Kanton Nidwalden spricht 50’000 Franken Soforthilfe für Blatten

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
5. Juni 2025
Ein Berg- und Gletscherabbruch hat das Dorf Blatten weitgehend unter sich begraben und immenses Leid ausgelöst. Als Zeichen der Solidarität mit dem Lötschental stellt der Kanton Nidwalden über die Glückskette Schweiz eine Soforthilfe in der Höhe von 50’000 Franken zur Verfügung.

Der Kanton Nidwalden zeigt sich zutiefst betroffen über das verheerende Ausmass des Berg- und Gletscherabbruchs vom 28. Mai 2025 in Blatten im Kanton Wallis. Die gewaltigen Geröllmassen haben das Dorf weitgehend zerstört und bei der Bevölkerung des Lötschentals grosses Leid hinterlassen.
Als Zeichen der Solidarität und Verbundenheit mit den Menschen, die ihr Hab und Gut verloren haben, stellt der Kanton Nidwalden aus dem Lotteriefonds einen Betrag von 50’000 Franken zur Verfügung. Dieser fliesst in den Fonds «Katastrophen in der Schweiz», den die Glückskette aktiviert hat zur Unterstützung jener, die von der Naturkatastrophe im Lötschental betroffen sind. «Es ist wichtig, dass die Kantone insbesondere in schweren Zeiten zusammenhalten und einander unterstützen», so Finanzdirektorin Michèle Blöchliger.
Die Regierung von Nidwalden spricht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Blatten und des gesamten Lötschentals ihr tief empfundenes Mitgefühl aus. Der Beitrag soll in dieser ausserordentlich schwierigen Zeit rasch und unbürokratisch eine erste wichtige Unterstützung bieten.

Stans NW: Zeugenaufruf – Einbruch in Einkaufscenter – Täter flüchten ohne Deliktsgut

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
4. Juni 2025
In den frühen Morgenstunden sind vier unbekannte Täter in den Länderpark in Stans eingedrungen. Dabei haben sie sich mittels Einschlagen der Verglasung beim Haupteingang Zutritt verschafft. Durch den ausgelösten Alarm flüchtete die Täterschaft ohne Deliktsgut.

Am Mittwoch, den 4. Juni 2025, kam es am frühen Morgen kurz vor 04:00 Uhr zu einem Einbruch in das Einkaufscenter Länderpark an der Bitzistrasse 2 in Stans. Ersten Erkenntnissen zufolge verschafften sich vier unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zum Gebäude, indem sie die Verglasungen der Schiebetüre beim Haupteingang einschlugen. Beim Eindringen ins Innere wurde die Alarmanlage ausgelöst. Daraufhin verliess die Täterschaft das Gebäude wenige Minuten später ohne Deliktsgut und flüchtete in Richtung Stansstad. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief bislang ergebnislos.
Personen, die im Zusammenhang mit dem Einbruch verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zur Täterschaft geben können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Nidwalden unter der Telefonnummer: 041 618 44 66 zu melden. 
Im Einsatz standen neben der Kantonspolizei Nidwalden die Kantonspolizei Obwalden und die Luzerner Polizei

Die Bundeswehr und die Lufthansa Group vereinbaren Partnerschaft beim Heimatschutz

Source: Lufthansa Group

Das Landeskommando Hessen der Bundeswehr und die Lufthansa Group haben eine Partnerschaft für den Reservedienst beschlossen. Die Lufthansa Group unterstützt Mitarbeitende, die sich für den Heimatschutz entscheiden – unter anderem durch eine mögliche Freistellung für Aus- und Fortbildung, sowie zu eventuellen Einsätzen. Mit der Partnerschaft macht die Lufthansa Group auf die integrale Rolle von Freiwilligen für den Heimatschutz aufmerksam und ermöglicht ihren Mitarbeitenden, sich aktiv für die Sicherheit und den Schutz der Gesellschaft zu engagieren.

Am 4. Juni nahm Michael Niggemann, als Mitglied des Vorstandes der Deutschen Lufthansa AG verantwortlich für die Bereiche Personal & Recht, die Partnerschaftsurkunde von Brigadegeneral Holger Radmann entgegen. In seiner Rolle als Arbeitsdirektor sagt er:

„Wir freuen uns, als neuer Partner für den Heimatschutz einen aktiven Beitrag zur Sicherheitsarchitektur Deutschlands zu leisten. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und im Zeichen der oft zitierten ‚Zeitenwende‘ ist es uns ein besonderes Anliegen, unsere Mitarbeitenden für die Bedeutung des Heimatschutzes zu sensibilisieren.“

Die Lufthansa Group informiert ihre Mitarbeitenden gezielt über das neue Angebot und arbeitet eng mit dem Landeskommando Hessen zusammen, um eine bestmögliche Vorbereitung und Integration in den Reservedienst zu gewährleisten.

Das Angebot steht grundsätzlich allen Mitarbeitenden der Lufthansa Group mit deutschem Pass offen. Ob eine Freistellung erfolgen kann, wird jeweils gesondert geprüft. Durch die große Anzahl an Lufthansa Group-Mitarbeitenden im Rhein-Main-Gebiet wird insbesondere das Heimatschutzregiment 5 in Hessen unterstützt. Damit stößt die Lufthansa Group zu rund 250 hessischen Arbeitgebern dazu, die bereits Partner für den Heimatschutz sind. 2.400 Freiwillige aus Hessen haben sich schon für das Heimatschutzregiment in Hessen gemeldet. Zu ihren Aufgaben gehören der Schutz kritischer Infrastruktur, die Sicherung von Transportwegen sowie die regionale Hilfeleistung bei Katastrophenlagen.

paragonfx.pro: BaFin warnt vor Website und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter der Bezeichnung Paragonfx bzw. Paragonfxs auf. An einer Stelle wird als Betreiber jedoch mehrfach FIBIANCE genannt. Als Geschäftssitz wird eine Anschrift in Solihull, Vereinigtes Königreich, ausgewiesen. Gegenüber Kundinnen und Kunden bezeichnet sich der Betreiber in Geschäftsunterlagen als Paragon Investing, Paragon Ltd, Paragon Capital Management Limited, Paragon Capital, Paragon Capital Partners bzw. Paragon Captal Ltd. Er gibt dort darüber hinaus zwei unterschiedliche Geschäftsadressen in London, Vereinigtes Königreich, an. Außerdem benennt er eine weitere Domain paragonfx.com, die zurzeit jedoch inaktiv ist.

An der o. g. Anschrift in Solihull ist die Paragon Bank Plc geschäftsansässig, die von der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) autorisiert ist. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Paragon Bank Plc in irgendeiner Verbindung zu der Website paragonfx.com bzw. den dort veröffentlichten Angeboten oder den o. g. Unterlagen, die Kundinnen und Kunden zugesandt werden, steht. Es dürfte sich vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Paragon Bank Plc handeln.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Ab sofort: Kostenfrei online chatten auf allen Lufthansa Langstreckenflügen

Source: Lufthansa Group

Ab sofort bietet Lufthansa auch auf ihren Interkontinentalflügen die Möglichkeit, zeitlich unbegrenzt und gratis zu chatten. Fluggäste können während des Fluges unabhängig von ihrer Reiseklasse auf dem eigenen Smartphone oder Tablet über die bekannten Apps beliebig viele Nachrichten inklusive Fotos senden und empfangen.

Viele Fluggäste wünschen sich die Einführung dieses kostenfreien Angebots, weil sie auch auf langen Flügen über Textnachrichten mit Familie und Freunden in Kontakt bleiben möchten.

Der neue kostenlose Service wird mit Unterstützung von Mastercard angeboten. Voraussetzung für die Nutzung ist der Log-In in FlyNet mit einer Miles & More Service-Kartennummer oder mit einer bei der Lufthansa Group Travel ID registrierten E-Mail-Adresse. Eine neue Anmeldung beziehungsweise Registrierung ist auch während des Fluges noch möglich.

 

Ethena (BVI) Ltd.: Verdacht auf öffentliches Angebot von „sUSDe“-Token der Ethena OpCo Ltd. ohne erforderlichen Prospekt

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Zum Hintergrund

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar. 

In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.  

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben (§§ 9 bzw. 10 WpPG). 

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden. 

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen. 

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann die BaFin Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

BaFin warnt vor Plattformreihe – Investieren mit KI

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Seiten werben damit, dass über ihre Plattform automatisierter Handel von Finanzinstrumenten mittels künstlicher Intelligenz ab einer Einstiegsinvestition von 250 Euro möglich ist. Die Websites verfügen über kein Impressum. Deren Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden: 

https://geldgrix.de/
https://immedintax.xyz/
https://beraventex.org/
https://invexorix.de/
https://grosenextapro.de/
https://velupantrex.de/
https://halvingai.de/
https://velutantrex.de/
https://alpfundpro.de/
https://velomanatex.org/
https://immediatenexavar.de/
https://sofortigezukunft.de/
https://horvixpro.org/
https://brundexor.info/
https://kepeltrix.de/
https://delvarixis.de/
https://norvexiopro.de/
https://trevionexpro.de/
https://velmiorix.de/
https://dopperfolgpro.org

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website vet-staking.com angeboten werden.

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben oder diese verwalten, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen strafbar machen.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz bzw. § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.

Der Regierungsrat startet ins Amtsjahr 2025/2026

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Zum Beginn des Amtsjahres 2025/2026 hat sich der Regierungsrat zum offiziellen Gruppenfoto versammelt. Die Aufnahme des Thuner Fotografen Thomas Baumann entstand dieses Jahr im Berner Rathaus, dem politischen Zentrum des Kantons Bern. Christoph Neuhaus (SVP) wurde heute (02.06.2025) vom Grossen Rat für die Amtsdauer vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026 als Präsident des Regierungsrats gewählt. Der Bau- und Verkehrsdirektor ist seit 2008 Mitglied der Regierung und übernimmt das Präsidium zum dritten Mal nach 2013/14 und 2018/19. Zum Vizepräsidenten wurde Christoph Ammann (SP) gewählt, Direktor für Wirtschaft, Energie und Umwelt.

BaFin warnt vor Plattformreihe „Werden Sie Mitglied der […]-Handelsgemeinschaft und erhalten Sie einen persönlichen Krypto-Handelskonto-Manager!“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Werden Sie Mitglied der […]-Handelsgemeinschaft und erhalten Sie einen persönlichen Krypto-Handelskonto-Manager!“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Jede dieser Websites hat eine identische Textgestaltung und nutzt denselben Aufbau.

Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform

https://bitcoineerapp.com/de/

Die BaFin warnt konkret vor folgenden Websites der Reihe, die diesen Slogan verwenden und die weitgehend identisch sind. Angaben zum Geschäftssitz werden auf den Websites nicht gemacht.

bitcoineerapp.com/de
bitcoinprofitapp.com/de
btc6avage.com/de
immediatematrix.io/de
ethereumeprexxp.net/de

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.