegungen nicht vergessen werden.

Osisko Developmenthttps://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/osisko-development-corp/ – besitzt die Projekte Cariboo (Kanada), San Antonio (Mexiko) und Tintic (USA). Bei Cariboo soll die Produktion (jährlich etwa 190.000 Unzen Gold über zehn Jahre) in 2027 starten.

Goldshore Resourceshttps://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/goldshore-resources-inc/ – verfügt über das fortgeschrittene Moss Goldprojekt in Ontario. Zu 100 Prozent im Alleineigentum, ist das Projekt mit bester Infrastruktur ausgestattet und punktet mit sehr guten Bohrergebnissen.

Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von Goldshore Resources (- http://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/goldshore-resources-inc/ -) und Osisko Development (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/osisko-development-corp/ -).

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Ausbildungsbeginn: LIS investiert in Fachkräfte von morgen

Source: Deutsche Nachrichten
Insgesamt sieben neue Auszubildende und dual Studierende starten am 1. August ihre berufliche Laufbahn bei der LIS Logistische Informationssysteme GmbH in Greven. Im aktuellen Ausbildungsjahr verstärken drei Kaufleute für IT-Systemmanagement, zwei Fachinformatiker für Systemintegration sowie ein Auszubildender und ein dualer Student im Bereich Fachinformatik für Anwendungsentwicklung das Team des westfälischen Softwarespezialisten. Zum ersten Ausbildungstag erwartete die Nachwuchskräfte eine umfangreiche Einführung ins Unternehmen, eine Standortbesichtigung sowie ein gemeinsames Mittagessen. Anschließend lernten die neuen Mitarbeitenden ihre Abteilungen und ihre künftigen Arbeitsplätze kennen. Insgesamt beschäftigt LIS 20 Auszubildende und dual Studierende.

„Wir sind sehr stolz, auch in diesem Jahr alle Ausbildungsstellen mit engagierten und talentierten Nachwuchskräften besetzen zu können“, sagt Franziska Stockheim, Leitung der Personalabteilung bei der LIS Logistische Informationssysteme GmbH, und ergänzt: „Damit festigen wir unsere Position als attraktiver Arbeitgeber in der Region – besonders für junge Menschen, denen wir vielfältige berufliche Zukunftsaussichten bieten können.“ Seit Jahren investiert der Software-Entwickler verstärkt in die qualitativ hochwertige Ausbildung und Förderung junger Talente. „Die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte ist für uns ein wichtiger Schlüssel zum Unternehmenserfolg: So gut wie alle Auszubildenden und dual Studierenden werden nach ihrem Abschluss übernommen, sodass wir unseren Fachkräftebedarf langfristig mit qualifizierten Mitarbeitenden sichern können“, erklärt Stockheim.

Um den Start ins Berufsleben zu erleichtern, gehörte wie in den vergangenen Jahren eine Unternehmensvorstellung zum Rahmenprogramm des ersten Tages. Nach der Begrüßung durch die Geschäftsführung erhielten die Auszubildenden und Studierenden Einblicke in die Kultur und Werte von LIS und stellten ihr neu gewonnenes Wissen in einem interaktiven Quiz unter Beweis. „Eine lockere Atmosphäre sorgt dafür, dass sich unsere Neuzugänge direkt wohlfühlen – so auch beim gemeinsamen Mittagessen, wo sie sich untereinander und mit anderen Mitarbeitenden austauschen können“, sagt Stockheim. Danach verschafften sich die zukünftigen Fachkräfte einen Überblick über die Räumlichkeiten in Greven, bevor sie ihr Arbeitsequipment erhielten.

Anschließend starteten sie in ihren jeweiligen Abteilungen, wo sie ihre neuen Kolleginnen und Kollegen kennenlernten. Das Besondere dabei: Viele von ihnen sind selbst ehemalige LIS-Auszubildende und helfen den jungen Talenten mit viel Einfühlungsvermögen beim Einstieg. „Zahlreiche unserer langjährigen Mitarbeitenden haben ihre Karriere bei LIS begonnen und sind uns seitdem als qualifizierte IT-Fachkräfte treu geblieben. Genau das ist unser Ziel als Arbeitgeber“, erklärt Stockheim. Auch die von der IHK Nord Westfalen prämierten Abschlussergebnisse sprechen für LIS als attraktiven Ausbildungsbetrieb, der sich kontinuierlich in der Nachwuchsförderung engagiert.

Weitere Informationen über die LIS: www.lis.eu

Deutschland im digitalen Blindflug?

Source: Deutsche Nachrichten
48 Prozent aller Unternehmen geben an, kein vollständiges Bild davon zu haben, wo sie im digitalen Vergleich zu ihren Wettbewerbern stehen. Dies ist eines der bemerkenswerten Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung, die COSMO CONSULT gemeinsam mit dem Marktanalysten techconsult durchgeführt hat. Gefragt wurden dafür die IT- und ERP-Entscheider von Unternehmen zwischen 100 und 1.000 Mitarbeitern aus Industrie, Handel und Dienstleistung. Ein Querschnitt des deutschen Mittelstands – und ein Alarmsignal. 

Denn eines ist klar: Wer keine objektiven Anhaltspunkte für seinen digitalen Reifegrad hat, droht, sich bei seinen Zukunftsinitiativen zu verzetteln oder schlimmer noch: den Anschluss zu verlieren. Und das, ohne es zu merken. Dass fast die Hälfte aller Befragten angibt, sich im Wettbewerbsvergleich nicht sicher verorten zu können, ist umso überraschender, als die Studie ebenfalls zeigt, dass Wettbewerbsdruck von vielen als wichtiger Digitalisierungstreiber wahrgenommen wird. Alle wissen: Die anderen tun etwas. Aber jedes zweite Unternehmen hat keine Ahnung, was das ist. 

Bauchgefühl statt Fakten 

Auch auf die Ursachen des Problems gibt die Studie interessante Hinweise. Interne Digitalisierungsprojekte werden zum Beispiel oftmals abteilungsbezogen vorangetrieben. Auf gut Deutsch: Jeder Bereich kocht sein eigenes digitales Süppchen. Wo das Unternehmen als Ganzes bei der digitalen Transformation steht, ist dann die große und leider zu oft unbeantwortete Frage. Fast konsequent geben dann auch knapp zwei Drittel aller Befragten an, ihren digitalen Status nur anhand von Momentaufnahmen oder gar intuitiver Einschätzung zu kennen – Bauchgefühl statt Fakten. 

Das alles muss nicht sein, denn es gibt bewährte Methoden und Praktiken, die Unternehmen dabei helfen, einen systematischen Überblick über ihren digitalen Status quo zu bekommen. Professionelle Unterstützung bieten Services wie der COSMO Digitalisierungscheck, der die aktuelle digitale Ortsbestimmung, einen branchenscharfen Wettbewerbsvergleich und Vorschläge für sinnvolle Folgemaßnahmen liefert. Entscheidend ist, das Problem, wenn es vorhanden ist, als solches auch anzuerkennen. Denn, so ein Fazit der Untersuchung: „Eine fundierte Messung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um im digitalen Zeitalter nicht den Anschluss zu verlieren.“ 

Mehr Infos und den kostenlosen Download der COSMO-Studie finden Sie hier: 
 
Zur kostenlosen Studie 

Systeme weichen aus, Vertrauen verliert sich, Verantwortung verschiebt sich

Source: Deutsche Nachrichten
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Apotheken-News: Bericht von heute

Der Versandvorstoß von dm, ein Justizskandal rund um delegierte Anklageschriften, ein europäisches Urteil zu Titandioxid, alarmierende Tollwutmeldungen in der Hauptstadt und eine fortbestehende Ungleichverteilung beim Kinderkrankengeld – die Apotheken-Nachrichten fassen fünf Entwicklungen zusammen, die zeigen, wie tief sich strukturelle Fragen durch alle Bereiche der Gesundheits- und Versorgungspolitik ziehen. Während dm mit diskreten Testsendungen die eigene Infrastruktur für einen Arzneimittelversand etabliert, entfaltet sich in Frankfurt ein Korruptionsfall, bei dem ein Staatsanwalt ohne fachliche Grundlage externe Firmen mit sensiblen Aufgaben betraut haben soll – und das im Umfeld einer bereits vorbelasteten Antikorruptionsstelle. Parallel wird ein zentrales Kapitel europäischer Chemikalienbewertung neu aufgeschlagen: Der EuGH hebt die Krebswarnung für Titandioxid wegen methodischer Mängel auf – mit Folgen für Produkte von Zahnpasta bis Sonnencreme. Ergänzt wird die Lage durch eine biologische Warnung: Ein Tollwutfund bei einer Berliner Fledermaus. Und schließlich stellt sich die Frage: Warum bleiben Mütter 2024 immer noch dreimal so häufig mit kranken Kindern zu Hause wie Väter – trotz gesetzlicher Gleichstellung? Die Apotheken-Nachrichten ordnen diese Themen ein, quer durch Systeme, Erwartungen und Widersprüche.

Der Drogeriekonzern dm betritt ein Terrain, das bis vor Kurzem der Apothekerschaft vorbehalten war – und macht es auf seine Weise. In aller Stille wurden erste Testpakete mit rezeptfreien Arzneimitteln an ausgewählte Angestellte versandt, als Auftakt für eine umfassendere Versandstrategie im zweiten Halbjahr. Was nach einer logistischen Nebensache klingt, markiert einen tiefgreifenden Einschnitt in die Versorgungsarchitektur des deutschen Gesundheitswesens – und ein strategisches Signal, das weit über den Einzelfall hinausweist. Denn dm dringt damit in einen Markt ein, der bisher nicht nur durch gesetzliche, sondern auch durch kulturelle und heilberufliche Leitplanken definiert war. Dass diese nun zugunsten von Convenience, Volumen und Plattformintegration weichgespült werden, ist kein Zufall, sondern System. Der Konzern nutzt seine bestehende Kundenbindung, kanalisiert sie über Onlinekanäle, testet Zustellqualität – und umgeht dabei elegant die Debatte um heilberufliche Verantwortung.

Die Unternehmenskommunikation bleibt vage, spricht von internen Tests, von Paketlaufzeiten, von logistischen Lerneffekten. Doch in Wahrheit geht es längst um Marktöffnung, um Gewöhnung und um Akzeptanzschaffung. Was die Apotheken-Nachrichten in ihrer heutigen Analyse betonen: Mit jeder dieser Sendungen verschiebt sich ein Stück Versorgungskultur – schleichend, aber systematisch. Während die klassischen Apotheken mit Lieferengpässen, Personalnot und regulatorischer Überforderung kämpfen, demonstriert dm, wie sich Ressourcenströme bündeln lassen: Lagerhaltung, Versandlogistik, IT-Plattform, Kundenservice – alles bereits vorhanden, alles skalierbar. Die Pilotphase liefert nicht nur Arzneimittel, sie liefert vor allem Argumente für Investoren, Politiker und Konsumenten. Der Rückzug auf das „rezeptfreie“ Sortiment wirkt dabei wie ein Testballon mit eingebautem Marketingeffekt. Was einmal funktioniert, lässt sich ausweiten.

Der Vorstoß trifft auf ein Vakuum, das sich in der öffentlichen Debatte über die Apothekenversorgung immer stärker bemerkbar macht: Die Abwesenheit einer politischen Vision für das, was wohnortnahe, unabhängige Arzneimittelversorgung eigentlich leisten und schützen soll. In diesem Vakuum pflanzt dm sein Modell – mit leiser, aber entschlossener Konsequenz. Der Fall erinnert an andere stille Infiltrationen von Marktsegmenten: zuerst Randangebote, dann Standardprodukte, schließlich Systemumstellungen. Wer hier nur auf das erste Päckchen schaut, übersieht den strategischen Fluss, der längst in Bewegung ist. Entscheidend ist nicht, dass dm Arzneimittel liefert – sondern dass es niemand mehr grundsätzlich infrage stellt.

Ein Frankfurter Staatsanwalt, zuständig für die Verfolgung von Korruptionsdelikten, hat seine eigenen Maßstäbe für Verantwortung offenbar neu definiert – mit Folgen: Wegen Untreue wurde der 38-Jährige nun zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt. Was das Urteil besonders brisant macht, ist nicht nur der Rechtsverstoß selbst, sondern das institutionelle Umfeld, in dem er geschah: Der Angeklagte arbeitete ausgerechnet in der Antikorruptionsstelle der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft – jener Einrichtung, deren früherer Leiter bereits wegen Bestechlichkeit und Untreue eine Haftstrafe verbüßt. Der aktuelle Fall offenbart nun, wie tief strukturelle Fehlsteuerungen reichen können, wenn Macht, Druck und Intransparenz sich verbinden.

Der Staatsanwalt hatte in sieben Fällen externe Firmen – mit Personal ohne juristische Qualifikation – für die Ausarbeitung von Anklageschriften in komplexen Abrechnungsverfahren beauftragt. Diese Firmen wurden aus Steuergeldern bezahlt, ohne dass eine hinreichende Prüfung ihrer Kompetenz oder Unabhängigkeit erfolgte. Die Apotheken-Nachrichten verweisen in ihrer heutigen Kommentierung auf die besondere Brisanz solcher Vorgänge im medizinischen Sektor: Wenn Verfahren wegen ärztlichen Abrechnungsbetrugs auf Gutachten gründen, die unter intransparenten Bedingungen und mit fachfremdem Personal entstehen, steht nicht nur die juristische Validität, sondern auch das Vertrauen in das System auf dem Spiel.

Die Gerichtsentscheidung betont, dass der Staatsanwalt nicht gezwungen war, diesen Weg zu gehen. Es war eine Entscheidung unter Druck – aber eine eigene. Die Motivation: hohe Arbeitsbelastung, ein dominanter Vorgesetzter, drohende Verjährung. Doch gerade in solchen Situationen sollte ein funktionierendes System Absicherung, Kontrolle und Haltung bieten. Dass dies in der Antikorruptionsstelle nicht der Fall war, ist ein alarmierendes Zeichen – nicht nur für die Justiz, sondern für alle Akteure, die auf deren Integrität angewiesen sind.

In Berlin-Charlottenburg wurde bei einer aufgefundenen Fledermaus das Tollwutvirus nachgewiesen. Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz warnte vor direktem Kontakt mit Wildtieren. Das Tier war von einer Privatperson zu einer Tierarztklinik gebracht worden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Krebswarnung für den Weißmacher Titandioxid aufgehoben – und damit ein zentrales Element der EU-Chemikalienregulierung ins Wanken gebracht. Der Stoff, enthalten in Zahnpasta, Sonnencreme, Wandfarbe und Kosmetika, darf vorerst nicht mehr als „karzinogen“ eingestuft werden. Grund: Die EU-Kommission stützte ihre Warnung auf eine Risikobewertung, bei der wesentliche wissenschaftliche Kriterien nicht beachtet wurden. Die Apotheken-Nachrichten weisen in ihrer heutigen Bewertung auf die tieferliegende Problematik hin: Es geht nicht nur um einen Stoff, sondern um die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Fundierung in regulatorischen Verfahren.

Dass Hersteller, Importeure und Lieferanten gegen die Einstufung protestierten, ist wirtschaftlich nachvollziehbar – dass der EuGH ihnen nun Recht gibt, wirft ein Schlaglicht auf Schwächen in der Entscheidungsarchitektur der EU. Die ursprüngliche Krebswarnung aus dem Jahr 2019 basierte auf einer Studie, deren Validität nun gerichtlich angezweifelt wird. Zwar blieb Titandioxid auch damals erlaubt, doch musste es mit Warnhinweisen versehen werden. In Lebensmitteln ist der Einsatz seit 2022 verboten – wegen möglicher Erbgutschäden. Nun steht die Risikobewertung für zahlreiche Produkte erneut zur Diskussion.

Der EuGH betont, dass der Begriff „karzinogen“ weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen habe – und daher nur bei eindeutiger wissenschaftlicher Grundlage genutzt werden dürfe. Der Fall zeigt, wie fragil das Gleichgewicht zwischen Vorsorgeprinzip, wissenschaftlicher Exaktheit und Marktinteressen ist – und wie leicht es kippen kann, wenn ein Glied in der Kette nicht trägt.

Trotz rechtlicher Gleichstellung zeigt sich bei der Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes ein vertrautes Bild: Mütter bleiben häufiger zu Hause als Väter – und das deutlich. Neue Zahlen der Barmer belegen, dass Frauen 2024 rund 296.000 Anträge stellten, Männer lediglich 109.000. Auch bei den Zahltagen ist das Ungleichgewicht frappierend: 648.000 Tage bei Frauen gegenüber 229.000 bei Männern.

Die Apotheken-Nachrichten stellen fest: Die Betreuungsverantwortung bleibt in vielen Haushalten ungleich verteilt, trotz erweiterter Anspruchsregelungen seit Jahresbeginn. Jedes Elternteil kann nun 15 Tage pro Kind im Jahr beanspruchen, Alleinerziehende sogar 30, bei mehreren Kindern sind gestaffelt bis zu 70 Tage möglich. Doch Anspruch allein schafft keine gelebte Gerechtigkeit. Die Zahlen deuten darauf hin, dass soziale Rollenbilder, berufliche Realität und innerfamiliäre Aushandlung oft gegen die Gleichverteilung arbeiten.

Zwar kann das Kinderkrankengeld flexibel – etwa tageweise – auch von Homeoffice-Eltern genutzt werden. Doch in der Praxis scheint sich dies kaum durchzusetzen. Die Diskussion um Care-Arbeit bleibt somit nicht nur politisch aktuell, sondern auch versorgungstechnisch relevant. Denn jede familiäre Betreuungslücke, die ungleich aufgeteilt wird, wirkt sich langfristig auf Erwerbsbiografien, Rentenansprüche und berufliche Gleichstellung aus – weit über den Krankheitsfall eines Kindes hinaus.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Ob Versandhandel, Justizversagen, Chemikalienregulierung oder soziale Rollenmuster – die heutige Nachrichtenlage zeigt, wie eng scheinbar getrennte Lebensbereiche miteinander verknüpft sind. Arzneimittelversorgung, Vertrauen in staatliche Institutionen, wissenschaftliche Standards und Care-Arbeit stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern bilden ein Wirkungsgefüge, das tägliche Entscheidungen und langfristige Weichenstellungen gleichermaßen prägt. Wer heute Testpakete verschickt, Gutachten delegiert, Studien untergräbt oder Zuständigkeiten verschiebt, gestaltet Versorgung, Recht und Gesundheit der Zukunft – nicht immer sichtbar, aber unübersehbar in der Summe ihrer Effekte. Es sind die scheinbar kleinen Verschiebungen, die große Fragen aufwerfen. Und genau dort setzen die Apotheken-Nachrichten ihre Analyse an.

Der nächste Schritt bei der Skalierung von Perowskit-Photovoltaik mit linearer thermischer Verdampfung für die Massenproduktion

Source: Deutsche Nachrichten
Wir wurden oft gefragt, ob die thermische Vakuum-Linearverdampfungstechnologie für die Massenproduktion in der Perowskit-Photovoltaik-Beschichtungstechnologie geeignet ist. Unsere linearen Verdampfungsquellen liefern eine Antwort auf diese Frage.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf das fortschrittliche Design der VON ARDENNE Linearverdampfer und beschreiben deren einzigartigen Merkmale. Eine schematische Darstellung eines Linearverdampfers ist in Abbildung 2 zu sehen, um die Hauptbestandteile zu erklären. 

Das Targetmaterial wird als Pulver in einen Tiegel gefüllt. Das große Tiegelvolumen der linearen Verdampfer gewährleistet lange Produktionszyklen. Darüber hinaus garantiert das Design des linearen Verdampfers eine große Verdampfungsoberfläche, da das Heizsystem eine große Fläche überdeckt.

Der Tiegel wird homogen beheizt, damit beginnt das Material zu verdampfen, wenn die materialspezifische Schmelztemperatur überschritten wird. Oder bei sublimierenden Materialien wird der Dampf aus der festen Phase freigesetzt. Die Menge des freigesetzten Materialdampfs steigt mit der Verdampfungsoberfläche und mit zunehmender Temperatur gemäß der „Clausius-Clapeyron-Gleichung“.

Der Tiegel ist gasdicht mit dem ebenfalls homogen beheizten Verteilungssystem verbunden. Durch die Wahl eines geeigneten Rohrdurchmessers und Düsensystems, das den Ausfluss begrenzt, kann der Materialdampf über lange Strecken mit vernachlässigbaren Druckänderungen homogen verteilt werden.

Während ein kaltes Substrat – entweder Wafer oder Glas – kontinuierlich unter dem Materialfluss des Düsensystems transportiert wird, kondensieren die ankommenden Partikel darauf. Die Partikel bilden eine gleichmäßige Beschichtung, deren Fläche durch die Breite des Düsensystems definiert und theoretisch beliebig lang ist.

Für die präzise und reproduzierbare Kontrolle der resultierenden Schichtdicke sorgt ein Quarzkristallmonitor (QCM) innerhalb des linearen Verdampfungssystems. Der QCM misst die Abscheiderate des beschichteten Materials sehr präzise. Er dient als Referenzsignal für eine reproduzierbare und stabile Steuerung durch Anpassung der Leistung oder Temperatur.

Daher unterscheiden wir zwischen linearen Verdampferquellen für niedrige, mittlere und hohe Temperaturbereiche. Alle Systeme gewährleisten ein schnelles und zuverlässiges PID-gesteuertes Aufheizen und Abkühlen mit geringem Überschwingen, um temperaturempfindliche Materialien vor thermischem Stress zu schützen.

Darüber hinaus können industrielle Kampagnenzeiten erreicht werden durch:

  • Spezielles Design des Ratenmonitors für Langzeitmessungen
  • Große und anpassbare Tiegelvolumen ermöglichen ausreichende Materiallagerung (temperaturempfindliche Materialien)
  • Optimiertes mechanisches Design für weitere wartungsbezogene Operationen wie den Austausch von Abschirmungen

Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren oder Kontakt aufzunehmen.

Zertifizierte Sicherheit: GEMÜ Kunststoffmembranventile für die Trinkwasserversorgung zugelassen

Source: Deutsche Nachrichten
GEMÜ Membranventile aus Kunststoff sind ab sofort für den Einsatz in jeglichen Trinkwasseranwendungen in Deutschland freigegeben. Grundlage hierfür ist die erfolgreiche Prüfung und Zertifizierung durch die unabhängige Zertifizierungsstelle OFI CERT gemäß den aktuellen Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA).

Für die Installation und Reparatur von Trinkwasseranlagen schreibt das UBA vor, dass ausschließlich Materialien verwendet werden dürfen, die keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe an das Trinkwasser abgeben oder das Wachstum von Mikroorganismen fördern. Im Rahmen umfassender Prüfungen wurden die Kunststoffmembranventile von GEMÜ entsprechend getestet. Das Ergebnis: Die Ventiltypen GEMÜ 610, 617, R629, R639, R647, R649, R677 und R690 mit PVC-U Ventilkörper und EPDM-Membrane erfüllen sämtliche hygienischen Anforderungen.

Damit bietet GEMÜ seinen Kunden geprüfte Sicherheit und zuverlässige Produktqualität für den Einsatz in Kalt- und Warmwasseranwendungen der Trinkwasserversorgung.

priomold propose une analyse de faisabilité technique avec simulation de remplissage

Source: Deutsche Nachrichten
priomold GmbH propose une analyse de faisabilité rapide et rationnelle pour les pièces injectées au stade du prototypage. Les développeurs reçoivent en 60 minutes un retour d’information sur l’aptitude à l’injection de la géométrie de leur pièce – simulation de remplissage, évaluation des points critiques et commentaire DFM inclus.

Réduction des risques techniques avant la fabrication des moules

Au début de la phase de développement, la question se pose souvent de savoir si une pièce est correctement conçue pour l’injection dans l’outillage prévu. Avec le service QuickDFM, priomold offre un feedback technique qui améliore considérablement la prise de décision pour figer la conception, la validation du moule et le passage à la production en série. L’analyse se base sur des données CAO au format STEP et elle est effectuée par l’équipe d’experts de priomold sur la base d’une longue expérience dans le prototypage avec réalisation d’outillages.

Les tests portent entre autres sur

  • Ecoulement de la matière et localisation de la carotte

·         Démoulage (par ex. contre-dépouilles, dépouilles de démoulage)·         Profil des épaisseurs de paroi, nervures et arêtes·         Lignes de recollement potentielles, inclusions d’air, points chauds Module de téléchargement avec réponse directe
Les concepteurs peuvent soumettre leurs fichiers STEP via un formulaire de téléchargement et indiquer les matériaux souhaités ou les détails du projet. L’analyse est effectuée pendant les jours ouvrables dans un délai de 60 minutes.

Le résultat contient

  • Simulation graphique de remplissage
  • Évaluation technique de l’injectabilité des pièces
  • Si nécessaire, demande de renseignements par l’équipe de conception

L’estimation se base sur le savoir-faire acquis au cours de milliers de projets réalisés avec des moules prototypes en aluminium – y compris la thermorégulation adaptée au cycle et l’évaluation précise du process. L’analyse DFM permet d’identifier les risques potentiels qui pourraient entraîner des pertes de temps ou des défauts qualité plus tard dans le déroulement projet. Sur cette base, des décisions rationnelles peuvent être prises dès les premières étapes du développement.

DREI-D übernimmt CAY SOLUTIONS

Source: Deutsche Nachrichten
Zum 01. August 2025 hat die drei-d Direktwerbung GmbH & Co. KG aus Elmshorn die CAY SOLUTIONS GmbH mit Sitz in Braunschweig übernommen. Beide Unternehmen arbeiten seit 2022 erfolgreich zusammen und haben gemeinsam die innovative B2B Marketing Fulfillment Webshop-Lösung „3DCAY“ entwickelt.

Mit der Übernahme stärkt drei-d ihre technologische Kompetenz im Bereich digitaler Fulfillmentlösungen und treibt die Integration maßgeschneiderter E-Commerce- und Logistikprozesse für Marketing- und Vertriebsteams weiter voran. CAY SOLUTIONS wird als eigenständiger Standort und Technologiehub innerhalb der drei-d Gruppe weitergeführt.

Ein besonderer Fokus liegt künftig auf der Weiterentwicklung KI-gestützter Lösungen im Marketing Fulfillment. Bereits im Juli 2025 wurde ein erstes Kundenprojekt gestartet: Dabei kommt eine auf künstlicher Intelligenz basierende Web-Lösung zur automatisierten Auslesung von Rechnungsbelegen im Rahmen einer Cashback-Aktion zum Einsatz. Ziel ist es, Marketingprozesse effizienter, skalierbarer und noch nutzerfreundlicher zu gestalten.

„Unsere Partnerschaft mit CAY SOLUTIONS war von Anfang an durch eine gemeinsame Vision geprägt: Marketing und Logistik digital und effizient miteinander zu verbinden. Mit der Übernahme schaffen wir nun die strukturelle Basis, um diese Vision langfristig umzusetzen“, erklärt Sven Ulrich – geschäftsführender Gesellschafter von drei-d.

Die gemeinsame Lösung 3DCAY ermöglicht Unternehmen eine vollständige Steuerung ihrer Werbemittel-Logistik, POS-Materialversorgung und dezentralen Vertriebsunterstützung über eine zentrale Webplattform – inklusive Bestellmanagement, Reporting, Freigabeprozessen und Schnittstellen zu bestehenden ERP- oder CRM-Systemen.

 „Die Integration in drei-d gibt uns die Möglichkeit, die Plattform noch schneller weiterzuentwickeln und näher am operativen Geschäft unserer Kunden zu agieren. Gemeinsam bündeln wir technologische Kompetenz und Marktexpertise, um digitale Lösungen und KI-Anwendungen gezielt für Marketing, Vertrieb und Logistik weiter auszubauen. Ich freue mich darauf, diesen Weg gemeinsam mit drei-d konsequent mit zu gestalten“, ergänzt Lutz Sandmann, Gründer von CAY SOLUTIONS.

Der Zusammenschluss ist Teil der strategischen Ausrichtung von drei-d, digitale Services und IT-Lösungen rund um Fulfillment, Werbemittellogistik und Marketing Supply Chain weiter auszubauen. Für bestehende Kunden beider Unternehmen ändert sich durch die Übernahme nichts – Ansprechpartner und Services bleiben in vollem Umfang erhalten.

Über drei-d:

drei-d ist seit 1975 Spezialist für Versandaktionen, Fulfillment, Werbemittellogistik und individuelle Logistiklösungen für Marketing, Handel und Franchiseunternehmen. Mit rund 100 Mitarbeitenden bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Dienstleistungen an der Schnittstelle von Logistik, IT und Kommunikation.

Über CAY SOLUTIONS:

CAY SOLUTIONS wurde 2005 in Braunschweig gegründet und ist auf die Entwicklung digitaler Tools für Prozessautomatisierung, Web-to-Publish-Portale, Webshops und Schnittstellenlösungen spezialisiert. Der Fokus liegt auf individuellen B2B-Anwendungen für Marketing, Vertrieb und Logistik – zunehmend auch mit dem Einsatz von generativer KI.

Versorgung braucht Haltung, Verträge brauchen Fairness, Vorräte brauchen Politik

Source: Deutsche Nachrichten
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Apotheken-News: Bericht von heute

Während der Bundesgerichtshof über Schadenersatzforderungen von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein verhandelt, formiert sich in Niedersachsen die Neuordnung digitaler Mitgliedschaften und E-Rezept-Anbindung durch CardLink, während zugleich bundesweit der Druck auf Apotheken steigt, fragwürdige Verträge mit der IKK classic zu unterzeichnen – eine gefährliche Gemengelage, in der Ärztinnen wie Ilka Enger vor dem Kollaps der wohnortnahen Versorgung warnen. Parallel kämpft das System mit Engpässen bei Standardarzneimitteln wie Kochsalzlösungen, die über Monate hinweg nur durch Importe und Sonderzulassungen verfügbar waren. Die Apotheken-Nachrichten verbinden diese Entwicklungen zu einem umfassenden Lagebild über juristische Risiken, politische Untätigkeit, ökonomische Schlagseite und strukturelle Aushöhlung. Die große Frage: Wer trägt am Ende noch Verantwortung für Versorgung, wenn Recht, Wirtschaft und Politik einander ausweichen? Die Apotheken als letzte verlässliche Instanz – oder als nächste Sollbruchstelle im System?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Schadenersatzklage von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) einen Verkündungstermin für den 6. November anberaumt. Der niederländische Versandriese fordert 18 Millionen Euro, weil die Kammer in fünf Fällen einstweilige Verfügungen gegen Werbeaktionen erwirkt hatte, die sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 als rechtswidrig erwiesen. Dabei geht es um die zentralen Fragen, inwieweit nationale Kammern für Unterlassungstitel haften – und welche Werbung im europäischen Arzneimittelversandhandel zulässig bleibt.

Zwei der streitigen Fälle hatte der EuGH bereits im Rahmen eines Vorlageverfahrens kassiert: Dabei ging es um Gutscheine, die Kunden für zukünftige OTC-Käufe erhielten – eine Praxis, die gegen die EU-Richtlinie zur Werbung für Arzneimittel verstößt. Ein weiterer Fall betrifft einen unbestimmten Rabatt, der laut Heilmittelwerbegesetz (HWG) unzulässig ist. Zwar sieht der EuGH darin keinen Konflikt mit EU-Recht, doch nationale Vorgaben gelten weiter. Im vierten Fall äußerte der BGH Zweifel: Auch hier war statt eines konkreten Rabatts ein Gutschein ab einem gewissen Preiswert angeboten worden. Nur ein einziger Fall betraf einen klar bezifferten Preisnachlass von 5 Euro – dieser bleibt nun im Fokus.

Die AKNR gibt sich trotz der Klage angriffslustig. „Marketing-Maßnahmen des Versenders aus Heerlen aus früheren Zeiten fallen ihm nun offenbar auf die Füße“, erklärt Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der Kammer. Man wolle diese Gelegenheit nutzen, um die Grenzen der Werbezulässigkeit bei Zuwendungen gerichtsfest klären zu lassen. Präsident Dr. Armin Hoffmann ergänzt: „Es wurde positiv gewürdigt, dass unsere Apotheken eine qualitativ höhere Beratung anbieten – unaufgefordert und persönlich.“ Die Kammer sieht einen fundamentalen Unterschied zwischen persönlicher Verantwortung eingetragener Kaufleute und konzerngetriebenen Modellen wie bei DocMorris: Während Vor-Ort-Apotheken unter Aufsicht stünden, gebe es bei EU-Versendern keine Transparenz über Logistikstandorte oder haftungsfähige Personen.

Bemerkenswert war auch ein neuer Aspekt, den der Vorsitzende Richter Professor Dr. Thomas Koch in die Verhandlung einbrachte: Das sogenannte Verbringungsverbot nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG). Dieses regelt, unter welchen Voraussetzungen Arzneimittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Demnach müssen ausländische Versender nicht nur in ihrem Heimatland zugelassen sein, sondern deren Versandregeln müssen dem deutschen Apothekenrecht entsprechen. Diese Bedingung könnte sich im Verfahren als entscheidend erweisen.

Die AKNR hatte bereits in der Vorinstanz argumentiert, dass DocMorris lediglich einen unzureichend ausgestatteten Nebenraum betreibe, der nicht als echte Präsenzapotheke gelten könne. Weder gebe es ein funktionierendes Kassensystem, noch sei eine normale Abgabe vor Ort möglich. Das Berufungsgericht hatte diese Einwände nicht geteilt – laut BGH aber offenbar ohne ausreichende Prüfung. „Wir sind mit der Entscheidung nicht glücklich“, so Koch. Es könnte ein Hinweis sein, dass das Verfahren zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen wird – mit offenem Ausgang für beide Seiten.

Zum Jahresende endet in Niedersachsen ein digitales Kapitel – aber nur teilweise: Der Landesapothekerverband (LAV) kündigt den Rahmenvertrag mit der Gedisa und stellt damit die bisherige Kostenübernahme für die Basismitgliedschaft im Apothekenportal ein. Bisher hatte der LAV aus eigenen Mitteln für die Mitgliedsbeiträge auf Basisvertragsebene aufgekommen. Damit war der Zugang für viele Apotheken kostenfrei. Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich das: Jede Apotheke muss nun selbst entscheiden, ob sie Mitglied bleibt und zahlt – oder kündigt. Letzteres muss schriftlich erfolgen, unter Beachtung der vereinbarten Frist von einem Monat zum Quartalsende. Praktisch heißt das: Wer zum Jahresende raus will, muss spätestens bis zum 30. November schriftlich bei der Gedisa kündigen.

Apotheken, die bleiben wollen, müssen künftig selbst zahlen – wie viel, das ist abhängig von den künftigen Konditionen. Der LAV verweist darauf, dass die vollständigen Nutzungsbedingungen genau geprüft werden sollten. Denn nicht für alle Module und Funktionen gelten dieselben Kündigungsmodalitäten. So ist etwa die CardLink-Funktion eigenständig geregelt – sie wird über das Jahr 2026 hinaus bestehen bleiben. Die Gedisa kündigte an, CardLink als „bewährte E-Rezept-Lösung“ weiterzuführen und weiterzuentwickeln. In ihrer aktuellen Mitteilung an die Apotheken wird der Service als „sicher, digital und ortsunabhängig“ bezeichnet – mit dem Versprechen eines klaren Marktvorsprungs. Im harten Wettbewerb um Rezeptzuweisungen ist CardLink nach Einschätzung der Betreiber der bislang stärkste digitale Kanal zur Rezepteinlösung durch Vor-Ort-Apotheken.

Die Zahlen sind beachtlich: Monatlich verzeichnet die Plattform nach eigenen Angaben bis zu 400.000 Transaktionen – heruntergerechnet ergibt das rund 30 E-Rezepte pro teilnehmender Apotheke und Monat. In einer Zeit, in der Plattformen wie gesund.de, IA.de oder auch Drittanbieter-Apps der Krankenkassen versuchen, Apotheken in digitale Zuweisungsmechanismen einzubinden, erscheint dieser Wert hochrelevant. Der LAV sieht sich dennoch veranlasst, strukturell zu verändern: Die Verbandsverantwortlichen machen deutlich, dass die künftige Finanzierung über die freiwillige Beteiligung der Apotheken laufen soll, nicht über pauschale Verbandsverträge. Das verändert das Verhältnis zwischen Gedisa, LAV und den Mitgliedsapotheken grundlegend – wirtschaftlich, strukturell und strategisch.

In dieser Umbruchphase wird CardLink zum Prüfstein: Der Dienst soll zeigen, ob freiwillige digitale Lösungen aus der Berufsorganisation heraus tatsächlich Bestand haben können – oder ob externe Marktdynamiken, Plattformlogiken und gesundheitspolitischer Druck die Oberhand behalten. Wie viele Apotheken bleiben, wie viele kündigen, ist offen. Klar ist aber: Wer nicht kündigt, bleibt automatisch dabei – und zahlt.

Die IKK classic steht nach der Kündigung des Hilfsmittelversorgungsvertrags mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zunehmend in der Kritik – nicht nur aus der Apothekerschaft, sondern auch aus ärztlichen Kreisen. Besonders deutlich äußert sich Dr. Ilka Enger, Hausärztin aus Regensburg und langjährig gesundheitspolitisch engagiert: „Wir haben ein Riesenproblem, wenn Apotheken wirtschaftlich ausgehöhlt werden – das geht nicht nur die Apothekerschaft an, sondern auch uns in der ärztlichen Versorgung.“ Ihre Warnung zielt auf die wohnortnahe Verfügbarkeit von Hilfsmitteln, insbesondere bei älteren oder mobilitätseingeschränkten Patienten. Diese seien auf Apotheken in der Nähe angewiesen, um zügig und ohne bürokratische Hürden versorgt zu werden.

Der Hintergrund: Die IKK classic hatte den bestehenden Vertrag mit dem DAV gekündigt, nachdem keine Einigung über neue Konditionen zustande gekommen war. Seither versucht die Krankenkasse, Apotheken über Direktansprachen doch noch zum Vertragseintritt zu bewegen – eine Strategie, die bei den Berufsverbänden auf massive Ablehnung stößt. „Wir haben unsere Mitglieder gewarnt“, heißt es aus mehreren Landesapothekerverbänden. Der Grund: Die angebotenen Vergütungen liegen weit unterhalb der wirtschaftlich tragbaren Schwelle. So sollen etwa 100 Pen-Nadeln für unter 20 Euro geliefert werden, aufsaugende Inkontinenzhilfen für knapp 15 Euro pro Monat. Rechnet man Logistik, Beratung, Dokumentation und Abwicklung ein, bleibt nicht nur nichts übrig – es entsteht Verlust.

Für Enger ist das nicht mehr hinnehmbar: „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Strukturen, die kranke Menschen mit Basismaterialien versorgen, wirtschaftlich ins Leere laufen.“ Sie erinnert an das Solidarprinzip und die Verantwortung der Kassen, Versorgung nicht nur rechnerisch, sondern praktisch zu sichern. Ihre Aussage fügt sich in eine wachsende Front von Kritikern, die das Verhalten der IKK classic als symptomatisch für eine Fehlentwicklung betrachten: Statt stabile Versorgungspartner zu halten, setzt die Kasse auf Druck, Direktverträge und selektive Steuerung – auf Kosten der Versorgung.

Die Apotheken sehen sich derweil in einem moralischen und wirtschaftlichen Dilemma. Wer unterschreibt, stabilisiert zwar kurzfristig die Patientenversorgung, untergräbt aber die eigenen Strukturen. Wer nicht unterschreibt, lässt Patienten und Arztpraxen im Regen stehen. Der DAV sieht sich in dieser Gemengelage gezwungen, strategisch zu reagieren – und verweist auf politisches Versagen: „Wenn Verträge ohne Mindestvergütung erlaubt sind, ist das kein Markt – das ist strukturelle Aushöhlung“, so ein Sprecher. Das Signal der Ärztin Enger ist damit nicht nur eine Einzelmeinung, sondern ein sektorübergreifender Hilferuf – für mehr Stabilität, weniger Taktik und echte Versorgungssicherheit.

Die IKK classic versucht, Apotheken auch ohne neuen Rahmenvertrag an sich zu binden – mit gezielten E-Mail-Ansprachen, individuellen Beitrittsaufforderungen und dem Hinweis auf Versorgungspflichten. Die Kasse setzt dabei auf den psychologischen Druck der Patientennähe und stellt es als Lösung dar, dass einzelne Apotheken doch noch freiwillig den alten Vertrag zu den bisherigen Konditionen unterschreiben. Doch die Apothekerverbände schlagen Alarm: Die Bedingungen seien in keiner Weise tragfähig. „Das hat mit seriöser Vergütung nichts zu tun“, so ein Verbandsvertreter. Hinter den Kulissen formiert sich breiter Widerstand gegen das Vorgehen, das nicht nur ökonomisch fragwürdig sei, sondern auch strukturell gefährlich.

Die Kernzahlen sprechen für sich: 100 Pen-Nadeln für 19 Euro, aufsaugende Inkontinenzhilfen für monatlich 15,56 Euro – Beträge, die laut Experten nicht einmal den logistischen Grundaufwand abdecken. Hinzu kommen Anforderungen an Dokumentation, Datenschutz, Abrechnungsnachweise und teilweise persönliche Beratung. In diesem Setting von Scheinverträgen sehen sich Apotheken gezwungen, entweder ihre Standards zu senken oder draufzuzahlen. Für viele eine untragbare Alternative. „Der Vertrag rechnet sich nur, wenn man weder Personal einsetzt noch qualitätsgerecht arbeitet“, fasst ein Apotheker aus Thüringen zusammen.

Die Strategie der IKK classic steht damit exemplarisch für ein strukturelles Problem im Hilfsmittelbereich: Kassen können Verträge kündigen, neue Konditionen diktieren und über Einzelansprachen versuchen, den Schein flächendeckender Versorgung aufrechtzuerhalten – ohne tatsächlichen Konsens mit der Leistungserbringerseite. Die Apothekerverbände sprechen von einem Systembruch: Wenn die Wirtschaftlichkeit ignoriert werde, gehe nicht nur betriebliche Substanz verloren, sondern auch Vertrauen in die vertragliche Partnerschaft.

In der Praxis führen diese Lockversuche zu einer gefährlichen Fragmentierung: Manche Apotheken unterschreiben aus Not, andere verweigern sich geschlossen – mit der Folge, dass Patientenversorgung lokal uneinheitlich wird. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) appelliert an Politik und Aufsicht, selektive Einzelverträge unterhalb der Wirtschaftlichkeit zu untersagen oder zumindest zu prüfen. „Wenn wirtschaftlicher Zwang zum Vertragsabschluss führt, ist das nicht mehr freiwillig, sondern strukturelle Erpressung“, so ein Sprecher. Damit rückt ein grundsätzlicher Zielkonflikt ins Zentrum: Wie lässt sich Versorgung sichern, ohne die tragenden Versorgungsstrukturen zu ruinieren?

Die IKK classic hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht konkret geäußert – auch auf Nachfrage gab es keine Stellungnahme zu den Einzelkonditionen. In der Versorgungsrealität aber spitzt sich die Lage zu. Die Apotheken stehen zwischen dem Anspruch auf Stabilität und dem Risiko des ökonomischen Ausblutens.

Der seit Oktober anhaltende Versorgungsmangel mit isotonischer Kochsalzlösung ist beendet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die offizielle Aufhebung des Mangels im Bundesanzeiger bekannt gemacht und damit signalisiert: Die Regelinfrastruktur ist wieder hergestellt. Vorausgegangen war eine mehrmonatige Phase der Knappheit bei isotonischen Natriumchlorid-haltigen Infusionslösungen, die unter anderem durch Produktionsprobleme, internationale Nachfrageverschiebungen und Verzögerungen im Zulassungs- und Lieferprozess verursacht wurde. Apotheken, Kliniken und Arztpraxen waren gezwungen, den Mangelbetrieb mit Kontingentierungen, Sonderimporten und Behelfslösungen zu überbrücken – ein organisatorischer und pharmazeutischer Kraftakt, der einmal mehr aufzeigt, wie fragil selbst vermeintlich simple Arzneimittelversorgung inzwischen geworden ist.

Zu den ergriffenen Maßnahmen zählten unter anderem zeitlich befristete Sonderzulassungen nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG), die es erlaubten, ausgewählte Produkte aus Drittstaaten auch ohne vollständige nationale Zulassung in den Verkehr zu bringen. So kamen beispielsweise Polifleks 0,9 % Isotonische NaCl-Infusionslösung aus der Türkei sowie Sodium Chlorure Isotonique 0,9 % aus Frankreich temporär in die Versorgung. Für Apotheken war dies mit großem Mehraufwand verbunden: Umdeklarierung, Chargenprüfung, Beratung und Plausibilitätskontrolle mussten dokumentiert, neue Lagerverfahren implementiert werden. Gleichzeitig galten auch für diese Sonderimporte klare Regeln: Nach Ablauf der Befristung dürfen keine neuen Packungen mehr eingeführt werden – vorhandene Ware jedoch darf weiterhin abgegeben werden, sofern sie sich noch innerhalb der legalen Distributionsstufen befindet. Rechtlich gilt die Ware damit als ordnungsgemäß in Verkehr gebracht.

Die Bilanz zeigt, wie eng Regulatorik, Versorgungssicherheit und Marktverfügbarkeit zusammenhängen. Seit 2015 hat das BMG insgesamt 16 Versorgungsmängel festgestellt, die unter die Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fallen. Einige davon dauern bis heute an, darunter Salbutamol in pulmonaler Darreichung (seit Dezember 2023) und Diamorphin (seit Dezember 2024). Auch bei bestimmten Antibiotika in flüssiger oraler Form – wie Erythromycin, Clindamycin oder Cotrimoxazol – sowie bei parenteraler Acetylsalicylsäure bestehen weiterhin Engpässe. Die strukturellen Ursachen sind vielfältig: globale Produktionsverlagerungen, wirtschaftlicher Rückzug aus wenig profitablen Indikationsfeldern, einseitige Abhängigkeiten von Wirkstoffherstellern in Asien, sowie zunehmend langwierige Zulassungs- und Anpassungsverfahren in der EU.

Der aktuelle Fall zeigt exemplarisch, dass sogar einfache Standardlösungen wie Kochsalz nicht selbstverständlich verfügbar sind – und dass schnelle Maßnahmen auf Bundesebene zwar helfen können, aber nicht die systemische Ursache beseitigen. Der Rückgriff auf das AMG § 79 ist dabei Ausdruck einer Notfallstrategie, nicht einer nachhaltigen Versorgungsarchitektur. Expert:innen fordern daher eine verbindlichere Vorratshaltung, kürzere Genehmigungswege für Sonderimporte und eine europaweit koordinierte Wirkstoffbeschaffung. Ohne solche Reformen könnte der nächste Mangel schon in wenigen Monaten erneut auftreten – bei einem anderen Präparat, aber mit denselben systemischen Schwächen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Die Themen dieses Berichts kreisen um einen gemeinsamen Kern: Verantwortung in der Versorgung. Ob es um juristische Klärungen auf höchster Ebene geht, um digitale Mitgliedschaftsstrukturen, selektive Vertragsstrategien oder staatlich koordinierte Notfallmaßnahmen – stets steht zur Debatte, wer unter welchen Bedingungen bereit ist, Verantwortung tatsächlich zu tragen. Die Apotheken geraten dabei zwischen regulatorischen Druck, ökonomischen Realitäten und strukturellen Ansprüchen. Sie sind Dienstleister, Versorger, Risikoträger – oft alles zugleich. Was jedoch fehlt, ist eine politische, rechtliche und finanzielle Anerkennung dieser Funktion. Wenn Rechtssicherheit durch Werbung unterlaufen, Digitalisierung in Vertragsauflösung mündet, Versorgung durch Rechenexempel entkernt und Notlösungen zur Normalität werden, dann rückt eine Branche gefährlich nahe an die Systemgrenze. Der Bericht zeigt: Es braucht keinen einzelnen Skandal, um Instabilität zu erzeugen – es genügt eine Verkettung aus Ausweichen, Abwälzen und Aushöhlen. Wer Apotheken in ihrer Struktur sichern will, muss Rahmen schaffen, die Verantwortung nicht nur verteilen, sondern auch ermöglichen. Und das bedeutet mehr als Worte – es bedeutet politische Entscheidungskraft, wirtschaftliche Fairness und regulatorische Konsequenz. Andernfalls bleibt am Ende nur eine Erkenntnis: Versorgung lässt sich nicht outsourcen, und Verantwortung nicht umgehen.