zukunftspartner.digital: BaFin warnt vor Webseite

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Tätigkeit besteht in der Weiterleitung von Geldern über eigene Konten.

Der auftragsgemäße Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder im Auftrag von anderen Personen weiterleitet, macht sich möglicherweise strafbar.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 8 Abs. 7 ZAG.

northcapitalinvest.com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website northcapitalinvest.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Northcapitalinvest Group Limited, Auckland, Neuseeland, dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Entgegen den Angaben auf der Website ist der Betreiber nicht durch die BaFin reguliert. Besucher der Website gelangen über den dort vorgehaltenen Link „Lizenz“ zu einer Veröffentlichung auf der Homepage der britischen Finanzmarkaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) über ein bei der FCA registriertes Unternehmen. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse vor über eine Verbindung zwischen diesem Unternehmen und der Website northcapitalinvest.com bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Es handelt sich vielmehr um einen offensichtlichen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Donner & Reuschel Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro gegen die Donner & Reuschel Aktiengesellschaft festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2021 die vorgeschriebene Überprüfung des Zielmarktes eines selbst konzipierten Finanzinstrumentes nicht vorgenommen und damit gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.

Zum Hintergrund:

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen die von ihnen angebotenen oder vermarkteten Finanzinstrumente in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüfen, ob es Änderungen an dem zuvor bestimmten Zielmarkt gegeben hat. Zu dieser Überprüfung gehört beispielsweise die Frage, ob die Annahmen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens zu den Bedürfnissen und Zielen der Endkunden noch zu den aktuellen Bedingungen des Zielmarktes passen. Das ist in § 80 Absatz 10 Satz 1 WpHG geregelt.

Wenn das Unternehmen gegen diese Überprüfungspflichten des WpHG verstößt, kann die BaFin dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt jeweils maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes.

WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen Kwillow International Financial Group und Pioneer Coin Market

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen geben sich als amerikanisches Unternehmen, Kwillow International Financial Group, aus. Sie verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung bei der Plattform Pioneer Coin Market, welche über die Domain pcmarketde.com, bzw. über eine App PCM PRO, erreichbar ist. In WhatsApp-Gruppen und Chats werden Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich über die Plattform von Pioneer Coin Market handeln lassen.

Die BaFin rät allen Anlegerinnen und Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Empfehlungen auf Grundlage eines automatischen KISystems abgegeben und erhebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

fusionlots.io: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber bezeichnet sich auf der Website lediglich als FusionLots, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt Geschäftsadressen in London, Vereinigtes Königreich, und Singapur an. Gegenüber Kundinnen und Kunden tritt der Betreiber unter der Firmierung FusionLots Ltd auf.

Im Internet lassen sich zudem noch die vollkommen identischen Websites fusionlots.com und fusionlots.net finden, die jedoch ausschließlich in englischer Sprache verfügbar sind. 

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Flattich Finanz AG: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und Anlageberatung an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Flattich Finanz AG, Pfäffikon, Schweiz, mit Bescheid vom 2. Juni 2025 angeordnet, die Anlagevermittlung und Anlageberatung in Deutschland, insbesondere über ihre Website flattich-finanz.de, sofort einzustellen. Sie erbringt diese Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis.

Die Anordnung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Alphakapital und Apexkapital: BaFin warnt vor den Webseiten alphakapital.com und apexkapital.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den identischen Webseiten alphakapital.com und apexkapital.com und vor dem angeblichen Betreiber aus Luxemburg. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Beide Plattformen nutzen denselben Einleitungssatz: „Verdienen Sie Geld mit Höhen und Tiefen“:

Screenshot 1: Aphakapital

Quelle: alphakapital.com

Screenshot 2: Apexkapital

Quelle: apexkapital.com

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen zu betrügerischen Handelsplattformen finden Sie in dem Artikel „Vorsicht vor betrügerischen Handelsplattformen“.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

delteccapital.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

zeglo-finanz.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website zeglo-finanz.com. Über die Website betreibt die angeblich in Hamburg, München und im schweizerischen Wettingen ansässige Zeglo Finanz AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen sowie den Handel mit Aktien und Fonds an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website primecapitals.de

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website primecapitals.de. Nach ihren Erkenntnissen bietet PrimeCapitals Trading and Consulting Limited, auch PrimeCapitals, mit angeblichem Sitz in Frankfurt ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. PrimeCapitals behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall. Die Angebote stammen nicht von der Prime Capital AG, welche in keiner Verbindung zu primecapitals.de steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.