Versorgung braucht Haltung, Verträge brauchen Fairness, Vorräte brauchen Politik

Source: Deutsche Nachrichten
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Apotheken-News: Bericht von heute

Während der Bundesgerichtshof über Schadenersatzforderungen von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein verhandelt, formiert sich in Niedersachsen die Neuordnung digitaler Mitgliedschaften und E-Rezept-Anbindung durch CardLink, während zugleich bundesweit der Druck auf Apotheken steigt, fragwürdige Verträge mit der IKK classic zu unterzeichnen – eine gefährliche Gemengelage, in der Ärztinnen wie Ilka Enger vor dem Kollaps der wohnortnahen Versorgung warnen. Parallel kämpft das System mit Engpässen bei Standardarzneimitteln wie Kochsalzlösungen, die über Monate hinweg nur durch Importe und Sonderzulassungen verfügbar waren. Die Apotheken-Nachrichten verbinden diese Entwicklungen zu einem umfassenden Lagebild über juristische Risiken, politische Untätigkeit, ökonomische Schlagseite und strukturelle Aushöhlung. Die große Frage: Wer trägt am Ende noch Verantwortung für Versorgung, wenn Recht, Wirtschaft und Politik einander ausweichen? Die Apotheken als letzte verlässliche Instanz – oder als nächste Sollbruchstelle im System?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Schadenersatzklage von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) einen Verkündungstermin für den 6. November anberaumt. Der niederländische Versandriese fordert 18 Millionen Euro, weil die Kammer in fünf Fällen einstweilige Verfügungen gegen Werbeaktionen erwirkt hatte, die sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 als rechtswidrig erwiesen. Dabei geht es um die zentralen Fragen, inwieweit nationale Kammern für Unterlassungstitel haften – und welche Werbung im europäischen Arzneimittelversandhandel zulässig bleibt.

Zwei der streitigen Fälle hatte der EuGH bereits im Rahmen eines Vorlageverfahrens kassiert: Dabei ging es um Gutscheine, die Kunden für zukünftige OTC-Käufe erhielten – eine Praxis, die gegen die EU-Richtlinie zur Werbung für Arzneimittel verstößt. Ein weiterer Fall betrifft einen unbestimmten Rabatt, der laut Heilmittelwerbegesetz (HWG) unzulässig ist. Zwar sieht der EuGH darin keinen Konflikt mit EU-Recht, doch nationale Vorgaben gelten weiter. Im vierten Fall äußerte der BGH Zweifel: Auch hier war statt eines konkreten Rabatts ein Gutschein ab einem gewissen Preiswert angeboten worden. Nur ein einziger Fall betraf einen klar bezifferten Preisnachlass von 5 Euro – dieser bleibt nun im Fokus.

Die AKNR gibt sich trotz der Klage angriffslustig. „Marketing-Maßnahmen des Versenders aus Heerlen aus früheren Zeiten fallen ihm nun offenbar auf die Füße“, erklärt Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der Kammer. Man wolle diese Gelegenheit nutzen, um die Grenzen der Werbezulässigkeit bei Zuwendungen gerichtsfest klären zu lassen. Präsident Dr. Armin Hoffmann ergänzt: „Es wurde positiv gewürdigt, dass unsere Apotheken eine qualitativ höhere Beratung anbieten – unaufgefordert und persönlich.“ Die Kammer sieht einen fundamentalen Unterschied zwischen persönlicher Verantwortung eingetragener Kaufleute und konzerngetriebenen Modellen wie bei DocMorris: Während Vor-Ort-Apotheken unter Aufsicht stünden, gebe es bei EU-Versendern keine Transparenz über Logistikstandorte oder haftungsfähige Personen.

Bemerkenswert war auch ein neuer Aspekt, den der Vorsitzende Richter Professor Dr. Thomas Koch in die Verhandlung einbrachte: Das sogenannte Verbringungsverbot nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG). Dieses regelt, unter welchen Voraussetzungen Arzneimittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Demnach müssen ausländische Versender nicht nur in ihrem Heimatland zugelassen sein, sondern deren Versandregeln müssen dem deutschen Apothekenrecht entsprechen. Diese Bedingung könnte sich im Verfahren als entscheidend erweisen.

Die AKNR hatte bereits in der Vorinstanz argumentiert, dass DocMorris lediglich einen unzureichend ausgestatteten Nebenraum betreibe, der nicht als echte Präsenzapotheke gelten könne. Weder gebe es ein funktionierendes Kassensystem, noch sei eine normale Abgabe vor Ort möglich. Das Berufungsgericht hatte diese Einwände nicht geteilt – laut BGH aber offenbar ohne ausreichende Prüfung. „Wir sind mit der Entscheidung nicht glücklich“, so Koch. Es könnte ein Hinweis sein, dass das Verfahren zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen wird – mit offenem Ausgang für beide Seiten.

Zum Jahresende endet in Niedersachsen ein digitales Kapitel – aber nur teilweise: Der Landesapothekerverband (LAV) kündigt den Rahmenvertrag mit der Gedisa und stellt damit die bisherige Kostenübernahme für die Basismitgliedschaft im Apothekenportal ein. Bisher hatte der LAV aus eigenen Mitteln für die Mitgliedsbeiträge auf Basisvertragsebene aufgekommen. Damit war der Zugang für viele Apotheken kostenfrei. Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich das: Jede Apotheke muss nun selbst entscheiden, ob sie Mitglied bleibt und zahlt – oder kündigt. Letzteres muss schriftlich erfolgen, unter Beachtung der vereinbarten Frist von einem Monat zum Quartalsende. Praktisch heißt das: Wer zum Jahresende raus will, muss spätestens bis zum 30. November schriftlich bei der Gedisa kündigen.

Apotheken, die bleiben wollen, müssen künftig selbst zahlen – wie viel, das ist abhängig von den künftigen Konditionen. Der LAV verweist darauf, dass die vollständigen Nutzungsbedingungen genau geprüft werden sollten. Denn nicht für alle Module und Funktionen gelten dieselben Kündigungsmodalitäten. So ist etwa die CardLink-Funktion eigenständig geregelt – sie wird über das Jahr 2026 hinaus bestehen bleiben. Die Gedisa kündigte an, CardLink als „bewährte E-Rezept-Lösung“ weiterzuführen und weiterzuentwickeln. In ihrer aktuellen Mitteilung an die Apotheken wird der Service als „sicher, digital und ortsunabhängig“ bezeichnet – mit dem Versprechen eines klaren Marktvorsprungs. Im harten Wettbewerb um Rezeptzuweisungen ist CardLink nach Einschätzung der Betreiber der bislang stärkste digitale Kanal zur Rezepteinlösung durch Vor-Ort-Apotheken.

Die Zahlen sind beachtlich: Monatlich verzeichnet die Plattform nach eigenen Angaben bis zu 400.000 Transaktionen – heruntergerechnet ergibt das rund 30 E-Rezepte pro teilnehmender Apotheke und Monat. In einer Zeit, in der Plattformen wie gesund.de, IA.de oder auch Drittanbieter-Apps der Krankenkassen versuchen, Apotheken in digitale Zuweisungsmechanismen einzubinden, erscheint dieser Wert hochrelevant. Der LAV sieht sich dennoch veranlasst, strukturell zu verändern: Die Verbandsverantwortlichen machen deutlich, dass die künftige Finanzierung über die freiwillige Beteiligung der Apotheken laufen soll, nicht über pauschale Verbandsverträge. Das verändert das Verhältnis zwischen Gedisa, LAV und den Mitgliedsapotheken grundlegend – wirtschaftlich, strukturell und strategisch.

In dieser Umbruchphase wird CardLink zum Prüfstein: Der Dienst soll zeigen, ob freiwillige digitale Lösungen aus der Berufsorganisation heraus tatsächlich Bestand haben können – oder ob externe Marktdynamiken, Plattformlogiken und gesundheitspolitischer Druck die Oberhand behalten. Wie viele Apotheken bleiben, wie viele kündigen, ist offen. Klar ist aber: Wer nicht kündigt, bleibt automatisch dabei – und zahlt.

Die IKK classic steht nach der Kündigung des Hilfsmittelversorgungsvertrags mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zunehmend in der Kritik – nicht nur aus der Apothekerschaft, sondern auch aus ärztlichen Kreisen. Besonders deutlich äußert sich Dr. Ilka Enger, Hausärztin aus Regensburg und langjährig gesundheitspolitisch engagiert: „Wir haben ein Riesenproblem, wenn Apotheken wirtschaftlich ausgehöhlt werden – das geht nicht nur die Apothekerschaft an, sondern auch uns in der ärztlichen Versorgung.“ Ihre Warnung zielt auf die wohnortnahe Verfügbarkeit von Hilfsmitteln, insbesondere bei älteren oder mobilitätseingeschränkten Patienten. Diese seien auf Apotheken in der Nähe angewiesen, um zügig und ohne bürokratische Hürden versorgt zu werden.

Der Hintergrund: Die IKK classic hatte den bestehenden Vertrag mit dem DAV gekündigt, nachdem keine Einigung über neue Konditionen zustande gekommen war. Seither versucht die Krankenkasse, Apotheken über Direktansprachen doch noch zum Vertragseintritt zu bewegen – eine Strategie, die bei den Berufsverbänden auf massive Ablehnung stößt. „Wir haben unsere Mitglieder gewarnt“, heißt es aus mehreren Landesapothekerverbänden. Der Grund: Die angebotenen Vergütungen liegen weit unterhalb der wirtschaftlich tragbaren Schwelle. So sollen etwa 100 Pen-Nadeln für unter 20 Euro geliefert werden, aufsaugende Inkontinenzhilfen für knapp 15 Euro pro Monat. Rechnet man Logistik, Beratung, Dokumentation und Abwicklung ein, bleibt nicht nur nichts übrig – es entsteht Verlust.

Für Enger ist das nicht mehr hinnehmbar: „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Strukturen, die kranke Menschen mit Basismaterialien versorgen, wirtschaftlich ins Leere laufen.“ Sie erinnert an das Solidarprinzip und die Verantwortung der Kassen, Versorgung nicht nur rechnerisch, sondern praktisch zu sichern. Ihre Aussage fügt sich in eine wachsende Front von Kritikern, die das Verhalten der IKK classic als symptomatisch für eine Fehlentwicklung betrachten: Statt stabile Versorgungspartner zu halten, setzt die Kasse auf Druck, Direktverträge und selektive Steuerung – auf Kosten der Versorgung.

Die Apotheken sehen sich derweil in einem moralischen und wirtschaftlichen Dilemma. Wer unterschreibt, stabilisiert zwar kurzfristig die Patientenversorgung, untergräbt aber die eigenen Strukturen. Wer nicht unterschreibt, lässt Patienten und Arztpraxen im Regen stehen. Der DAV sieht sich in dieser Gemengelage gezwungen, strategisch zu reagieren – und verweist auf politisches Versagen: „Wenn Verträge ohne Mindestvergütung erlaubt sind, ist das kein Markt – das ist strukturelle Aushöhlung“, so ein Sprecher. Das Signal der Ärztin Enger ist damit nicht nur eine Einzelmeinung, sondern ein sektorübergreifender Hilferuf – für mehr Stabilität, weniger Taktik und echte Versorgungssicherheit.

Die IKK classic versucht, Apotheken auch ohne neuen Rahmenvertrag an sich zu binden – mit gezielten E-Mail-Ansprachen, individuellen Beitrittsaufforderungen und dem Hinweis auf Versorgungspflichten. Die Kasse setzt dabei auf den psychologischen Druck der Patientennähe und stellt es als Lösung dar, dass einzelne Apotheken doch noch freiwillig den alten Vertrag zu den bisherigen Konditionen unterschreiben. Doch die Apothekerverbände schlagen Alarm: Die Bedingungen seien in keiner Weise tragfähig. „Das hat mit seriöser Vergütung nichts zu tun“, so ein Verbandsvertreter. Hinter den Kulissen formiert sich breiter Widerstand gegen das Vorgehen, das nicht nur ökonomisch fragwürdig sei, sondern auch strukturell gefährlich.

Die Kernzahlen sprechen für sich: 100 Pen-Nadeln für 19 Euro, aufsaugende Inkontinenzhilfen für monatlich 15,56 Euro – Beträge, die laut Experten nicht einmal den logistischen Grundaufwand abdecken. Hinzu kommen Anforderungen an Dokumentation, Datenschutz, Abrechnungsnachweise und teilweise persönliche Beratung. In diesem Setting von Scheinverträgen sehen sich Apotheken gezwungen, entweder ihre Standards zu senken oder draufzuzahlen. Für viele eine untragbare Alternative. „Der Vertrag rechnet sich nur, wenn man weder Personal einsetzt noch qualitätsgerecht arbeitet“, fasst ein Apotheker aus Thüringen zusammen.

Die Strategie der IKK classic steht damit exemplarisch für ein strukturelles Problem im Hilfsmittelbereich: Kassen können Verträge kündigen, neue Konditionen diktieren und über Einzelansprachen versuchen, den Schein flächendeckender Versorgung aufrechtzuerhalten – ohne tatsächlichen Konsens mit der Leistungserbringerseite. Die Apothekerverbände sprechen von einem Systembruch: Wenn die Wirtschaftlichkeit ignoriert werde, gehe nicht nur betriebliche Substanz verloren, sondern auch Vertrauen in die vertragliche Partnerschaft.

In der Praxis führen diese Lockversuche zu einer gefährlichen Fragmentierung: Manche Apotheken unterschreiben aus Not, andere verweigern sich geschlossen – mit der Folge, dass Patientenversorgung lokal uneinheitlich wird. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) appelliert an Politik und Aufsicht, selektive Einzelverträge unterhalb der Wirtschaftlichkeit zu untersagen oder zumindest zu prüfen. „Wenn wirtschaftlicher Zwang zum Vertragsabschluss führt, ist das nicht mehr freiwillig, sondern strukturelle Erpressung“, so ein Sprecher. Damit rückt ein grundsätzlicher Zielkonflikt ins Zentrum: Wie lässt sich Versorgung sichern, ohne die tragenden Versorgungsstrukturen zu ruinieren?

Die IKK classic hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht konkret geäußert – auch auf Nachfrage gab es keine Stellungnahme zu den Einzelkonditionen. In der Versorgungsrealität aber spitzt sich die Lage zu. Die Apotheken stehen zwischen dem Anspruch auf Stabilität und dem Risiko des ökonomischen Ausblutens.

Der seit Oktober anhaltende Versorgungsmangel mit isotonischer Kochsalzlösung ist beendet. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die offizielle Aufhebung des Mangels im Bundesanzeiger bekannt gemacht und damit signalisiert: Die Regelinfrastruktur ist wieder hergestellt. Vorausgegangen war eine mehrmonatige Phase der Knappheit bei isotonischen Natriumchlorid-haltigen Infusionslösungen, die unter anderem durch Produktionsprobleme, internationale Nachfrageverschiebungen und Verzögerungen im Zulassungs- und Lieferprozess verursacht wurde. Apotheken, Kliniken und Arztpraxen waren gezwungen, den Mangelbetrieb mit Kontingentierungen, Sonderimporten und Behelfslösungen zu überbrücken – ein organisatorischer und pharmazeutischer Kraftakt, der einmal mehr aufzeigt, wie fragil selbst vermeintlich simple Arzneimittelversorgung inzwischen geworden ist.

Zu den ergriffenen Maßnahmen zählten unter anderem zeitlich befristete Sonderzulassungen nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG), die es erlaubten, ausgewählte Produkte aus Drittstaaten auch ohne vollständige nationale Zulassung in den Verkehr zu bringen. So kamen beispielsweise Polifleks 0,9 % Isotonische NaCl-Infusionslösung aus der Türkei sowie Sodium Chlorure Isotonique 0,9 % aus Frankreich temporär in die Versorgung. Für Apotheken war dies mit großem Mehraufwand verbunden: Umdeklarierung, Chargenprüfung, Beratung und Plausibilitätskontrolle mussten dokumentiert, neue Lagerverfahren implementiert werden. Gleichzeitig galten auch für diese Sonderimporte klare Regeln: Nach Ablauf der Befristung dürfen keine neuen Packungen mehr eingeführt werden – vorhandene Ware jedoch darf weiterhin abgegeben werden, sofern sie sich noch innerhalb der legalen Distributionsstufen befindet. Rechtlich gilt die Ware damit als ordnungsgemäß in Verkehr gebracht.

Die Bilanz zeigt, wie eng Regulatorik, Versorgungssicherheit und Marktverfügbarkeit zusammenhängen. Seit 2015 hat das BMG insgesamt 16 Versorgungsmängel festgestellt, die unter die Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fallen. Einige davon dauern bis heute an, darunter Salbutamol in pulmonaler Darreichung (seit Dezember 2023) und Diamorphin (seit Dezember 2024). Auch bei bestimmten Antibiotika in flüssiger oraler Form – wie Erythromycin, Clindamycin oder Cotrimoxazol – sowie bei parenteraler Acetylsalicylsäure bestehen weiterhin Engpässe. Die strukturellen Ursachen sind vielfältig: globale Produktionsverlagerungen, wirtschaftlicher Rückzug aus wenig profitablen Indikationsfeldern, einseitige Abhängigkeiten von Wirkstoffherstellern in Asien, sowie zunehmend langwierige Zulassungs- und Anpassungsverfahren in der EU.

Der aktuelle Fall zeigt exemplarisch, dass sogar einfache Standardlösungen wie Kochsalz nicht selbstverständlich verfügbar sind – und dass schnelle Maßnahmen auf Bundesebene zwar helfen können, aber nicht die systemische Ursache beseitigen. Der Rückgriff auf das AMG § 79 ist dabei Ausdruck einer Notfallstrategie, nicht einer nachhaltigen Versorgungsarchitektur. Expert:innen fordern daher eine verbindlichere Vorratshaltung, kürzere Genehmigungswege für Sonderimporte und eine europaweit koordinierte Wirkstoffbeschaffung. Ohne solche Reformen könnte der nächste Mangel schon in wenigen Monaten erneut auftreten – bei einem anderen Präparat, aber mit denselben systemischen Schwächen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Die Themen dieses Berichts kreisen um einen gemeinsamen Kern: Verantwortung in der Versorgung. Ob es um juristische Klärungen auf höchster Ebene geht, um digitale Mitgliedschaftsstrukturen, selektive Vertragsstrategien oder staatlich koordinierte Notfallmaßnahmen – stets steht zur Debatte, wer unter welchen Bedingungen bereit ist, Verantwortung tatsächlich zu tragen. Die Apotheken geraten dabei zwischen regulatorischen Druck, ökonomischen Realitäten und strukturellen Ansprüchen. Sie sind Dienstleister, Versorger, Risikoträger – oft alles zugleich. Was jedoch fehlt, ist eine politische, rechtliche und finanzielle Anerkennung dieser Funktion. Wenn Rechtssicherheit durch Werbung unterlaufen, Digitalisierung in Vertragsauflösung mündet, Versorgung durch Rechenexempel entkernt und Notlösungen zur Normalität werden, dann rückt eine Branche gefährlich nahe an die Systemgrenze. Der Bericht zeigt: Es braucht keinen einzelnen Skandal, um Instabilität zu erzeugen – es genügt eine Verkettung aus Ausweichen, Abwälzen und Aushöhlen. Wer Apotheken in ihrer Struktur sichern will, muss Rahmen schaffen, die Verantwortung nicht nur verteilen, sondern auch ermöglichen. Und das bedeutet mehr als Worte – es bedeutet politische Entscheidungskraft, wirtschaftliche Fairness und regulatorische Konsequenz. Andernfalls bleibt am Ende nur eine Erkenntnis: Versorgung lässt sich nicht outsourcen, und Verantwortung nicht umgehen.

Forchheim heizt umweltfreundlich

Source: Deutsche Nachrichten
Die Stadt Forchheim intensiviert ihr Engagement für eine nachhaltige Wärmeversorgung und rückt Wärmepumpen als Schlüsseltechnologie für die lokale Energiewende in den Mittelpunkt. Angesichts steigender Energiepreise und der Notwendigkeit, CO2-Emissionen zu senken, setzt Forchheim verstärkt auf diese effiziente und zukunftssichere Heizlösung.

Wärmepumpen nutzen die kostenlose und unbegrenzt verfügbare Energie aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser, um Gebäude zu heizen und Warmwasser zu bereiten. Im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen, die auf fossile Brennstoffe angewiesen sind, arbeiten Wärmepumpen äußerst energieeffizient und sind damit eine umweltfreundliche Alternative, die sowohl den Geldbeutel schont als auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

In Forchheim soll die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern gestellt und gleichzeitig die Klimaziele erreicht werden. Wärmepumpen sind dabei ein zentraler Baustein. Sie machen unabhängiger von importierten fossilen Energieträgern und reduzieren die Betriebskosten für Haushalte. Es besteht ein enormes Potenzial in Forchheim und die Stadt Forchheim möchte die Verbreitung dieser Technologie aktiv fördern.

Die Stadt Forchheim weist darauf hin, dass die Umstellung auf eine Wärmepumpenheizung durch attraktive Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene unterstützt wird, die einen Großteil der Investitionskosten abdecken können. Zudem tragen moderne Wärmepumpen zu einer Wertsteigerung der Immobilie bei und bieten hohen Wohnkomfort.

Forchheimer Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die sich für eine Wärmepumpe interessieren, werden ermutigt, sich bei der städtischen Energieberatung oder bei qualifizierten Fachbetrieben vor Ort über die Möglichkeiten und Förderprogramme zu informieren.

IHR Angebot anfordern

priomold bietet technische Machbarkeitsanalyse mit Füllsimulation

Source: Deutsche Nachrichten
Die priomold GmbH bietet eine schnelle und fundierte Machbarkeitsanalyse für Spritzgussteile im Prototypenstadium an. Entwickler erhalten innerhalb von 60 Minuten eine Rückmeldung zur Spritzgusstauglichkeit ihrer Bauteilgeometrie – inklusive Füllsimulation, Bewertung kritischer Merkmale und DFM-Kommentar.

Reduzierung technischer Risiken vor dem Werkzeugbau

In der frühen Entwicklungsphase stellt sich häufig die Frage, ob ein Bauteil in der geplanten Form spritzgussgerecht ausgelegt ist. Mit dem Service QuickDFM bietet priomold eine technische Rückmeldung, die die Entscheidungsgrundlage für Design Freeze, Werkzeugfreigabe und Serienübergang deutlich verbessert. Die Analyse basiert auf CAD- Daten im STEP-Format und erfolgt durch das Expertenteam von priomold auf Basis langjähriger Erfahrung im werkzeuggestützten Prototypenbau.

Geprüft werden unter anderem:

  • Fließverhalten und Angusslage
  • Entformbarkeit (z. Hinterschnitte, Entformungsschrägen)
  • Wandstärkenverlauf, Rippen und Kantenübergänge
  • Potenzielle Bindenähte, Lufteinschlüsse, Hotspots

 Upload-Modul mit direkter Rückmeldung
Konstrukteure können ihre STEP-Dateien über ein Upload-Formular auf www.priomold.de/quickdfm einreichen und Materialwünsche oder Randbedingungen angeben. Die Analyse erfolgt werktags innerhalb von 60 Minuten. Das Ergebnis enthält:

  • Grafisch aufbereitete Füllsimulation
  • Technische Bewertung zur Bauteiltauglichkeit im Spritzguss
  • Bei Bedarf Rückfragen durch das Konstruktionsteam

Die Einschätzung basiert auf dem Know-how aus tausenden Projekten mit aluminiumbasierten Prototypenwerkzeugen – inklusive zyklusgerechter Temperierung und prozessnaher Bewertung. In der DFM-Analyse werden potenzielle Risiken identifiziert, die im späteren Projektverlauf Zeitverluste oder Qualitätsabweichungen verursachen könnten. Auf dieser Grundlage lassen sich fundierte Entscheidungen bereits in der frühen Entwicklungsphase treffen.

BaFin ermittelt gegen FinXToro

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Betreiber der Webseite machen keine Angaben zu ihrer Rechtsform oder ihrem Unternehmenssitz.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

captraderweb.com und captrader.net: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten über die Webseiten captraderweb.com und captrader.net sowie den vormals genutzten Webseiten captrader.financial und cap-traders.com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Webseiten werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit dem von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen CapTrader GmbH (www.captrader.com) verbunden.

Die BaFin warnte bereits am 14. Februar 2023 sowie am 15. November 2023 vor den unbekannten Betreibern.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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Statement by Palazzo Chigi on the EU Court of Justice’s decision regarding safe countries

Source: Government of Italy (English)

The EU Court of Justice’s decision regarding safe countries of origin of illegal migrants is surprising. The judiciary, this time at European level, is once again encroaching on areas that are outside its purview, in the face of responsibilities that are political in nature.  The EU Court of Justice has decided to hand the decision over to any national judicial authority, not on individual cases, but on the part of migration policy related to the rules governing returns and expulsions of irregular migrants. 

So, for example, with regard to the identification of so-called ‘safe countries’, it gives precedence to the decision by the national judicial authority, even if this is based on private sources rather than the results of complex investigations that have been carried out by the ministries involved and evaluated by the sovereign Parliament.

This is a step that should concern everyone – including the political forces that are today rejoicing over the verdict – because it further reduces the already narrow margins of autonomy that governments and parliaments have to legislate on and manage migration. The court’s decision weakens policies to combat mass illegal immigration and defend national borders.

It is peculiar that this is happening just a few months before the EU Pact on Migration and Asylum comes into force, which contains stricter rules, also with regard to the criteria for identifying such countries: this Pact is the result of joint work by the Commission, Parliament and Council of the European Union.

For the ten months before the EU Pact takes effect, the Italian Government will not cease to seek every possible technical or regulatory solution to safeguard citizens’ security.

Adaptives Scheme: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Adaptives Scheme. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website adaptivesscheme.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Ein Kompass für den Mittelstand: Das Buch zur erfolgreichen CMS-Einführung

Source: Deutsche Nachrichten
Pörtner Consulting unterstützt mittelständische Unternehmen dabei, ihre digitale Infrastruktur zukunftsfähig aufzustellen – mit einem klaren Fokus auf Content-Management-Systeme (CMS), digitale Kommunikation und integrierte Prozesse. Die Beratung zielt darauf ab, Komplexität zu reduzieren, Entscheidungsprozesse zu strukturieren und digitale Lösungen wirtschaftlich wie nachhaltig umzusetzen.

Gründer und Inhaber Andreas Pörtner (MSc BBA) bringt langjährige Erfahrung aus über 100 Digitalisierungsprojekten mit – von Website-Relaunches über Kundenportale bis hin zur Integration von CMS-, CRM- und PIM-Systemen. Mit einem tiefen Verständnis für die besonderen Bedingungen im Mittelstand – wie knappe IT-Ressourcen, heterogene Systemlandschaften und wachsende digitale Anforderungen – entwickelt Pörtner Consulting Lösungen, die praxistauglich, wirtschaftlich und zukunftssicher sind.

Das Unternehmen steht für:

    Unabhängige Technologieberatung – ohne Herstellerbindung
    Strukturiertes Vorgehen – von der Anforderungsaufnahme bis zum Betrieb
    Transparente Entscheidungsprozesse – inkl. Lastenheft, Bewertung, Proof of Concept
    Spezialisierung auf mittelständische Strukturen – mit hoher Umsetzbarkeit

Mit dem Fachbuch „CMS auswählen und einführen für Mittelständler“ von der Buchreihe der DIGITAL BUSINESS GUIDES hat Andreas Pörtner sein bewährtes Vorgehen erstmals in kompakter Form veröffentlicht – als wertvolle Orientierungshilfe für Unternehmen, die ihren digitalen Wandel aktiv gestalten möchten.

Karrierebooster Weiterbildung: Was Personaler wirklich sehen wollen – und wie du mit S+P Certified punktest

Source: Deutsche Nachrichten
Weiterbildung ist heute weit mehr als ein Bonus im Lebenslauf. Sie ist Karriere-Booster, Sichtbarkeitsgarant und Kompetenzbeweis – vorausgesetzt, sie erfüllt die Anforderungen, die Personalentscheider wirklich interessieren. In einer Welt voller Seminare, Webinare und Online-Kurse brauchst du mehr als nur “Teilgenommen”. Du brauchst etwas, das bleibt, sichtbar ist und wirkt.

Und genau hier kommt S+P Certified ins Spiel.

Was Personaler heute wirklich sehen wollen

Personaler:innen scannen Lebensläufe oft in Sekunden. Sie schauen nicht nur auf Stationen, sondern vor allem auf:

  • Relevanz der Weiterbildung zur Zielposition
  • Aktualität und Praxisnähe der Inhalte
  • Sichtbare, verifizierbare Kompetenzen
  • Digitale Nachweise wie Zertifikate oder Badges

Das heißt für dich: Je klarer du kommunizierst, was du gelernt hast – und wofür es dich befähigt, desto stärker deine Wirkung.

Weiterbildung ist nur dann wertvoll, wenn sie sichtbar und wirksam ist.

Mit S+P Seminaren hast du genau das: Praxisnahes Wissen mit Soforteffekt, eine digitale Tool Box – und S+P Certified als Nachweis.

S+P Certified – der Karriere-Turbo mit Wirkung

S+P Certified ist mehr als nur ein Zertifikat. Es ist dein digitales Aushängeschild. Du zeigst damit nicht nur, dass du an einem Seminar teilgenommen hast, sondern dass du deine Kompetenz auf einem hohen und praxisrelevanten Niveau erweitert hast.

1. S+P Certified – der Karriere-Turbo mit Wirkung

Vorteil                                  Wirkung auf deine Karriere

Digital & sichtbar                 Du präsentierst dein Badge auf LinkedIn, in E-Mails oder Bewerbungen

Standardisiert & geprüft      Personaler erkennen sofort: Hier wurde fundiertes Wissen vermittelt

Aktualitätsgarantie              Inhalte auf dem neuesten Stand zu DORA, ESG, MaRisk, GwG & Co.

Praxisrelevanz                     Du hast Tools, Checklisten und Umsetzungshilfen direkt mitgenommen

Mehr dazu findest du auch im Artikel „S+P Certified – Dein Schlüssel zur beruflichen Exzellenz“.

Was das Digital Badge so besonders macht

Mit dem Digital Badge von S+P kannst du deine Kompetenzen digital sichtbar machen – genau dort, wo Personaler heute suchen: auf LinkedIn, im CV, in E-Mail-Signaturen oder in HR-Tools.

2. Das Digital Badge – deine Vorteile auf einen Blick

Feature                       Nutzen

Klickbar & verifiziert      Jeder Klick zeigt, welches Seminar du besucht hast und was du gelernt hast

Teilbar                          Einfach posten, verlinken, einbinden – ganz ohne PDF

Modern & professionell  Zeigt, dass du Weiterbildung ernst nimmst und up-to-date bist

Visuelles Highlight         Fällt sofort ins Auge und hebt dich von anderen ab

S+P Seminare: Sichtbar anders als klassische Weiterbildung

Während viele klassische Anbieter auf Theorie und Präsenz setzen, ist bei S+P Seminaren alles auf Praxis, Umsetzung und Sichtbarkeit ausgerichtet.

3. S+P Seminare vs. klassische Weiterbildung

Merkmal         S+P Seminare                                      Klassische Weiterbildung

Format             100 % online, live & interaktiv                Oft Präsenz oder E-Learning ohne Austausch

Umsetzung       Sofort einsetzbare Tools & Checklisten    Theoretische Modelle ohne Transferhilfe

Nachweis          S+P Certified + Digital Badge                Teilnahmebescheinigung, meist als PDF

Sichtbarkeit       LinkedIn-ready, teilbar, verifizierbar       Kaum bis gar nicht sichtbar

Fokus                C-Level, Compliance, ESG, DORA          Generalistisch, breites Themenspektrum

Der Vergleich zeigt: S+P ist praxisorientierter und karriererelevanter

Mit S+P punktest du dort, wo andere nur aufführen.

Mehr als nur Lernen: Netzwerk & Austausch als Karriere-Booster

Wissen ist wichtig – aber Kontakte entscheiden oft über deinen nächsten Karriereschritt.

In unseren Seminaren triffst du Fach- und Führungskräfte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz – sowie aus ganz Europa, UK und den USA. Du tauschst dich auf Augenhöhe aus, knüpfst internationale Kontakte und bleibst über unsere digitalen Plattformen nachhaltig vernetzt. Mehr dazu im Artikel „Networking mit S+P Seminaren“.

4. Vernetzung zahlt sich aus

Vorteil                                         Wirkung

Direkter Austausch                        Lerne von anderen Rollen, Branchen & Erfahrungen

Langfristige Verbindungen              Aufbau deines fachlichen Netzwerks auf Augenhöhe

Wissen teilen & multiplizieren         Zugang zu Best Practices, die du im Alltag nutzen kannst

Vernetzung mit Top-Entscheidern    Knüpfe Kontakte auf C-Level-Ebene – für Karriere &
                                                         strategische Entwicklung

So präsentierst du deine Weiterbildung richtig – 3 Tipps für deine Sichtbarkeit

1. LinkedIn-Profil aktualisieren

Füge dein Digital Badge im Abschnitt “Zertifikate & Auszeichnungen” hinzu – mit Verlinkung zur S+P-Badge-Seite.

2. E-Mail-Signatur erweitern

Ein kleines Icon mit Verlinkung macht Eindruck – und zeigt: Du bleibst am Puls der Zeit.

3. Im Bewerbungsgespräch aktiv einbauen

Erzähle, wie du das Gelernte direkt umgesetzt hast. Zeige das Badge. Das bleibt im Kopf.

Fazit: S+P Certified bringt dich wirklich weiter

Du willst sichtbar sein, wenn es darauf ankommt?
Du willst zeigen, dass du Verantwortung übernimmst – fachlich und persönlich?
Du willst eine Weiterbildung, die Karriere und Wirkung verbindet?

Dann ist S+P Certified genau der richtige Schritt.

Sichtbar. Verifiziert. Praxisnah.
Und: Der Karriere-Booster, den Personaler wirklich schätzen.

Jetzt S+P Seminar finden und dein Digital Badge sichern

Ex Ilva di Taranto, incontro Governo-sindacati a Palazzo Chigi

Source: Government of Italy

Si è tenuta oggi a Palazzo Chigi una riunione fra Governo e sindacati sull’ex Ilva di Taranto, presieduta dal Sottosegretario alla Presidenza del Consiglio, Alfredo Mantovano. Durante l’incontro l’Esecutivo ha illustrato alle forze sindacali il piano per la piena decarbonizzazione degli impianti, già presentato dal Mimit nei giorni scorsi alla Regione Puglia e agli enti locali nel quadro dell’accordo interistituzionale. Il piano, che prevede la realizzazione di tre forni elettrici nella città di Taranto, di un quarto eventualmente a Genova e la costruzione a Taranto del polo del Dri per il preridotto che alimenterà i forni elettrici, è stato condiviso dai sindacati. Il Governo ha, inoltre, presentato alle forze sindacali gli elementi che saranno contenuti nell’aggiornamento del bando di gara per la vendita degli impianti. In tal senso, i sindacati hanno richiesto che nell’aggiornamento del bando, tra le condizioni di gara, sia prevista espressamente la massima tutela dei livelli occupazionali. 

Per l’Esecutivo erano presenti il ministro delle Imprese e del Made in Italy, Adolfo Urso e il ministro del Lavoro e delle politiche sociali, Marina Calderone. Presente il consigliere per i rapporti con le parti sociali, Stefano Caldoro. Per i sindacati, hanno partecipato i rappresentanti di Fiom Cgil, Fim-Cisl, Uilm-Uil, Ugl metalmeccanici, Usb e Federmanager. Presenti, inoltre, i rappresentanti di Invitalia, i commissari straordinari di Acciaierie d’Italia e i commissari straordinari del Gruppo Ilva.