Market-Z: BaFin warnt vor der Website market-z.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Market-Z. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website market-z.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kommission unterstützt höhere Beiträge für Kinderspitäler und ärztliche Weiterbildung

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Weiter hat die Kommissionen einen Bericht des Regierungsrates zum System der individuellen Prämienverbilligung vorberaten. Die GSoK teilt die Beurteilung des Regierungsrates, wonach sich im Kanton Bern das System der individuellen Prämienverbilligungen bewährt hat. Die Ausgaben lassen sich über Anspruchskriterien und mit weitgehend automatisierten Anspruchsprüfungen steuern. Es ist effizient und erlaubt einen effektiven, bedarfs- und zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel zugunsten von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Aufgrund der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative im Juni 2024 tritt voraussichtlich 2026 der indirekte Gegenvorschlag des Bundes in Kraft. Dieser wird die Vorgaben für die Kantone massgeblich verändern und im Kanton Bern die Mittel für die individuelle Prämienverbilligung jährlich um voraussichtlich rund 100 Millionen Franken erhöhen. Der Regierungsrat hat in seinem Bericht geprüft, wie das bestehende System mit Blick auf die neuen, noch nicht allzu konkreten Vorgaben des Bundes und unter Berücksichtigung von Anliegen des Grossen Rates angepasst werden kann. Die GSoK ist mit den Leitsätzen, die dabei zum Tragen kommen sollen, einverstanden und empfiehlt dem Grossen Rat die Kenntnisnahme des Berichts. So sollen die Bezügerquote erhöht und die Bevölkerung und insbesondere Familien stärker entlastet werden. Eine Minderheit der Kommission möchte, dass der Kanton derzeit offenlässt, ob er die Mittel für die Prämienverbilligung allenfalls sogar noch stärker erhöht. Der Grosse Rat befindet über die beratenen Geschäfte in der kommenden Sommersession.

Kommission unterstützt Investitionen in Digitalisierung und Innovation

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Finanzkommission (FiKo) befürwortet einen Rahmenkredit von knapp 20 Millionen Franken für die dritte und letzte Etappe zur Einführung des Enterprise Resource Planning (ERP) in der Kantonsverwaltung von 2025–2027. Sie verknüpft ihre Zustimmung jedoch mit zwei Auflagen: Erstens sollen die erwarteten Effizienzgewinne durch eine Kompensation der zusätzlich benötigten fünf Stellen erbracht werden. Zweitens fordert sie ein wirksames, aber mit vertretbarem Aufwand umsetzbares Instrument fürs Beschaffungscontrolling.

Die FiKo hat sich intensiv mit dem Projektstand und den Herausforderungen befasst. Im Bereich Busseninkasso besteht weiterhin erheblicher Personalbedarf. Auch zeigt sich, dass der laufende ERP-Betrieb mehr externe Unterstützung erfordert als ursprünglich geplant. Dennoch hält die Kommission die Fortsetzung für notwendig, um bestehende Probleme gezielt anzugehen.

Zusätzlich beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit über 12,5 Millionen Franken für den Rahmenkredit Informatik der Finanzdirektion (2024–2026). Damit sollen die höheren ERP-Betriebskosten sowie die Ablösung des IBM-Mainframes für die Applikation NESKO in der Steuerverwaltung gedeckt werden. Die FiKo unterstützt das Vorhaben und will die Umsetzung der geplanten Optimierungsmassnahmen weiterverfolgen.

Datenschutzgesetz: Kommission befürwortet Zentralisierung der Datenschutzbehörden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die oder der Beauftragte für Datenschutz wird von einer Findungskommission aus Mitgliedern von Exekutive und Legislative gewählt. Die SAK beantragt dem Grossen Rat, dass anstelle der Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Justizkommission (JuKo) den Vorsitz der Findungskommission führen soll. Beide betroffenen Kommissionen unterstützen diesen Antrag explizit. Einerseits verfügt die JuKo dank ihrer Aufgabe im Bereich der Richterwahlen bereits über Expertise bei Rekrutierungen. Andererseits kann so eine bessere Trennung der Aufgaben erreicht werden, indem die JuKo bei der Findungskommission die Leitung hat und die GPK als Oberaufsichtsorgan fungieren kann.  

Die SAK beantragt dem Grossen Rat des Weiteren, einen neuen Artikel zur Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung ins Gesetz aufzunehmen. Die neue Bestimmung orientiert sich am Bundesgesetz über den Datenschutz. Zudem will die SAK den Artikel, welcher die Aufsichtsbehörde über die Beauftragte oder den Beauftragten für Datenschutz regelt, an die Kommission zurückweisen. Im Hinblick auf die zweite Lesung soll eine allfällige Präzisierung des Oberaufsichtsartikels vorgeschlagen werden. Schliesslich will die SAK keine Beschränkung der Registerpflicht und beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung.

Der Grosse Rat wird das Gesetz in der Sommersession 2025 in erster Lesung beraten.

BaFin warnt vor Vera Capitals

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Stuttgart ansässigen Vera Capitals. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites vra-capitalis.com und cfd.vra-capitalis.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Betreiber behaupten eine Aufsicht der „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“. Diese Behörde gibt es nicht, die BaFin warnt bereits entsprechend.

Die angebotene Dienstleistung steht in keinem Zusammenhang mit der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e. V. Deren Registerdaten werden auf der Website missbräuchlich verwendet.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

n-wealth.app: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Auf der Website wird vordergründig lediglich eine Computersoftware angeboten. Um das Angebot annehmen zu können, müssen Kundinnen und Kunden jedoch zunächst ein „nWealth-Konto“ eröffnen, auf das sie dann anschließend Zahlungen leisten.

Als Betreiber tritt – mit fehlerhafter Rechtschreibung – die Gesellschaft Nova Secutiries Ltd., Nicosia, Zypern, auf. An anderer Stelle wird eine Geschäftsadresse in London, Vereinigtes Königreich, angegeben. Es wird eine Lizenznummer aufgeführt. Unter dieser Nummer ist bei der zypriotischen Finanzmarkaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commmission) die Investmentfirma Nova Securities Ltd registriert.

Der BaFin liegen keine Hinweise vor, dass die Nova Securities Ltd in irgendeiner Verbindung steht zu dem Angebot auf der Seite n-wealth.com bzw. dem Betreiber der Website. Es ist davon auszugehen, dass unbekannte Täter einen Identitätsdiebstahl zulasten der Nova Securities Ltd begehen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptowerteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

BMI Bridge Invest Market: BaFin warnt vor der Webseite bridgeinvest-market.net

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wer in Deutschland, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Der Grundstein für den Campus Biel/Bienne ist gelegt – ein Meilenstein für den Bildungsstandort Kanton Bern

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Regierungsrat Christoph Neuhaus, Bau- und Verkehrsdirektor des Kantons Bern: «Auf dem künftigen Campus werden rund 2350 Studierende und Dozierende lernen, lehren, forschen und gestalten. Hier entsteht ein inspirierendes Umfeld, das auf Offenheit, Interdisziplinarität und hohe Standards in Infrastruktur und Qualität setzt. Der neue Campus entsteht als moderner Holzbau – ein Projekt, dass für nachhaltiges, klimafreundliches Bauen steht.»

Regierungsrätin Christine Häsler, Bildungs- und Kulturdirektorin des Kantons Bern: «Mit dem neuen Campus führen wir zusammen, was zusammengehört, wir schaffen Raum für Zukunft. Raum für die Studierenden und Mitarbeitenden der BFH, die mit Leidenschaft und ihren Ideen unsere Gesellschaft mitgestalten.»

Sebastian Wörwag, Rektor der Berner Fachhochschule: «Mit dem Campus Biel schaffen wir einen zukunftsgerichteten Ort für Studium und Forschung. Zudem stärken wir die Region Biel / Seeland als nationale Technologieregion im Zusammenspiel von Berner Fachhochschule (mit den Departementen Architektur, Holz und Bau, sowie Technik und Informatik) einem nationalen Technologiezentrum (Swiss Center for Design and Health SCDH) sowie einem regionalen Innovationspark (Switzerland Innovation Park Biel/Bienne SIPBB). Ich freue mich, dass die BFH als Innovationstreiber einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft und den Kanton Bern leistet.»

Glenda Gonzalez Bassi, Stadtpräsidentin Biel: «Mit der Grundsteinlegung setzen wir heute nicht nur ein symbolisches Zeichen, sondern konkretisieren auch eine ehrgeizige Vision für unsere Stadt und unsere Region – ermöglicht durch die enge Zusammenarbeit und die Unterstützung unserer Behörden. Ich sehe den zukünftigen Campus als einen zentralen Ort für die Entwicklung unserer Region, für die Ausbildung unserer jungen Generation und für die Gewinnung von Talenten, die unsere Wirtschaft heute mehr denn je braucht.»

Spitalzentrum Biel, Kanton Bern und Einkaufsgemeinschaft HSK spannen in der Ambulantisierung zusammen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Mit dem Pilotprojekt bekunden die Projektpartner ihren Willen und ihre Bereitschaft zur tarifpartnerschaftlichen Zusammenarbeit und innovativen Lösungsfindung. «Solche Pilotprojekte gehören zu einer Reihe von Massnahmen, welche die Einkaufsgemeinschaft HSK im Rahmen ihrer Jahresdevise Tarifpartnerschaft 2.0 – gemeinsam neue Wege gehen zusammen mit Partnern lanciert hat», so Eliane Kreuzer, Geschäftsführerin Einkaufsgemeinschaft HSK. «Nur wenn alle Akteure gemeinsam am selben Strang ziehen und bereit sind, sich für neue Wege zu öffnen, können wir die richtigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche EFAS-Einführung schaffen und die Zukunftsfähigkeit des Schweizer Gesundheitssystems sicherstellen», so Kreuzer weiter.

«Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Zusammenspiel des Dreigespanns Kanton, Versicherer und Leistungserbringer. Wir sind mit unserer Idee aktiv auf beide Partner zugegangen und freuen uns sehr über den Projektstart», betont Kristian Schneider, CEO des Spitalzentrums Biel. «Ganz ohne finanzielles Risiko ist das neue Tarifmodell für das Spitalzentrum nicht», ergänzt Philippe Plodeck, CFO und Projektleiter seitens Leistungserbringer. «Neben den grossen Vorteilen für unsere Patientinnen und Patienten ermöglicht es uns aber, unsere strategische Ausrichtung auf ambulante Angebote weiter voranzutreiben und somit auch für unseren Brügger Spitalneubau in Zukunft bedarfsgerechte Strukturen zu definieren.» Pierre Alain Schnegg, Gesundheitsdirektor Kanton Bern, hebt hervor: «Uns als Kanton ist es wichtig, dass wir visionär und zukunftsgerichtet die Herausforderungen des Schweizer Gesundheitswesens anpacken. Daher sind wir auch bereit, das Projekt finanziell mitzutragen. Die Weichen müssen jetzt gestellt und neue Wege ausprobiert werden, wenn wir die zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen bewältigen wollen.»

Umgang mit Smartphones und Tablets an Schulen wird festgelegt

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
5. Mai 2025
Die Bildungsdirektion führt an der Volksschule Nidwalden Richtlinien zur Nutzung von digitalen Geräten ein. Die Massnahme zielt darauf ab, den Lernenden einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln und gleichzeitig negative Auswirkungen auf den Unterricht und das Sozialverhalten zu minimieren.
In den vergangenen Jahren ist festgestellt worden, dass von den Lernenden im Schulumfeld vermehrt elektronische Geräte, allen voran Smartphones, genutzt werden. Dies führt zu Ablenkungen im Unterricht und neuen Herausforderungen im sozialen Miteinander von Schülerinnen und Schülern. «Wir möchten den Geräten nicht ihren Nutzen absprechen, jedoch sollen Kinder und Jugendliche einen bewussten Umgang damit erlernen. Dazu ist ein wachsames Hinschauen und der Schutz vor schlechten Einflüssen notwendig», betont Bildungsdirektor Res Schmid.
Die Bildungsdirektion ist zusammen mit den Schulleitungen der Gemeindeschulen übereingekommen, dass ab Schuljahr 2025/26 Regelungen angezeigt sind, damit der Einsatz elektronischer Medien auf einer einheitlichen Basis und eingebettet in den Schulkontext erfolgt. Dadurch sollen auch negative Auswirkungen auf das Lernklima und Sozialverhalten vermindert werden. Die Regeln sind in Form von Richtlinien festgehalten, die per 1. August 2025 für sämtliche Lernenden der Volksschule Nidwalden einschliesslich Primar- und Sekundarstufe gelten. Res Schmid: «Natürlich wurde von Schulen oder Lehrpersonen schon bisher im Bedarfsfall eingegriffen, nun erhalten diese aber eine übergeordnete Grundlage und die Regelungen über alle Stufen der Volksschule verbindlichen Charakter.»
So ist die Verwendung von privaten Handys, Tablets, Laptops oder ähnlichen Geräten während der Unterrichtszeit und den Pausen auf dem Schulareal nicht erlaubt. Sie dürfen nur benutzt werden, wenn es die Lehrperson für Unterrichtszwecke erlaubt oder ein Notfall vorliegt. «Die Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, den Umgang mit solchen Geräten altersgerecht in den Unterricht einzuplanen, schliesslich können wir unsere Augen nicht vor dem digitalen Wandel verschliessen. Dabei soll insbesondere auf Themen wie die sichere Nutzung des Internets, Datenschutz, Cybermobbing und Eigenverantwortung eingegangen werden», so Res Schmid.
Bei einem Verstoss gegen die Richtlinien kann das Gerät bis Unterrichtsschluss eingezogen werden. Wer wiederholt die Vorgaben missachtet, muss mit disziplinarischen Massnahmen rechnen. Die Bildungsdirektion wird die Richtlinien zum Umgang mit elektronischen Geräten an den Schulen jährlich prüfen und gegebenenfalls anpassen, um neuen Standards und dem sich ändernden Nutzungsverhalten gerecht zu werden.