emergenceventuresgp.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Es liegt zudem ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen Emergence Ventures Management GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu der Website emergenceventuresgp.com.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

[at] angebot-foraim.de: BaFin warnt vor Angeboten von dieser Adresse

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten, die die unbekannten Anbieter aktuell unter der E-Mail-Adresse [at] angebot-foraim.de versenden. Die angeblich in Hamburg ansässigen Anbieter betreiben ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie die Vermittlung von Festgeldanlagen an.

Es liegt zudem ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Hamburg ansässigen FORAIM Finanzmanagement und -service GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu der E-Mail-Adresse [at] angebot-foraim.de.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Thun: Pilotversuch mit Lichtsignalanlage am Schlossbergkreisel

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Kurzmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion

Seit dem vergangenen Jahr werden verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die Verkehrssituation am rechten Thunerseeufer zu verbessern und Staus zu verringern. Eine dieser Massnahmen ist eine Lichtsignalanlage am Kreisel Schlossberg. Sie soll den Verkehr dosieren und damit die Einfahrt vom Lauitor her flüssiger machen. Um herauszufinden, wie eine solche Anlage optimal umgesetzt werden kann, führt das Tiefbauamt des Kantons Bern vom 3. Juni 2025 bis am 2. Juli 2025 einen Pilotversuch mit einer mobilen Lichtsignalanlage durch. Der Verkehrsversuch ermöglicht es, das System direkt vor Ort zu testen und mit einem begleitenden Monitoring zu untersuchen. Die Anlage wird während der Testphase laufend feinjustiert. So kann das Tiefbauamt wichtige Erkenntnisse für den definitiven Bau und für die Steuerung der Anlage sammeln.

Dokumentation

Sanitätshilfsdienste von Nidwalden und Uri proben den Ernstfall

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
30. Mai 2025
Die Kantone Nidwalden und Uri kennen Notorganisationen, die bei einem Ereignis mit vielen Verletzten zum Einsatz gelangen. Die Sanitätshilfsstellen werden dabei mit Milizpersonen alimentiert. Diese hatten im Rahmen einer gemeinsamen Übung in Buochs Gelegenheit, ihre Einsatzfähigkeit unter Beweis zu stellen. Ein Busunfall mit 25 Verletzten bildete das realistische Szenario.

Unter der Leitung der Rettungsdienste der beiden Spitäler ist vor kurzem die Einsatzfähigkeit der Notorganisation Nidwalden und der mobilen Sanitätshilfsstelle Uri auf die Probe gestellt worden. Die beiden Milizorganisationen, die in einem Katastrophenfall aufgeboten werden können, trainierten auf dem Areal der Feuerwehr Buochs-Ennetbürgen ein realitätsnahes Szenario. Insgesamt nahmen rund 60 Einsatzkräfte am Weiterbildungstag des koordinierten Sanitätsdienstes teil.
Lanciert wurde die Übung mit dem Aufbau der mobilen Sanitätshilfsstelle, die bei einer Kumulation von Verletzten zum Einsatz gelangt und aus einer Triage, Behandlungszelten und einer Transportstelle besteht. Im Anschluss wurden in Workshops Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Organisationen herausgeschält sowie medizinische und organisatorische Themen bearbeitet, um daraus Optimierungen für reale Einsätze abzuleiten. In Form eines fiktiven Unfalls eines Reisebusses mit 25 verletzten Personen konnten die Teilnehmenden den Ernstfall üben. Die Figuranten wurden je nach Schwere der Verletzung triagiert, in Zelten medizinisch versorgt und durch die Rettungsdienste in Spitäler transportiert.
Regierungsratsmitglieder besuchen EinsatzkräfteEin besonderes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Milizmitgliedern war der Besuch des Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektors Peter Truttmann und des Urner Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektors Christian Arnold. Sie verschafften sich ein eigenes Bild der engagierten Arbeit aller Beteiligten und wurden von Fabian Filliger, Leiter Rettungsdienst Spital Nidwalden, und Dany Häfliger, Leiter Rettungsdienst Kantonsspital Uri, mit Hintergrundinformationen eingedeckt. Die Regierungsratsmitglieder zeigten sich beeindruckt von der Effizienz, mit welcher die Herausforderungen bewältigt wurden.
«Solche Übungen sind sehr wichtig für die Zusammenarbeit, die nicht an den Kantonsgrenzen aufhört», sagt Fabian Filliger. Sein Pendant Dany Häfliger ergänzt: «Die Rettungsdienste sind es gewohnt, eng über regionale oder kantonale Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Es gilt, diesen Ansatz auch auf den Bereich der Katastrophenmedizin zu transferieren.» Beide unterstreichen die Wichtigkeit von gemeinsamen Übungen, um die Einsatzbereitschaft im Fall eines Grossereignisses hochzuhalten. Im Sinne des Koordinierten Sanitätsdienstes beabsichtigen die Rettungsdienstleiter, auch in Zukunft kantonsübergreifende Übungen durchzuführen. 

Was ist der Koordinierte Sanitätsdienst?
Im Auftrag des Bundes hat jeder Kanton einen Koordinierten Sanitätsdienst zu stellen. Dieser hat die Aufgabe, die professionellen Rettungsdienste bei einem Grossereignis beziehungsweise in einer ausserordentlichen Lage vor Ort zu unterstützen. Die Notorganisation Nidwalden und die Mobile Sanitätshilfsstelle Uri sind personell und materiell darauf ausgerichtet, dass innert Stundenfrist je 20 bis 25 Patientinnen und Patienten notversorgt und transportfähig gemacht werden können. Die Organisationen können autonom sowie im Verbund mit anderen Sanitätshilfsstellen eingesetzt werden. Zu diesem Zweck bedarf es einer engen Zusammenarbeit in den Bereichen Ausrüstung, Material, Aus- und Weiterbildung sowie mit den lokalen Rettungsdiensten.

 

M. Plus Life Sciences AG: Verdacht auf öffentliches Angebot von Namensaktien der M. Plus Life Sciences AG ohne erforderlichen Prospekt

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Zum Hintergrund

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann die BaFin Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

Breite Unterstützung für das Hochwasserschutzprojekt Hasliaare

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Medienmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion

Der Kanton Bern hat die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung zum Vorprojekt Hasliaare ausgewertet. Das Interesse an der Mitwirkung war gross und die Rückmeldungen mehrheitlich positiv – rund 70 ausgefüllte Fragebögen und zahlreiche freie Eingaben von Privatpersonen, Institutionen und Organisationen gingen ein. Ziel des Projekts ist es, den Hochwasserschutz im Haslital nachhaltig zu verbessern und die Hasliaare ökologisch aufzuwerten.

Die bestehende Flusskorrektion der Hasliaare stammt aus dem 19. Jahrhundert und erfüllt die heutigen Anforderungen an den Hochwasserschutz nicht mehr. Bei vergangenen Hochwasserereignissen zeigten sich deutlich ungenügende Abflusskapazitäten und am Gewässer bestehen erhebliche ökologische Defizite. Das Vorprojekt sieht vor, den Hochwasserschutz zwischen der Aareschlucht und dem Brienzersee zu verbessern – mit einem Schutz bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser (530 m³/s) oberhalb der Balmbrücke und bis zu einem 30-jährlichen Ereignis (400 m³/s) unterhalb davon.

Breite Zustimmung der Bevölkerung in der Mitwirkung

Die Rückmeldungen aus der Mitwirkung zeigen ein insgesamt positives Bild: 62 Prozent der Teilnehmenden sind mit dem Projekt einverstanden oder eher einverstanden. Das Schutzkonzept mit einer linksseitigen Entlastung fand ebenfalls 62 Prozent Zustimmung. Der verbesserte Zugang zur Hasliaare und die ökologische Aufwertung, etwa durch Revitalisierung von Seitengewässern und neuen Amphibienlebensräumen, werden mehrheitlich begrüsst.

Kritik an punktueller Entlastung der Aare

Unterhalb der Balmbrücke soll die ausgebaute Hasliaare einem 30-jährlichen Hochwasserereignis standhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen bei Hochwasser grössere Wassermengen links über die Kantonsstrasse ins Landwirtschaftsland abfliessen. Diese Entlastung kann über eine kurze Entlastungsstrecke von ein paar hundert Metern Länge oder über die gesamte Länge der Hasliaare von mehreren Kilometern erfolgen. Diese beiden Varianten wurden kontrovers diskutiert. 49 Prozent der Mitwirkenden lehnen eine punktuelle oder kurze Entlastung ab, da sie bei dieser Variante eine zu grosse Gefährdung sehen. 

Flächen zwischen den Hochwasserdämmen sollen ökologisch aufgewertet werden

Auch die künftige Nutzung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen zwischen den Hochwasserschutzdämmen (sogenannte Vorländer) war ein Thema: Die Mehrheit unterstützt eine Kombination aus ökologischer Aufwertung und reduzierter landwirtschaftlicher Nutzung. Gleichzeitig wurden Sorgen hinsichtlich Bewirtschaftbarkeit und Unterhaltskosten geäussert. In den freien Eingaben wurden insbesondere eine rasche Sanierung des linksseitigen Damms, die Prüfung alternativer Entlastungs- und Schutzvarianten sowie Anliegen zu Finanzierung, Infrastruktur und Erschliessung thematisiert. Die Kritik reichte von der Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Landwirtschaft bis hin zu visionären Ideen wie einem Hochwasserentlastungsstollen.

Erkenntnisse der Mitwirkung fliessen ins Projekt ein

Projektleiter Adrian Fahrni vom Tiefbauamt des Kantons Bern bedankt sich für die breite Beteiligung und wertvollen Rückmeldungen. «Die Mitwirkung zeigt, dass das Vorprojekt grundsätzlich auf breite Akzeptanz stösst». Die Erkenntnisse aus der Mitwirkung werden nun in die weitere Bearbeitung des Projekts und in die Wasserbaupläne einfliessen. Dabei wird auch geprüft, welche Anregungen technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind.

Handel Swiss Cyprus Ltd bzw. Handel Swiss UK Limited: BaFin warnt vor Website handelswiss1.com und weist auf Identitätsmissbräuche hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber verweist auf der Website auf vorgebliche Registrierungen bei der zypriotischen und britischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft allerdings nicht zu. Die auf der Website genannten Registrierungsnummern sind der Swissquote Capital Markets Limited, Zypern, sowie der Swissquote Ltd, Vereinigtes Königreich, zuzurechnen. Beide Unternehmen stehen jedoch in keinerlei Verbindung zu der Website handelswiss1.com bzw. zu den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegen Identitätsmissbräuche vor. Die FCA hat eine entsprechende Warnmeldung veröffentlicht.

Auf der Website handelswiss1.com fällt auf, dass an einer Stelle abweichend Bezug genommen wird auf eine andere Website mit der Domain handelcfx.com. Die BaFin hat bereits am 17.04.2025 vor der Website handelcfx.com gewarnt.

Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von handelswiss1.com im Internet zuvor bereits die inzwischen inaktiven Websites mit den Domains handelswiss.com und handel-swiss.com verwendet hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Celil Begit, Tuttlingen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Herr Begit gewährt interessierten Immobilienerwerbern im Zusammenhang mit seiner Vermarktungstätigkeit Darlehen zur Tilgung der Erwerbsnebenkosten. Er verfügt jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz.

Herr Begit ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Vereinbarungen gemäß der vertraglichen Kündigungsmöglichkeit aufzukündigen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

SAP SE: BaFin setzt Geldbuße fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.750.000 Euro gegen die SAP SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die SAP SE hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.

Jahresfinanzberichte sind zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.

Zum Hintergrund

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

Unternehmen wie die SAP SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung). Die Hinweisbekanntmachung muss spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen, jedoch vor der erstmaligen Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts.

Wenn das Unternehmen Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

LANAT veröffentlicht digitalen Jahresbericht 2024

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) des Kantons Bern hat seinen digitalen Jahresbericht veröffentlicht. Der Bericht bietet spannende Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten rund um Landwirtschaft, Natur, Jagd und Fischerei. Er präsentiert aktuelle Zahlen und Entwicklungen und beleuchtet unter anderem das Wirken des Bibers sowie ein Projekt zu Bodeninformationen für eine nachhaltige Landnutzung. Der Jahresbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit, Fachpersonen und Entscheidungsträger. Er zeigt auf, wie das LANAT zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen im Kanton Bern beiträgt.

Der Jahresbericht ist online verfügbar unter: Jahresbericht 2024 LANAT