summerhill.co: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Plattform

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Fristverlängerung für die Steuererklärung

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Wer für die Steuererklärung eine Fristverlängerung bis 15. Juli 2025 beantragt hatte, kann die Steuererklärung bis 15. August 2025 einreichen, ohne dass eine Mahnung erfolgt. Dies, weil zurzeit die Anmeldung bei BE-Login und damit zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung wegen einer tech-nischen Störung erschwert ist. Eine zusätzliche Fristverlängerung bis zum 15. August 2025 ist nicht erforderlich – bereits erfasste Fristverlängerungen bis zum 15. Juli 2025 gelten automatisch bis Mitte August. Bereits eingereichte kostenpflichtige Fristverlängerungen bleiben gültig. Steuerpflichtige Personen, die ihre Frist beispielsweise bis zum 15. September 2025 oder spätestens bis zum 15. November 2025 verlängert haben oder dies noch planen, sind von dieser vorübergehenden Massnahme nicht betroffen.

„BaFin-Daten bleiben bei der BaFin“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Frau Deppmeyer, die BaFin hat einen eigenen KI-Assistenten, den RAGulator, eingeführt. Warum haben Sie sich für diesen Schritt entschieden?

Deppmeyer: Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie. An deren Nutzung kommt kein Unternehmen und auch keine moderne Behörde vorbei. Mit der KI-Plattform und unserem BaFin KI-Assistenten RAGulator wollen wir unsere Aufsichtsarbeit noch wirksamer gestalten. Das müssen wir auch: Wir erhalten täglich eine riesige Menge an Daten, die für die Arbeit der BaFin relevant sind. Bei der Bearbeitung brauchen wir digitale Unterstützung.

Unser Schritt fügt sich nahtlos in die Digitalstrategie der Bundesregierung ein. Die hat das Ziel, Behördenhandeln insgesamt digitaler und schneller zu gestalten.

Im Bereich Künstliche Intelligenz gibt es viele externe Anbieter. Warum hat die BaFin ihren KI-Assistenten selbst entwickelt?

Deppmeyer: Als BaFin arbeiten wir mit hochsensiblen Daten. Die müssen wir schützen. Unsere eigene KI-Plattform, auf der der RAGulator basiert, läuft komplett in unseren eigenen Rechenzentren. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Public-Cloud-Lösungen. So haben wir die Kontrolle über die Daten und können verhindern, dass sensible Informationen beispielsweise für externe KI-Trainings genutzt werden. Informationsschutz und Datenintegrität sind für uns unverzichtbar: BaFin-Daten bleiben bei der BaFin.

Wie verändert KI die Arbeitsweise der BaFin?

Deppmeyer: Sie kann uns bei zeitaufwendigen Routineaufgaben entlasten. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit, die wir für unsere Arbeit nutzen können.

Perspektivisch erlauben uns diese grundlegenden Funktionen auf Basis der KI-Plattform automatisierte Aufsichtsprozesse umzusetzen. Gearbeitet wird beispielsweise daran, große Mengen von Dokumenten zu durchsuchen, zu vergleichen und zusammenzufassen. Das kann künftig dafür genutzt werden, Unregelmäßigkeiten, Kursmanipulationen oder Hinweise auf Geldwäsche zu identifizieren.

Wir stehen aktuell am Anfang der Möglichkeiten, die KI für unsere Arbeit bietet. Wichtig ist, dass wir KI als ein Werkzeug sehen, das uns unterstützt– keinesfalls ersetzt es menschliche Expertise. Es geht darum, gemeinsam die Einsatzmöglichkeiten zu erkennen und weiterzuentwickeln.

Die Entwicklung einer eigenen KI-Plattform ist komplex. Wie sind Sie genau vorgegangen?

Deppmeyer: Unsere KI-Plattform hat die BaFin IT in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten selbst entwickelt. So haben wir internes Know-how aufgebaut, das es in dieser Form nur in wenigen Behörden gibt. Das macht unsere Mitarbeitenden auch zu gefragten Speakern. Sie haben unseren RAGulator bereits auf internationalen Konferenzen in München, Wien, Las Vegas und Boston vorgestellt und ihr Wissen geteilt. Es ist ein Beweis für die Innovationskraft der BaFin. Ein Beispiel für die Verwaltung der Zukunft.

Auf einen Blick:Infokasten: KI-Initiative der BaFin

Die BaFin erreichen täglich viele tausende Dokumente, wie beispielsweise Verkaufsprospekte und Prüfberichte. Um diese großen Datenmengen auch künftig wirksam bearbeiten zu können, setzt die Aufsicht auf Künstliche Intelligenz (KI). Kernstück ist die eigene KI-Plattform mit dem Assistenten RAGulator, den die Mitarbeitenden seit April nutzen können.

Was der RAGulator kann:

  • KI-gestützte Dokumentenanalysen: durchsuchen, vergleichen und zusammenfassen
  • Texte generieren, umformulieren, übersetzen, korrigieren

Nutzen der KI-Plattform:

  • Reduktion von Routineaufgaben für die Beschäftigten
  • Freiraum für qualitativ anspruchsvollere Aufgaben

Besonderheiten der BaFin-Lösung:

  • Betrieb der KI-Plattform in den eigenen Rechenzentren der BaFin
  • Keine Nutzung von Public-Cloud-Technologie oder externen Daten für das KI-Training

Maximale Datensicherheit, da alle Daten in der BaFin-eigenen Infrastruktur bleiben

Mehrheit unterstützt Steuergesetzrevision, Gegenvorschlag zur Grossraubtierinitiative soll sich auf Bären und Wölfe beschränken

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Mehrheit der Finanzkommission (FiKo) unterstützt die Steuergesetzrevision 2027. Kernstück der Vorlage ist die Umsetzung diverser Massnahmen aus der Steuerstrategie 2023. Die Mehrheit der FiKo unterstützt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Glättung der Progression bei tiefen bis mittleren Einkommen durch eine Kombination aus Tarifanpassungen und der Erweiterung des Abzugs für tiefe Einkommen. Sie stimmt ebenfalls der Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer zu, indem die Freigrenze für verheiratete Personen und für Personen in eingetragener Partnerschaft erhöht wird.

Eine Minderheit der FiKo möchte, dass die Steuerentlastung für tiefe Einkommen, in Folge der Tarifanpassung bei den unteren Stufen, durch eine Steuererhöhung bei den hohen Einkommen kompensiert wird. Weiter will sie für selbstständig Erwerbstätige und für Ehepaare grössere Abzüge bei tieferen Einkommen ermöglichen. Zusätzlich verlangt sie, dass auch die Abschaffung der «Heiratsstrafe» kostenneutral erfolgt.

Im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision wurden auch zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse vom Regierungsrat und der Kommission übernommen. Diese betreffen die Abschaffung des Rechts einer steuerbefreiten Person, sich im öffentlichen Verzeichnis sperren zu lassen, und die Einschränkung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Energieversorgungsunternehmen, die als Gemeindeunternehmen organisiert sind. Die letztere Änderung wird von einer Minderheit der Kommission bestritten.

Gegenvorschlag zur Grossraubtier-Initiative: Beschränkung auf Bären und Wölfe

In der Frühlingssession 2025 hat der Grosse Rat die FiKo beauftragt, den Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» zu erarbeiten. Die Kommission hat den Gegenvorschlag erneut vorberaten. Sie schlägt vor, den Begriff «Grossraubtiere» durch die Formulierung «Bären und Wölfe» zu ersetzen. Sie hat das Initiativkomitee und die Umwelt- und Naturschutzorganisationen um eine Stellungnahme gebeten. Beide stimmen der Beschränkung auf Bären und Wölfe zu. Somit bleiben alle anderen Grossraubtiere wie Luchs und Goldschakal vom Gegenvorschlag ausgenommen. Eine Mehrheit der FiKo schlägt dem Grossen Rat vor, den Gegenvorschlag anzunehmen. Eine Minderheit lehnt den Gegenvorschlag nach wie vor ab.

Die Kommission ist dem Vorschlag des Initiativkomitees bezüglich der Erhöhung der Frist, nach deren Ablauf die Gültigkeit des Gesetzes automatisch verfällt, sofern keine erneute gesetzgeberische Massnahme ergriffen wird, um die Regelung zu verlängern, gefolgt. Die Frist soll von acht auf zwölf Jahre erhöht werden. Da das Initiativkomitee ebenfalls mit der Beschränkung auf Bären und Wölfe einverstanden ist, soll der bedingte Rückzug weiterhin gelten, falls der Grosse Rat in der Herbstsession 2025 den Gegenvorschlag annimmt.

Änderung des Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen (PKG) (Änderung)

Vorberaten hat die FiKo schliesslich auch die Teilrevision des Gesetzes über die kantonalen Pensionskassen (PKG). Sie hat dem Grossen Rat dazu keine Anträge gestellt und unterstützt die Vorlage. Die Teilrevision des PKG wurde nötig, weil einerseits zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse umgesetzt werden müssen und andererseits Bestimmungen für den Sanierungsfall fehlen, wenn die Bernische Pensionskasse und die Bernische Lehrerversicherungskasse die Vollkapitalisierung erreichen.

Die beiden Erlasse und der Gegenvorschlag werden dem Grossen Rat in der Herbstsession 2025 unterbreitet. 

www.finanzweggmbh.com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite finanzweggmbh.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen und Finanzdienstleitungen an. Die Angebote stammen nicht von der im Impressum genannten Finanzweg GmbH – Ganzheitliche Finanzberatung, Chemnitz. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Das Unternehmen verfügt auch nicht über eine Repräsentanz in Berlin.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der  Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

fasttrx.uk: BaFin warnt vor Website 

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber der Website tritt unter dem Namen FastTrx auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keinerlei Angaben zu seinem Geschäftssitz, ein Impressum ist nicht vorhanden.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptowerteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kurzmitteilung des Regierungsrates

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Regierungsrat unterstützt verschiedene Projekte mit insgesamt 1,09 Millionen Franken aus dem Lotterie- und Kulturförderungsfonds. So wird beispielsweise das Schweizerische Schützenmuseum mit je einem Beitrag aus dem Lotterie- und Kulturfonds für die Erneuerung ihrer seit den 1940er Jahren unveränderten Dauerausstellung unterstützt. Die neue Ausstellung rückt die Menschen hinter dem Schiesssport ins Zentrum und erzählt die Entwicklung von historischen Schützengesellschaften zum heutigen Breiten- und Spitzensport. Der Verein «KriSTALL» in Guttannen erhält Unterstützung für die Umsetzung einer Erlebnissausstellung über Kristallvorkommen im Grimselmassiv.

VPV Allgemeine Versicherungs-AG

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat durch Verfügung vom 25.04.2025 der VPV Allgemeine Versicherungs-AG die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

Nr.: 16 Verschiedene finanzielle Verluste
         k sonstige finanzielle Verluste

Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erst- und Rückversicherung

Versicherungsunternehmen:
VPV Allgemeine Versicherungs-AG (5461)
Mittlerer Pfad 19
70499 Stuttgart

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor der Website allianz-invest.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website allianz-invest.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Die angebliche Betreiberin City Index GmbH bietet auf der Webseite cityindex.klosies.com und per WhatsApp ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an, betreibt Bankgeschäfte und gibt vor, sie sei Teil der StoneX Financial Limted, London. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch. Die StoneX Financial Limited steht in keinem Zusammenhang mit der Webseite cityindex.klosies.com und den dort angebotenen Dienstleistungen.

Die unbekannten Betreiber kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher über die E-Mail-Adresse info (at) allianz-invest.com und geben vor, ihr Angebot stamme von der Allianz SE. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch. Die Allianz SE steht in keinem Zusammenhang mit den Webseiten allianz-invest.com und den dort angebotenen Dienstleistungen.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

cityindex.klosies.com und WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen die City Index GmbH

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website cityindex.klosies.com. Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die City Index GmbH auf der Website und per WhatsApp an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Es besteht der Verdacht, dass die City Index GmbH ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt und Finanzdienstleistungen anbietet. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die angebliche Betreiberin City Index GmbH bietet auf der Webseite cityindex.klosies.com und per WhatsApp ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an, betreibt Bankgeschäfte und gibt vor, sie sei Teil der StoneX Financial Limted, London. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch. Die StoneX Financial Limited steht in keinem Zusammenhang mit der Webseite cityindex.klosies.com und den dort angebotenen Dienstleistungen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.