DepotUnion Ltd.: BaFin warnt vor Website depotunion.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website depotunion.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanz- und Kryptodienstleistungen anbieten. Sie behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Website fbswealth.io: BaFin warnt vor Fbswealth

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Fbswealth. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website fbswealth.io ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Störung bei der BE-Login-Anmeldung

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der kantonale Online-Anmeldedienst basiert auf dem Authentifizierungsdienst des Bundes (AGOV). Seit einer technischen Anpassung von AGOV am letzten Wochenende läuft die Software von BE-Login zeitweise langsam und hat zwischenzeitlich Aussetzer. Dies führt dazu, dass teils mehrere Anläufe nötig sind, bis die Anmeldung gelingt. Personen, die sich nicht erfolgreich einloggen können, sollten die Seite neu laden und es nach ein paar Minuten erneut versuchen.

Die Fachleute im Amt für Informatik und Organisation (KAIO) und die Bedag Informatik AG als Betreiberin von BE-Login arbeiten gemeinsam mit den Verantwortlichen beim Bund intensiv daran, die Ursache für die Störung zu identifizieren und die Störung schnellstmöglich zu beheben.

Benützungsverbot für die Rodelbahn Heimwehfluh

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Sommer-Rodelbahnen sind Anlagen, auf welchen die Benützenden die Fahrt selbst beeinflussen. Von den Gästen wird Selbstverantwortung erwartet, sie müssen mit einem solchen Sportgerät umgehen können. Die Betreiberinnen und Betreiber solcher Anlagen sind verpflichtet, die Gäste auf die Nutzungsbedingungen hinzuweisen und für die Fahrt sachgerecht zu instruieren. Damit unterscheiden sich die Sommer-Rodelbahnen von den Anlagen in Vergnügungsparks («Chilbi-Bahnen»).

Für Rodelbahnen bestehen keine rechtlichen Vorgaben zur Betriebsaufsicht, wie dies für Skilifte und Seilbahnen mit dem Seilbahngesetz gegeben ist. Das Reglement IKSS, welches den Bau und den Betrieb von nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skiliften regelt, sieht für Rodelbahnen vor, dass diese durch die Kantone oder durch die Betreiber einer freiwilligen Aufsicht unterstellt bzw. einer periodischen Prüfung unterzogen werden können. 

Kanton Bern verfügt Abschuss eines Wolfes in Guttannen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

09. Juli 2025

Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

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In der Nacht auf den 3. Juli sowie in der Nacht auf den 5. Juli 2025 fanden auf der Alp Bänzlaui in der Gemeinde Guttannen Wolfsattacken auf eine Schafherde statt. Insgesamt wurden vier Schafe tot aufgefunden, fünf mussten notgetötet werden und zwei Schafe überlebten verletzt. Die Schafherde mit rund 300 Tieren war durch drei Herdenschutzhunde geschützt.

BaFin ermittelt gegen Astrix Data (Pty) Ltd

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der südafrikanischen Astrix Data (Pty) Ltd. Es besteht der Verdacht, dass das südafrikanische Unternehmen, welches auch unter der Handelsnamen Trade Markets auftritt, insbesondere über die Website trade-markets.co.za ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

kapitalcheck.de: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kapitalcheck.de. Über die Website betreibt die angeblich in München und im schweizerischen Dottikon ansässige ONESANA GmbH ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort die Vermittlung von Festgeldanlagen an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

linuscapitalmanagement.com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite linuscapitalmanagement.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen und Finanzdienstleitungen an. Die Angebote stammen nicht von der als Kapitalverwaltungsgesellschaft registrierten Linus Capital Management GmbH, Berlin. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

consorsglobalfx.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber der Website tritt unter dem Namen ConsorsGlobal auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Zudem heißt es, die Website sei Eigentum der Gesellschaft Netming Limited. Als Kontakt werden auf der Website zwei Adressen in London, Vereinigtes Königreich, angegeben. Auf consorsglobalfx.com wird außerdem behauptet, consorsglobal.com sei von einer EU-Organisation namens „Financial Certification Organization“ autorisiert und reguliert. Eine solche Organisation existiert jedoch nicht.

Die Website consorsgloblafx.com ist nahezu identisch mit der Website consorsglobal.com, vor der die BaFin bereits am 17. April 2025 gewarnt hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptowerteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

fivest.online: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber tritt lediglich unter der Bezeichnung Fivest auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz. Der BaFin liegen Anhaltspunkte vor, wonach der Betreiber zuvor auch für die inzwischen inaktiven Websites fivest.org, fivest.info und fivest.pro verantwortlich war.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.