Antwort auf die Petition «Für die Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung»

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Regierungsrat hat die Petition «Für die Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung» zur Kenntnis genommen. Die Petitionärinnen und Petitionäre fordern, dass die zeitliche Begrenzung für den Besuch derselben Spielgruppe durch ein Kind aufgehoben wird. Die Forderung wird damit begründet, dass die Kinder mit der aktuellen Regelung von sechs Stunden pro Woche weniger Förderung in der frühen Kindheit erhalten würden und die pädagogische Arbeit der Spielgruppenleitenden eingeschränkt werde. Der Regierungsrat anerkennt die hochqualifizierte Arbeit in Spielgruppen als wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern. Doch ist es heute schon problemlos möglich, dass Kinder mehr als sechs Stunden pro Woche eine Spielgruppe besuchen. Die Verordnung regelt nicht, wie lange ein Kind dort sein darf. Sie legt die Grenze fest, ab der die Verantwortlichen der Spielgruppe eine Bewilligung des Kantons für ihren Betrieb einholen müssen. Die in der Petition geforderte Aufhebung lehnt der Regierungsrat ab. Sie hätte zur Folge, dass künftig alle Spielgruppen, aber auch Kinderhütedienste in Einkaufszentren, Spielnachmittage oder Aufgabenhilfen eine Kita-Bewilligung einholen müssten. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, die Bestimmung zu lockern. Ab dem 1. Juli 2025 sind entsprechende Angebote erst ab neun Stunden pro Woche bewilligungspflichtig.

Zur Petitionsantwort

Zur Verordnungsanpassung

WS Group: BaFin warnt vor Website ws-group.info

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der WS Group. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website ws-group.info ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

agf-am.org: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website agf-am.org. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website treten unter der Bezeichnung AGF Asset Management auf, welche vormals bei der BaFin registriert war. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und stehen nach den Erkenntnissen der BaFin nicht in Verbindung mit der vormaligen tatsächlich existenten AGF Asset Management. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

xnt-group.de: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Tätigkeit besteht in der Weiterleitung von Geldern über eigene Konten.

Der auftragsgemäße Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder im Auftrag von anderen Personen weiterleitet, macht sich möglicherweise strafbar.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 8 Abs. 7 ZAG.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

jobs-im-homeoffice.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Tätigkeit besteht in der Entgegennahme von Geldern über eigene Konten zur Umwandlung in Kryptowerte.

Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben oder diese verwalten, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen strafbar machen.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

FIL Fondsbank GmbH: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an und bestellt Sonderbeauftragten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die FIL Fondsbank GmbH muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Mängelbeseitigung bestellt und angeordnet, dass die Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen einhalten muss, bis sie die organisatorischen Mängel beseitigt hat.

Eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Teilbereichen gegeben war. Betroffen waren das Informationsrisikomanagement, das ITService-Continuity-Management und die IT-Revision.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und umsetzen, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann zudem einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Mängelbeseitigung bestellen. Die BaFin kann auch verlangen, dass das Institut zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Alles dies hat sie bei der FIL Fondsbank GmbH getan.

Die Maßnahmen sind seit dem 5. Mai 2025 bestandskräftig.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

Klimaschutz beginnt vor Ort: Kanton Bern lanciert neues Klimaprogramm für Gemeinden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Kanton Bern stärkt den lokalen Klimaschutz mit dem Berner Klimaprogramm für Gemeinden. Es unterstützt Massnahmen in den Bereichen Klima, Energie und nachhaltige Entwicklung, die auf Gemeindeebene umgesetzt werden. Insgesamt fördert das Programm dreizehn konkrete Massnahmen, von der Klimastrategie bis zur nachhaltigen Mobilität.

Die Berner Gemeinden nehmen damit eine Vorreiterrolle ein: Sie treiben lokale Veränderungen voran, leisten einen aktiven Beitrag zur Agenda 2030 und zum Netto-Null-Ziel 2050 – und setzen ein Zeichen für einen wirksamen Klimaschutz.

Weitere Informationen: www.be.ch/klimaprogramm

Zentralschweizer Kantone führen Literaturwettbewerb durch

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
16. Mai 2025
Die sechs Zentralschweizer Kantone schreiben erneut gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Eingabeschluss ist am 11. August 2025. Für Werkbeiträge stehen insgesamt 50’000 Franken zur Verfügung. Zudem werden die Preisträgerinnen und Preisträger 2026 auf eine Lesetournee durch die Zentralschweiz gehen.
Alle zwei Jahre schreiben Nidwalden, Obwalden, Luzern, Uri, Schwyz und Zug einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden. In diesem Jahr wird der gemeinsame Literaturwettbewerb bereits zum 14. Mal durchgeführt. Insgesamt stehen 50’000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann einen oder mehrere Werkbeiträge vergeben, davon mindestens einen Beitrag im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Zusätzlich werden die Preisträgerinnen und Preisträger im Herbst 2026 in Zusammenarbeit mit dem Literaturhaus Zentralschweiz (lit.z) in Stans auf eine Lesetournee durch die Zentralschweiz gehen.
Die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat für den Literaturwettbewerb eine professionelle Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Präsidentin Christine Eggenberg (Bibliothekarin/Dozentin, Zürich), Ina Brueckel (Literaturvermittlerin, Basel), Tamaris Mayer (Literaturvermittlerin, Zürich), Marc von Moos (Lehrer Gymnasium Immensee, Fahrwangen) und Pius Strassmann (Autor, Luzern). Mit beratender Stimme vertritt Stefan Zollinger, Leiter Amt für Kultur Nidwalden, die Zentralschweizer Kulturbeauftragten in der Jury.
Autorinnen und Autoren aus der Zentralschweiz dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand einreichen, die in deutscher Sprache oder Mundart verfasst und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheids unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet ein separater Wettbewerb statt. Die Manuskripte sollen mindestens 20 und maximal 30 Seiten umfassen. Zusätzlich ist zwingend ein Werkexposee beizulegen. Pro Person ist nur eine Eingabe gestattet. Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 11. August 2025 einzureichen. Der Juryentscheid erfolgt bis Januar 2026, die Preisübergabe findet anschliessend im Frühjahr statt. Das Datum ist noch offen.
Das Wettbewerbsreglement und die Bewerbungsunterlagen sind online unter www.nw.ch/literatur abrufbar oder können bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung, die dem Kanton Nidwalden angegliedert ist, unter Telefon +41 41 618 73 40 oder kultur@nw.ch bezogen werden.

MS Amlin Insurance SE

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Das belgische Versicherungsunternehmen MS Amlin Insurance SE ist berechtigt, in Deutschland das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr über seine Niederlassungen in der Slowakei, Italien und Spanien in folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) aufzunehmen:

1. Unfall
4. Schienenfahrzeug-Kasko
5. Luftfahrzeug-Kasko
6. See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko
7. Transportgüter
8. Feuer- und Elementarschäden
9. Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
10. Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
b) Haftpflicht aus Landtransporten
11. Luftfahrzeughaftpflicht
12. See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht
13. Allgemeine Haftpflicht
14. Kredit
15. Kaution
16. Verschiedene finanzielle Verluste
Nicht-Leben Rückversicherung
Versicherungsunternehmen:
MS Amlin Insurance SE (9393)
Koning Albert II laan 37
1030 Brüssel
Belgien

Niederlassung Slowakei:

MS Amlin Insurance SE (9393)
Štúrova 11
81102 Bratislava
Slowakei

Niederlassung Italien:

MS Amlin Insurance SE (9393)
Foro Buonaparte 63
20121 Mailand
Italien

Niederlassung Spanien:

MS Amlin Insurance SE (9393)
Calle Orense 34, planta 3 – Torre Norte
28020 Madrid
Spanien

[

VA 26- I 5000/01178#00003

]

Finvest Limited: BaFin warnt vor der Website finvest.top, vormals finvest.icu

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.