Stresstest: Deutsche Banken bestehen Belastungsprobe

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

„Auch unter deutlich verschärften wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie im Stresstest zeigen sich die deutschen Banken insgesamt stabil“, sagt Nikolas Speer, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin. Michael Theurer, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, hebt hervor:„Angesichts der aktuellen Unsicherheiten auf den Märkten ist es erfreulich, dass die Institute insgesamt gut gerüstet sind. Für die Aufsicht bleibt es jedoch zentral, die weitere Entwicklung kontinuierlich und aufmerksam zu begleiten.“

An dem Stresstest nahmen 96 Banken aus der Eurozone (darunter 21 deutsche Institute) sowie 13 Institute außerhalb der Eurozone teil. Hierzu gehören im EBA-Stresstest die 51 größten Banken der Eurozone (darunter 12 deutsche Institute) sowie im EZB-Stresstest weitere 45 mittelgroße Institute unter direkter Aufsicht der EZB (darunter neun deutsche Institute). Die teilnehmenden Banken decken gut vier Fünftel aller Bankaktiva in der Eurozone ab.

Die deutschen Banken verzeichneten im Vergleich mit den anderen europäischen Instituten während des Krisenszenarios im Durchschnitt einen stärkeren Rückgang ihrer harten Kernkapitalquote (CET1). Dennoch lagen die Kapitalquoten der deutschen Institute nach Abschluss des Stresstests (bezogen auf die relevante „transitional“-Betrachtung) über dem Durchschnitt der Banken in der Eurozone. Hauptgrund hierfür: Die deutschen Institute verfügten zu Beginn des Stresstests über eine überdurchschnittliche Kapitalausstattung. Weitere Gründe für die insgesamt soliden Stresstestergebnisse sind eine verbesserte Profitabilität (insbesondere beim Nettozinsergebnis) sowie die überwiegend stabile Qualität der Bankaktiva. Effekte aus zurückliegenden Krisen – wie der Corona-Pandemie und der Energiekrise – sowie mögliche Folgen geopolitischer Spannungen haben sich bislang kaum negativ in den Bilanzen der meisten Banken niedergeschlagen.

Stresstest-Szenario: Heftige Krise und Wirtschaftseinbruch mit hoher Inflation

Die Stresstests umfassten jeweils ein Basis- und ein Krisenszenario. Beide Szenarios basieren unter anderem auf Annahmen zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, der Inflationsrate, der Arbeitslosigkeit und der Kapitalmarktzinsen. Das Basisszenario spiegelt eine im Dezember 2024 als wahrscheinlich angesehene wirtschaftliche Entwicklung für die kommenden drei Jahre wider. Das hypothetische Krisenszenario ist von geopolitischen Spannungen, hoher Inflation, steigenden Zinsen und einem deutlichen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) geprägt. Für Deutschland wird ein Rückgang des BIP um 7,5 Prozent im Verlauf von drei Jahren angenommen. Für den Euroraum liegt der simulierte Rückgang im selben Zeitraum bei 6,2 Prozent. Die Banken mussten simulieren, wie sich dieses Krisenszenario auf ihre Ertragslage und Risikosituation und in der Folge auf zentrale aufsichtliche Kennziffern – insbesondere die harte Kernkapitalquote – auswirken würden.

Hintergrund und Methodik

Die Ergebnisse des diesjährigen Stresstests berücksichtigen die Regeln der überarbeiteten Eigenmittelverordnung (CRR III), die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist und die Umsetzung des Basler Rahmenwerks auf europäischer Ebene darstellt. Die Institute mussten ihre Kapitalquoten zum Startzeitpunkt der Simulation zum Jahresende 2024 und für den sich anschließenden simulierten Dreijahreszeitraum in zwei Varianten berechnen: mit maßgeblichen „transitional“- und „fully loaded“-Quoten. Transitional-Quoten berücksichtigen die Übergangsbestimmungen, welche die CRR III für den Stresstestzeitraum vorsehen. Fully-loaded-Quoten lassen die Übergangsbestimmungen sowie potenzielle Portfolioanpassungen der Institute in den Jahren bis zum Auslaufen der Übergangsbestimmungen im Jahr 2033 unberücksichtigt und sind damit hypothetischer Natur.

Rolle von BaFin und Bundesbank

Der alle zwei Jahre durchgeführte Stresstest wird in enger Zusammenarbeit zwischen EBA, EZB, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken und den nationalen Aufsichtsbehörden organisiert. BaFin und Bundesbank bringen sich sowohl bei der Weiterentwicklung der Methodik als auch bei der Durchführung des Stresstests ein. Darüber hinaus unterstützen sie die EZB bei der Überarbeitung der Empfehlungen zur Eigenmittelausstattung der Banken (Säule 2-Empfehlungen).

Aktuelle Informationen und Ergebnisse zum Bankenstresstest

Stresstest: Bankensektor zeigt Resilienz im Szenario eines starken Konjunkturabschwungs | 01.08.2025 | EZB-Pressemitteilung (Deutsch und Englisch)

BaFin ermittelt gegen FinXToro

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

captraderweb.com und captrader.net: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten über die Webseiten captraderweb.com und captrader.net sowie den vormals genutzten Webseiten captrader.financial und cap-traders.com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Webseiten werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit dem von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen CapTrader GmbH (www.captrader.com) verbunden.

Die BaFin warnte bereits am 14. Februar 2023 sowie am 15. November 2023 vor den unbekannten Betreibern.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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Adaptives Scheme: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Adaptives Scheme. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website adaptivesscheme.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

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Buy now pay later: Bezahlmodell als Schuldenfalle

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt Verbraucherinnen und Verbraucher davor, sich mit dem Bezahlmodell „Buy now pay later“ zu verschulden. Sie rät ihnen, Zinsen und Gebühren im Blick zu haben, die bei solchen Finanzierungen anfallen können.

Heute kaufen, später zahlen –Buy now pay later macht das möglich. Doch das Bezahlmodell ist mit Risiken behaftet. Vor allem wer knapp bei Kasse ist, läuft Gefahr, Schulden zu machen, die nicht mehr zu bewältigen sind. 

In ihrer aktualisierten Verbraucherinformation erklärt die BaFin, was Buy now pay later bedeutet und wie es funktioniert. Sie gibt darin auch Tipps, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf achten sollten.

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten von „Arcano“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, werden aktuell über verschiedene WhatsApp-Gruppen Aktienempfehlungen ausgesprochen und sog. Daytrading über „ID-Konten“ angeboten. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von der Arcano Capital USA Inc. mit Sitz in New York. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

In WhatsApp-Gruppen und Chats werden Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt.

Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:

  • Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizenzierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
  • In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte sein Wissen zu Finanzthemen. Er wird durch seine Assistenz unterstützt, die den Chat moderiert und den Mitgliedern persönlich zur Verfügung steht. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
  • Die Initiatoren der Gruppen versuchen über mehrere Wochen, Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen sollen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, der vorbörslich erwerbbar sei.
  • Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert, an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.
  • Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, die durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.
  • In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.
  • Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.
  • Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht, weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.
  • Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Webseiten, unter denen die Handelsplattform aufrufbar sind.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Mutares SE & Co. KGaA: Prüfungseinleitung der BaFin für den Jahresabschluss 2023 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Prüfung wurde angeordnet, da Angaben zur Restlaufzeit von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen möglicherweise fehlerhaft sind. In der Bilanz ist in diesem Zusammenhang der Betrag der Forderungen, mit deren Ausgleich in einem Zeitraum von mehr als einem Jahr ab dem Bilanzstichtag zu rechnen ist, zu vermerken.

Zudem sind Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung im zusammengefassten Lagebericht möglicherweise unvollständig. Die Lageberichterstattung hat insofern eine Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu enthalten.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Diese Prüfungen führen in der Regel Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durch.

Die BaFin soll von ihr eingeleitete anlassbezogene Prüfungen auch bekanntmachen (§ 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG). Weiterführende Informationen zu Bekanntmachungen im Rahmen von Bilanzkontrollverfahren finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

Mit der Bekanntmachung der Prüfungsanordnung schafft die BaFin Transparenz über die Arbeit ihrer Bilanzkontrolle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rechnungslegung fehlerhaft ist oder voraussichtlich eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wird.

Da die BaFin die Prüfung öffentlich bekannt gemacht hat, wird sie die Öffentlichkeit über ihr Ergebnis informieren (§ 109 Absatz 3 Satz 2 WpHG). Dies geschieht unabhängig davon, ob sie bei der Prüfung Fehler in der Rechnungslegung feststellt oder nicht.

Kantonsstrasse Wilderswil–Zweilütschinen bleibt beidseitig befahrbar

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Nach dem gestrigen Felssturz oberhalb der Kantonsstrasse 221 zwischen Wilderswil und Zweilütschinen haben Fachleute das betroffene Gebiet heute Donnerstag (31.7.2025) erneut besichtigt. Die Beurteilung ergab, dass weiterhin keine Gefahr für die Kantonsstrasse besteht. Die Situation ist aufgrund der aktuellen Wetterlage stabil und die Kantonsstrasse bleibt doppelspurig befahrbar. Die Signalisation «Steinschlaggefahr» bleibt jedoch bestehen. Im Abbruchgebiet oberhalb der Kantonsstrasse wurden Messtellen zur Überwachung montiert. 

Wechsel im Top Management bei Lufthansa Airlines

Source: Lufthansa Group

Zum 1. September 2025 zieht Francesco Sciortino in den Bereichsvorstand von Lufthansa Airlines ein und übernimmt als Hub Manager die Verantwortung für das Drehkreuz in Frankfurt. Darüber hinaus soll er Accountable Manager bei der Kernmarke Lufthansa werden. Zurzeit ist Francesco Sciortino Mitglied der Geschäftsführung und Chief Operating Officer (COO) bei Austrian Airlines.

Zuvor war er Managing Director und Accountable Manager bei Germanwings sowie bei SunExpress. Er ist zudem als Airbus A330/340 Kapitän bei Lufthansa tätig.

Der derzeitige Hub Manager Frankfurt, Klaus Froese, hat die Rolle interimistisch übernommen und wechselt nun wie geplant als Kapitän zur Boeing 747-Flotte der Lufthansa.

Heiko Reitz, Mitglied des Bereichsvorstands von Lufthansa Airlines, übernimmt ab 1. September 2025 die Verantwortung als Hub Manager München. Jens Ritter, der diese Aufgabe zusätzlich zu seiner Rolle als Chief Executive Officer (CEO) innehat, konzentriert sich als CEO künftig auf die Weiterentwicklung von Lufthansa Airlines und treibt die konsequente Umsetzung des Zukunftsprogramms „Turnaround“ voran.

Anfang 2025 hatte Lufthansa Airlines zwei explizit verantwortliche Drehkreuzmanager eingeführt, um die betrieblichen Abläufe im Zusammenspiel der Lufthansa Teams mit ihren Partnern an den beiden Standorten in Frankfurt und München zu verbessern. Seitdem haben sich neben der Kundenzufriedenheit auch operative Stabilität sowie Pünktlichkeit deutlich verbessert.

Dax Limited: BaFin warnt vor Websites

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites daxprime.com und gewinnerss.de. Dort bietet die Dax Limited, Epsom, Vereinigtes Königreich, nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Die beiden Websites sind vollkommen identisch. Nach vorliegenden Hinweisen war ihr Betreiber in der Vergangenheit auch für die inzwischen inaktive Website daxprime.eu verantwortlich. Ob tatsächlich die im britischen Unternehmensregister („Companies House“) registrierte Gesellschaft Dax Limited die beiden Websites betreibt, ist zumindest zweifelhaft. Es könnte ein Identitätsdiebstahl vorliegen.

Bei einer Recherche im Internet ist zudem die Website axppay.com aufgefallen, deren Auftritt Ähnlichkeiten mit daxprime.com und gewinnerss.de aufweist. Als Kontaktmöglichkeit wird auf der Website axppay.com unter anderem eine Berliner Adresse genannt. Auch der Betreiber von axppay.com verfügt über keine Erlaubnis, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.