TEN31 Bank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an und untersagt pauschale Nutzung von Erleichterungen bei der Eigenmittelberechnung

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Eine Sonderprüfung der BaFin sowie weitere Prüfungen hatten ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der TEN31 Bank AG in wesentlichen Bereichen nicht gegeben war. Mängel gab es unter anderem bei den Prozessen zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie den Risikosteuerungs- und Controllingprozessen, insbesondere im Hinblick auf die operationellen Risiken und die Immobilienrisiken des Instituts. Das Institut verstieß damit gegen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG). Im Bereich der Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung bestanden schwerwiegende Defizite bei der Durchführung von Risikobewertungen und der Abklärung von wirtschaftlich Berechtigten.

Weiterhin hat die TEN31 Bank AG den sogenannten KMU-Unterstützungsfaktor pauschal für das Kreditgeschäft mit Gemeinschaften von Wohnungseigentümern genutzt. Dies ist nicht sachgerecht, da eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Regelfall nicht wirtschaftlich tätig ist. Die BaFin hat angeordnet, dass die TEN31 Bank AG den KMU-Unterstützungsfaktor bezogen auf die Kreditvergabe mit Gemeinschaften von Wohnungseigentümern nur im Einzelfall nach Zustimmung der BaFin anwenden darf. Das Institut wurde ebenso verpflichtet, die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das bestehende Kreditportfolio zu korrigieren.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Kreditinstitute müssen gemäß § 25a Absatz 1 KWG über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation umfasst insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement und soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und so handeln, wie es betriebswirtschaftlich und rechtlich notwendig ist.

Die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen ist ebenfalls ein Bestandteil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation.

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Dies hat sie bei der TEN31 Bank AG getan. Grundlage hierfür sind § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG bzw. § 51 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Geldwäschegesetz (GwG).

KMU-Unterstützungsfaktor

Die Anwendung des Kleine-und-mittlere-Unternehmen (KMU)-Unterstützungsfaktors führt im Rahmen der Berechnung der aufsichtlich vorzuhaltenden Eigenmittel gemäß der europäischen Capital Requirements Regulation (CRR) zu geringeren Anforderungen. Das Ziel des KMU-Unterstützungsfaktors ist es, die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen anzuregen und so Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu fördern.

Die Maßnahmen sind bestandskräftig.

Die Veröffentlichung der Maßnahmen erfolgt aufgrund der Vorgaben des § 60b Absatz 1 KWG sowie des § 57 Absatz 1 GwG.

Kanton Nidwalden modernisiert seinen Webauftritt

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
15. Juli 2025
Die Internetseite www.nw.ch erscheint seit heute in einem neuen Design. Dieses wurde modernisiert und weiterentwickelt, damit die Besucherinnen und Besucher rascher zum gewünschten Inhalt gelangen.

Unaufhaltsam ist der Fortschritt im optischen und funktionalen Bereich von Webseiten. Nachdem der Auftritt der kantonalen Homepage www.nw.ch in den vergangenen Jahren nur geringfügige Änderungen erfahren hat, kommt er seit heute deutlich erkennbar in einem überarbeiteten und zeitgemässen Design daher. Dadurch präsentiert sich Nidwalden nicht nur als moderner und sympathischer Kanton, wie er sich im Leitbild 2035 zum Ziel gesetzt hat, sondern kann auch neue Elemente zur Gestaltung der Seiten verwenden.
Die wesentlichsten Änderungen sind auf der Startseite ersichtlich. Diese zielen darauf ab, die Benutzerführung zu verbessern. Oft gefragte Dienstleistungen und Formulare sind für die Bevölkerung über den permanent eingeblendeten «Online-Schalter»-Button sowie unter «Einwohnerservices» schneller auffindbar. Zudem wurde die Suchfunktion optimiert und mit aktualisierten Stichwörtern nach Lebensthemen ergänzt. Eine neue Übersichtsseite mit Direktionen, Ämtern und Abteilungen dient ebenfalls der besseren Orientierung bei der Suche nach Verwaltungsstellen. Zudem wurden die Rubriken klarer strukturiert, um weniger Klicks tätigen zu müssen. Insgesamt sollten Besucherinnen und Besucher dadurch einfacher und rascher zu den gewünschten Informationen gelangen. An den bisher bewährten Funktionen der Webseite hat sich nichts geändert.
Gleichzeitig prüft der Kanton weitere Optimierungen bei der Benutzerführung, so etwa die Einbindung eines flächendeckenden Chatbots, der direkt auf der Zielseite die wichtigsten Fragen mittels Klicks direkt beantwortet. Heute steht der Chatbot in Bereichen des Zivilstandsamtes, des Passbüros, der Migrationsabteilung sowie auf der separaten Webseite des Steuerportals im Einsatz.
Mit dem neuen Design wird auch eine Brücke zur digitalen Zukunft der Kantonsverwaltung geschlagen. In einem nächsten Schritt soll voraussichtlich Mitte 2026 ein sogenanntes eGov-Portal eingeführt werden. Mit diesem werden die Online-Services für die Bevölkerung und Unternehmen wesentlich erweitert und vereinfacht. So sollen in Zukunft weitere Dienstleistungen, die heute (teilweise) noch den Besuch am Schalter oder postalische Zustellungen und von Hand unterschriebene Dokumente erfordern, sukzessive auch als Online-Prozesse angeboten werden – bequem von zuhause und unabhängig von Öffnungszeiten. Die klassische Website www.nw.ch wird dabei mehr und mehr die Funktion übernehmen, im Umfeld entsprechender Inhalte auf das eGov-Portal und dessen Online-Services zu verweisen.

Störung bei der BE-Login-Anmeldung ist behoben

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die technische Störung bei BE-Login, dem Online-Anmeldedienst des Kantons Bern, konnte behoben werden. Seit Freitag letzter Woche ist der Zugang zu BE-Login und den damit erschlossenen E-Services – wie der elektronischen Steuererklärung – wieder uneingeschränkt möglich. Grund für die Störung waren temporäre Kapazitätsengpässe infolge der gestiegenen Nutzung im Rahmen der Umstellung des Anmeldeverfahrens. Diese Engpässe wurden durch den Ausbau der Serverinfrastruktur behoben. Beim Anmeldedienst des Bundes AGOV, auf dem BE-Login aufbaut, lag keine Störung vor. Der Kanton und seine Rechenzentrumsbetreiberin Bedag Informatik AG haben zusätzliche Massnahmen ergriffen, um die Stabilität von BE-Login nachhaltig sicherzustellen.

Quantfinity: BaFin warnt vor der Website quantfinity.ai

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von „Quantfinity“. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website quantfinity.ai ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Nach den Angaben im Impressum stammt das Angebot von der ImmVolution GmbH mit Sitz in Regensburg. Über das Vermögen der ImmVolution GmbH ist durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Fit & Proper: BaFin wendet Leitlinien der ESAs an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin wendet die gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (ESAs) zum Austausch von Informationen zur Bewertung von Eignung und Zuverlässigkeit (Fit & Proper) an. Ziel der Leitlinien ist es, die Aufsichtspraktiken im Europäischen Finanzaufsichtssystem effizienter und wirksamer zu gestalten.

Ende November 2024 haben die ESAs Leitlinien erlassen, die die zuständigen Behörden dazu verpflichten, ein von den ESAs eingerichtetes System zum Austausch von Informationen einheitlich zu nutzen. Darin geht es um die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit von Halterinnen und Haltern qualifizierter Beteiligungen, Direktorinnen und Direktoren sowie Inhaberinnen und Inhabern von Schlüsselfunktionen bei Finanzinstituten und Finanzmarktteilnehmern.

Die BaFin nutzt das System bereits für den Informationsaustausch zu natürlichen Personen und hat die in den Leitlinien geforderten Kontaktpunkte eingerichtet. Zum Informationsaustausch zu juristischen Personen wird sie die technischen Voraussetzungen mittelfristig einrichten, um Informationen automatisiert in das System einzuspeisen. Die Leitlinien sehen dafür eine Umsetzung bis spätestens 2030 vor.

Die Leitlinien haben EBA, EIOPA und ESMA auf ihren Websites veröffentlicht.

schmitzonlineservices.com: BaFin warnt vor Schmitz Online Services

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website schmitzonlineservices.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie Online-Kredite verschiedener Art anbieten. Das angeblich in Ortenberg ansässige Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Sanierte Ortsdurchfahrt Stedtli in Laupen ist ab 28. Juli offen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Seit November 2024 wurden im Bereich der Neuengasse und des Bärenplatzes umfassende Massnahmen realisiert, die das Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden fördern: Ein neu gebauter Kreisel an der Kreuzung Neuengasse, Bösingen- und Neueneggstrasse optimiert den Verkehrsfluss. Ein lärmmindernder Belag, kombiniert mit einer Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30, sorgt für weniger Verkehrslärm und erhöht die Verkehrssicherheit. Zudem verbessert eine neu erstellte, barrierefreie Bushaltestelle am Bärenplatz die Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Neben den verkehrlichen Verbesserungen wird auch das Ortsbild aufgewertet. Die wiederhergestellten historischen Pflästerungen auf Trottoirs und Vorplätzen sowie eine neue Beleuchtung unterstützen den historischen Charakter und sorgen für mehr Aufenthaltsqualität im Stedtli. Schliesslich verbessern die erneuerten Werkleitungen die Infrastruktur und die Versorgungssicherheit langfristig. Mit dieser umfassenden Erneuerung ist eine wichtige Investition in ein attraktives Stedtli und die Zukunft von Laupen gelungen.

Berufslehre ist bei Schulabgängern nach wie vor sehr beliebt

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
15. Juli 2025
Die aktuelle Befragung der Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Obwalden und Nidwalden zeigt, dass fast alle eine Anschlusslösung gefunden haben. Die meisten Jugendlichen treten im Herbst eine Lehre an. Die Befragung wird alljährlich durch die Berufs- und Studienberatung Nidwalden und die Berufs- und Weiterbildungsberatung Obwalden durchgeführt.
Was machst du nach der Schule? Eine Frage, auf die 408 Jugendliche in Obwalden und 405 Jugendliche in Nidwalden am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit eine konkrete Antwort haben müssen. Die allermeisten, die im Juli 2025 ihre obligatorische Schulzeit beenden, haben eine Anschlusslösung gefunden. 98,8 Prozent in Nidwalden und 99,7 Prozent in Obwalden wissen, wie es nach der Schulzeit weitergehen soll. Das zeigt die Befragung der Schulabgängerinnen und Schulabgänger, welche mit Unterstützung der Lehrpersonen durch die Berufs- und Studienberatung Nidwalden und die Berufs- und Weiterbildungsberatung Obwalden durchgeführt wurde.
Viele Lehrstellen bleiben unbesetztAuch dieses Jahr gibt es in beiden Kantonen viele Lehrstellen, die nicht besetzt werden konnten. Per Ende Juni 2025 waren in Nidwalden und Obwalden auf berufsberatung.ch rund 300 Lehrstellen als offen gemeldet. Es gibt immer noch mehr Lehrstellen als Jugendliche, die aus der Schule kommen. Das heisst, es bleibt für die Lehrbetriebe schwierig, alle angebotenen Lehrstellen zu besetzen. Die Chancen, dass Lehrstellensuchende und Unentschlossene jetzt noch eine Anschlusslösung finden, bestehen weiterhin. Lehrverträge können bis zu den Herbstferien abgeschlossen werden. Stephanie Konrad, regionale Berufsbildungsverantwortliche bei der Schweizerischen Post AG, meint dazu: «Die Lehrstellenbesetzung ist kantonal sehr unterschiedlich und berufsabhängig. Für die Post als bekanntes Unternehmen ist es jedoch nach wie vor möglich, die schweizweit 700 Lehrstellen zu besetzen.»
Die meisten Jugendlichen beginnen eine LehreMit 68,1 Prozent (Nidwalden: 67,9 Prozent, Obwalden: 68,2 Prozent) wird die Mehrheit der Jugendlichen nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit eine Lehre antreten, die zwei, drei oder vier Jahre dauert. 23,2 Prozent (Nidwalden: 24 Prozent, Obwalden 22,3 Prozent) besuchen eine weiterführende Schule.
Die meisten Lehren werden im eigenen Kanton besucht. Ausserhalb des Wohnkantons beginnen 30 Prozent (Obwalden) respektive 36 Prozent (Nidwalden) ihre Lehrzeit. Rund 8 Prozent (Nidwalden: 6,9 Prozent, Obwalden: 9,3 Prozent) haben sich für ein Zwischenjahr entschieden. Die Befragung zeigt zudem: Die Geschlechter bevorzugen unterschiedliche Anschlusslösungen. Die jungen Männer wählten zwischen 51 Berufen aus (Nidwalden: 56, Obwalden: 46) aus und die Frauen entschieden sich für 28 (NW) bzw. 29 (OW) Grundberufe. Über 50 Prozent der jungen Frauen wählten den Beruf als Fachfrau Gesundheit, Kauffrau, Fachfrau Betreuung oder als Detailhandelsfachfrau.
Für Fabian aus Engelberg war von Anfang an klar, dass er einen Beruf mit Kundenkontakt und viel Abwechslung lernen will. Er tritt nach den Sommerferien seine Lehre als Detailhandelsfachmann bei der Post an. Fabian freut sich sehr darauf, in die Berufswelt einzutauchen und ist gespannt auf die Berufsfachschule.
Seine zukünftige Berufsbildnerin Stephanie Konrad freut sich für Fabian: «Bei der Post wird es Fabian bestimmt nicht langweilig, da er in verschiedenen Filialen, unterschiedlichen Bereichen und wenn gewünscht, sogar in anderen Sprachregionen sein praxisbezogenes Wissen aufbauen kann.»
Spitzenplätze auf der Liste der Berufe unverändertIn Ob- und Nidwalden wählten die Jugendlichen aus den rund 250 Grundberufen, die in der Schweiz gelernt werden können, 66 aus. Spitzenreiter sind nach wie vor die Berufe als Kaufmann/Kauffrau EFZ (NW/OW: 80 total) und Fachmann/Fachfrau Gesundheit EFZ (NW/OW: 52 total). Auffällig ist, dass 2025 neu mehr Personen in Nidwalden den Beruf als Sanitärinstallateur/Sanitärinstallateurin (2025: 9, 2024: 2) und in Obwalden mehr den Beruf als Elektroinstallateur/Elektroinstallateurin (2025: 18, 2024: 9) erlernen werden. Und was eher selten vorkommt: Ein Schulabgänger beginnt die Ausbildung als Uhrmacher EFZ. 
Die wichtigsten Zahlen der Schulenderhebung 2025

 

Nidwalden

Obwalden

Berufliche Grundbildung

275

67.9%

278

68.2%

Weiterführende Schule

97

24%

91

22.3%

Zwischenjahre

28

6.9%

38

9.3%

Arbeit ohne Ausbildung

0

0%

0

0%

Ohne Lösung

3

0.7%

1

0.2%

Ohne Angabe

2

0.5%

0

0

Total

405

100%

408

100%

 
 

Nidwalden
Die meistgewählten Berufe

Anzahl

in %

      

Obwalden
Die meistgewählten Berufe

Anzahl

in %

Kaufmann/Kauffrau EFZ

44 (51)

15.9%

 

Kaufmann/Kauffrau EFZ

36 (27)

12.6%

Fachmann/Fachfrau Gesundheit EFZ

20 (26)

7.4%

 

Fachmann/Fachfrau Gesundheit EFZ

32 (26)

11.5%

Detailhandelsfachmann/-frau EFZ

17 (19)

7%

 

Elektroinstallateur/in EFZ

18 (9)

6.5%

Zeichner/in EFZ

11 (12)

4.4%

 

Fachmann/-frau Betreuung EFZ

16 (3)

5.6%

Automobilfachmann/-frau EFZ

9 (2)

3.3%

 

Informatiker/in EFZ

11 (4)

3.6%

Fachmann/-frau Betreuung EFZ

   9 (3)

3.3%

 

Zimmermann/Zimmerin EFZ

7 (12)

2.5%

Sanitärinstallateur/in

 9 (2)

3.3%

 

Baumaschinenmechaniker/in EFZ

6 (5)

2.2%

Zimmermann/Zimmerin EFZ

9 (8)

3.3%

 

Detailhandelsfachmann/-frau EFZ

6 (17)

2.2%

Elektroinstallateur/in EFZ

7 (10)

2.6%

 

Landwirt/in EFZ

6 (5)

2.2%

Informatiker/in EFZ

7 (4)

2.6%

 

Polymechaniker/in EFZ

6 (11)

2.2%

Medizinische Praxisassistent/in EFZ

7 (5)

2.6%

 

Schreiner/in EFZ

6 (6)

2.2%

 

 

 

 

Zeichner/in EFZ

6 (10)

2.2%

NW: Total 55.7% aller gewählten Berufe OW: Total 56.0% aller gewählten Berufe
(in Klammern Zahlen des Vorjahres)          

Universum Kredit: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website universumkredit.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website universumkredit.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie Online-Kredite verschiedener Art anbieten. Das angeblich in Leipzig ansässige Unternehmen, das sich auch als UNIVERSUMKREDIT-FINANCIA, UNIVERSUM KREDIT-FINANCIA und UNIVERSUM-KREDIT-FINANCIA bezeichnet, unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Sowohl Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland als auch Unternehmen, die sich mit Sitz im Inland an im Ausland ansässige Verbraucherinnen und Verbraucher wenden, benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Immediate Edge: BaFin warnt auch vor der Website asdaalraha.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website asdaalraha.com. Es ist eine der ständig wechselnden sogenannten landing-pages, die Nutzerinnen und Nutzer zu der automatisierten TradingSoftware Immediate Edge leiten. Die unbekannten Betreiber bieten den Zugang aktuell über die Website asdaalraha.com an. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die BaFin hat bereits am 20.04.2021 und 07.11.2023 vor der automatisierten Trading-Software Immediate Edge gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.