BaFin warnt vor Plattformreihe „Ihr Tor zu informierten Handelsentscheidungen“ bzw. „Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Ihr Tor zu informierten Handelsentscheidungen“ bzw. „Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Jede dieser Websites hat eine identische Textgestaltung und nutzt denselben Aufbau.

Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform

https://aibotiplex.co/de/

bzw.

Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform

https://zolavextraderai.co/de/

Die BaFin warnt konkret vor folgenden Websites der Reihe, die diese Slogans verwenden und die weitgehend identisch sind. Angaben zum Geschäftssitz werden auf den Websites nicht gemacht.

Ihr Tor zu informierten Anlageentscheidungen Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots

aibotiplex.co/

bitcoineerai.co/

bitcoinzenix.co/

brokerriseai.com/

everixedgeai.com/

fxmasterbot.co/

fyntrixai.co/

immediate-zenx.co/

immediateaspect.net/

immediatecapital.co/

immediateflow.net/

immediateforce.org/

immediateluminary.org/

immediatezenithapp.co/

kikitai.co/

nearestedge.net/

profitfury.org/

profitrex.net/

quantixprimeai.co/

quantum-incomepro.com/

astrariseprofits.co/

austrariseprofits.co/

bitcoinprismpro.online/

cryvonwealthapp.co/

cumbrerelmar.co/

fortunemaker.co/

gentoriozapp.co/

gptdefinity.mobi/

gptpermaxxp.co/

immediate-core.co/

immediateevexpro.co/

quantixprimeai.online/

quantumtradeai.co/

safetrustcapital.co/

smartstockai.co/

solvickstrenor.co/

spotproliaai.co/

spotsanorex.online/

swaplasix.co/

tradeavapro.online/

zolavextraderai.co/

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

lwex.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die er­forderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kantonswechsel von Moutier: weitere Übergangsmassnahmen ab 1. Juli 2025

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die beiden Kantonsregierungen haben sieben Vollzugsvereinbarungen verabschiedet, von denen einige am kommenden 1. Juli in Kraft treten werden. Darin werden folgende Themenbereiche geregelt:

  • Volksschule: Übergang vom bernischen zum jurassischen Schulsystem im August 2026 und Stellung des Lehrpersonals
  • Sekundarstufe II: Klärung der Aufnahmekriterien und der Schulorte für Lernende aus Moutier und aus dem Kanton Bern
  • Burgergemeinde: Integration in die jurassische Rechtsordnung, ähnlich wie bei der Einwohnergemeinde und gemäss dem Willen der Burgergemeinde
  • Einbürgerungen: Automatische Übertragung der bei der bernischen Verwaltung hängigen Verfahren an den Kanton Jura
  • Belastete Standorte: Klärung des Umgangs mit und Begleitung der Sanierung des ehemaligen Industriegeländes «Fradec» gemäss den im Konkordat festgelegten Grundsätzen
  • Nummernschilder: Möglichkeit der kostenlosen Änderung bis zum 30. April 2026 für Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit Standort Moutier
  • Öffentliche Dienstleistungen: Verabschiedung mehrerer allgemeiner Grundsätze, um die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten, die von den Verwaltungen der beiden Kantone zugunsten der Bevölkerung erbracht werden

Die Regierungen der Kantone Bern und Jura werden in den kommenden Monaten weitere Vollzugsvereinbarungen, die derzeit noch diskutiert werden, verabschieden. Der Kantonswechsel von Moutier erfolgt per 1. Januar 2026.

Für Finanzausgleich 2026 stehen 20.5 Mio. Franken zur Verfügung

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
2. Juni 2025
Der Kanton hat die Finanzausgleichsbeiträge an die anspruchsberechtigten Gemeinden für 2026 festgelegt. Die zu verteilende Summe beträgt total 20.5 Millionen Franken. Acht Gemeinden erhalten Beiträge.

Die Gebergemeinden Hergiswil, Stansstad und Ennetbürgen leisten einen Beitrag von insgesamt 15.3 Millionen Franken (Vorjahr: 14.0 Mio.) in den innerkantonalen Finanzausgleich 2026. Davon steuert Hergiswil mit 14.3 Mio. (94%) nach wie vor den deutlich grössten Anteil bei. Der Kanton beteiligt sich mit 5.2 Millionen Franken (Vorjahr: 6.1 Mio.), somit stehen im kommenden Jahr total 20.5 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Finanzausgleich auf kantonaler Ebene dient dazu, finanzschwächere Gemeinden zu stärken und die Belastungen zwischen den Gemeinden auszugleichen. Er umfasst vier Bestandteile. Der «Normausgleich Volksschule» ist mit 5.4 Mio. Franken dotiert und wird an Gemeinden mit überdurchschnittlichen Anteilen an Schülerinnen und Schüler pro Einwohner ausbezahlt. Der «Normausgleich Wohnbevölkerung» kommt den vier kleinsten Gemeinden zugute.
Aus dem «Lastenausgleich für den Schutz vor Naturereignissen» werden rund 920’000 Franken verteilt. Als letzter Bestandteil verbleibt der Finanzkraftausgleich. Dabei ist zu bestimmen, bis zu welchem Finanzkraftindex Gemeinden profitieren können, die eine unterdurchschnittliche finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen. 2026 erfolgt ein Ausgleich bis 82.6 Indexpunkten. Unter diesem Wert befinden sich sieben Gemeinden. Hergiswil, Stansstad und Ennetbürgen mit einem Index von über 90 Punkten zahlen hier ein.
Buochs profitiert am meisten vom FinanzausgleichÜbers Ganze betrachtet erhält wie im Vorjahr die Gemeinde Buochs den höchsten Finanzausgleichsbetrag. Danach folgen Oberdorf, Wolfenschiessen, Dallenwil und Ennetmoos. Werden die Auszahlungen pro Kopf als Massstab genommen, erhält Dallenwil mit 1’683 Franken den höchsten Betrag. Dahinter folgen die Gemeinden Wolfenschiessen (1’570 Franken) und Ennetmoos (1’307 Franken). 
Tabelle Finanzausgleich

 

2026

2025

Differenz

Auszahlungen

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Beckenried

2.14

580

2.72

732

-0.58

-152

Buochs

4.31

789

4.26

772

0.05

17

Dallenwil

3.14

1’683

2.64

1’418

0.50

265

Emmetten

0.85

517

0.82

497

0.04

21

Ennetbürgen

0

0

0

0

0

0

Ennetmoos

3.03

1’307

3.00

1’302

0.03

5

Hergiswil

0.06

10

0.09

15

-0.03

-5

Oberdorf

3.49

1’140

3.06

997

0.43

143

Stans

0.17

20

0

0

0.17

20

Stansstad

0

0

0

0

0

0

Wolfenschiessen

3.32

1’570

3.44

1’632

-0.12

-62

Total Auszahlungen

20.52

 

20.03

 

0.49

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Ennetbürgen

0.45

85

0.44

83

0.01

2

Hergiswil

14.34

2’298

12.75

2’077

1.59

221

Stansstad

0.48

99

0.77

157

-0.28

-59

 

 

 

 

 

 

 

Beiträge Gemeinden

15.28

 

13.95

 

1.32

 

Beitrag Kanton

5.24

 

6.08

 

-0.83

 

Total Einzahlungen

20.52

 

20.03

 

0.49

 

Die Kennzahlen des Finanzausgleichs 2026 sind auf der Webseite des Kantons unter www.nw.ch/gemeindefinanzen zu finden.

Starke Wintersaison zeigt sich in Verkehrsaufkommen

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
2. Juni 2025
Der Winter 2024/2025 war für die Tourismusdestination Engelberg erfreulich. Gute Schneeverhältnisse und oftmals schöne Wetterbedingungen haben die Logiernächte und die Ersteintritte der Bergbahnen gegenüber der letzten Saison erhöht. Das Verkehrsmonitoring 2024/25 zeigt in der Folge einen erhöhten An- und Abreiseverkehr mit Auto und Zug. Die Überschreitung der festgelegten Kennzahlen beim Autoverkehr im Engelbergertal war gegenüber der Vorperiode leicht erhöht, jedoch grundsätzlich vergleichbar. Die Herausforderungen bezüglich Verkehrsmittelverteilung und hohem Verkehrsaufkommen bleiben bestehen, wie es die gleichbleibende Verkehrsmittelverteilung von 21% öV und 79% MIV zeigt.

Der Winter 2024/2025 war für die Tourismusdestination Engelberg erfreulich. Gute Schneeverhältnisse und oftmals schöne Wetterbedingungen haben die Logiernächte und die Ersteintritte der Bergbahnen gegenüber der letzten Saison erhöht. Das Verkehrsmonitoring 2024/25 zeigt in der Folge einen erhöhten An- und Abreiseverkehr mit Auto und Zug. Die Überschreitung der festgelegten Kennzahlen beim Autoverkehr im Engelbergertal war gegenüber der Vorperiode leicht erhöht, jedoch grundsätzlich vergleichbar. Die Herausforderungen bezüglich Verkehrsmittelverteilung und hohem Verkehrsaufkommen bleiben bestehen, wie es die gleichbleibende Verkehrsmittelverteilung von 21% öV und 79% MIV zeigt.
Im Auftrag der Kantone Obwalden und Nidwalden wurde zum dritten Mal in Folge das jährliche Monitoring zu den wichtigsten Verkehrszahlen im Engelbergertal vorgenommen. Analysiert wurde unter anderem das Verkehrsaufkommen auf der Strasse zwischen Wolfenschiessen und Grafenort, die Ein- und Aussteigerzahlen auf den Zügen der Zentralbahn sowie den Ortsbussen in Engelberg, die Logiernächte in Engelberg und die Ersteintritte bei diversen Bergbahnen.
Umfassendes Monitoring zeigt die Entwicklung im Detail aufInsgesamt konnten zwischen September 2024 und März 2025 mehr Gäste in Engelberg begrüsst werden. Das Skigebiet Titlis wurde von rund 2% mehr Gästen besucht, bei den Brunni-Bahnen wurde eine Erfolgssaison mit über einem Drittel mehr Gäste als in der Vorsaison verzeichnet. Die Anzahl Logiernächte ist etwas weniger stark gestiegen (plus 8’517 Logiernächte) als die Anzahl Ersteintritte, was somit auf mehr Tagesaufenthalte bei den zusätzlichen Gästen schliessen lässt. Diese Basisdaten widerspiegeln das gemessene Verkehrsaufkommen.
Die definierten Schwellenwerte für den Strassenverkehr (Reisezeit und Anzahl Fahrzeuge) wurden diesen Winter an 8 Tagen überschritten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr (Überschreitung von 6 Tage). Auch an der Auto-Messstelle zwischen Wolfenschiessen und Grafenort ist ein Wachstum der Anzahl Fahrzeuge um 8% gegenüber der letzten Saison erkennbar (plus 421 Fahrzeuge an einem durchschnittlichen Tag). Parallel zeigen die Ein- und Aussteigerzahlen im öV ebenfalls eine Zunahme um 12% (plus 233 Fahrgäste an einem durchschnittlichen Tag). Der Zuwachs der Gäste wurde somit auf Strasse und Schiene gemessen, wobei beide Messungen nicht zwischen touristischen und anderen Fahrtzwecken (Gewerbe, Pendler, etc.) unterscheiden.
Die Kantone Obwalden und Nidwalden und die Gemeinden Engelberg, Dallenwil, Wolfenschiessen und Oberdorf bilden weiterhin eine Projektgruppe, welche die Verkehrsentlastung des Engelbergertals zum Ziel hat. Die Stausituationen, insbesondere an Spitzentagen, sollen dabei verringert werden. Eine zentrale Massnahme sind öV-Kombiticketangebote, welches das öV-Ticket mit dem Bergbahn-Ticket kombiniert. Die Verkaufszahlen des Winters 2024/2025 zeigen aufgrund kleinerer Rabattierung leicht rückläufige Zahlen. Positiv entwickeln sich die von der Zentralbahn ausgegebenen Sparbillette (plus 33%). Diese lenken Zugreisende gezielt auf weniger ausgelastete Züge.
Umsetzung der Massnahmen läuft teilweise gutDie Aktualisierung des kommunalen Parkgebührenreglements Engelberg verzögert sich, da zwischen allen Akteuren noch kein Kompromiss gefunden werden konnte. Eine Vereinheitlichung der Parktarife sowie ein Parkgebührenfonds zur Mitfinanzierung von Massnahmen zur Verkehrsentlastung sollen dereinst einen Durchbruch bringen und Massnahmen zur Verkehrsentlastung nachhaltig finanzieren. Als Überbrückung hat der Einwohnergemeinderat Engelberg an der Sitzung vom 24. Februar 2025 beschlossen, gewisse öV-Kombiticket-Aktivitäten der Bergbahnen Engelberg-Titlis sowie der Brunni-Bahnen finanziell bis 2027/28 mit Total 190’000 CHF mitzufinanzieren. Man ermöglicht damit eine stärkere Rabattierung, welche sich künftig positiv auf die Nachfrage von öV-Kombiticket auswirken dürfte. Zudem anerkennt die Gemeinde die Leistungen der Bergbahnen, Aktivitäten im Sinn der Verkehrsentlastung im Engelbergertal voranzubringen.
Halbstundentakt nach Engelberg als nächster MeilensteinEin bevorstehender Meilenstein ist der Halbstundentakt der Zentralbahn Luzern-Engelberg, welcher auf den Fahrplanwechsel Dezember 2026 geplant ist. Der Zeitplan ist jedoch abhängig von der Erledigung hängiger Einsprachen gegen nötige Gleisausbauten, welche zurzeit bearbeitet werden. Mit neuem Rollmaterial werden anfänglich halbstündlich Züge während den Hauptverkehrszeiten geführt.

Neues Strassengesetz kommt in der Vernehmlassung gut an

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
2. Juni 2025
Gemeinden, Parteien und Interessenvertretungen haben sich in der Vernehmlassung positiv zum totalrevidierten Strassengesetz geäussert. Es ergeben sich nur wenige Anpassungen. So bleibt die Zuständigkeit für Trottoirs und Bushaltestellen entlang von Kantonsstrassen bei den Gemeinden. Der pauschale Anteil der Gemeinden an den Strassenbaukosten innerorts wird von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Der Regierungsrat hat das neue Strassengesetz zur Beratung im Landrat verabschiedet.

Aufgrund geänderter verkehrstechnischer und politischer Rahmenbedingungen drängt sich in Nidwalden eine Totalrevision des kantonalen Strassengesetzes aus dem Jahr 1966 auf. Planung, Bau, Finanzierung, Unterhalt und Nutzung von Strassen und Velowegen stehen weiterhin im Zentrum des Gesetzes , jedoch werden die Zuständigkeiten und Verfahren klarer geregelt, vereinfacht und den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Bei der Vernehmlassung zur Totalrevision sind Stellungnahmen von allen Gemeinden sowie von Parteien und Interessenvertretungen eingegangen, insgesamt waren es 22. Der Gesetzesentwurf wurde weitgehend positiv beurteilt. Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer zeigt sich erfreut: «Der ergebnisoffene Einbezug der Gemeinden in die Erarbeitung des Gesetzes hat sich bewährt. So konnten ihre Anliegen zum Bau und Unterhalt der Strassen eingebracht und so weit als möglich berücksichtigt werden.»
In seiner Vorlage hatte der Regierungsrat empfohlen, dass Trottoirs und Bushaltestellen an Kantonsstrassen innerorts in den Besitz des Kantons übergehen, um die Finanzierungsmodalitäten zu vereinfachen, da der Kanton bereits für die Sanierungskosten der Kantonsstrassen aufkommt. So würden bei Abrechnungen weniger Abgrenzungsfragen auftreten. Heute sind Gemeinden für die Trottoirs und Bushaltestellen innerorts zuständig. Sie waren in der Vernehmlassung in der Frage zum Wechsel gespalten. Eine knappe Mehrheit sprach sich für das bisherige Modell aus. Entsprechend hat der Regierungsrat entschieden, die Zuständigkeit bei den Gemeinden zu belassen.
Dies hat Auswirkungen auf einen anderen Punkt der Vorlage. So wird die Kostenbeteiligung der Gemeinden an Kantonsstrassen innerorts sowie an kantonalen Velowegen neu bei pauschal 30 Prozent festgelegt. Ursprünglich waren 35 Prozent vorgesehen. «Da die Unterhaltskosten von Trottoirs und Bushaltestellen nun bei den Gemeinden verbleiben, kann im Gegenzug der pauschale Anteil der Gemeinden an Baukosten von Kantonsstrassen innerorts um 5 Prozent gesenkt werden», erklärt Therese Rotzer-Mathyer. Heute variieren die Beiträge der Gemeinden zwischen 20 und 35 Prozent, was die Planung und Abrechnung kompliziert macht.
Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zur Beratung im Landrat verabschiedet. Ziel ist es, dass diese im Herbst 2025 stattfindet. Das Inkrafttreten des neuen kantonalen Strassengesetzes ist gemäss aktuellem Zeitplan für die 2. Jahreshälfte 2026 vorgesehen – nach Ablauf der Referendumsfrist. 
→ Zu weiterführenden Unterlagen, darunter das Ergebnis der Vernehmlassung

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Investitionsangeboten von der E-Mail-Adresse info [at] walterludwig-gmbh.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Investitionsangeboten, insbesondere vor Geldanlagemöglichkeiten in Anleihen, die von der E-Mail-Adresse info [at] walterludwig-gmbh.com versandt werden. Die Angebote stammen nicht von der Walter Ludwig GmbH Wertpapierhandelsbank, welche auch in keiner Verbindung zu der Website walterludwig-gmbh.com steht. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die Walter Ludwig GmbH Wertpapierhandelsbank erbringt keine Wertpapierdienstleistungen gegenüber Privatkunden.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Curran Investments Limited: BaFin warnt vor der Webseite curr-inv.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite curr-inv.com und vor dem angeblichen Betreiber Curran Investments Limited aus Manchester, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen zu betrügerischen Handelsplattformen finden Sie in dem Artikel „Vorsicht vor betrügerischen Handelsplattformen“.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

geldvision.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber tritt lediglich unter der Bezeichnung Geldvision auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt eine Geschäftsadresse in London, Vereinigtes Königreich, an.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Royals Fund: BaFin warnt auch vor der Website royals-fund.io

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 29.04.2025 vor Royals Fund bzw. deren inzwischen inaktiven Website royalsfund.com gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website royals-fund.io. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

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In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.